Diskussion:Liste von Trägern des Blutordens
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Löschung gemäß Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen
[Quelltext bearbeiten]"Das Abzeichen zählt in der Bundesrepublik Deutschland als NS-Propagandamittel zu den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB, sodass seine Herstellung und das öffentliche Tragen oder Verbreiten verboten sind." -aus dem Grunde, auch im Sinne der Opfer des Nationalsozialismus hat eine Liste von Trägern des Blutordens hier in der WP nichts zu suchen. Kollege
@Hemeier hat es auf den Punkt gebracht (siehe Archiv): "Der Blutorden ist ein Parteiabzeichen und zwar ein ganz unsägliches. Alle Träger wurden nach dem Krieg in Arrest (Automatic arrest) genommen"
Daher werde ich demnächst einen Löschantrag stellen, wenn keine Gründe gibt warum wir die Träger dieses unsäglichen Zeichen öffentlich verbreiten sollen. --Empiricus (Diskussion) 17:10, 18. Feb. 2024 (CET)
- Eine Enzyklopädie dient der Information. Die moralische Qualität der Informationen ("unsägliches Zeichen") ist belanglos. Ausschlaggebend für die Aufnahme von Informationen in eine Enzyklopädie sind nur Ihre Relevanz und die Frage, ob die Inhalte adäquat belegt werden können. Die Liste der Träger dieses Ordens kann für Historikerinnen und Historiker, die sich mit dem Nationalsozialismus befassen, zweifellos von Bedeutung sein. Einen Löschgrund sehe ich daher nicht. --WAH (Diskussion) 12:20, 19. Feb. 2024 (CET)
- Zustimmung: Eine Enzyklopädie dient der Information - aber sie dient nicht dazu Denkmäler für ehemalige Nazis, darunter zahlreiche Kriegsverbrecher zu setzen bzw. NS Propaganda fortsetzen. Das ließt sich wie eine Denkmalliste, zumal 90 % der Träger völlig unbekannt sind - obwohl es "bekannte Träger" sein sollen. Wer als Historiker wissen will wer Träger des Blutordens war kann dies in einschlägiger Literatur tun dazu braucht es hier keinen Artikel. Wir verstoßen hier auch gegen § 86a StGB, weil wir die Verbreitung bzw. öffentliche Sichtbarkeit förderen --Empiricus (Diskussion) 10:58, 20. Feb. 2024 (CET)
- Nein, diese Liste von Trägern des Blutordens verstößt nicht gegen geltendes Strafrecht. § 86a StGB befasst sich mit dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Lt. Abs. 2 sind „Kennzeichen [...] namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“. Mit Grußformen ist u. a. der Hitlergruß gemeint, dem übrigens ein eigener Artikel gewidmet ist. In der Liste wird keinerlei Kennzeichen verwendet. Selbst wenn hier zur Illustration ein Bild des Blutordens verwendet würde: Der Gesetzgeber hat ausdrücklich in § 86a, Abs. 3 StGB i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB Ausnahmen für die Verwendung vorgesehen: Wer die verbotenen Symbole zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung, Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte verwendet, macht sich nicht strafbar. --Hemeier (Diskussion) 18:15, 20. Feb. 2024 (CET)
- Ich bin mir da nicht sicher ob es sich hier um eine Lücke im Gesetz handelt, insofern unsere WP als Propaganda-Plattform missbraucht werden kann. Es geht auch weniger um die Kennzeichnung an sich - sondern darum, warum hier alle Träger aufgeführt werden müssen, bin hin zu unbekannten Träger. Ich hab gestern mit einem Kollegen einige NS Personenartikel angeschaut, die lesen sich z.T. wir eine Heldenverehrung - staatsbürgerliche Aufklärung ist da kaum zu sehen. Viele Nutzer welche die Artikel angelegt haben wurden z.T. unbegrenzt gesperrt.
- Es ist auch historisch nur für Spezialisten und Nazi-Fans interessant, ob einer solche Orden bekommen hat, oder nicht. Das ist vorbei. Für die Öffentlichkeit ist das völlig unerheblich.
- Alleine bei den von der SS begleiteten Todesmärsche sind 250.000 Menschen ermordetet wurde, einige SS Totenkopf Verbände haben mit dem Totenkopf-Ring auf die Häftlinge ins Gesicht eingeschlagen, die meisten von den SS Verbrechern (die haben 250.000 Menschen nur hier auf dem Gewissen) wurde nie belangt, aber hier bei uns würdigen wir sie mit einem Eintrag diversen Listen.
- Ich bin hier für die Linie, das diesem nur eine auf das Minium begrenzte Sichtbarkeit gegeben werden sollte. Notfalls braucht die WP, wenn das nicht anders geht, eine eigene Nazi-Regel um sie von dem braunen Müll zu reinigen.
- Müssen wir klären. --Empiricus (Diskussion) 23:04, 21. Feb. 2024 (CET)
- Es ist durchaus denkbar, eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema "Welche Werte, Normen und Verhaltensweisen wurden im Nationalsozialismus positiv sanktioniert?" anhand einer Untersuchung der Frage, wer diese "Auszeichnung" bekam, zu verfassen. Für eine Dissertation wäre es m.E. zuwenig, eine M.A.-Arbeit zu diesem Thema würde mein Kollege von der Neuzeit aber sicher annehmen. Diese Liste hier kann also durchaus die Grundlage für "staatsbürgerlichen Aufklärung" sein. Zur rechtlichen Problematik hat Benutzer:Hemeier alles Nötige gesagt. Weitere Spekulationen ("Lücke im Gesetz") sind hier unnötig. Gruß --WAH (Diskussion) 23:44, 21. Feb. 2024 (CET)
- Entscheidend für die Existenz dieser Liste ist die Relevanz. Bei den Teilnehmer am Hitlerputsch, für den diese Auszeichnung ursprünglich gedacht war, handelt es sich um den frühen, harten Kern der Nazi-Bewegung, von denen etliche dann im NS-Staat Karriere gemacht haben. --Hemeier (Diskussion) 11:26, 22. Feb. 2024 (CET)
- Es ist durchaus denkbar, eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema "Welche Werte, Normen und Verhaltensweisen wurden im Nationalsozialismus positiv sanktioniert?" anhand einer Untersuchung der Frage, wer diese "Auszeichnung" bekam, zu verfassen. Für eine Dissertation wäre es m.E. zuwenig, eine M.A.-Arbeit zu diesem Thema würde mein Kollege von der Neuzeit aber sicher annehmen. Diese Liste hier kann also durchaus die Grundlage für "staatsbürgerlichen Aufklärung" sein. Zur rechtlichen Problematik hat Benutzer:Hemeier alles Nötige gesagt. Weitere Spekulationen ("Lücke im Gesetz") sind hier unnötig. Gruß --WAH (Diskussion) 23:44, 21. Feb. 2024 (CET)
- Nein, diese Liste von Trägern des Blutordens verstößt nicht gegen geltendes Strafrecht. § 86a StGB befasst sich mit dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Lt. Abs. 2 sind „Kennzeichen [...] namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“. Mit Grußformen ist u. a. der Hitlergruß gemeint, dem übrigens ein eigener Artikel gewidmet ist. In der Liste wird keinerlei Kennzeichen verwendet. Selbst wenn hier zur Illustration ein Bild des Blutordens verwendet würde: Der Gesetzgeber hat ausdrücklich in § 86a, Abs. 3 StGB i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB Ausnahmen für die Verwendung vorgesehen: Wer die verbotenen Symbole zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung, Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte verwendet, macht sich nicht strafbar. --Hemeier (Diskussion) 18:15, 20. Feb. 2024 (CET)
- Zustimmung: Eine Enzyklopädie dient der Information - aber sie dient nicht dazu Denkmäler für ehemalige Nazis, darunter zahlreiche Kriegsverbrecher zu setzen bzw. NS Propaganda fortsetzen. Das ließt sich wie eine Denkmalliste, zumal 90 % der Träger völlig unbekannt sind - obwohl es "bekannte Träger" sein sollen. Wer als Historiker wissen will wer Träger des Blutordens war kann dies in einschlägiger Literatur tun dazu braucht es hier keinen Artikel. Wir verstoßen hier auch gegen § 86a StGB, weil wir die Verbreitung bzw. öffentliche Sichtbarkeit förderen --Empiricus (Diskussion) 10:58, 20. Feb. 2024 (CET)