Diskussion:Landwirtschaftliche Krankenkasse
Liste der landwirtschaftlichen Krankenkassen
[Quelltext bearbeiten]Ist dieser Absatz noch notwendig, nachdem schon in der Einleitung des Artikels alle LKK (incl. Links) aufgezählt wurden?
Und wenn schon, könnte man dann bitte lieber die gleiche (imho richtige) Schreibweise wie oben verwenden: Hier fehlt bei Schleswig-Holstein ein Bindestrich und bei Niedersachsen-Bremen sowie Nordrhein-Westfalen sind seltsamerweise Schrägstriche verwendet ... --LogoX 10:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
Ich denke schon, weil der Leser schon recht weit herunter-gescrollt hat, wenn er die Liste auf dem Bildschirm hat, da ist die Einleitung bereits aus dem Blickfeld. Richtig, da gehören Bindestriche hin, habe ich eingefügt.
Anfang
[Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zu obiger Meinung ist meine Ansicht, dass der Anfang - mit all den LKKen - nicht so gelungen ist. Ich denke für den interessierten Leser reicht die "Liste der landwirtschaftlichen Krankenkassen" aus. Dieses unübersichtliche "Gewurschtel" am Anfang werde ich rausnehmen. Es sei denn, jemand bricht deshalb in Tränen aus. -- Herr der Scholle17:32, 19. Aug. 2008
Benutzer RKKS
[Quelltext bearbeiten]Solange Kollege RKKS sich folgende WP-Artikel nicht durchgelesen hat, sollte er mit „rückgängig machen“ etwas langsamer machen. Zumal ich keine Argumente fürs rückgängig machen ersehen kann.
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Richtlinien
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wie_gute_Artikel_aussehen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Was_Wikipedia_nicht_ist
Dann noch folgendes zum aktuellen Artikel:
1. Zur Einleitung
Die Quellenangabe bei den Versichertenzahlen führt zu Zahlen aus 2007 Die Einführung ist von Informationen überladen, welcher interessierte Laie (für die ist der Artikel gedacht) benötigt denn die genauen Versichertenzahlen?
2. Bisher nicht versichert
Wieso muss hier episch breit erklärt werden, wer NICHT bei einer LKK versichert ist…. Es reicht doch aus, zu wissen, wer versichert ist. Die Quellenangabe mag ja inhaltlich richtig sein, sie ist aber nicht formgerecht (siehe Richtlinien)
3. Leistungen
Wiederholungen von anderen Artikeln sind nicht notwendig. Diese Information ist aus www.de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung (ohne Quellenangabe) rüberkopiert
Muss das sein?
4. LKKen im Strukturwandel
Wieso wurde das rückgängig gemacht? Diese Zahlen sind neuer und waren - was RKKS nicht so wichtig ist - sogar mit Quellen belegt…
Also, so lange keine stichhaltigen Argumente kommen --> nicht mehr rückgängig machen.
LKK ist nur noch eine Bezeichnung, eine Marke
[Quelltext bearbeiten]§2 I 2 der SVLFG-Satzung vom 9. Januar 2013 i.d.V.v. 20. November 2013 (klick):
"1Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung. 2In dem jeweiligen Zweig der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse, landwirtschaftliche Krankenkasse und landwirtschaftliche Pflegekasse."
--Nixwoller (Diskussion) 12:45, 18. Mai 2013 (CEST)
Das ist so nicht richtig: Innerhalb der SVLFG werden die verschiedenen Versicherungszweige haushalterisch nach wie vor in verschiedenen Finanzkreisen geführt (Kostenstellen pp.), ersichtlich bspw. an der Zuwendung der Bundesmittel für die LBG, der nach wie vor bestehenden Defizithaftung des Bundes bei der LAK, der >90%igen Tragung der Leistungsaufwendungen bei der LKK (eingefügt 31.05.2014: für die Rentner) und dem Fonds der gesetzlichen Pflegeversicherung. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 16:50, 30. Mai 2014 (CEST)
- Nur hat das interne Verrechnen "haushalterisch" nichts mit der grundsätzlichen Aufstellung der SVLFG zu tun. Denn es wäre gar nicht zulässig alle Gelder in einen Topf zu schmeißen. Siehe auch Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und alle anderen Unternehmungen mit Geldern. Die Satzung der SVLFG sagt alles aus!
- Aber wie und was verrechnet wird, könnte mit Quellen in den Artikel der SVLFG oder in einem Rutsch in alle Unterartikel.
- Und bitte nicht "landwirtschaftliche Krankenversicherung" (LKV) mit der Marke/Bezeichnung "landwirtschaftliche Krankenkasse" (LKK) verwechseln. --Nixwoller (Diskussion) 11:07, 31. Mai 2014 (CEST)
- Verehrter Nixwoller, zunächst einmal haben wir es hier nicht mit einem "Unternehmen" zu tun und demgemäß auch nicht mit einer "Marke", es handelt sich vielmehr um eine Körperschaft des ö. R. Zudem sind LKV und LKK nicht verwechselbar, es ist dasselbe: Es gibt die "Allgemeine Krankenversicherung" (AKV) und die "Landwirtschaftliche Krankenversicherung" (LKV) (daneben noch die PKV, hat aber hiermit nichts zu tun), beide sind die "Gesetzliche Krankenversicherung" (GKV) in Deutschland. "LKV" ist der Oberbegriff, LKK ist die nach dem LSV-NOG (weiter-)geführte Bezeichnung des Trägers (wie bspw. AOK ein Träger der AKV ist). Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein ... Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 17:49, 31. Mai 2014 (CEST)
- sh. hier: [[1]] --KarleHorn (Diskussion) 18:07, 31. Mai 2014 (CEST)
- ... und nu' ? Ist "Stillscheigen" Zustimmung ? Gruß --KarleHorn (Diskussion) 21:08, 2. Jun. 2014 (CEST)
- Nein. --Nixwoller (Diskussion) 15:33, 4. Jun. 2014 (CEST)
- Sondern ? --KarleHorn (Diskussion) 19:22, 4. Jun. 2014 (CEST)
- Du willst also sagen es bestehen trotz SVLFG mehrere KdöR in der SVLFG? Jede KdöR hat doch nur einen einzigen Namen, da stimmst Du doch zu, oder? Der Rest sind Bezeichnungen und damit Marken. Meinst Du zudem §17 "Träger der Krankenversicherung" (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) mit der Änderung aus dem LSV-NOG? "In Angelegenheiten der Krankenversicherung der Landwirte und bei Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz führt sie [die SVLFG] die Bezeichnung landwirtschaftliche Krankenkasse." Du kannst gerne die Paragraphen zur Aufteilung in Allgemeine Krankenversicherung und Landwirtschaftliche Krankenversicherung aufgreifen und einpflegen. Du schreibst ja selbst, LKK ist die Bezeichnung, aber eben nur dann, wenn es um Angelegenheiten der LKV geht, also wie eine Marke zu behandeln. Oder steht irgendwo etwas anderes?
- Benennung vs. Bezeichnung
- Marke (Recht) vs. Marke (Marketing)
- Name
- Ändere bitte, was du für korrekt hältst und belege es aber bitte mit Quellen, Paragraphen, Artikeln, Abschnitten, Absätzen, und/oder Sätzen, etc. Mit irgendetwas Brauchbaren in jedem Fall. Grüße und gutes Gelingen! --Nixwoller (Diskussion) 14:20, 5. Jun. 2014 (CEST)
- Sondern ? --KarleHorn (Diskussion) 19:22, 4. Jun. 2014 (CEST)
- Nein. --Nixwoller (Diskussion) 15:33, 4. Jun. 2014 (CEST)
- Hallo Nixwoller, damit wir uns nicht falsch verstehen: Die SVLFG ist eine KdöR. In ihr sind zum 01.01.2013 die ehemaligen selbständigen, regionalen KdöR LBG'n, LAK'n, LKK'n und LPK'n aufgegangen [[2]]. Es gibt auch nur noch eine Satzung für alles. Da sie aber die verschiedenen Sozialversicherungszweige abdeckt, hat sie per Gesetz den Auftrag, sich auch jeweils als solche nach außen zu zeigen. Die grundsätzliche Aufteilung der dt. Sozialversicherung findet sich im SGB I [[3]]. Eine "Marke" ist etwas privat-wirtschaftliches (wie z. B. Haribo oder Mercedes-Benz), nicht jedoch ein Sozialversicherungsträger, wie bspw. eine AOK, die DRV BUND oder eben die SVLFG, wenn sie bspw. in Sachen gesetzliche Unfallversicherung als LBG auftritt. Ähnlich verhält es sich mit den Pflegekassen: Die sind bei den jeweiligen Krankenkassen errichtet (so auch bei der LKK und damit bei der SVLFG), haben noch nicht mal eigenes Personal. Schönes Pfingts-WE --KarleHorn (Diskussion) 19:56, 5. Jun. 2014 (CEST)
- Du willst es einfach nicht kapieren. Nun gut, mir egal. Lerne selbst aus Deinen Entscheidungen! --Nixwoller (Diskussion) 14:59, 22. Jun. 2014 (CEST)
- Hallo Nixwoller, damit wir uns nicht falsch verstehen: Die SVLFG ist eine KdöR. In ihr sind zum 01.01.2013 die ehemaligen selbständigen, regionalen KdöR LBG'n, LAK'n, LKK'n und LPK'n aufgegangen [[2]]. Es gibt auch nur noch eine Satzung für alles. Da sie aber die verschiedenen Sozialversicherungszweige abdeckt, hat sie per Gesetz den Auftrag, sich auch jeweils als solche nach außen zu zeigen. Die grundsätzliche Aufteilung der dt. Sozialversicherung findet sich im SGB I [[3]]. Eine "Marke" ist etwas privat-wirtschaftliches (wie z. B. Haribo oder Mercedes-Benz), nicht jedoch ein Sozialversicherungsträger, wie bspw. eine AOK, die DRV BUND oder eben die SVLFG, wenn sie bspw. in Sachen gesetzliche Unfallversicherung als LBG auftritt. Ähnlich verhält es sich mit den Pflegekassen: Die sind bei den jeweiligen Krankenkassen errichtet (so auch bei der LKK und damit bei der SVLFG), haben noch nicht mal eigenes Personal. Schönes Pfingts-WE --KarleHorn (Diskussion) 19:56, 5. Jun. 2014 (CEST)
WAS denn genau nicht ?? Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 20:15, 23. Jun. 2014 (CEST)
Benutzer:Verzettelung: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Knappschaft_(Krankenkasse)&diff=195683984&oldid=195683106 --2003:CD:D72B:E600:B8B6:826:4AE6:4C1E 09:31, 11. Jan. 2020 (CET)
- Moin, was soll das, jetzt wieder "Marke" hier einbauen zu wollen ? Das ist Unsinn. "Haribo" ist eine Marke oder "Pepsi" oder sonstwas. --KarleHorn (Diskussion) 19:24, 16. Jan. 2020 (CET)
- Wer in diesem Zusammenhang das Wort "Marke" verwendet, möge bitte dabei die Eintragung und den Schutzbereich/die Klassen etc. belegen. Wenn sich SVLFG den Namen (auch) als Marke hat schützen lassen (was u. U denkbar wäre, ich kenne die Praxis in D nicht), wäre das wohl hier erwähnenswert. Aber mit Belegen. Marken werden für konkrete Waren oder Dienstleistungen im Wirtschaftsleben eingetragen bzw. bestehen als solche. Daher bitte diese Eigenschaften belegen. Und bitte den Beitrag Markenrecht (Deutschland) lesen. In dieser Diskussion scheinen manchmal die Begriffe "Marke" und "Namen" verwechselt zu werden.--Josef Moser (Diskussion) 16:50, 17. Jan. 2020 (CET)
- Grundsätzlich: Eine Marke muss nicht eingetragen sein! Bei Knappschaft hatte ich die „Marke“ bei Rechtsform aus der Infobox entfernt, weil es keine Rechtsform ist und das wurde „revertiert“. Also entscheidet euch Warer doch einfach mal. --Essa (Diskussion) 19:00, 17. Jan. 2020 (CET)
- Wer in diesem Zusammenhang das Wort "Marke" verwendet, möge bitte dabei die Eintragung und den Schutzbereich/die Klassen etc. belegen. Wenn sich SVLFG den Namen (auch) als Marke hat schützen lassen (was u. U denkbar wäre, ich kenne die Praxis in D nicht), wäre das wohl hier erwähnenswert. Aber mit Belegen. Marken werden für konkrete Waren oder Dienstleistungen im Wirtschaftsleben eingetragen bzw. bestehen als solche. Daher bitte diese Eigenschaften belegen. Und bitte den Beitrag Markenrecht (Deutschland) lesen. In dieser Diskussion scheinen manchmal die Begriffe "Marke" und "Namen" verwechselt zu werden.--Josef Moser (Diskussion) 16:50, 17. Jan. 2020 (CET)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bmelv.de/SharedDocs/ExterneLinks/Rechtsgrundlagen/A/AELV-2013.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_news/akt02_2013/akt02_0111/index.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Landwirtschaftliche Alterskasse (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 07:34, 23. Dez. 2015 (CET)
Nix Marke
[Quelltext bearbeiten]Bei Knappschaft (Krankenkasse) von Benutzer:Verzettelung (so [4] und nochmals [5]) gefordert, dann muss es auch in LKK rein.
O D E R: bei beiden „Marke“ vollständig eben raus... was hier [6] gemacht wurde, aber durch genannten Benutzer torpediert wurde.
Danke für das Machen!
--2.247.252.161 18:34, 17. Jan. 2020 (CET)
- Siehe oben. Muss nicht zwingend einheitlich sein. Die Knappschaft hat sich vielleicht die Zeichenfolge (als Wort-Bild-Marke?) auch markenrechtlich schützen lassen (wo ist der Beleg?), daher mag das dort noch verständlich sein, obwohl es natürlich dann nicht mit dem Artikel zusammenpasst und der ganze Artikel umgeschrieben werden müsste: Eine Marke ist keine Krankenkasse (Rechtsform KöR), eine Marke hat keine Versicherten, sondern eine Krankenkasse hat Versicherte und führt eine Marke. Während der Beleg dass LKK eine Marke ist, soweit ich sehe, noch aussteht. Ohne Beleg würde ich das Wort Marke hier nicht verwenden wollen.--Josef Moser (Diskussion) 18:46, 17. Jan. 2020 (CET)
- @Josef Moser: Eben habe ich dir noch voll zugestimmt, weil es mir plausibel erschien, was du schreibst. Ich muss meine Zustimmung aber nach genauerem Hinsehen etwas korrigieren: Im Jahre 2013 wurden die landwirtschaftlichen Versicherungen zusammengeführt zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Nur die SVLFG hat Körperschaftsstatus (§ 1 Abs. 1 der Satzung). Die SVLFG unterteilt sich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in mehrere (rechtlich unselbstständige) Einrichtungen: In dem jeweiligen Zweig der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse, landwirtschaftliche Krankenkasse und landwirtschaftliche Pflegekasse. Die LKK ist also nur eine Art "Abteilung" der SVLFG. Die LKK selbst hat keinen Körperschaftsstatus, sondern ist unselbstständiger Teil einer Körperschaft. Wie man das in den Infokasten einbringt, müsste überlegt werden. Uneingeschränkt Zustimmung gebe ich dir auf deine Skepsis zur Behauptung, dass die LKK eine Marke sei. Der Begriff dürfte bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ohnehin kaum passen, da er aus dem zivilrechtlichen Markenschutz kommt. Deswegen würde ich für diese Behauptung ebenfalls einen Beleg fordern. --Opihuck 22:03, 17. Jan. 2020 (CET)
- Du hast recht, sorry wegen meiner unpräzisen Formulierung. Voll d’accord.--Josef Moser (Diskussion) 13:17, 18. Jan. 2020 (CET)
- Ich habe gerade einen Abgleich im Markenregister vorgenommen und festgestellt, dass "Landwirtschaftliche Kranken
versicherungkasse" als Marke nicht geschützt ist. Es bleibt also dabei, dass die LKK ein rechtlich unselbstständiger Teil der SVLFG ist und die "Sparte Krankenkasse" der SVLFG unter dem Namen "Landwirtschaftliche Krankenkasse" auftritt. Besteht damit allseits Einverständnis? --Opihuck 22:43, 26. Jan. 2020 (CET)
- Ich habe gerade einen Abgleich im Markenregister vorgenommen und festgestellt, dass "Landwirtschaftliche Kranken
- Du hast recht, sorry wegen meiner unpräzisen Formulierung. Voll d’accord.--Josef Moser (Diskussion) 13:17, 18. Jan. 2020 (CET)
- @Josef Moser: Eben habe ich dir noch voll zugestimmt, weil es mir plausibel erschien, was du schreibst. Ich muss meine Zustimmung aber nach genauerem Hinsehen etwas korrigieren: Im Jahre 2013 wurden die landwirtschaftlichen Versicherungen zusammengeführt zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Nur die SVLFG hat Körperschaftsstatus (§ 1 Abs. 1 der Satzung). Die SVLFG unterteilt sich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in mehrere (rechtlich unselbstständige) Einrichtungen: In dem jeweiligen Zweig der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse, landwirtschaftliche Krankenkasse und landwirtschaftliche Pflegekasse. Die LKK ist also nur eine Art "Abteilung" der SVLFG. Die LKK selbst hat keinen Körperschaftsstatus, sondern ist unselbstständiger Teil einer Körperschaft. Wie man das in den Infokasten einbringt, müsste überlegt werden. Uneingeschränkt Zustimmung gebe ich dir auf deine Skepsis zur Behauptung, dass die LKK eine Marke sei. Der Begriff dürfte bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ohnehin kaum passen, da er aus dem zivilrechtlichen Markenschutz kommt. Deswegen würde ich für diese Behauptung ebenfalls einen Beleg fordern. --Opihuck 22:03, 17. Jan. 2020 (CET)
- Meinerseits ja. Danke. --KarleHorn (Diskussion) 10:44, 27. Jan. 2020 (CET)
- +1.Danke!--Josef Moser (Diskussion) 14:22, 27. Jan. 2020 (CET)