Diskussion:Landtagspräsident (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Le Duc de Deux-Ponts in Abschnitt Zweitfunktion als Staatsoberhaupt
Stärkste Fraktion
[Quelltext bearbeiten]Muss es nicht heißen "stärkste Fraktion" nach dem Sonderfall in Bremen? Gab es nicht ähnliches in anderen Landtagen? --Hannover86 (Diskussion) 14:30, 12. Jan. 2018 (CET)
Zweitfunktion als Staatsoberhaupt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe im Ohr, dass speziell in Thüringen der Landtagspräsident laut Verfassung auch den Charakter eines Staatsoberhauptes (eben des Staates/Landes Thüringen) haben soll. Kann das so bekräftigt werden? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 16:04, 9. Jun. 2021 (CEST)