Diskussion:Marlies Wanjura
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[Quelltext bearbeiten]Eine kurze Anmerkung zum heutigen Revert von Benutzer:TFMS: Die Wortwahl Wanjuras ist tatsächlich hinreichend belegt, siehe zum Beispiel Uwe Aulich: SPD kritisiert Wanjuras Wortwahl. Berliner Zeitung vom 9. Dezember 2004. – Freundliche Grüße, Le petit prince ☎ messagerie 20:26, 22. Jan. 2008 (CET)
Marlies Wanjura
[Quelltext bearbeiten]Hallo, die Wikipedia Seite von Frau Wanjura ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Hier müßen einige Änderungen vorgenommen werden, insbesondere, da Frau Wanjura von allen gerichtlichen Vorwürfen freigesprochen wurde. (nicht signierter Beitrag von Montsalvat (Diskussion | Beiträge) 15:03, 10. Jan. 2011 (CET))
- Gibt es dafür eine Quelle? In Deiner Bearbeitung ist keine angegeben, deshalb ist sie wahrscheinlich auch nicht gesichtet worden. Unabhängig davon dürfte die Terminologie auch nicht stimmen. „Freigesprochen“ werden kann eigentlich nur, gegen wen innerhalb eines Strafprozesses (!) die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden ist. --Le petit prince ☎ messagerie 15:37, 10. Jan. 2011 (CET)
Ja, einmal das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin 2WL Js34/08 wo das eingeleitet Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO am 15.Mai 2008 eingestellt wurde und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin Aktenzeichen VGB K 4.09 DL vom 30.08.2010, wo die Disziplinarverfügung vom 09.12.2008 aufgehoben wurde.
Wie stellt man einen Quellennachweis ein?? (nicht signierter Beitrag von Montsalvat (Diskussion | Beiträge) 19:48, 10. Jan. 2011 (CET))
- Siehe Hilfe:Einzelnachweise. Ich kann das bei Gelegenheit richtig formatieren. Auf welchen Komplex der genannten bezog sich das Ermittlungsverfahren bzw. welcher Anfangsverdacht stand im Raum? --Le petit prince ☎ messagerie 20:17, 10. Jan. 2011 (CET)
Die anonyme Anzeige, worauf das Ermittlungsverfahren folgte, waren angeblich Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe im Zusammenhang mit dem Bau des Borsig-Hafens. (nicht signierter Beitrag von Montsalvat (Diskussion | Beiträge) 20:39, 10. Jan. 2011 (CET))
- Ah ha, danke. Könntest Du bitte auch noch mal das oben angegebene Aktenzeichen „VGB K 4.09 DL“ des Urteils des VG Berlin kontrollieren? Ich hätte eigentlich eher etwas mit „80 K 4.09 …“ erwartet. --Le petit prince ☎ messagerie 21:13, 10. Jan. 2011 (CET)
Stimmt, dass ist das Geschäftszeichen, das AZ ist 123/08RB07 - das habe ich jetzt direkt vom Schreiben der Staatsanwaltschaft abgeschrieben. (nicht signierter Beitrag von Montsalvat (Diskussion | Beiträge) 21:38, 10. Jan. 2011 (CET))
- Du hast mich leider missverstanden, ich hatte oben nach dem Aktenzeichen des Urteils des VG Berlin gefragt – denn das entspricht nicht so ganz dem, das ich eigentlich erwartet hätte. Es wäre schön, wenn sich das noch überprüfen ließe, dann könnte man den entsprechenden Einzelnachweis noch damit ausstatten. --Le petit prince ☎ messagerie 21:55, 10. Jan. 2011 (CET)
Ich habe leider eine schlechte Kopie von dem Urteil, es könnte das AZ VG 80 K 4.09 DL sein. DIe 80 ist aber sehr schlecht lesbar. (nicht signierter Beitrag von Montsalvat (Diskussion | Beiträge) 22:48, 10. Jan. 2011 (CET))
- Super, danke. Das wäre genau das Aktenzeichen, das ich erwartet hatte, insofern gehe ich stark davon aus, dass es das tatsächlich heißt und trage es so im Einzelnachweis nach. --Le petit prince ☎ messagerie 01:01, 11. Jan. 2011 (CET)