Diskussion:Liste der Kulturdenkmale im Stadtbezirk Stöckheim-Leiferde

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Quarz in Abschnitt Eintrag
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Brunnen auf dem Markt

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Der Brunnen auf dem Stöckheimer Markt ist doch nicht wirklich eine KulturDENKMAL? Eine BLIK-Tafle existiert glücklicherweise auch nicht für dieses Objekt.--Okernick (Diskussion) 09:57, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Der Brunnen ist doch gar nicht in der Liste!? Das Bild steht für den „Stöckheimer Markt“. --Jonny84 (Diskussion) 10:18, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ja, aber der ist doch alles andere als ein Kulturdenkmal. Das ist ein ganz normaler Siedlungsbestandteil ohne architektonisch oder kulturell gewürdigte Ausprägung. Oder gibt es eine dokumentierte Auslobung geschweige denn eine denkmalpflegerische Listung?--Okernick (Diskussion) 13:54, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Es ist kein einzelnes Baudenkmal, es ist Teil eines Ensembles. Zitat aus dem Artikel Kulturdenkmal: „Auch Ensembles von Bauwerken können Baudenkmäler sein, selbst wenn nicht jedes einzelne Bauwerk des Ensembles Denkmaleigenschaft hat.“ Im Übrigen ist es auf der BLIK-Tafel zum Ensemble Stöckheim aufgezählt. Es wäre nett gewesen, wenn du dir vorher überhaupt irgendeine Quelle angeschaut hättest. --Jonny84 (Diskussion) 14:28, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Leute, der Artikel heißt Kulturdenkmale! Was hier aufgelistet worden ist, gehört in einen wunderschönen Abschnitt Kultur und Sehenswürdigkeiten in den jeweiligen Ortsteil-Artikeln. Entweder es gibt eine BLIK-Tafel und/oder das Bauwerk ist tatsächlich denkmalgeschützt - dann aber bitte auch den Nachweis auflisten. Ich hätte keine Probleme damit, diesen Artikel auf die tatsächlich vorhandenen BLIK-Tafeln "einzudampfen".--Okernick (Diskussion) 10:01, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Schau doch bitte mal in die Versionsgeschichte und schau dir doch mal die Quellen durch. Danke. --Jonny84 (Diskussion) 10:18, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich verstehe ich nicht ganz, welche Quellen du meinst. Es gibt einige mir bekannte Denkmale in Stöckheim (Schriftsassenhof, Pavillon, Weghaus), für die BLIK-Tafeln vorhanden sind. Daneben gibt es sehenswürdige oder historisch interessante Bauwerke. Für eine Liste sollte es eindeutige Kriterien geben wie z. B. BLIK. Alle anderen Bauwerke kann man getrost in einem Abschnitt auf der Stöckheim-Seite listen, weil die denkmalpflegerisch nicht relevant sind.--Okernick (Diskussion) 13:54, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Im Moment dürften nicht einmal die Hälfte aller Kulturdenkmale in Braunschweig eine BLIK-Tafel besitzen. Sich auf das BLIK zu beschränken wäre kontraproduktiv. Dies ist eine Teilliste der Kulturdenkmale in Braunschweig und keine Aufzählung von BLIK-Tafeln. Und alle diese Gebäude hier im Artikel sind hier aufgezählt, weil sie denkmalgeschützt sind oder Teil eines Ensembles sind. Dies ist keine Übersicht von Sehenswürdigkeiten! Ich erarbeite diese Listen sorgfältig und lasse Objekte auch aus, wenn ich keine Informationen dazu finde. Hättest du dir den Link in der Versionsgeschichte durchgeguckt, dann hättest du gesehen, dass diese Gebäude dort als denkmalgeschützt beschrieben werden.--Jonny84 (Diskussion) 14:28, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Jonny84, nochmal die Frage nach den Quellen? Aus der Versionsgeschichte komme ich nicht zu Quellen oder zu Listen der Denkmalpflege, sondern es gibt lediglich den Nachweis in Buchform (habe ich nicht...). Natürlich sind die BLIK-Tafeln nicht das alleinige Kriterium, aber für den Stöckheimer Markt hätte ich gerne eine denkmalpflegerische Quelle - ansonsten ist das eher eine persönliche Wertschätzung des Ensembles, siehe WP:POV bzw. WP:Theoriefindung. Die aufgelistete Tabelle ist in dieser Hinsicht auch unvollständig, weil in der letzten Spalte die Denkmalkennung (und damit ein Beleg) zu nennen ist, dies dürfte doch in den Quellen vorhanden bzw. Einzelnachweise dafür vorhanden sein? --Okernick (Diskussion) 17:29, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

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Ohne Einwilligung wird mein Eigentum in dieser Liste geführt. Reicht es nicht aus, dass wider meinen Wunsch mein Gebäude von behördlicher Seite unter Denkmalschutz gestellt wurde - mit bautechnischen Auflagen und Restriktionen, die einer Enteignung nahekommen. Nicht akzeltabel ist die Veröffentlichung im Internet. Wie bitte ist der formelle Weg zur Auslistung bei Wikipedia? (nicht signierter Beitrag von 79.238.17.125 (Diskussion) 18:57, 27. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Kulturdenkmale sind von öffentlichem Interesse, die hier aufgeführten Denkmale sind ohnehin beispielsweise in der Denkmaltopographie bereits veröffentlicht worden bzw. von der Öffentlichkeit einsehbar. Nach welcher Regelung sollte es also "ausgeslistet" werden? --Jonny84 (Diskussion) 19:34, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Wie der Vorredner. Ich sehe da keine Handhabe. Selbst, wenn das Gebäude nicht in einer Denkmalliste stände, gäbe es keine Möglichkeit, gegen ein im Internet veröffentliches Bild vorzugehen, wenn das Bild vom öffentlichen Grund aufgenommen wurde und keine anderen Rechte wie Persönlichkeitsrechte verletzt sind. --Magnus (Diskussion) 19:55, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
PS: Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass nicht jeder Hausbesitzer glücklich darüber ist, wenn man ein Foto seines Objektes macht. Im Einzelfall habe ich mich auch schon zu einer Löschung der Aufnahme (VOR Veröffentlichung) überreden lassen, aber auch nur, weil ich mit dem Hausbesitzer einen netten Plausch hatte und er mir etwas zu den Sanierungsarbeiten erzählt hatte. --Magnus (Diskussion) 19:59, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Moin, ich kannte mal jemanden, der auch nicht glücklich war, dass seine Gebäude unter DS gestellt wurden, aber eigentlich war er doch ganz stolz darauf, dass er solche Schätze auf seinem Grund und Boden präsent hatte. LG --Gwexter (Diskussion) 20:24, 27. Jun. 2016 (CEST) PS: Es gibt da einen flotten Spruch: Eigentum verpflichtet und das gilt auch für Eigentum an einem Kulturgut.Beantworten
Hier wurde nicht die Entfernung eines Fotos gefordert, sondern die komplette Löschung des Denkmals aus der Liste. Dafür gibt es keinen Weg - und keinen Grund, der das öffentliche Interesse überwiegen könnte. --Quarz 20:31, 27. Jun. 2016 (CEST) Nachtrag: §1 Satz 2 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bestimmt, dass Kulturdenkmale im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Die Listung des Denkmals in Wikipedia ist mit oder ohne Bild eine extrem milde Form der öffentlichen Zugänglichkeit. Wer will bestreiten, dass das im Rahmen des Zumutbaren liegt? --Quarz 21:12, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten