Diskussion:Maria Stuart

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"Tante 2. Grades"?

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Als Genealoge höre ich diese Bezeichnung zum ersten Mal in meinem Leben. Ich würde daher vorschlagen, besser von einer Cousine 2. Grades hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnis von Maria und Elisabeth zu sprechen. -- Diokletian 20:18, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich bin zwar kein Genealoge. Trotzdem bin ich der Meinung, Cousine 2. Grades ist die falsche Bezeichnung für das Verwandschaftsverhältnis von Maria Stuart und Elisabeth. Wie man im Wikipedia-Beitrag "Verwandschaftsbeziehung" gut sehen kann, haben Cousinen 2. Grades gemeinsame Urgroßeltern. Elisabeths Großvater Heinrich VII ist aber Marias Urgroßvater. Ich hätte auch eher darauf getippt, dass Elisabeth die Tante 2. Grades von Maria ist. In dem Beitrag "Verwandschaftsbeziehung" ist diese Bezeichnung auch genannt und hieß wohl früher Großtante. -- Wkirsch 17:58, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Man kann hier von Tante 2. Grades sprechen, siehe dazu den Artikel: Verwandtschaftsbeziehung, das Bild ganz rechts zu Beginn. -- Musketeer88 21:52, 15. März 2011 (CET)

Tante 2. Grades ist die richtige Bezeichnung. --213.225.12.182 20:49, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Elisabeth war die Enkelin von Maria Stuarts Urgroßvater, also ihre Tante 2. Grades, das ist korrekt. Deren Tochter wäre eine Cousine 2. Grades. Eine Großtante ist die Tochter oder Schwiegertochter des Urgroßvaters. Eine Großcousine gibt es offiziell nicht. --Röhrender Elch (Diskussion) 19:18, 25. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Korrekter Titel

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Natürlich ist es ein Unterschied, ob es Maria, Königin der Schotten (Mary, Queen of Scots) oder Maria Königin von Schottland (falsch) heißt. Denn das Eine ist der Anspruch über ein Volk (auch außerhalb eines bestimmten Territoriums), das andere ein Anspruch über ein Territorium (egal, wer sich dort aufhält).

Vgl. Es heißt ja auch N, König der Belgier und nicht n. König von Belgien (nicht signierter Beitrag von 91.4.106.171 (Diskussion) 20:34, 19. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Richtiger Name und Titel

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Maria Stuart ist in Großbritannien als Mary, Queen of Scots, bekannt. Als Mary Stuart ist bestenfalls Königin Mary II. manchmal geführt. Mary Stuart als englische Variante von Maria Stuart ist in Großbritannien gar nicht geläufig. Diese Namensvariante rührt alleine von Schillers Drama. Genausowenig spricht man ja auch nicht von Elizabeth II. als Elizabeth Windsor. Es ist schlicht unüblich.

Im Prinzip hast du recht, aber da der Begriff "Maria Stuart" hierzulande sehr bekannt ist, bin ich dafür ihn zu belassen. --Egore 19:05, 11. Apr 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis, denn nun weiss ich mir besser vorzustellen, dass sie echt war und Friedrich Schiller aus dieser echten Person ein Drama gemacht hat. Ich erinnere mich daran, sie in einem Buch von William Shakespeare (oder besser gesagt mit seinen Geschichten) erwähnt gesehen zu haben mit Queen Mary of Scots.--Skyscraper1996 (Diskussion) 10:44, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Darstellung, warum Elisabeth illegitim ist ist völlig falsch!

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Mach diesem Artikel ist Elisabeth vor Heinrichs Heirat mit Anne gebohren. Ihre Geburt war am 7.9.1533 die Hochzeit war aber schon am 25.1.1533. Ich werde einmal versuchen die Geschichte genau darstellen. Aber ersteinmal im Elisabeth Artikel. --Egore 19:05, 11. Apr 2006 (CEST)

Hieß er wirklich James Hassan Hepburn? Unwahrscheinlich, oder?

Literaturkategorien

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Macht es wirklich Sinn, Maria in den Kategorien Literarisches Werk‬ | ‪Literatur (19. Jh.)‬ | ‪Literatur (20. Jh.)‬ | ‪Literatur (Deutsch)‬ | ‪Drama‬ | ‪Roman, Epik‬ zu führen, wenn es den Artikel Maria Stuart (Schiller) gibt? --Flominator 22:22, 25. Nov 2005 (CET)

Du hast recht, macht tatsächlich keinen Sinn. Habe die Kategorien entfernt. --Voyager 23:18, 25. Nov 2005 (CET)

Abgeschlossen Lesenswert-Kandidatur (gescheitert)

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Maria Stuart (verlängert bis 4.1.)

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"Sie ist heute wohl neben Macbeth der bekannteste aller schottischen Monarchen, dies hauptsächlich aufgrund der zahlreichen künstlerischen Bearbeitungen ihrer Lebensgeschichte." ~Diese Formulierung zeugt nicht von einer Glanzleistung der deutschen Sprache besser wäre: "Sie ist neben Macbeth und Robert Bruce die bekannteste Monarchin." Aber solche Aussagen sind für ein Lexikon nicht unbedingt wichtig." Maria Stuart (Mary Stuart, Mary Stewart oder Mary I; * 8. Dezember 1542 im Linlithgow Palace; † 8. Februar 1587 im Fotheringhay Castle), war Königin von Schottland vom 14. Dezember 1542 bis zum 24. Juli 1567. Sie war die Tochter von König Jakob V. und dessen zweiter Ehefrau Marie de Guise. Im Englischen ist sie auch als Mary, Queen of Scots bekannt. Sie ist heute wohl neben Macbeth die bekannteste aller schottischen Monarchen, dies hauptsächlich aufgrund der zahlreichen künstlerischen Bearbeitungen ihrer Lebensgeschichte.

Pro Caro1409 14:30, 28. Dez 2005 (CET) Pro Sarazyn Und was is mit Teee? 16:56, 3. Jan 2006 (CET)

  • contra:
    • Noch voller Platitüden ("Eine der wichtigsten Aufgaben eines Monarchen ist es, zu heiraten und einen Thronfolger zu zeugen"),
    • unklaren Umschreibungen ("Maria Stuart versuchte, die Spannungen zwischen ihr und Elisabeth I. mit einer Einladung nach Edinburgh auszuräumen. Elisabeth weigerte sich jedoch und die Spannungen blieben" - ja und? Wenn sowas erwähnt wird sollte der politische Hintergrund solcher Entscheidungen beschrieben werden, "Schottland war gerade vernichtend von den Engländern geschlagen worden" - hat die Schlacht auch einen Namen?) und
    • folgt in den Charakterzuordnungen für meinen Geschmack ein wenig zu stark einer romantisierenden Geschichtsschreibung und erzeugt damit gut-böse-Zuordnungen. --Pischdi >> 12:36, 29. Dez 2005 (CET)
  • Neutral(tendenz zum pro) vom jakobiten bis zum anarchisten dürfte dieser satz für kopfschütteln sorgen: "Eine der wichtigsten Aufgaben eines Monarchen ist es, zu heiraten und einen Thronfolger zu zeugen". im allgemeinen muss ich Pischdi zustimmen, doch gelesen habe ich ihn gerne.--Carroy 00:59, 3. Jan 2006 (CET)
  • contra, aua, da ist doch ne ganze Menge Unsinn im Artikel. Pischdi hat ja schon einiges genannt. Von mir auch noch ein Beispiel: "Vor Marias Geburt waren alle männlichen Nachkommen gestorben, bis auf John Stewart, 2. Duke of Albany, der bis 1536 lebte. Wäre er nicht vor Jakob V. gestorben, so wäre Maria nicht Königin geworden, da es noch immer einen einzigen männlichen Erben gegeben hätte." Das kann doch nicht richtig sein, wenn John Stewart 1536 gestorben ist, ist er doch auch vor Maria Stuart gestorben, insofern ist der Satz inkonsistent. --Mogelzahn 12:18, 3. Jan 2006 (CET)
  • Kontra Vieles bleibt im Schatten, das ich mich gefragt habe und mit Sicherheit auch andere sich fragen. Zum Beipspiel: Wo lieg das Schloss, in denen sie geboren, bzw. gestorben ist? In welcher Schlacht wurde Schottland vernichtend von den Engländern geschlagen worden? Und dann noch andere, nicht inhaltliche Dinge: Wieso erfahren wir bloß Jahre, aber keine genauen Daten? Wann genau wurde sie Königin? Wann starb ihr Vater? Und dann noch etwas persönliches: Wieso zum Teufel verlinkst du, Caro1409, diese bes******** Jahreszahlen??? Als ob das den Text verschönern würde! Schaengel89 @me 14:00, 4. Jan 2006 (CET)


Todesumstände

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Die Todesumstände müssen noch genauer herausgestellt werden!

Sind sie schon, da hat jemand vor einigen Tagen das ganze Kapitel gelöscht, ohne dass jemand etwas gemerkt hat. --Voyager 19:08, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke!!!

Hab das mal nachgelesen und geändert: Biografie "Maria Stuart" von Michel Duchein Seite 428-431 --Joe MiGo 22:11, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


alter Stammbaum

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Hab den Stammbaum mal durch ein Bild ersetzt. Hier der alte nochmal, falls den jemand braucht... --Fabian7351 ♪♫♪ we are sailling...♪♫♪ 15:43, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

          ┌──> König Jakob III. (14511488)
          │        von 1460 bis zu seinem Tod König von Schottland
          │
     ┌──>König Jakob IV. (14731513)
     │    │   von 1488 bis zu seinem Tod König von Schottland
     │    │
     │    └──> Margarete von Dänemark(14561509)
     │
     │
┌──> König Jakob V.,(15121542) König von Schottland von 1513 - 1542
│    │
│    │    ┌──> König Heinrich VII. (14571509) 
│    │    │      König von England und Lord of Ireland 1485 - 1509, Begründer der Tudor-Dynastie
│    │    │
│    └──>Margaret Tudor (14891541)
│         │
│         │
│         └──> Elizabeth of York  (1466 - 1503) 
│                   Königin von England
│
│
Maria Stuart  (15421587) Mary, Queen of ScotsKönigin von Schottland von 1542 bis 1567 
│
│
│         ┌──> René II., Herzog von Lothringen  (14511508)
│         │
│         │
│    ┌──>Claude, Herzog de Guise  (14961550)
│    │    │
│    │    │
│    │    └──> Phillipa von Geldern (14511508)
│    │
│    │
└──> Marie de Guise (15151560) auch Marie von Lothringen-Guise genannt
     │  Königin von Schottland
     │
     │    ┌──> Franz, Graf von Vendôme (14701495)
     │    │
     │    │
     └──> Antoinette de Bourbon  (14931583)
          │
          │
          └──> Marie von Luxembourg-Saint Paul (ca.14621546)

Einleitung

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Hallo, habe soeben den ersten Abschnitt umstrukturiert. Die Bedeutung der Person kommt eigentlich vor ihrer Verwandtschaft, das ist auch bei ihrem verlinkten Vater und ihrem Opa (väterlicherseits) und vermutlich bei vielen anderen so. Habe auch hier nichts dazu gefunden. Die Vermutung von „Historikern“ (wer ist das?) könnte als Spekulation/Mutmaßung eigentlich gelöscht werden. --Sepia 21:33, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zwei oder drei Schläge

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Ich lese hier zum ersten Mal von drei statt zwei Schlägen. Bitte per Einzelnachweis belegen. Ebenso den ersten Schlag in die Schulter. --micha Frage/Antwort 20:45, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hab das mal nachgelesen und geändert: Biografie "Maria Stuart" von Michel Duchein Seite 428-431 --Joe MiGo 22:11, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe eine ganz andere Version der Hinrichtung von Maria Stuart auf ZDF info gesehen. Demnach ging der erste Schlag des Henkers in ihren Hinterkopf, worauf sie ihn angesehen und "Holy Jesus!" gesagt haben soll. Der zweite Schlag soll ihren Hals auch nicht komplett durchtrennt haben, woraufhin der Henker ein Messer zog und die nicht durchtrennten Muskelstränge durchgeschnitten hat. Und ZDF info muß es wissen. Ich bitte, meinen Beitrag zu berücksichtigen. MfG HeinzHorst

Todesurteil - Zeitpunkt unklar

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In Babington-Verschwörung steht:

"Der Gerichtsprozess gegen Maria Stuart fand am 15. Oktober im Fotheringhay Castle statt. ... , entschieden die Richter ... auf schuldig und Elisabeth unterschrieb zehn Tage später das Todesurteil."

Hier steht:

"Sie wurde am 25. September 1586 ... schuldig befunden, da sie angeblich an der Babington-Verschwörung – einem geplanten Anschlag auf Elisabeths Leben – beteiligt gewesen sein soll. Doch erst am 1. Februar 1587 unterzeichnete Elisabeth die Hinrichtungsurkunde; ... Maria Stuart wurde am 8. Februar im Schloss Fotheringhay hingerichtet."

Die lange Frist bis zur Unterzeichnung des Todesurteils stimmt nicht mit dem Artikel über die Babbington-Verschwörung überein - kann das mal jemand bitte klären? Danke, Ralf Pfeifer 22:24, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hab das mal nachgelesen und geändert: Biografie "Maria Stuart" von Michel Duchein und "Elisabeth I." von John E. Neale --Joe MiGo 22:11, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Fehlgeburt und Vater der Zwillinge

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Missverständlich: "Im Loch Leven Castle erlitt Maria auch eine Fehlgeburt von Zwillingen. Angeblich soll sich ihr junger Gefängniswärter Willie Douglas in sie verliebt haben."

wenn doch aus dem Abschnitt Kinder folgendes hervorgeht: "Zwillinge (* 18. Juli 1567; † 24. Juli 1567)"

Wenn die Zwillinge eine Woche am Leben geblieben sind, handelt es sich ja nicht um eine Fehlgeburt. Weiterhin wird als vermutlicher Vater der Zwillinge ein James Hepburn referiert, wenn es im folgendes Satz heißt: "Die Vaterschaft des Zwillingspaares ist ungeklärt. Da ihre Ehe mit Lord Darnley zerrüttet war, könnte es sich bei dem Vater der Zwillinge auch um Lord Bothwell gehandelt haben."

Oder ist hier von unterschiedlichen Zwillingen die Rede? --Lachende Goettin 11:18, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

ich kann mir nicht vorstellen, das sie Kinderlos geblieben ist? bitte in den Text einfügen (egal ob Kinderlos oder nicht)--Woelle ffm 12:55, 13. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ehe mit Lord Darnley

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Die Darstellung dieser Ehe ist so nicht korrekt. Maria hatte sich keineswegs "Hals über Kopf" in Darnley verliebt, wie es auch in vielen populären Filmen zu sehen ist. Vielmehr hatte diese Ehe vor allem dynastische Gründe. Maria, wie auch Darnley waren blutsverwandt mit den Tudors. Sie versprach sich durch diese Heirat eine Festigung ihres englischen Thronanspruchs gegen Elisabeth I. Dies hätte sich besonders auch auf ein gemeinsames Kind mit Darnley ausgewirkt. (Was ja dann auch eintraf, denn ihr Sohn James VI. von Schottland wurde James I. von England nach Elisabeths Tod ...)(Klein, Jürgen: Elizabeth I und ihre Zeit) -- 91.60.239.224 10:36, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Fehler in Darstellung "Verwandtschaftsverhältnisse"

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Statt Jacob IV. war der Sohn der Stuart und des Lord Darnley Jacob VI!

-- Ksieweke (Diskussion) 17:36, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten

+1 Jakob I. (England)--Oursana (Diskussion) 03:15, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich würde ebenfalls darum bitten, dass der o.g. Fehler im Stammbaum behoben wird! Die Erstmeldung zu der Verwechslung "Jakob IV / VI" wurde schon 2012 mitgeteilt! (nicht signierter Beitrag von 62.128.1.82 (Diskussion) 10:30, 6. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Wurde von hier ausgehend durch Benutzer:Elya korrigiert. Gruß, -- Myrios (Diskussion) 13:35, 14. Sep. 2013 (CEST).Beantworten

Schoßhund

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Viel zitiert ist auch, dass der Schoßhund (ein King Charles Spaniel) der Königin sich in ihren Gewändern versteckt hatte und nach der Hinrichtung blutüberströmt von der Leiche entfernt wurde.

Wenn es so "viel zitiert ist", sollte es eigentlich kein Problem sein, eine tragbare Quellen anzugeben. Laut diesem exzellenten Artikel war es jedenfalls ein Skye Terrier, was auch logischer wäre, da es sich um eine genuin schottische Rasse handelt, die für ihre außergewöhnliche Loyalität bekannt ist. Nachdem die entsprechende Passage in der englischen Sprachversion referenziert ist, habe ich mir erlaubt die zweifelhafte Rassenangabe bis zur endgültigen Klärung der Frage herauszunehmen. --DJ 13:55, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Gewaltdarstellung

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Die Verbreitung im Internet von Hinrichtungsvideos ohne Altersbeschränkung (eine welche es ja bei Wikipedia und Wikicommons nicht gibt) ist gesetzeswidrig. Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [§ 4 (1) JMStV - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)]. Es steht außer Frage, daß die Menschenwürde des dargestellten, wenn auch nur filmischen Enthauptungsopfers durch die Darstellung der Enthauptung verletzt wird. Hieran ändert auch die Historizität der Darstellung bzw. der Verfilmung nichts. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, § 5 (1) JMStV. Ich stelle daher hier berechtigter Weise - unabhängig der Löschdebatte auf Wikimedia! - die Löschung des Videos zur Diskussion!

-- Uwe Martens (Diskussion) 02:18, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Auch hier ist Dein Vorschlag abzulehnen. Es gilt weiterhin das Dir in all den anderen Diskussionen gesagte. Sag mal, wird das jetzt eine Kampagne von Dir? Damit solltest Du vorsichtig sein. 141.90.9.62 07:02, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Klar, ich wußte es, daß mindestens wieder einer, und dazu noch ein IP-Nutzer, Probleme bereiten und eine Metadiskussion lostreten würde, ich habe nur darauf gewartet! Soll das eigentlich eine Drohung sein? Damit solltest Du vorsichtig sein! Was kommt als Nächstes? Die Androhung der Sperrung? Weil ich eine "Diskussionskampagne" gestartet haben soll? Gerät man jetzt in Wikipedia schon in Mißkredit, weil man Diskussionen startet?? Na dann vielen Dank auch! Scheinbar ist das in Wikipedia tatsächlich Usus, diejenigen zu torpedieren, die Wikipedia verbessern wollen! Wenn Du meinst, für Wikipedia gelten die deutschen Gesetze nicht, dann kannst Du das ja hier in der Diskussion sachlich kundtun. Auf wikipediatypische Machtkämpfe lasse ich mich nicht ein, und wenn ihr so weiter macht, verschwinde ich aus Wikipedia ganz schnell wieder! Unter den Diskussionregeln stehen zu Deiner geschätzen Kenntnisnahme folgende Punkte:
  • Sei sachlich und freundlich
  • Greife niemanden persönlich an
  • Gehe von guten Absichten aus
Vielleicht solltest Du über diese Punkte mal meditieren!
-- Uwe Martens (Diskussion) 08:47, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Der Vollständigkeit halber zitiere ich hier noch folgenden Rechtsakt der EU vom 24. September 1998:


Rechtsakt 98/560/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Die vorliegende Empfehlung befaßt sich insbesondere mit der Problematik des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde in audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unabhängig von der šÜbertragungsart (z. B. Rundsendedienste, anbieterspezifische Online-Dienste oder Internet-Dienste).

Anhang

LEITSÄTZE FÜR DIE SCHAFFUNG VON SELBSTKONTROLLSYSTEMEN DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ UND DEN SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE IN DEN ONLINE ANGEBOTENEN AUDIOVISUELLEN DIENSTEN UND INFORMATIONSDIENSTEN

2.2.1. Jugendschutz

(b) Darstellung von Inhalten, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind

Ziel: Inhalte, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind oder die körperliche, geistige oder charakterliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen konnten, sollten - soweit möglich - so dargestellt werden, daß die Benutzer grundlegende Informationen über ihre potentiell jugendgefährdende Wirkung erhalten.

Die Verhaltenskodizes sollten daher beispielsweise die Frage von Grundregeln für die betreffenden Anbieter von Online-Diensten, Benutzer und Inhalteanbieter behandeln. In den Regeln sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen bei der Bereitstellung und Verbreitung jugendgefährdender Inhalte - soweit dies möglich ist - Schutzmaßnahmen getroffen werden sollten, wie z. B.:

- eine Begrüßungsseite mit einem Warnhinweis, ein Ton- oder Bildsignal;

- eine beschreibende Kennzeichnung und/oder Einstufung der Inhalte;

- Systeme zur Kontrolle des Alters der Benutzer.

Vorrang sollten dabei Schutzsysteme haben, die bei der Ankündigung von Inhalten zur Anwendung kommen, die zwar legal sind, aber eindeutig jugendgefährdend sein können, wie z. B. Pornographie oder Gewaltdarstellungen.



Und rein vorsorglich: Wer weiterhin der Meinung ist, Wikipedia könne sich über deutsche Gesetze und EU-Richtlinien hinwegsetzen, möge es bitte sachlich formulieren und jedweden persönlichen Angriff auf meine Person oder meine Intention unterlassen! Auf Metadiskussionen - insbesondere hinsichtlich etwaiger Löschdiskussionen auf Wikimedia - werde ich mich nicht weiter einlassen! Vielen Dank für euer Verständnis!

-- Uwe Martens (Diskussion) 18:19, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ganz sachlich und ohne jedweden PA: Ich sehe nicht wie eine simulierte Enthauptung in einem 120 Jahre alten Schwarzweißfilm die körperliche, geistige oder charakterliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen könnte. Meines Erachtens liegt hier keine eindeutige Jugendgefährdung vor und somit auch keine Veranlassung zur Löschung des Clips. --91.39.65.45 18:55, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wunderbar - ein sachlicher Beitrag, in der Tat! Leider läßt er außenvor, daß auch Kleinkinder Zugriff auf das Internet haben, die nicht zwischen Realität und Fiktion unterscheiden können und die von derartigen Darstellungen irritiert oder sogar traumatisiert werden können. Hierfür werden die Altersbeschränkungen jugendgefährdenden Inhaltes ja in Kategorien unterteilt.
-- Uwe Martens (Diskussion) 19:25, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Zugriff von Kleinkindern auf das Internet erfolgt in aller Regel im häuslichen Umfeld. Hier greift die Fürsorgepflicht der Eltern. Was mich allerdings irritiert: Der Clip ist in der deutschen Wikipedia in vier Artikeln verlinkt. Sie stellen ihn aber nur in drei davon zur Diskussion. Was stört sie in diesem Fall nicht? --91.39.88.101 08:47, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
  • Es gibt noch viel mehr zu bereinigende Artikel, in denen dann auf eine exemplarische Diskussion zu verweisen ist. Die elterliche Fürsorgepflicht ersetzt übrigens den Jugendmedienschutz nicht, ansonsten könnten wir den Jugendschutz samt FSK-Freigabe ja gleich abschaffen!
-- Uwe Martens (Diskussion) 12:22, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dann sollte man vielleicht auch an dieser Stelle das Ergebnis bzw. den Konsens der exemplarischen Diskussion abwarten. --91.39.88.101 13:40, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
  • Die explizite Diskussion über den Filmausschnitt ist naturgemäß noch mal was anderes, als über die Hinrichtungsbilder. Hinsichtlich grundsätzlicher Überlegungen und der Rechtsprechung kann auf die exemplarische Diskussion verwiesen werden.
-- Uwe Martens (Diskussion) 13:51, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wie Sie meinen. Aber im häuslichen Umfeld sind und bleiben die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung. Das sieht auch die EU so. --91.39.88.101 14:04, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Lustiges Video - das ändert aber nichts an der Verantwortlichkeit für Internetdiensteanbieter, jugendgefährdenden Inhalt zu beseitigen! -- Uwe Martens (Diskussion) 15:44, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dann sei es. Wegen mir können Sie den Clip löschen. Der Mehrwert für diesen Artikel ist ohnehin vernachlässigbar gering. --91.39.88.101 17:02, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe hier mal weitere Meinungen erbeten. -- Uwe Martens (Diskussion) 06:20, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Wiederum der Vollständigkeit halber hier Rechtsprechung zum Jugendschutz, ein Beispiel und Zitierungen in Zusammenhang mit Gewaltdarstellung, Platz 8 in den Google-Ergebnissen auf die Anfrage Verstoß gegen den Jugendmedienschutz im Internet. Da die Rspr. Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft, sind die Entscheidungen im Einzelnen hier nicht einsehbar:


KJM-Pressemitteilung 07/2014; Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im ersten Halbjahr 2014 - vom 18. August 2014
[...] Ein Angebot macht Inhalte zugänglich, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt. Die verbreiteten Inhalte verstoßen außerdem gegen die Menschenwürde. [...] Insbesondere bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen kann eine Empathiestörung nach der Rezeption der zynischen Darstellungen von sterbenden Menschen nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der KJM liegt daher eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 18 Jahren vor.
[...] Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Der Filmclip Thomas Edisons frühe Verfilmung der Hinrichtung im Jahre 1895 zielt zweifelslos auf die Darstellung von Grausamkeit und die anschließende Verhöhnung des Enthauptungsopfers ab, indem der abgeschlagene Kopf der Maria Stuart als Trophäe in die Luft gehalten wird. Dieser von der Regie gewollten Intention kann sich der betreffende Abschnitt des Wikipedia-Artikels nicht entziehen. Die Darstellung ist ungeachtet ihrer filmischen Inszenierung eindeutig entwicklungsgefährdend bei Kindern im Grundschulalter sowie bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen unter 18 Jahren und von daher in der Wikipedia zu entfernen - dies unabhängig der Löschdiskussion auf Wikimedia, die sich auf das Recht in Florida beruft. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, daß die Sichtweise einer ungefestigten Psyche und Persönlichkeit eines Kindes zugrundezulegen ist - und nicht die eigene, persönliche Auffassung!

-- Uwe Martens (Diskussion) 06:56, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte die Diskussion nicht an zwei Orten parallel führen. Wegen der Anfrage auf WP:3M daraum bitte gesammelt unter Diskussion:Enthauptung#3M antworten. --84.59.20.131 18:08, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Deine Spekulation über die Intention ist unhaltbar. Es handelt sich um einen Meilenstein des Kino der Attraktionen, es geht um die technische Möglichkeit, die Trennung von Kopf und Körper zu inszenieren. Wer sollte dort verhöhnt werden? Die historische Mary Stuart? --Chricho ¹ ² ³ 23:00, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, nicht die historische Mary Stuart wird verhöhnt, sondern die filmische Figur der Mary Stuart. Gewaltdarstellungen in sonstigen Bewegtbildern fallen ja auch nicht deswegen unter die Altersbeschränkungen, weil sich etwa die Darsteller oder ihre Doubles tatsächlich die Köpfe einschlagen würden, sondern weil die möglichst realistische Darstellung der Gewalt die vordergündige Intention der Regie und des Drehbuchs ist. Läge die Intention des Films rein auf der Demonstration des Filmtricks, dann wären alle sonstigen szenischen Elemente ja völlig überflüssig. Das ist aber nun nicht die Intention des Clips, da der Film ein Spielfilm, und kein Dokumentarfilm ist! -- Uwe Martens (Diskussion) 02:48, 12. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Film ist 120 Jahre alt. Man kann daher annehmen, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ihn kennt. Daher ließe sich sicher leicht eine Indizierung oder eine Altersbeschränkung beibringen, wenn eine vorläge. Tut sie aber nicht. Also. --Φ (Diskussion) 13:32, 12. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Index der BPjM ist nicht öffentlich - dies nur zur Info. Daß die gesamte Wikipedia auf der Blockliste des staatlich anerkannten Jugendschutzprogramms des JusProg e.V. steht, hatten wir ja bereits anderweitig... -- Uwe Martens (Diskussion) 11:06, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die BPjM beantwortet Anfragen per E-Mail. Solange du noch nicht einmal die Anfrage gestellt hast, geschweige denn eine entsprechende Antwort vorweisen kannst, gibt es hier nichts zu diskutieren. --Φ (Diskussion) 15:18, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

marianisch

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laut http://www.duden.de/suchen/dudenonline/marianisch wird marianisch stets mit Bezug zur Gottesmutter gebraucht. Ich denke, dass die "antimarianischen Lords" im Artikel mehr was gegen M. Stuart denn gegen die Regina coeli hatten? --77.189.96.58 16:52, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Maria Stuart in ihren letzten Stunden

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Die Zeitschrift Das Ausland veröffentlichte 1828 rubrizierten Artikel aus der Feder des englischen Historikers und katholischen Geistlichen John Lingard. Unter dem fast gleichnamigen Artikel Die letzten Stunden der Maria Stuart brachte die Gartenlaube 1864 eine noch ausgreifendere Schilderung des Ablaufs der beiden letzten Tage. Die beiden Darstellungen weichen in Einzelheiten ziemlich voneinander ab, was mit der Konfession der Verfasser zusammenhängen wird. Dass der Schoßhund der Königin dabei gewesen sein soll, davon ist allerdings nirgends die Rede. --Pfaerrich (Diskussion) 15:59, 7. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Anmerkung

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Ich weiß ja nicht, ob man hier mitten im Text eine amerikanische Serie erwähnen sollte. Habe das zwar in Klammern gesetzt, aber eigentlich müsste das m.M.n. gestrichen werden. Schöne Grüße,--Marie Adelaide (Diskussion) 16:28, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Habe es gestrichen. --Marie Adelaide (Diskussion) 17:03, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Queen consort

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Nach dem Tode von François II. verlor sie "auch ihren Titel als Queen consort" ? Wieso ein englischer Titel bei einer ehemaligen französischen Königin ? Verlor sie den entsprechenden französischen Titel oder stimmt da etwas inhaltlich nicht ? Schöne Grüße,--Marie Adelaide (Diskussion) 17:03, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Neues

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Dieser Beitrag könnte für die Jahre 1578 bis 1584 von Bedeutung sein: George Lasry, Norbert Biermann, Satoshi Tomokiyo: Deciphering Mary Stuart’s lost letters from 1578-1584, in: Cryptologia, 8. Februar 2023. (online) --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 08:51, 9. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Einiges unpräzise

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Habe den Artikel aus Zeitgründen nicht intensiv studiert. So fiel mir in der Kürze der Zeit zum Beispiel auf:

  • die Erkrankung von Darnley - Syphillis ODER Pocken, das sind zwei grundverschiedene Erkrankungen.
  • Oder Kapitel "Charakter", dort heißt es nur "Die junge Königin von Schottland setzte oft ihren Willen durch..." wie alt war sie, als sich das anschließend Beschriebene zutrug?
  • Oder zur Ermordung Darnleys: "Marias Mitwisserschaft an dem Plan wird oft bestritten, ist jedoch kaum ernsthaft zu bezweifeln." Bei letzterem fehlt die präzise Quellenangabe wie auch bei so vielem Anderem. Gerade hier müssten die Quellen als Belege präzise zugeordnet werden.

--Nadi (Diskussion) 17:47, 22. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Der ganze Artikel sollte neu verfasst werden

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Einfach lachhaft das alles. Einschließlich der Diskussionen hier teilweise. Ich glaube, dies ist der grotesk missgebildetste Wikipedia-Artikel, den ich je gelesen habe. Als hätte Herr Studienrat im Jahre 1967 ein paar seiner alten Matritzen zusammengeheftet. Teilweise liest es sich auch wie das Elaborat einer begabten Zwölfjährigen, die zu viele historische Kitschromane gelesen hat. Anderes hat softpornografische und unterschwellig gewaltpornografische Anmutung. Einfach abstoßend und ein Schandfleck auf der schönen Wikipedia. Ist das der Preis dafür, dass hier jeder Hobbyhistoriker mit Color-TV-Anschluss mitschreiben darf? Ich hoffe nicht, denn ich hoffe immer noch auf die offene Wissensgesellschaft. --194.166.133.162 07:29, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten