Diskussion:Landtagswahl in der Steiermark 2019
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Griot in Abschnitt zu vergebende Mandate
ÖVP-Parteifarbe
[Quelltext bearbeiten]Ist bei der steirischen ÖVP noch das traditionelle ÖVP-Schwarz in Gebrauch und nicht das Kurz’sche Türkis? --Furfur ⁂ Diskussion 18:14, 24. Nov. 2019 (CET)
- Ja, die Steirische Volkspartei gilt gemeinhin in der Tat als „schwarzer“ Landesverband. Gruß -- Felix König ✉ 03:28, 25. Nov. 2019 (CET)
zu vergebende Mandate
[Quelltext bearbeiten]Für einige(?) Nicht-Österreicher wie mich ist das Wahlsystem schwer zu verstehen. Unklar blieb für mich jedenfalls, wie die Anzahl der zu vergebenden Mandate für die Wahlkreise festgelegt wird. Für WK 1 waren es, wenn ich recht verstehe, 16. Wird das vor der Wahl festgelegt, oder ergibt es sich erst nach der Wahl aus dem Verhältnis der Stimmen im WK zu denen im Bundesland? --Griot (Diskussion) 13:05, 18. Dez. 2019 (CET)
- Die Anzahl der Mandate in jedem Wahlkreis steht schon vor der Wahl fest - sie ergibt sich aufgrund der Bevölkerungszahlen in jedem Wahlkreis (siehe hier). Daraus ergibt sich durch einfache Division der Wählerstimmen (und Abrunden auf die nächste ganze Zahl - schließlich muss die Zahl der Mandate ja ganzzahlig sein) die Anzahl der Grundmandate in jedem Wahlkreis. Diesen werden an die Kandidaten der Wahlkreislisten der einzelnen Parteien vergeben. Alle dadurch unbesetzt gebliebenen Mandate (im Wahlkreis 1 zB sind nur 13 von 15 Mandaten vergeben worden) und die Reststimmen der einzelnen Parteien wandern in einen landesweiten Topf wo dann noch die Restmandate an Kanditaten auf der Landesliste jeder Partei vergeben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis erhalten hat. --TheRunnerUp 18:54, 18. Dez. 2019 (CET)
- Hallo TheRunnerUp, danke für die ausführliche Antwort. Ich kam leider erst jetzt dazu, das noch einmal für den WK 1 (Graz) durchzurechnen. Leider komme ich noch immer nicht ganz zurecht.
- gültige Stimmen: 194.031, Mandate 15, für ein Grundmandat nötig: 194.031/15 = 12935,4, aufgerundet 12936.
- damit ergeben sich die 13 vergebenen Grundmandate, wie angegeben
- aber NEOS läge danach nur 14907 - 12936 = 1971 Stimmen über der Hürde, nicht 2780, wie im Text angegeben.
- Wenn ich aber alternativ mit 16 zu vergebenden Mandaten rechne:
- gültige Stimmen: 194.031, Mandate 16, für ein Grundmandat nötig: 194.031/16 = 12126,9375, aufgerundet 12127.
- auch damit ergeben sich die 13 vergebenen Grundmandate, wie angegeben
- NEOS läge dann 14907 - 12127 = 2780 Stimmen über der Hürde, wie im Text angegeben.
- Also: Habe ich einen Fehler gemacht? Welchen? Oder sind die angegebenen 2780 Stimmen falsch, es müsste 1971 heißen? Oder ist die Anzahl der Mandate für Graz auf 16 erhöht worden? Oder ist die auf der Seite Grundmandat angegebene Formel (gültige Stimmen) / (zu vergebende Mandate) falsch und es müsste (gültige Stimmen) / (zu vergebende Mandate + 1) heißen? Mehr Möglichkeiten fallen mir erst mal nicht ein. Es grüßt, --Griot (Diskussion) 00:57, 22. Dez. 2019 (CET)
- Ja stimmt, so genau habe ich es gar nicht nachgerechnet. In §88 der Landtags-Wahlordnung steht: Die im Wahlkreis zu vergebenden Mandate sind auf Grund der Wahlzahl auf die Parteilisten zu verteilen. Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. (Hervorhebung durch mich.) D.h. für die Steiermark gilt jedenfalls die zweite von Dir genannte Formel. Ob es in den anderen Bundesländern und auf Bundesebene auch so ist müsste man in den jeweiligen Gesetzestexten nachschlagen. --TheRunnerUp 12:49, 22. Dez. 2019 (CET)
- Ok, dann ist ja alles klar. Danke und ein schönes Weihnachtsfest, --Griot (Diskussion) 14:02, 22. Dez. 2019 (CET)
- Ja stimmt, so genau habe ich es gar nicht nachgerechnet. In §88 der Landtags-Wahlordnung steht: Die im Wahlkreis zu vergebenden Mandate sind auf Grund der Wahlzahl auf die Parteilisten zu verteilen. Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. (Hervorhebung durch mich.) D.h. für die Steiermark gilt jedenfalls die zweite von Dir genannte Formel. Ob es in den anderen Bundesländern und auf Bundesebene auch so ist müsste man in den jeweiligen Gesetzestexten nachschlagen. --TheRunnerUp 12:49, 22. Dez. 2019 (CET)
- Hallo TheRunnerUp, danke für die ausführliche Antwort. Ich kam leider erst jetzt dazu, das noch einmal für den WK 1 (Graz) durchzurechnen. Leider komme ich noch immer nicht ganz zurecht.