Diskussion:Landkreis Coburg

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2001:A61:42E:4F01:C191:4E33:B4F4:A275 in Abschnitt Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit 1946 ?
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Zonengrenze

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Die Aussage Am 8. Juli 1949 übertrat nach US-Angaben eine sowjetische Grenzpatrouille die Zonengrenze und es erfolgte ein Schußwechsel mit einer US-Patrouille bei der ein US-Soldat getötet wurde. wurde entfernt, da in dem Buch An der Grenze der Freiheit - Die US- und BGS-Verbände am Eisernen Vorhang 1945-1990, Hans-Jürgen Schmitt, Border History Verlag, Bad Bocklet, 2005 (3. Auflage), 3-00-015821-9, in dem alle schweren Grenzzwischenfälle aufgelistet sind, dieser nicht erwähnt ist. --Störfix 13:00, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Höchste Erhebung

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Die höchste Erhebung im Landkreis Coburg ist nicht die Senningshöhe (523 m ü. NN), sonder der Buchberg mit 528 m ü. NN, der nicht weit von der Senningshöhe entfernt ist. Müsste ein paar hundert Meter nord-westlich liegen. Muss mal gesagt werden, weil fast jeder meint das es die Senningshöhe ist. (nicht signierter Beitrag von 84.149.164.135 (Diskussion) 07:42, 31. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Liste_der_Wappen_im_Landkreis_Coburg

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Kann es sein das bei dem Artikel viele alte Gemeinde Wappen fehlen? Wenn ja könnte sich da jemand drum kümmern bzw hochladen? --GroßerHund (Diskussion) 10:12, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Eine Besiedelung durch die Thüringer ist nicht belegt

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Es gibt keine Nachweise für eine thüringische Besiedelung im heutigen Landkreis Coburg. Für ganz Oberfranken ist nur ein einziges thüringisches Grab bei Bad Staffelstein nachgewiesen. Alle weiteren elbgermanischen Funde des betreffenden Zeitraums (Ende 4. bis Anfang 6. Jhd.) im heutigen Oberfranken können nicht dem thüringischen Kulturkreis zugeordnet werden. Deshalb sollte die entsprechende Behauptung in diesem Artikel entfernt werden. --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 23:08, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit 1946 ?

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Wo war dies gesetzlich geregelt, war das von der US-Militärregierung sozusagen kurzerhand verfügt ? Denn im Gegensatz zu den Verordnungen von 1948 und 1949, mit denen mehrere bayerische Städte wieder kreisunmittelbar wurden, ist im bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt von 1946 nichts über NEC zu finden. --2001:A61:42E:4F01:C191:4E33:B4F4:A275 12:32, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten