Diskussion:Meinungsfreiheit/Archiv/2024

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Der Freisler-Vergleich
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Untersuchungen Meinungsfreiheit - unvollständig

Der Abschnitt suggeriert, dass sich die allermeisten Menschen vor allem von rechter Seite in ihrer Meinungsfreiheit bedroht fühlten. Jüngere Umfragen legen die Vermutung nahe, dass es tendenziell (auch) andersherum ist/sein kann bzw. zumindest, dass Menschen mit politischen Positionen rechts der Mitte sich in ihrer Meinungsfreiheit zunehmend eingeschränkt sehen. Das legen zumindest die Teilergebnisse nahe: Ost mehr als West, Anhänger rechter Parteien mehr als linker, Ältere Menschen mehr als Jüngere.

Quelle (allgemein): https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/meinungsfreiheit-zensur-studie-freiheitsindex-deutschland-2023

Quelle (heikle Themen): https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-05/meinungsfreiheit-oeffentlichkeit-deutsche-ifd-allensbach-studie


Vielleicht könnte man den Abschnitt also eher allgemein halten (und nicht explizit Gruppen herausstellen, die sich besonders eingeschränkt fühlen oder Seiten, die vermeintlich Aggressor sind). Alternativ thematisch ergänzen, dass viele Menschen glauben, bei Themen wie Migration/Flüchtlingspolitik oder Islam ihre Meinung nicht frei äußern zu können.


Da ich ja kein regelmäßiger Autor bin, nur kurz als Disclaimer: mir geht es nicht um links-rechts oder meine persönliche politische Meinung. --2A02:810D:1C80:508:9C41:289E:65B5:26A4 08:03, 15. Mär. 2024 (CET)

Dorenbeck-Zitat

@Poupou l'quourouce Warum hast du dort den Nachweis wieder entfernt? Der Verweis auf eine Entscheidung des österreichischen OGH ist für Dorenbecks Meinung offensichtlich nicht geeignet und für Deutschland auch nicht. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 27. Mär. 2024 (CET)

stimmt. habe ich rückgängig gemacht. --poupou review? 16:04, 27. Mär. 2024 (CET)

Siehe auch

Warum soll sich der Leser das alles ansehen? OK, rhetorische Frage ... Der Artikel würde gewinnen, wenn man die Bezüge zu diesen Themen herstellt, am besten in einem passenden Kontext. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:48, 29. Jun. 2024 (CEST)

Der Freisler-Vergleich

Ich verschieb das mal hierher, da es rein handwerklich Schrott ist. Bitte gerne diskutieren, ob der Fall hier relevant ist. (Portal_Diskussion:Recht#Meinungsfreiheit#Der_Freisler-Vergleich) --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:07, 29. Jun. 2024 (CEST)


In der Frage des Verbots der Beleidigung[1] ist der Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber dem Ehrenschutz weitreichend geklärt.[2] Wenngleich der Beleidigungstatbestand sehr weit gefasst ist[3] (er verwendet nur den Begriff, ohne ihn legal zu definieren), ergibt sich aus seiner Zielrichtung eindeutig, dass er nicht eine bestimmte Meinung verbietet.[4] Denn das Gesetz beurteilt Aussagen in diesem Fall allein danach, ob sie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Ehre des Adressaten gefährden.[5] Zudem kann sich hier der Äußernde unter Umständen auf den § 193 StGB,[6] die Vorschrift über die Wahrnehmung berechtigter Interessen, berufen.[7][8]

  1. Im Streit stand das Diktum: „Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“
  2. Schmähkritik auf seltene Ausnahmefälle begrenzt. In: ZEIT ONLINE. Abgerufen am 5. Februar 2018.
  3. Udo Vetter, „Schlimmer als Freisler“ – das endet natürlich vor Gericht, abgerufen am 20. April 2023.
  4. Detlef Burhoff, „Sie sind schlimmer als Roland Freisler“, erlaubt/„noch hinnehmbar“?, aber: Was bringt es?, abgerufen am 20. April 2023.
  5. Carsten Krumm, In München für Richter zu akzeptieren: „Eigentlich sind Sie so wie Freisler - nur anders!“, abgerufen am 20. April 2023.
  6. Ralf Niehus, Schmähkritik/Beleidigung versus Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik vom 11. September 2016.
  7. OLG München, Urteil vom 31. Mai 2017, Az. 5 OLG 13 Ss 81/17, Volltext zum Freisler-Vergleich
  8. Georg Albert, Lothar Bluhm, Markus Schiefer Ferrari: Political Correctness: Kultur- und sozialgeschichtliche Perspektiven. Tectum Wissenschaftsverlag, Baden-Baden 2020, ISBN 978-3-8288-7622-4, S. 204 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:07, 29. Jun. 2024 (CEST)