Diskussion:Liste akademischer Grade (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gmünder in Abschnitt Staatsexamen (Lehramt)
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GiftBot (Diskussion) 04:21, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Noch eine Unklarheit

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Sollen hier nur Grade aufgelistet werden, die aktuell noch verliehen werden oder auch solche, die früher verliehen wurden und von denen es natürlich noch viele Menschen gibt, die diese erworben haben. Wenn man speziell etwas sucht, wird man ziemlich in die Irre geführt. Nur zwei Beispiele: Musikpädagogen gibt es als Diplom, die es nicht mehr gibt, aber nicht als Master, die es gibt. Blöderweise aber ja unter sehr unterschiedlichen Titeln, wie jetzt nach Bolgna ja leider so üblich. Musiktherapeut gibt es in der Liste als Dipl. Musiktherapeut (FH). Es gab aber auch Dipl. Musiktherapeut (also ohne FH), die fehlen. Beide kann man aber nicht mehr erwerben. Stattdessen gibt es aktuell den Master, der aber nicht erscheint, weil er in dem allgemeineren Master of Arts enthalten ist, bei dem ja die einzelnen Fachrichtungen nicht mehr auftauchen. Wahrscheinlich ist dies insgesamt eine „schwierige“ Seite. Hat da jemand so etwas wie eine Federführung und/oder Ideen oder ist das hoffnungslos so eine Seite sinnvoll aufzuräumen? ;-) --Mirkur (Diskussion) 17:49, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Mirkur,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Meiner Ansicht nach können auch ruhig ältere Grade, die heute nicht mehr vergeben werden, aufgelistet werden. Dies ist, soweit ich das sehe, auch (zumindest teilweise) geschehen. In den mir bekannten Fällen gehört die genaue Bezeichnung des Studienfachs nicht zum in Deutschland verliehenen Master- oder Bachelorgrad. Es sollte daher bei dem Eintrag der entsprechenden Grade wie z.B. Master of Arts oder Master of Science bleiben. Dass man neben den FH-Diplomen auch die Univ.-Diplome ergänzt bzw. vervollständigt, fände ich eine gute Idee. Selbst wenn einige FH-Diplome, sozusagen abweichend vom Regelfall, ohne FH-Zusatz in Klammern verliehen wurden, würde ich vorschlagen, dass man diesen Umstand nur allgemein im Artikel erwähnen sollte, der Grad an sich aber unter den entsprechenden FH-Diplomgraden vermerkt bleiben sollte. Schließlich handelt es sich nach wie vor um FH- und nicht um Univ.-Diplome. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 19:25, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Phantasietitel

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Es sollten Pseudograde als solche gekennzeichnet werden, also Grade, die durch Verbiegung der Promotionsordnung an irgendeiner Universität aus dem Hut gezaubert wurden. Es gibt keinen Doktor der Humanbiologie, auch wenn einige medizinische Fakultäten so tun, als wäre das wirklich ein akademischer Grad. (nicht signierter Beitrag von 77.11.78.201 (Diskussion) 12:53, 2. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Diplom-Wirtschaftsmathematiker

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Die Liste der Diplomgrade ist nicht ganz richtig.

Diplom-Wirtschaftsmathematiker tragen sehr oft die Abkürzung "Dipl.-Wirtschaftsmath. Univ.". Vgl.: http://www.zuv.fau.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/WISO/PO_Wirtschaftsmathematik.pdf Bitte im Artikel abändern. (nicht signierter Beitrag von 84.57.79.77 (Diskussion) 12:55, 17. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Hallo, danke für den Beitrag. Ich habe es ergänzt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 13:34, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Grad vs. Titel

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Eine IP hatte, inhaltlich richtig (s. hier) erkannt, dass Grad und Titel nicht sauber getrennt voneinander behandelt wurden, sondern aus dem Alltagsdeutsch kommend (wo die Begriffe tatsächlich unsauber aber geläufig synonym verwendet werden) verschwommen Anwendung fanden; sicher hauptsächlich um Wortdopplungen zu vermeiden und unter Berücksichtigung des Gebrauches im Alltagsdeutsch. Die Änderungen der IP mussten trotzdem revertiert werden, weil gerade die Gesetzeslage sich auch auf das Führen von Professortiteln bezieht, die wiederum Titel und keine Grade sind! Die IP hatte mithin in guter Absicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Zusammenfassung: Den Bedenken der IP wurde durch eine juristisch sachgemäße Weise entsprochen, die gewünschte Korrektur ist jetzt in ganz exakter Weise umgesetzt. Dank an die IP für den Anstoß, jedoch mit der Bitte bei rechtlich bedeutsamen Fragen, stets behutsam vorgehen. Die alltagsdeutsche Unsauberkeit war harmloser in Bezug auf eine drohende Desinformation als die vermeintlich präzisere Korrektur der IP. Daher bitte bei allem Juristischen Umsicht walten lassen. Klaus Bells (Diskussion) 18:12, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Allgemeiner Hinweis zur Handhabung

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Dieses Thema behandelt einen juristischen Sachverhalt, dem es an Komplexität nicht mangelt. Zudem unterliegt die Materie einem raschen Wandel, sodass gleichzeitig mehrere Aussagen parallel richtig sein können, abhängig von der Gesetzeslage zu einem bestimmten Stichtag.

Desweiteren ist zu vermeiden, dass man dieses Lemma mit Einzelurteilen (von Grundsatzurteilen, wo keine klare gesetzliche Vorgabe gegeben ist einmal abgesehen) zukleistert. Die Rechtslage in den 16 deutschen Ländern ist klar, der Rahmen der KMK auch, die Situation in Österreich wie auch in der Schweiz übersichtlich.

Laien oder “besorgte Bürger” sollten daher bitte vor einem größeren oder sinnverändernden Edit bitte einen der Fachleute hier fragen.

Auch wenn irgendein sehr sachverhaltsspezifisches Urteil in einer Zeitung steht, ist eine Verallgemeinerung meist irreführend. Hier empfiehlt sich das vorherige Nachfragen an dieser Stelle, bevor editiert wird.

Mit kollegialem Gruß Klaus Bells (Jurist und Pedant) (Diskussion) 00:55, 3. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Änderung einer IP war unsachgemäß und irreführend

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Mahnung zur Vorsicht: Eine IP hatte unter Berufung auf das Urteil AZ 11 Wx 42/10, OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2012 einen wichtigen und sorgsam erstellten Abschnitt umwerfen wollen. War der Edit in sich schon fehlerhaft, so war das angeführte Urteil nicht nur nachrangig zur Gesetzeslage im Sinne der Relevanz im Allgemeinen und im Speziellen auch für Wikipedia, es war sogar noch in einem relativ sachfragefernen Streitfall ergangen. Konkret ging es um die Frage, ob nach dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 ein akademischer Grad eines Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde einzutragen ist und im Kern eben nicht um die Fragestellung des betreffenden Lemma-Abschnittes. Bitte keine Laienjuristerei. Klaus Bells (Jurist und Pedant) (Diskussion) 01:33, 3. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Dipl.-Med. nur in der DDR???

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Im Artikel heißt es, dass Dipl.-Med. ein DDR-Titel sei, der nicht mehr verliehen wird. Heute gibt es stattdessen Master of Science. Aber was ist mit der Zeit zwischen Wiedervereinigung und Bologna? Und mit der alten Bundesrepublik? Da gab es doch auch Mediziner, die Diplome bekommen haben. Kann mir jemand verraten, welche? Ich dachte bis grad eben, dass das dann ein Dipl.-Med. wäre. -- 95.90.210.28 11:30, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ehrendoktorwürde

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Gibt es irgendwelche Regeln, wann die Abkürzung "h. c." und wann "E. h." verwendet wird? --Tscheini (Diskussion) 00:45, 3. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Das ist in den jeweiligen Satzungen der Hochschulen geregelt. Als grobe Faustformel kann man anwenden: bei Dr.-Ing E.h., bei den anderen h.c. Dies lässt sich mit der Geschichte des Grades Dr.-Ing. (siehe dort) erklären. --Gmünder (Diskussion) 20:04, 3. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Diese Faustformel war mir auch bekannt. Ein Beispiel für eine Abweichung davon ist der Firmenname "Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG" . Der Titel wurde 1917 von der TH Wien an Ferdinand Porsche verliehen. --Tscheini (Diskussion) 14:33, 10. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Wieso werden die Hochschultitel, somit Diplome oder Doktor,... mit den Zertifizierungen,.. von dem Bachelor oder Master, in einem Topf geworfen.

Die haben,.. auch wenn Diese Leistungen an den Hochschulen "durchgenommen" werden,.. nichts mit einander zu tun.

Das wird ja sogar,.. auf den jeweiligen Seiten erklärt.--95.116.133.65 07:46, 21. Feb. 2020 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Abkürzungen des Master- und Bachelorgrade

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Laut Duden sind die Grade in den Abkürzungen mit Punkt nach diesem mit Leerzeichen zu schreiben. Siehe [1] [2] [3] usw. Kein Leerzeichen wird bei den Graden ohne Punkt geschrieben. Siehe [4] Haster2 (Diskussion) 22:30, 9. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das ist spannend und wir wollen uns hier mal an den Duden halten. Aber die Praxis der Universitäten ist häufig eine andere. Wenn ich einen Blick auf meine Urkunden werfe, oder mir welche von bekannten vor Augen rufe, dann kenne ich das nur ohne Lehrzeichen. Ich überleg, ob die Variante ohne Leerzeichen auch mit aufgeführt werden soll, oder evtl. ein dementsprechender Globalhinweis. Beste Grüße --16:43, 10. Mai 2020 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Gmünder (Diskussion | Beiträge) )

professional master?

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Ist das tatsächlich ein deutscher oder doch nur ein österreichischer Titel? Wenn a), wo kann man den erwerben? (nicht signierter Beitrag von 87.139.5.59 (Diskussion) 12:19, 28. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Die Rückgängigmachung war nicht vollständig. Danke für den Hinweis. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:59, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Staatsexamen (Lehramt)

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Müsste nicht auch das Staatsexamen (Lehramt) aufgeführt werden. Auf der Seite Studieninformation für Baden-Württemberg [5]https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/abschluesse/ wird es als akademischer Grad bis Wintersemester 2015/2016 aufgeführt. --AglefKaiser (Diskussion) 10:05, 4. Nov. 2022 (CET)Beantworten

"Das Staatsexamen, das bei Lehramts-, Veterinärmedizin-, Rechtswissenschafts-, Lebensmittelchemie-, Medizin- und Pharmazie-Studiengängen absolviert wird, ist eine Prüfungsbezeichnung und stellt keinen akademischen Grad dar" (siehe Akademischer Grad). Die Quelle schreibt auch "Studienabschlüsse" in Klammern, das ist bei Staatsexamina wohl die treffendere Beschreibung. Tatsächlich ist es kein akademischer Grad. Manchmal aber wird im Zuge des Bestehens des Staatsexamens auch ein akademischer Grad mitverliehen (bspw. Dipl.-Jur.). --Gmünder (Diskussion) 10:12, 4. Nov. 2022 (CET)Beantworten