Diskussion:Leucorea

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Siehe Wochenspiegel Regionaltewil Wittenberg Jessen Gräfenhainichen 57 Ausgabe 2007 Prof. Dr. Ernst-Joachim Waschke, Jahrg. 2.10.1949 in Dessau, studierte Theologie an den Universitäten Jena und Greifswald. Er promovierte 1979 in Leipzig mit einer Arbeit über das Menschenbild der Urgeschichte und habilitierte sich 1987 an der Universität Greifswald. Seit dem Wintersemester 1990/91 ist er Professor für Altes Testament an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität. Gegenwärtig ist Prof. Dr. Waschke Mitglied des Akademischen Senats der Universität. Darüber hinaus ist er Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Evangelischen Instituts für die Altertumskunde des Heiligen Landes und Mitglied der Kammer der Theologie der Evangelischen Kirche in Deutschland. Professor Dr. Waschke ist Autor und Verfasser einer Vielzahl von Publikationen, insbesondere zu Themen des Alten Testaments. Prof. Dr. jur. Michael Germann, Jahrg. 1967, studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Genf und Erlangen. Er promovierte 1999 mit einer Arbeit über Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet und habilitierte sich im Jahr 2001. Prof. Dr. jur. Germann ist seit 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität. Neben seinem Professorenamt ist Prof. Dr. jur. Germann Mitglied der 10. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, stellvertretendes Mitglied der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und Mitglied des Beirats des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht in Potsdam. Er gehört außerdem der Verfassungskommission der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und dem Kuratorium der Stiftung Reformiertes Convict an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an. Prof. Dr. jur. Germann ist Verfasser und Herausgeber einer Vielzahl von Publikationen, u.a. zu Themen des Verfassungs- und Kirchenrechts sowie zu historischen Themen.

Prof. Dr. Max Kunze, Jahrg. 1944, studierte klassische Archäologie und Philologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1974 promovierte er an der Humboldt-Universität zum Thema der klassizistischen römischen Reliefkunst; seine Habilitation erfolgte 1996. Seit dem Jahr 2001 ist er Honorarprofessor an der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz. Prof. Dr. Kunze ist seit 1990 Präsident der Winckelmann-Gesellschaft. Dazu ist er Arbeitsstellenleiter für die historisch-kritische Herausgabe der Schriften Winckelmanns an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, leitet wissenschaftliche Projekte der Winckelmann-Gesellschaft und ist Vorsitzender der Deutschen Freunde des Bible Lands Museum Jerusalem. Prof. Dr. Kunze ist Verfasser und Herausgeber einer Vielzahl von Schriften und Publikationsreihen, insbesondere zur Winckelmann-Forschung.

hier fehlt das Mesrop-Zentrum

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siehe http://www.mesrop.uni-halle.de/?page=1_2 - das ist nicht aufgeführt. --Cholo Aleman (Diskussion) 09:57, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Merker

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Obwohl die ersten Statuten der Wittenberger Hochschule nicht mehr erhalten sind, spricht vieles dafür dass sie sich an den Statuten der Universität Tübingen orientierten. 1508 verfasste der Kurfürst Friedrich der Weise neue Satzungen, welche ebenfalls den Einfluss der Tübinger Hochschule erkennen lassen. Diese blieben mit minimalen Änderungen in der Universitätsverfassung von 1536 erhalten. Nach dieser wirkten an der Wittenberger Universität vier Professoren (Legenten). Mindestens drei von ihnen sollten Doktoren sein, während der vierte als Lizentiat die Vorraussetzungen mitbrachte eine Professur zu erhalten. Die erste Professur war die des Kirchenrechts (Dekretalien), wobei in den Anfangsjahren nur kanonisches Recht an der Wittenberger Hochschule gelehrt wurde. Die zweite Professur des Kodex umfasste das Themengebiet von etwa 4600 römischen Kaisergesetzen von Hadrian bis Justinian, welche 533 als Codex Justiniani veröffentlicht wurden und die Thematik des heute als Corpus Juris Civilis bekannten Werkes behandelten. Das dritte Lehramt umfasste die Pandektenprofessur der Digesten, welches eine Sammlung von etwa 20000 gutachterlichen Äußerungen römischer Juristen behandelte. Die letzte und vierte Professur behandelte die Institutionen, ein von Justinian autorisiertes Anfängerlehrbuch des römischen Rechts. 1560 erhielt die Wittenberger Hochschule neue Statuten, worauf hin die Pandekenprofessur in die Pandektenprofessur des Digestum Vetus, des Kodex und die Pandektenprofessur Digestum Novum s. Infortiatum aufgeteilt wurden. Der Schutzheilige der juristischen Fakultät war der Heilige Ivo Hélory Als führender Repräsentant der juristischen Fakultät der Hochschule wirkte der Dekan. Dieser wurde aus dem Kreis sämtlicher Personen gewählt, die an der juristischen Fakultät als Lehrkräfte angestellt waren. So gehörten alle Bakkalauraren, Lizentiaten und Doktoren der Einrichtung, mit einjähriger Wirkungszeit, zu diesem Kreis. Der Dekan verwaltete das Siegel der juristischen Fakultät, die Schlüssel und die Statuten. Er berief und leitete die Fakultätssitzungen, bei deren Wahlen er bei Stimmengleichheit die entscheidende Funktion hatte.

Prof. jur. Fac. 16. Jh

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die Professur des Kirchenrechts war in Wittenberg nach dem Tod Gödes unbesetzt


Weyhe schied nach dem Tod Christian I

  • Johannes LimmerJohannes Limmer (* 1548 in Lützen; † 6. Mai 1591 in Wittenberg) deutscher Rechtswissenschaftler.

Universität Leipzig ? Wintersemester 1567 Matrikel Uni Jena stud. Jur als Magister 9. Juni 1570 Matrikel Uni Wittenberg Magister 1580 Dr. jur an der Uni Wittenberg 1581 Professor Instituten, 1585 Rektor Schrieb ein Progr. Zur Einführung des Kanzlers Müller. Tochter Katharina (* 8/ get.10. Januar 1584 in Wittenberg; † 20. September 1584 ebenda) Tochter Anna Christina Limmer (* 26. Juli 1586 in Wittenberg) Limmer, Christina‏ ‎‡e Beziehung familiaer‏ Friedensburg 316, 436

  • Johann Zanger der Jüngere nach dem Tod Christian Ordinarius, bis 1607
  • Peter Heige nach dem Tod Christian Ordinarius, 1598 Hofrat in Dresden
  • Ludwig Person 3. Prof 1588 Adjunkt der juristischen Fakultät, 1889 promoviert, 1598 2. Prof, 1606 Hofrat in Dresden
  • Thomas Franzius 4. Prof aus Marburg, 1582 Uni. Wittenberg, 1589 Dr. jur, bis 1601
  • Bartholomäus Reusner 5. Prof 1594, 1598 4. Prof, 1601 3. Prof, 1606 2. Prof, 1607 Ordinarius
  • Benedikt Carpzov 1598 5. Prof, 1601 4. Prof, 1606 3. Prof, 1607 2. Prof
  • Lucas Beckmann 1601 5. Prof, 1606 4. Prof, 1607 3. Prof
  • Wolfgang Hirschbach 1602 5. Prof, 1608 3. Prof.
  • Erasmus Unruh 1606 Subst. Prof, 1608 4. Prof, 1620 3. Prof
  • Valentin Wilhelm Förster 1608 5. Prof,
  • Jeremias Reusner 1620 4 Prof., 1638 2. Prof., 1639 1. Prof-1652
  • Konrad Carpzov 1620 5. Prof., 1624 2. Prof (Kodex) bis 1638
  • Gottfried Reuter 1624 5. Prof, 1628 4. Prof starb 1634
  • Georg Schulz 1627 Subst. Prof
  • Johann Strauch 1629 1. Prof bis 1639
  • Friedrich Praetorius 1639 2. Prof bis 1642
  • Henning Groß ging im Winter 39/40 an die Uni. Frankfurt/Oder † 1651
  • Augustin Strauch 1640 5. Prof, 1642 2. Prof, 1652 1. Prof-1662
  • Christian Taubmann 1634 5. Prof, 1639 4. Prof., 1642 3. Prof-1651
  • Cornelis Crull 1639 5. Prof-1641
  • Christoph Wacke 1641 5. Prof, 1642 4. Prof- 1649
  • Augustin Carpzov 1642 5. Prof- 1644
  • Gottfried Suevus d. Ä. 1644 5. Prof, 1649 4. Prof., 1651 3. Prof, 1652 2. Prof-1659
  • Herinrich Cosel 1649 5, Prof, 1651 4. Prof, 1652 3. Prof, - 1657
  • Gottfried Schneider 1652-1652 5. Prof
  • Samuel Ritter 1652 5. Prof-1657
  • Kaspar Ziegler 1655 5. Prof, 1657 4. Prof, 1658 3. Prof, 1659 2. Prof, 1662 1. Prof-1690
  • Christian Klengel 1657 5. Prof-1664
  • Michael Friedrich Lederer 1665 5. Prof. -1674
  • Wilhelm Leyser 1659 5. Prof , 1660 4. Prof, 1666 2. Prof-1689
  • Joachim Nerger 1660 5. Prof , 1662 4. Prof, 1675 3. Prof
  • Werner Theodor Martini 1662 5. Prof -1685


1724 richtete man eine ständige außerordentliche Pandektenprofessur ein
1755-1761 1. Prof unbesetzt


mal bitte stehen lassen. mfg Torsche (Diskussion) 20:22, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Päpstliche Bestätigung

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Im Text sagt man: «Die päpstliche Bestätigung erfolgte erst durch den päpstlichen Legaten Raimund Peraudi am 20. Juni 1507.» aber das ist unmöglich, da Raimund Peraudi starb im 1505, so entweder die Bestätigung fruher als 1507 kam, oder sie wurde nicht durch Raimund Peraudi erfolgt.--K.Weise (Diskussion) 10:50, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Besser spät als nie! Ich halte diese berechtigte Anfrage nun für abgeschlossen – die Bestätigung durch Peraudi kam lt. Heiner Lück schon 1503.--TheolFak Halle (Diskussion) 17:35, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Napoleon Bonaparte ließ die Universität Wittenberg zum 5. Dezember 1814 schließen

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Purer Nonsense. Napoleon hat schon im April 1814 abgedankt. Er konnte gar nicht schließen lassen außer evtl. seiner Klotür!--137.248.1.31 16:39, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Dank für die Beseitigung dieser chronologischen Unstimmigkeit.--TheolFak Halle (Diskussion) 17:42, 18. Apr. 2020 (CEST)Beantworten