Diskussion:Menschenrechte
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Dieser Artikel war im Dezember 2016 der Artikel des Monats des Portals „Migration und Integration“ (Themenbereiche: Migration & Flucht, Interkultureller Dialog & Integration). |
Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
China
[Quelltext bearbeiten]In diesem Artikel werden die Menschenrechtskonventionen der UN für "rechtsverbindlich" erklärt. Bekanntlich hat China aber nur CESCR, aber nicht ICCPR ratifiziert und darüber hinaus Menschenrechte zu "internen Angelegenheiten" erklärt. Damit sind sie in chinesischer Sicht Einmischungen anderer Staaten rechtswidrig. Außerdem vertritt China inzwischen in der UN aktiv eigene Interpretationen von Menschenrechten, die auch 2017 und 2020 in zwei Resolutionen des UN Human Rights Council eingeflossen sind. In Anbetracht, dass die Menschenrechtssituation in China ein Lieblingsthema westlicher Medien ist, sollte die chinesische Rechtsauffassung hier nachlesbar sein. 2001:9E8:2923:9B00:482D:1ABC:95BB:B7D6 18:28, 3. Apr. 2023 (CEST)
- Die Konventionen sind rechtsverbindlich für ihre Mitglieder. Das Wort soll zur Abgrenzung gegeüber den nicht verbindlichen Resolutionen und Empfehlungen bzw. Stellungnahmen dienen. Wenn du die Sichtweise Chinas ergänzen möchtest, kannst du das gerne tun. --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 18:17, 8. Apr. 2024 (CEST)
ist nur eine Weiterleitung auf dieses Lemma
ich plädiere hiermit für ein eigenständiges Lemma
--Über-Blick (Diskussion) 12:52, 14. Mär. 2024 (CET)
Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel bedarf zum besseren Verständnis einer Überarbeitung. Teilweise waren einige Abschnitte falsch oder gaben umstrittene Mindermeinungen von Menschenrechtsorganisationen als allgemeingültig wieder. Die IPv6 hat oben darauf hingewiesen, dass viele Staaten - und Staaten sind nunmal die Hauptakteure im Völkerrecht - das anders sehen. Bei der Überarbeitung werden wir uns besser auf Fachliteratur und Gerichtsurteile stützen und die Sichtweise der westlichen Menschenrechtsorganisationen ergänzend anführen.
Wichtig generell ist es den Unterschied zwischen de lege lata und de lege ferenda zu wahren, also das was ist und das was noch kommen soll. Sonst stiftet das nur Verwirrung, wenn man diesen Artikel mit der Wirklichkeit --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 18:38, 8. Apr. 2024 (CEST)