Diskussion:Landespolizei (Deutschland)/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:D4:4F2B:DF01:802:3F4A:4507:E685 in Abschnitt Amtliche Bezeichnung
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Versionsgeschichte von "Länderpolizei"

Landespolizei vs. Länderpolizei

Hier wird vermehrt die Landespolizei mit der Länderpolizei vermengt, obwohl dies zwei ganz verschiedene Thematiken sind. Matt1971 ♫♪ 09:14, 4. Jan 2006 (CET)

Die Bezeichnung Länderpolizei ist auch relativ unüblich im allgemeinen Sprachgebrauch. Ich habe mal gerade auf dieversen Seiten nachgesehen. Oft wird die gesamte Polizei auch als Landespolizei bezeichnet, so daß die meisten unter Landespolizei die gesamte Polizei verstehen.--HolgerB 12:55, 4. Jan 2006 (CET)
  • Das kann schon sein, aber das Internet ist nicht immer das Maß aller Dinge. Glaube mir, bundesweit ist die Landespolizei Teil der Länderpolizei. Daher ist es einfach falsch, die Landespolizeien im Artikel Länderpolizei abzuhandeln. MfG, -- Matt1971 ♫♪ 17:05, 4. Jan 2006 (CET)
Ich habe aber auch auf offiziellen Polizeiseiten nachgeschaut. In Baden-Württemberg z.B. wird der Begriff Landespolizei statt Länerpolizei verwendet, z.B. hier bei den Links: http://www.polizei-bw.de/links/index.htm. Der Begriff Länderpolizei taucht gar nicht auf. Aber das sind dann wohl Feinheiten beim Sprachgebrauch, die nicht überall beachtet werden. --HolgerB 18:06, 4. Jan 2006 (CET)
Man spricht von Polizei des Bundes und Landespolizei. Wo der Begriff Länderpolizei herkommt und wieso da differenziert werden muss verstehe ich nicht:

BW; PolG: Die Organisation der Polizei umfaßt 1.die Polizeibehörden, 2.den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte). Bayern; PAG: Polizei im Sinn dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei des Freistaates Bayern ... einzige Besonderheit in D stellt Bremen dar

BremPolG: Aufgaben der Gefahrenabwehr nehmen 1. das Land mit seinen senatorischen Behörden als Landespolizeibehörden und 2. die Gemeinden als Ortspolizeibehörden wahr.

da es noch eine Gemeindepolizei in Bremerhaven besitzt (Ortspolizeibehörde).

Die Unterscheidung nach Landespolizei und Länderpolizei ist mir noch nie untergekommen, BePo, LKA, S und K sind immer Teil der Landespolizei (bis auf Bremen eben, wo LKA und WSP, wie auch S und K in Bremen Teil der Landespolizei sind und S und K in Bremerhaven Teil der Kommune sind. Lieber Matt, wäre dir dankbar wenn du mich aufklärst. Gruß --Doclecter 00:55, 14. Jan 2006 (CET)

  • Gut, wenn Du Dir die Polizeigesetze der Länder anschaust, wirst Du auch nicht auf den Begriff Länderpolizei stoßen. Die Länderpolizei (auch: Polizeien der Länder bzw. Landespolizeibehörde(n)) sind einfach Ausfluss des Art. 30 GG ... Ich frage aber noch mal beim Portal zwecks Details nach. Matt1971 ♫♪ 14:09, 14. Jan 2006 (CET)
Es ist mir nur nicht klar weshalb wir hierfür 2 Lemmas brauchen. Nur weil Art. 30 GG von Ländern spricht, heisst das nicht zwangsläufig, dass es eine praktische Unterscheidung für Landes und Länderpolizei gibt, die mir aus den Lemmas auch nicht klar wird.

gruß --Doclecter 18:19, 14. Jan 2006 (CET)

Ich halte die Unterschiedung zwischen Länderpolizei und Landespolizei für gänzlich überflüssig, da verfassungsrechtlich die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen Aufgabe der Länder ist. Mithin sollte lediglich den Begriff der Polizei (übrigens gibt es erst seit dem aktuellen Duden die Pluralform) des jeweiligen Landes gelten. Die Ausnahmen hiervon sind begrifflich klar abgetrennt: Bundespolizei, Feldjäger (Militärpolizei) und Polizei des Deutschen Bundestages.

Nicht alle Länder haben einen Polizeipräsidenten

Hallo, die folgende Aussage : "Jeder Verband einer LaPo wird von einem Polizeipräsidenten geführt, wobei sich die Dienstbezeichnungen unterscheiden (z.B. in Sachsen: Landespolizeipräsident). " wie im Artikel genannt stimmt nicht. Wir haben hier in Schleswig-Holstein z. B. "nur" eine Landespolizeidirektor, dieser ist der vom Rang höchste Polizist in SH und allen Polizeibeamten (egal ob S oder K) weisungsbefugt, steht also einem Polizeipräsidenten bzw. Landespolizeipräsidenten gleich. Einen Polizeipräsidenten gibt es in SH überhaupt nicht. Wie können wir das im Text am besten darstellen ?? Meine Quelle bin ich, ich bin selbst bei der LaPo SH beschäftigt. --El Professoré 11:37, 13. Okt. 2006 (CEST)

Trotz der Angehörigkeit zur Polizei Schleswig-Holstein scheinen hier Defizite im Weisungs- bzw. Direktionsrecht zu bestehen. Die Weisungsbefugnis leitet sich auch in Schleswig-Holstein nicht vom Amt alleine ab. --84.140.35.29 22:57, 3. Dez. 2007 (CET)

Einarbeitung von Länderpolizei

Als ich zufällig auf Länderpolizei gestoßen bin, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Der Begriff ist allenfalls unter Laien üblich. Aus Art. 30 GG läßt sich jedenfalls kein Gegensatz zu "Landespolizei" konstruieren. Das ging so gar nicht, daher habe ich "Länderpolizei" hier eingepflegt und dort nur ein Umleitungsschild stehen lassen. Für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, daß der Redirect auch noch gelöscht wird, findet sich dessen bisherige Versionsgeschichte hier. --PvQ - Motzen? - GdL 19:56, 28. Jan. 2007 (CET)

Zu einigen Änderungen im hiesigen Artikel:

  • Die Abkürzung LaPo ist mir völlig unbekannt. Der Müllhalde übrigens auch. Somit halte ich das für eine Eigenerfindung bis eine solide Quelle beigebracht wird. Solange kommt es raus. Und den Redirect hab ich mit einem SLA bedacht.
  • Das Vollzitat des Art. 30 GG war unangebracht.
  • Im Bundespolizeigesetz findet sich aus gutem Grund nix über die Organisation oder Befugnisse der Landespolizeien. Dem Bund fehlt dazu schlicht die Gesetzgebungskompetenz.
  • Eine Kategorie mitten im Text als Link habbich auch noch nicht gesehen.
  • Organisatorische Details sind in Artikeln zu den einzelnen Landespolizeien besser aufgehoben. Das gilt auch für die Sache mit dem Polizeipräsidenten.
  • Was ellenlange Abschnitte zu den einzelnen Landespolizeien hier sollen, wo es doch zu jeder einen Einzelartikel gibt, ist mir ein völliges Rätsel.
  • Der Überarbeiten-Bapperl konnte dann auch raus.

--PvQ - Motzen? - GdL 21:42, 28. Jan. 2007 (CET)

Beseitigung von Redundanzen

Aus dem oben schon angesprochenen Grund bin ich gerade dabei, die Abschnitte zu den einzelnen Landespolizeien in die jeweiligen Artikel einzuarbeiten. Baden-Württemberg mach ich noch fertig, den Rest hab ich erstmal auskommentiert, weil sich an diesem Beispiel eine fast hundertprozentige Redundanz gezeigt hat und das so nicht in der Optik bleiben konnte. Das wird ja fast eine Lebensaufgabe, die anderen Artikel auch noch zu überarbeiten. Also bitte - hier keine Details mehr zu einzelnen Ländern! --PvQ - Motzen? - GdL 23:52, 28. Jan. 2007 (CET)

@Matt1971

Für Dich ganz besonders auch meine Ausführungen im Portal_Diskussion:Polizei unter Deiner dortigen Frage. Gruß, --PvQ Motzen? - Mitmachen! 05:05, 29. Jan. 2007 (CET)

Mittelbehörden

Mittelbehörden sind dem Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten (und einiger Flächenstaaten, IIRC) fremd. In der Tabelle werden meinem Eindruck zufolge die höchstrangigen Dienststellen einer Unterbehörde als Mittelbehörde ausgegeben. Kann das jemand verifizieren und die Tabelle entsprechend berichtigen? Danke. --[Rw] !? 19:46, 31. Jan. 2007 (CET)

Farbwechsel

Wie bekannt, stellen die meisten Landespolizeibehörden von grün auf blau-silber um bzw. haben schon umgestellt. Gibt es außer Berlin noch mehr Landespolizeien, die nicht umstellen? Und gibts auch die Variante grüne Autos blaue Uniformen oder umgekehrt? --Holger 09:35, 31. Jul. 2008 (CEST)

Archiv

Es gab noch ein Archiv unter dem alten Lemma. Dieses habe ich angepasst. MfG Harry8 20:59, 23. Jan. 2014 (CET)

Organisatorische Gliederung der Polizei

Leider ist diesr Artikel unzureichend und fehlerhaft. Die Tabelle ist zwar schön generiert, führt aber falsche Informationen. So ist die oberste Dienstbehörde in Berlin nicht der Polizeipräsident (so heißt auch die Berhörde nicht) sondern die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Polizeibehörde heißt "Der Polizeipräsident in Berlin". Wenn man vom politischen Beamten spricht schreibt man "Der Polizeipräsident VON Berlin". Demnächst wird hier eine Überarbeitung stattfinden.--Cryxsi (Diskussion) 13:14, 2. Feb. 2016 (CET)

Bilder...

Irgendwie fehlen mir Bilder und Anfangs eine Tabelle um die wichtigsten Dinge auf einen Blick zu sehen. - - ~ ~ ~ ~ TTTTTGGGGG (Diskussion) 21:41, 17. Apr. 2019 (CEST)

Amtliche Bezeichnung

Woher kommen eigentlich die „amtlichen Bezeichnungen“? Bei Berlin habe ich etwas gefunden [1], bei Hessen beispielsweise habe ich keine Quelle für eine amtliche Bezeichnung gefunden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:26, 5. Jul. 2020 (CEST)

Lustigerweise haben tatsächlich der Freistaat Bayern die Wortmarke „POLIZEI“ schützen lassen und Nordrhein-Westfalen eine Wort-Bildmarke. Ich vermute aber eher, dass da die jeweilige Anwaltskanzlei das Innenminmisterium von der Notwendigkeit einer Markeneintragung überzeugt hat. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:39, 5. Jul. 2020 (CEST)

Ich habe mal den Quellenbaustein gesetzt. Eine generelle „amtliche Bezeichnung“ scheint es nicht zu geben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:31, 8. Jul. 2020 (CEST)

Die Bezeichnung der Polizei des Freistaates Bayern lautet "Die Bayerische Polizei" und nicht "Die Bayerische Staatliche Polizei" - vgl. die Homepage der bayerischen Polizei und die Überschrift des Polizeiorganisationssgesetzes (POG).

Erwin Seifert, Augsburg 2003:D4:4F2B:DF01:802:3F4A:4507:E685 20:54, 2. Apr. 2021 (CEST)