Diskussion:Leerverkauf/Archiv/2006
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Plankton314 in Abschnitt Juristische Erörterung
Juristische Erörterung
Die juristische Erörterung der Wertpapierleihe ist nicht korrekt. Es handelt sich dabei nicht um eine Leihe, sondern um ein Sachdarlehen.
Meines Erachtens nach ist es auch unzutreffend, dass Leerverkäufe in Deutschland nicht getätigt werden dürfen, bevor der Leerverkäufer sich mit den zu verkaufenden Wertpapieren eingedeckt hat (sog. naked short sales). Welche börsenrechtlichen Regelungen sollten naked short sales verbieten?
- Aus den Ausführungen im Artikel Investmentgesetz (Deutschland) würde ich auch schließen, dass dies in Deutschland seit 01. Januar 2004 nicht mehr verboten ist. Auch vorher war ein Leerverkauf wohl nicht generell verboten. Die Rechtsgrundlage vor 2004 war das KAAG (Kapitalanlagegesellschaftsgesetz), das im § 9 Absatz 5 Satz 1 wohl regelte, dass Verkäufe von Wertpapieren die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehörten verboten waren. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Verbotes war aber eine nach § 1 des KAAG vorliegende KAG. Inwiefern dies immer zutraf weiß ich nicht. Kurz: Der Abschnitt sollte hier überarbeitet werden - jemand mit juristischem Durchblick wäre nun ganz praktisch :) --mirer 15:33, 2. Dez. 2006 (CET)
Wie ist die Bemerkung in der Einelitung zu verstehen, dass man bei Leerverkäufen Fremdkapital einsetzen kann? Man muss kein Kapital beschaffen, man erhält Kapital aus dem Leerverkauf.--Marinebanker 00:28, 10. Feb. 2008 (CET)
- Ich kann es mir nur so erklären, dass damit die Wertpapierleihe auf Kredit gemeint ist. --AT talk 00:47, 10. Feb. 2008 (CET)
- Also das man die Leihegebühr fremdfinanziert? Man hat aber doch das geld aus dem Verkauf, dann muss man noch nicht mal die Gebühr fremdfinanzieren. --Marinebanker 09:31, 10. Feb. 2008 (CET)
- Ein echter Leerverkauf ist bei Aktien m.W. nicht möglich (kann mich aber irren), so dass die Stücke vorher angeschafft werden müssen. Aber stell Dir das ganze im Optionsbereich vor und stell Dir ebenfalls vor, dass die Initial Margin auf Kredit geleistet wurde. Du hast so Deinen Hebel und Dein Risiko vergrößert (ohne Kredit ist das Risiko unbegrenzt, mit Kredit ist es unbegrenzt plus Kredit ;-)). Ergibt das für Dich Sinn? --AT talk 11:21, 11. Feb. 2008 (CET)
- Also das man die Leihegebühr fremdfinanziert? Man hat aber doch das geld aus dem Verkauf, dann muss man noch nicht mal die Gebühr fremdfinanzieren. --Marinebanker 09:31, 10. Feb. 2008 (CET)
- Bei Aktien geht das doch über Leihe? Was das Optionsbeispiel betrifft - meinst Du wirklich, dass das gemeint ist? Der zusätzlcihe Hebel durch die initial Margin sollte doch verbachlässigbar sei. Der Link auf Margin Trading hiflt nicht weiter. Ich bin für rausschmeißen wegen unklar. --Marinebanker 20:32, 11. Feb. 2008 (CET)
- Du hast recht. Im Zweifel ist die Leihe der Kredit. Der Link zum Margin Trading war in diesem Zusammenhang nicht erhellend. Ich habe es entfernt. Grüße --AT talk 21:00, 11. Feb. 2008 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Plankton314 21:12, 10. Nov. 2011 (CET)