Diskussion:Liste von Dienstwaffen der deutschen Sicherheitsbehörden

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Sanandros in Abschnitt Belege für den Zoll
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BKA

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Welche Waffe verwendet eiegentlich das BKA und könnte man das BKA nicht auch in die Liste einfügen?--Skyhawk4-Wide Reciever?-Takeln? 22:34, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich dachte das wären eher Schreibtischtäter und Labormenschen?--Sanandros 00:57, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ist wahrscheinlich auch so, aber zum Beispiel die Sicherungsgruppe müsste doch Waffen haben?--Skyhawk4-Wide Reciever?-Takeln? 11:00, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Dann sind sie evtl zu klein um Infos zu bekommen, aber vlt verwenden die die selben wie bei der Bundespolizei? Keine Ahnung.--Sanandros 11:09, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Für das BKA belegt ist die P7. Davon wurden schon einige ausgemustert und sind im deutschen Waffenhandel aufgetaucht. Beschußzeichen des BMI, Sankt Augustin, und der Eigentumsstempel BKA waren auf den Fotos eines Webshops deutlich erkennbar. Belegt für die Sicherungsgruppe ist z.B. die P226. Ob die noch aktuell ist und ob andere Pistolen parallel dazu geführt wurden/werden kann ich bei einem ehemaligen Angehörigen der Sicherungsgruppe bestimmt abfragen.

Falls ihr die Angaben überprüfen möchten wäre es schön wenn ihr einen Ansprechpartner in Berlin oder Umgebung hättet. Dann treffen wir uns mal auf dem Schießstand der DEVA. Da könnt ihr auch mal meine Ansprechpartner treffen. (ohne Benutzername signierter Beitrag von ReinickendorferFuchs (Diskussion | Beiträge) ) 10:09, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

HI ReinickendorferFuchs. Wenn die Pistolen offiziell ausgegeben worden sind, muss es schriftliche Nachweise irgenwo dafür geben. Frag bei deinen Kollegen mal nach. Ohne Nachweise in Literaturform kriegst du das nicht rein. LG--MittlererWeg 00:36, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Klingt gut. Ist nur nicht machbar. Bei den Feldjägern z.B. gibt es dazu nur provisorische Dienstanweisungen. Und mir da mal eben eine Kopie von zu machen... besser nicht. Es wird wohl noch eine Weile dauern bis das in eine ZDv einfließt, und ob die dann irgendwo rechtmäßig veröffentlicht wird? Oder bis es irgendwann einmal auf der Website der Bw erscheint. Das selbe gilt für das BKA. Wie ich ja schrieb, mein Vereinskamerad war da bis vor ein paar Jahren. Welche Schriftstücke sollte der denn jetzt zur Verfügung stellen können? Ich sehe das jetzt von der sportlichen Seite. Solche Informationen stelle ich auf den Diskussionsseiten zur Verfügung. Vielleicht hat das ja für den einen oder anderen einen Wert. PS.: Gemäß welcher Literatur hat der Zoll vor der P30 (ausschließlich) die HK4 geführt?ReinickendorferFuchs 13:15, 19. Okt. 2011 (CEST)Beantworten


Neuauflage

Die IP, die bezüglich des BKA was eingefügt hatte würde ich bitten, falls sie das liest, für ihre Änderung einen Beleg zu finden. Grüße--Skyhawk BW 15:34, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Listenüberschriften

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Müssen die Überschriften denn wirklich so explizit sein?--Sanandros (Diskussion) 19:16, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Zollpistole

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Der Zoll benutzte bis in die 1980er die HK 4. Mein Vater war selbst Zöllner und hatte so eine. Ein ehemaliger Kollege hatte mir das sogar bei einem Blaulichttag bestätigt. Die P6 wurde erst in den 1990ern beim Zoll eingeführt. --Marseille77 (Diskussion) 14:58, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ja wir brächte dennoch eine Quelle nach wp:q.--Sanandros (Diskussion) 21:00, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Tabellenspalte "Alt"

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Ich glaube, die Spalte "Alt" müsste mal aktualisiert werden. Ich kann mir nämlich bei etlichen der dort genannten Pistolen nicht vorstellen, dass die tatsächlich noch im Einsatz sind (es spricht natürlich grundsätzlich nichts dagegen, auch nicht mehr verwendete Waffen zu nennen, dann müsste aber die Spaltenüberschrift geändert werden). Und bei der Stadtpolizei Frankfurt steht sowohl unter alt als auch unter neu die gleiche Waffe, das ist auch nicht unbedingt sinnvoll. --Cyberhopser (Diskussion) 20:39, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Darfst gerne Hand anlegen.--Sanandros (Diskussion) 22:25, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

G3 bei der Polizei Bayern?

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Laut Merkur-Artikel wurde in Gleißenberg ein Stier mit einem G3 erschossen, das von der dortigen Polizeiwache kam. Ist die Polizei in Bayern mit G3 ausgestattet? Quelle: https://www.merkur.de/bayern/gleissenberg-stier-toetet-vater-und-sohn-deshalb-schoss-polizei-nicht-eher-12864635.html (nicht signierter Beitrag von Cmenke (Diskussion | Beiträge) 14:51, 30. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Kann sein. Falls Bayern ein Informationsfreiheitsgesetzt hat, dann könnte man nachfragen.--Sanandros (Diskussion) 22:24, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ich verweise mal auf Polizei Bayern#Bewaffnung. --N9713 (Diskussion) 09:24, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Aber ohne Beleg.--Sanandros (Diskussion) 08:12, 6. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Bewaffnung Stadtpolizei Dresden / Städtischer Vollzugsdienst Stuttgart

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1. Die Stadtpolizei Dresden ist mit Schreckschusswaffen unterwegs (siehe hier). Sollen wir das auch mit rein nehmen?

2. Der Städtische Vollzugsdienst Stuttgart soll auch über Schusswaffen verfügen (siehe hier). Kennt jemand die Modelle?--Der Unbestechliche (Diskussion) 01:11, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Stadtpolizei Frankfurt, die Stadtpolizei Dresden und der Vollzugsdienst Stuttgart sind nicht Teil der jeweiligen Landespolizei, sondern der Außendienst der örtlichen Ordnungsbehörde. --Aerdnas (Diskussion) 11:50, 20. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Ordnungsämter nehmen polizeiliche Aufgaben wahr und agieren teilweise auch auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder. In Hessen etwa sind die mit Schusswaffen ausgestatteten Außenbediensteten des Ordnungsamtes Hilfspolizisten i. S. von § 99 HSOG. Warum man deren Bewaffnung nicht im Artikel aufführen soll, obwohl diese Schusswaffen tragen, polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und auf Grundlage von Polizeigesetzen agieren, ist mir schleierhaft.--Der Unbestechliche (Diskussion) 14:51, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Ordnungsbehörde nehmen keine polizeilichen Aufgaben wahr. Die Ordnungsbehörden nehmen den Teil der Gefahrenabwehr wahr, der im Zuge der Entpolizeilichung der Polizei entzogen wurde. Die Polizei nimmt weiterhin und allein die Aufgaben der Verbrechensbekämpfung und -Verfolgung wahr. Die städtischen Ordnungsbehörden sind nicht Teil der jeweiligen Landespolizei. Der Artikeltitel umfasst lediglich die Polizei. --Aerdnas (Diskussion) 16:11, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die städtischen Ordnungsbehörden sind abhängig vom Bundesland durchaus Teil der Polizei: "in Baden-Württemberg, in Bremen, im Saarland und in Sachsen wird an einem einheitlichen Polizeibegriff festgehalten. In diesen Ländern gehören die Ordnungsbehörden als Polizeibehörden auch institutionell der Polizei an." (siehe hier). Ich habe mal um eine Dritte Meinung gebeten.--Der Unbestechliche (Diskussion) 17:19, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Damit fällt Frankfurt auf jeden Fall raus. Jedoch gilt auch: als Polizeibehörde (Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen) bzw. Polizeiverwaltungsbehörde (Saarland) werden in den deutschen Ländern, deren Polizei nach dem Einheitssystem aufgebaut ist, Einrichtungen bezeichnet, welche Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören. Im typischen Sprachgebrauch ist mit Polizei der Polizeivollzugsdienst gemeint. --Aerdnas (Diskussion) 21:18, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Vorschlag: Artikeltitel umbenennen „... der deutschen Sicherheitsbehörden“. Sonst müssen wir auch alle Dienstwaffen der Revierförster und sonstigen Sonderordnungsbehörden angeben. --Aerdnas (Diskussion) 21:18, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Von mir aus gerne.--Der Unbestechliche (Diskussion) 21:23, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Habe den Artikel jetzt entsprechend umbenannt und um die Stadtpolizei Frankfurt und die Ortspolizei Dresden ergänzt.--Der Unbestechliche (Diskussion) 21:39, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Marketing ref

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Was soll derref "2. Marketing-Management und Informationsverarbeitung. In: Computergestütztes Marketing. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 31. Dezember 1997, S. 13–300, doi:10.1515/9783486793642-003." genau belegen? Der Titel gibt keinen Hinweis, dass es sich um Waffen bei der Polizei handeln könnte.--Sanandros (Diskussion) 21:39, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Der unter IP eingebrachte Unsinn wurde von mir gerade komplett zurückgesetzt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 21:51, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Belege für den Zoll

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Folgendes findet sich im Text: "In der Bundeszollverwaltung werden in den Kontrolleinheiten des SG-C und SG-E sowie der Zollfahndung standardmässig keine Maschinenpistolen oder Sturmgewehre ausgegeben. Vom Grundsatz abweichend ist die Kontrolleinheit grenznaher Raum, nach Auslösen des APZV (Alarmplan der Zollverwaltung), mit der MP5 ausgerüstet. Weitere Ausnahmen bilden die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll sowie die drei mit Zeugenschutz beauftragten Observationseinheiten Zoll (Essen, Kaiserslautern und Hannover). Hierbei kann die ZUZ auf einen grossen Waffenmix zurückgreifen, während die OEZ ausschliesslich mit MP 5 ausgerüstet ist."

Kann man das noch belegen? Danke.--Sanandros (Diskussion) 06:45, 8. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das wird schwierig, da die WaffDV Zoll (Waffendienstvorschrift Zoll) als "Verschlusssache- Nur für den Dienstgebrauch" bzw. die WaffDV Spez/SE Zoll (Waffendienstvorschrift Spezialisierte- und Spezialkräfte Zoll) asl "Verschlusssache-Geheim" eingestuft sind. --80.245.147.81 14:09, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also wenn es geheim oder nur für den Dienstgebrauch ist, dann frage ich mich warum das in der WP steht.--Sanandros (Diskussion) 21:57, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten