Diskussion:Max von Thun
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[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht ja, das Max von Thun Österreicher ist.... ist er auch wirklich österreichischer Staatsbürger? Wenn ja, dürfte er sich gar nicht "von Thun" nennen, weil dies wegen dem Adelsaufhebungsgesetzes verboten ist... kann mir da wer Auskunft erteilen?--Der Polizist 18:51, 10. Okt. 2006 (CEST)
Meine Information nach ist er gebürtiger Deutscher und hat auch nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt nur in Österreich, desshalb kann und sarf er sich "von Thun" nennen!.-Hania(nicht signierter Beitrag von Hania (Diskussion | Beiträge) )
- Die Antwort darauf ist hier zu finden. Danach darf sich der Vater als Österreicher nicht „Graf“ nennen, hat aber das „von“ im Namen behalten, das der Sohn (offenbar als Deutscher) übernommen hat. Max von Thun selbst dürfte sich damit auch „Graf“ nennen.--NSX-Racer | Disk | B 09:16, 13. Nov. 2007 (CET)
Ungeklärt!
Durch § 2 des österreichischen Gesetzts vom 3. April 1919, StGbl. Nr. 211, über den Aufhebung des Adels in Österreich ist die „Führung“ von Adelsbezeichnungen (darunter auch das „von“) untersagt. Das Verbot der Führung ausländischer Standesbezeichnungen wurde vom Innenministerium nach 1945 in bezug auf deutsche Staatsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft annahmen (wie bei Friedrich von Thun), so ausgelegt, daß diese ihre ehemalige Adelsbezeichnung zu verlieren gehabt hätten. Da diese nach der Weimarer Reichsverfassung aber Namensbestandteil sind, besteht die Möglichkeit einen Teil zu übernehmen. Ob dies wirklich geschehen ist, bleibt fraglich und wird durch den Link zum Interview sicherlich nicht geklärt. Möglich wären auch andere Kombinationen. Man müßte also einen Blick in den Pass werfen dürfen oder eine vollständige Auskunft der Betroffenen erhalten. Sollte Max von Thun die Namensführung seines Vaters aber offiziell übernommen haben, wäre er kein „Graf“ mehr.
Deutschen Staatsbürgern der Adelsfamilie wird der vollständige Name inkl. ehemaliger Titel im Pass eingetragen (Graf von Thun und Hohenstein), die ursprünglichen Österreicher der Familie heißen „nur“ noch Thun-Hohenstein. Dies entspricht aber auch der kurzschreibweise des Namens, genau wie Thurn-Taxis. Vollständig und richtig müßte es aber heißen Thun und Hohenstein, genau wie Thurn und Taxis.
Vor ein paar Tagen sagte mir jemand, dass auch Max von Thun jetzt Österreicher wäre. Vielleicht kann das ja jemand abschließend klären. Bis dahin bleibt in meinen Augen das Thema „Name“ und „Staatsangehörigkeit“ ungeklärt. - dr.r.r. (nicht signierter Beitrag von 91.61.196.91 (Diskussion) )
Wo bitte spielt Max von Thun in Hitler – Der Aufstieg des Bösen mit? Verwechslung mit seinem Vater?
- dunkel erinnere ich mich daß er einen jugen Fotographen spielt - er spielt definitiv mit. Dessen ungeachtet kann er das "von" in Österreich als Österreicher knicken, das wird im allgemeinen immer noch genau befolgt. Auch der (von) Schell Clan hat das in Österreich genau befolgt, auch wenn man Maximilian Schell den Aristokraten immer noch anmerkt ;) Paul von Schell hat mal in einer Talkshow die Verwandschaft mit Maria und Maximilian bestätigt. Bei "Wir sind Kaiser" wurde übrigens mal Niki (von) Lauda ordentlich derbleckt, als Nikolaus Edler von Lauda, der Niki hat ein wenig verdreht geschaut ;) Rabauz 20:55, 2. Mär. 2009 (CET)
Staatsbürgerschaft und Name
[Quelltext bearbeiten]Zu den obigen Fragen und meiner heutigen diesbezüglichen Artikelüberarbeitung:
- Mit Änderung vom 13. Nov. 2007, 10:21 wurde unter Bezugnahme auf »Interview mit Max von Thun (bei cineastentreff.de, undatiert, gefunden am 13. November 2007)« aus dem Österreicher Max von Thun eine Deutscher gemacht. Nicht nur, dass das eben diese Quelle gar nicht hergibt, geht das auch mit Max Thun-Hohensteins Herkunft nicht zusammen, da sowohl sein Vater als auch seine Mutter österreichische Staatsbürger sind. Geburtsort München macht aus Sohn Max ebenfalls keinen Deutschen.
- Vater Friedrich von Thun wurde 1942 in Kwassitz im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren, 1918 bis 1939 zur ersten Republik Tschechoslowakei gehörend, geboren. Mit „Gesetz Nr. 61 vom 10. Dezember 1918“ wurden in der Tschechoslowakei der Adel und die Adelstitel und -prädikate abgeschafft und nicht Bestandteil des Namens. Damit heißt die Familie seit 1918 (also noch weit vor der Vertreibung nach 1945) Thun-Hohenstein. Dass "Graf" u/o "von" nach 1945 dann in Österreich zum Namensbestandteil wurden, ist eine Unmöglichkeit wegen des österr. Adelsaufhebungsgesetzes 1919.
--Elisabeth 00:49, 18. Aug. 2011 (CEST)
Na dann freu ich mich ja, dass wir keine Vollzugsbehörde sind und nicht zu entscheiden haben, wie die von Thuns sich nennen dürfen. Es ist halt die alte republikanische Präpotenz, die sich mit solchen Nichtigkeiten abgibt. Max von Thun ist jedenfalls als eben dieser als Schauspieler berühmt. Schön dass Österreich anscheinend keine echten Probleme hat und sich um drei Buchstaben im Namen streiten kann. Aber nachdem Milliarden Steuergelder jährlich für das sog. Gendering ausgegeben werden können, wundert es einen eher wenig. Eromae (Diskussion) 15:24, 6. Mär. 2013 (CET)
- Wie kann man nur eine Entscheidung aus den Jahren 1918/19 mit "Gendering" in Verbindung bringen? Ich finde die damalige Abschaffung jeglicher Adelstitel heute noch bewundernswert konsequent. --93.197.80.224 20:38, 19. Jun. 2014 (CEST)
- Laut dem Interview hier hat sowohl er als auch sein Vater die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Interview ist nach dieser Diskussion erschiedenen. Ich setze daher einen entsprechenden Baustein, um die Sache zu klären. - Flexman (Diskussion) 01:19, 8. Dez. 2016 (CET)
- Inwiefern soll ein Baustein die Sache klären? --Sitacuisses (Diskussion) 03:30, 8. Dez. 2016 (CET)
- Andere Meinungen einholen, bevor hier etwas verändert wird. Die Information hier scheint fraglich zu sein. Laut Munziger scheint ja der Geburtsname entgegen den Informationen hier Maximilian Romedio Johann-Ernst Graf von Thun und Hohenstein zu sein. Es besteht natürlich die berechtigte Frage, wie das mit der österreichischen Staatsbürgerschafft zusammenpasst. Auf der anderen Seite haben wir das Interview in einem Boulevard-Medium wo er behauptet Deutscher zu sein. Eventuell wurde das "von" auch durch die Geburt im Ausland ein Namensteil, aber das wäre Mutmaßung. Da die Umstände nicht genauer geklärt sind und die Beschreibung in der Wikipedia mit keiner der Quellen zu 100% zusammenpasst bin ich also für einen Baustein, bis das Problem gelöst werden kann. Gibt es einen anderen, der besser passt? - Flexman (Diskussion) 11:20, 9. Dez. 2016 (CET)
- Siehe auch Diskussion:Friedrich_von_Thun#Österreicher?. Gezielte Meinungen zu konkreten Fragen erhält man weniger mit der Gießkannenmethode QS-Baustein als per WP:3M oder Anfrage bei Redaktionen wie WP:RFF. --Sitacuisses (Diskussion) 13:07, 9. Dez. 2016 (CET)
- Andere Meinungen einholen, bevor hier etwas verändert wird. Die Information hier scheint fraglich zu sein. Laut Munziger scheint ja der Geburtsname entgegen den Informationen hier Maximilian Romedio Johann-Ernst Graf von Thun und Hohenstein zu sein. Es besteht natürlich die berechtigte Frage, wie das mit der österreichischen Staatsbürgerschafft zusammenpasst. Auf der anderen Seite haben wir das Interview in einem Boulevard-Medium wo er behauptet Deutscher zu sein. Eventuell wurde das "von" auch durch die Geburt im Ausland ein Namensteil, aber das wäre Mutmaßung. Da die Umstände nicht genauer geklärt sind und die Beschreibung in der Wikipedia mit keiner der Quellen zu 100% zusammenpasst bin ich also für einen Baustein, bis das Problem gelöst werden kann. Gibt es einen anderen, der besser passt? - Flexman (Diskussion) 11:20, 9. Dez. 2016 (CET)
- Inwiefern soll ein Baustein die Sache klären? --Sitacuisses (Diskussion) 03:30, 8. Dez. 2016 (CET)
- Das Ding kommt mir extrem bekannt vor. Siehe da: Fritz von Friedl (und seine ganze Schauspielersippe, wie hier auch). Was zählt, ist die Rezeption und Verwendung des Namens: wenn er im Abspann so heißt, in Interviews so angesprochen wird, und in Reportagen so genannt, dann ist das ein gelebtes Faktum. Das Adelsaufhebungsgesetz bestimmt nicht das Lemma in der Wikipedia; auch in Österreich werden die "von"s als "Künstlernamen" verwendet, wenn auch naturgemäß weitaus kritischer. Darum muss man keinen Baustein setzen oder gar Editwar führen. In der Einleitung auch den bürgerlichen Namen nennen, fertig. Grüße --Enyavar (Diskussion) 13:57, 9. Dez. 2016 (CET)
- Das Lemma steht ja auch gar nicht in Frage, sondern eben der bürgerliche Name, der unklar ist. Würde vorschlagen diesen Fall auf der Diskussionsseite von Friedrich von Thun weiterzudiskutieren, weil es im Prinzip ums Gleiche geht. - Flexman (Diskussion) 16:02, 9. Dez. 2016 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.sonybmg.de/artists2.php?iA=4&artist=953043
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.cineastentreff.de/content/view/4-23-186091-1/1959/186/