Diskussion:Lege artis
Dass der behandelnde Arzt neuere Behandlungsmethoden nicht kennen muss, ist so nicht richtig. Fortbildungsmassnahmen auf jedem Gebiet, in dem ein Arzt behandelt, stehen nicht nur jedem offen, sondern sind gesetzliche Pflicht, um eben nach aktuellem Wissensstand behandeln zu können. Eine Lege-artis-Behandlung bedeutet insofern auch aktuelle Behandlungsmethoden, wobei das Spektrum naturgemäß weit sein kann. Mittlerweile gibt es sogar erste Ansätze im Kassenrecht dieser Fortbildungspflicht (die ja im Sinne aller Patienten, also eigentlich aller Menschen ist) Nachdruck zu verleihen, in dem die Kassenzulassung nur bei Nachweis einer bestimmten Anzahl von Fortbildungspunkten weiter gewährt wird.
Kunstfehler = Fehlschlagen des Behandlungszwecks ?
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht: "Die Frage, ob etwas lege artis war, stellt sich zum Beispiel bei Ärzten im Falle des Fehlschlagen des Behandlungszwecks (umgangssprachlich Kunstfehler)."
Versteht die breite Masse wirklich unter Kunstfehler ein Fehlschlagen des Behandlungszweckes? Ich würde als Kunstfehler eher etwas auffassen, wenn der Arzt das Behandlungsziel nicht erreicht, aber auf Grund von Fehlverhalten des Arztes, Krankenschwestern, Techniker die Geräte nicht gewartet haben, ... Kurz nach dem oben zitierten Abschnitt kommt dann: Patient verstirbt bei OP. Das würde ich im Normalfall eher als Restrisiko auffassen.
Vielleicht ist ja auch mein Verständis des Begriffs Kunstfehler falsch. Deswegen habe ich es noch nicht geändert, sondern will es hier erst einmal zur Diskussion stellen.
Guido (nicht signierter Beitrag von 134.95.198.26 (Diskussion | Beiträge) 09:05, 19. Apr. 2010 (CEST))
Kein subjektiver Maßstab
[Quelltext bearbeiten]Zur Zeit steht in dem Artikel, dass eine Handlung unter Anwendung der persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auszuführen ist, damit sie lege artis ausgeführt wurde. Einen solchen subjektiven Maßstab gibt es aber nicht. Es kommt nicht darauf an, was der Handelnde kann oder subjektiv für fachgerecht hält, auch nicht darauf, ob er sich anstrengt oder nicht, sondern allein darauf, was objektiv dem neuesten Erkenntnisstand entspricht. --Arpinium (Diskussion) 19:23, 24. Jul. 2013 (CEST)
- Volle Zustimmung --Partynia ∞ RM 19:39, 24. Jul. 2013 (CEST)
Wissenschaftsethik, Gute wissenschaftliche Praxis
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff existiert auch in den Diskussionen um Gute wissenschaftliche Praxis seit etwa 2000, siehe https://www.humboldt-foundation.de/pls/web/docs/F10705/regelnwisspraxis.pdf , kurzes Dokument der Humboldt-Stiftung dazu. --Cholo Aleman (Diskussion) 11:52, 11. Dez. 2015 (CET)