Diskussion:Mietnomade/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Turris Davidica in Abschnitt Absatz "Begriff"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Tendenziöse Formulierungen

Es ist doch unbestritten, dass das Problem der Mietnomaden zur Existenzbedrohung der Vermieter führen kann und immer öfter auch führt . Die gegenwärtige Rechtsprechung läßt zudem den Vermieter mit diesen Problemen im Regen stehen. Und warum soll dieses Problem nicht bei seinem richtigen Namen genannt werden? Zu den Web-Links: es liegt doch in der Natur der Sache, dass mehrere Links hier enthalten sind, die sich offensichtlich mit den Problemen der Vermieter beschäftigen als umgekehrt. Aber wir können ja durchaus eine Seite verlinken wie z. Bsp. [www.Tricks-Tipps-zum-Vermieterbescheißen.de] --Anton-Josef 11:09, 25. Mai 2005 (CEST)

LOL! --Wahrerwattwurm Mien Klönschnack 13:34, 25. Mai 2005 (CEST) (auch Wahrervermieterwurm genannt *g*)
Und was soll mir das jetzt sagen? --Anton-Josef 16:33, 25. Mai 2005 (CEST)
Das bedeutet, dass ich über deinen Trickstipps-Link herzlich lachen musste. Zu den Inhalten dieses Artikels kämpfe ich löwenherzig in der Löschdiskussion. --Wahrerwattwurm Mien Klönschnack 19:44, 25. Mai 2005 (CEST)

Ach so, hab gerade mal nachgesehen was LOL bedeutet. Na denn auf in den Kampf. Grüße --Anton-Josef 19:57, 25. Mai 2005 (CEST)

Löschantrag

In der gegenwärtigen Version (Zeitstempel: 05:50, 26. Mai 2005) ist der Eintrag versachlicht und damit akzeptabel. Ich habe deshalb, als LA-Steller, meinen Löschantrag soeben zurückgenommen. --Zollwurf 05:51, 26. Mai 2005 (CEST)

Datenschutz?

Ich habe mal den Punkt Datenschutz eingefügt. Schließlich wiegt das Interesse des unbescholtenen Mieters auf den Schutz seiner Daten genauso schwer wie das Interesse der Mieter nach dem Schutz vor Betrug. Der Artikel ist IMHO immer noch etwas einseitig, vielleicht fallen ja anderen Teilnehmern etwas ausgewogenere Formulierungen ein. --MattiasS 15:37, 26. Mai 2005 (CEST)

Hmm... welche Daten gibt denn der unbescholtene Mieter preis? Doch nur seinen Namen und Geburtsdatum, beides zwingende Bestandteile des Mietvertrags. (Jedenfalls werden nur diese abgeglichen.) Datenschutzrechtlich sehe ich da eigentlich keine Probleme. Etwas anderes ist das Anlegen von "Täterdateien", da werden natürlich schon personenbezogene Daten gespeichert, und ich denke, wer da drinsteht, kann die Löschung verlangen - wird es aber wohl in aller Regel nicht tun, um keine unnötige Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Die Datenschutzproblematik sollte sich wohl mal ein Jurist vornehmen (und, natürlich: IANAL...) --Reinhard 21:11, 26. Mai 2005 (CEST)
Ich halte es schon für kritisch, wenn eine Auskunftei aus allen möglichen Quellen die Information zusammenstückelt, daß ich beispielsweise über die letzten drei Jahre viermal Quer durch die BRD umgezogen bin und drei verschiedene Autos gefahren habe. Vielleicht erfassen diese Auskunfteien auch noch durch geschickte Verknüfung mit anderen Datenbanken (ich hätte nicht am Whiskas-Gewinnspiel teilnehmen sollen), daß ich Katzen mag. Schon wieder ein Grund mehr, mir die Wohnung nicht zu geben. --MattiasS 22:34, 26. Mai 2005 (CEST)
So läuft das doch nicht - keine Auskunftei speichert Daten über die Anfragen und auch nicht über normale Mietverhältnisse (wäre auch ziemlich sinnentleert), die speichern wenn überhaupt nur Negativmerkmale, die man auch aus anderen Auskunftsquellen (Schuldnerregister, Melderegister usw.) bekommen kann. Kein Grund zur Paranoia... --Reinhard 00:17, 27. Mai 2005 (CEST)
Nunja. Die Schufa speichert auch nicht nur Negativmerkmale. Für ein erstes Scoring wird einfach der Schnitt des Straßenzuges herangezogen, was schonmal stigmatisierend wirken kann. Deine Klarstellung ändert wenig daran, daß ein Text in der Form, die primär die Seite des Mieterschutzes beleuchtet, in meinen Augen nicht befriedigend ist. --MattiasS 08:58, 27. Mai 2005 (CEST)
Nun - immer ran ... Wobei der Artikel ja eigentlich mehr beleuchtet, warum derartige Auskunftsverfahren nicht funktionieren bzw. nicht angewandt werden... Und, na ja - für die Bonitätsprüfung das Umfeld-Scoring der eigenen Wohnungen (oder auch fremder, aus denen der potenzielle Mieter gerade ausziehen will) heranzuziehen, wäre ja wohl etwas hanebüchen. Nicht, dass es das nicht gibt, aber das gehört eher in den Bereich "Adresshandel", dort wird die [vermeintliche] Kaufkraft nach Straßenzügen usw. ermittelt, dass die Schufa so etwas in ihren Score hineinrechnet, wäre mir neu. Ganz abgesehen davon hat der Vermieter auch gar keinen Zugang zu den Schufa-Daten (höchstens über den Umweg des Beibringens einer Selbstauskunft, was aber sehr umständlich und zeitraubend ist). Wenn, dann geht es hier eher um (mehr oder minder dubiose) private Auskunfteien. --Reinhard 10:22, 27. Mai 2005 (CEST)

Verstehe das Problem nicht

Alle meine bisherigen Vermieter wollten VOR dem Einzug einen Einkommensnachweis und eine 3-Monats-Kaution und eine Privat-Haftpflichtversicherung haben. Das zusammen mit einer Schufa-Auskunft sollte eigentlich in den allermeisten Fällen sehr gut helfen. Soll hier zufällig Stimmung gemacht werden??? So in Richtung "Florida-Rolf" und alle Sozi-Empfänger seien Schmarotzer, die es zu stigmatisieren gilt... Gibt es Zahlen, wie oft dieses Phänomen tatsächlich auftritt? Wikipedia ist nicht zur Legendenbildung da. 84.182.149.21 02:45, 28. Mai 2005 (CEST)

Lieber Unbekannter, wenn man lesen kann ist man ganz klar im Vorteil. Siehe Versionshistorie, Löschdiskussion und eventuell ist googeln ganz hilfreich. Auch die Tagespresse und die Fernsehsender sind, wenn man will, zum Thema aussagefähig. Meine ganz persönliche Meinung: vor allem IP`s neigen in der WIKIPEDIA zur Legendenbildung, vor allem wenn sie an den Haaren herbei gezogene Argumente anbringen. Oder hast Du im Zusammenhang mit dem Lemma von Sozialhilfeempfängern gelesen? In diesem Sinne, freundliche Grüße, --Anton-Josef 11:04, 28. Mai 2005 (CEST)
Lieber Unbekannter mit dem Pseudonym Anton-Josef! Danke für Deine unfreundliche vorverurteilende Antwort. Leider neigen vor allem Leute wie Du dazu, zu schreiben ohne vorher zu denken. Natürlich habe ich den Artikel, die Diskussion und auch die Löschdiskussion gelesen. Hättest Du meinen Beitrag gelesen und verstanden, wäre Dir evtl. aufgefallen, dass der Sozialhilfe-Empfänger ein VERGLEICH war. Argumentativ enthält Deine Antwort ja ausser "Die Regenbogenpresse berichtet doch alle nasenlang" leider nichts Sinnvolles. Vorsicht Vergleich(!!!): Die Regenbogenpresse berichtet auch gerne mal ekzessiv über Scheinasylanten, Heuschreckenplagen und Florida-Rolfs. Meine Frage war die nach Statistiken, die eine mengenbasierte enzyklopädische Relevanz des (sicherlich vorhandenen) Phänomens erkennen lassen?! In diesem Sinne mindestens genauso freundliche Grüsse zurück. 84.182.157.96 12:35, 28. Mai 2005 (CEST)

Tagespresse = Regenbogenpresse? Wie gesagt, wenn man lesen kann, ist man klar im Vorteil. Schönes Wochenende noch. --Anton-Josef 12:45, 28. Mai 2005 (CEST)

Da es Artikel über Scheinasylanten, Heuschreckenplagen, Florida-Rolfs gibt, können wir ja auch den Artikel Mietnomade behalten. :-) --kh80 •?!• 12:41, 28. Mai 2005 (CEST)
@IP: Und was verstehst du an dem Problem nicht?! Z.B., dass 3 Monatsmieten Kaution ein Witz sind, wenn es bis zu einem Jahr dauert, bis der Vermieter den nichtzahlenden Mieter aus der Wohnung herausgeklagt hat? Dass die Anwalts- und Gerichtskosten dann beim Vermieter hängen bleiben, weil der Mieter vermögenslos oder längst über den Berg ist? Dass der Mieter oft nicht nur die Miete nicht gezahlt hat, sondern die Wohnung komplett verwüstet hat (was die 3 Monatsmieten vollends zum Witz macht)? Dass man Einkommensnachweise fälschen kann? (und im übrigen auch Leute mit geringem oder ohne eigenes Einkommen irgendwo wohnen möchten...) Und wie oben geschrieben: Der Vermieter ist kein Vertragspartner der Schufa - kann eine Schufa-Auskunft also bestenfalls auf Umwegen bekomme. Es geht bei dem Thema "Mietbetrug" sicher um Einzelfälle, aber eben nicht um Ausnahmefälle - die dann auch jeweils einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden darstellen (und, ja: nicht jeder säumige Mieter ist ein "Mietnomade", führt die Situation mutwillig und wiederholt herbei...). Aber in unser Gesellschaft werden weitaus geringere und aufs Ganze gesehen weitaus seltenere Delikte (Ladendiebstahl, Schwarzfahren - wieviele Leute kaufen ein/fahren mit der Bahn, wie wenige davon sind kriminell, wie gering ist vor allem der jeweilige Schaden) weitaus mehr thematisiert, ich verstehe nicht, warum man dieses Thema nicht behandeln darf! --Reinhard 00:02, 29. Mai 2005 (CEST)
@IP: So etwas wie Forderung eines Einkommensnachweises können allenfalls Vermieter in Freiburg und München einfordern. Angesichts zigtausender leerstehender - weil mangels Nachfrage unvermietbarer Wohnungen - wäre es für viele Vermieter der Ruin, dies zu fordern. Das höchste der Gefühle wäre eine freiwillige Selbstauskunft und selbst die wäre nur in "abgespeckter Form" ratsam, da sonst viele erstklassige Mieter von dem Angebot Abstand nehmen würden (selbst beim Auto-Leasing oder einem Kreditkartenantrag braucht man i.d.R. keine Gehaltsabrechnung vorzulegen). Trotzdem dürfte nach der neuen Rechtsprechung (Einzug von Mietforderungen mittels Urkundenprozess) das Vermieter-Problem der Mietnomaden eher drittrangig sein. Hierbei bedeutet drittrangiges Problem keineswegs Irrelevanz, da es Vermieter-Einzelschicksale gibt, denen dies das Aus bedeutet. Reißerische Zeitungsartikel wie "Feind im Haus" sind allerdings überzogen, da die Hauptprobleme der Vermieter steigende Zinsen, die nach der Mietrechtsreform nicht mehr abgewälzt werden können und steigende Nebenkosten wie Grundsteuern und Müllgebühren, die das Objekt immer weniger vermietbar werden lassen. leptokurtosis999 13:40, 20.03.2006 (CEWT)
Was dem Artikel fehlt ist eine wirtschafltiche Betrachtung. Weswegen gibt es Mietnomanden? -> Unvermietbare Wohnungen. Was sind die Kosequenzen für den Vermieter? -> Wirtschaflichter Ruin ...
Die rein rechtliche Betrachtung greift in meinen Augen zu kurz. Klar ist, dass Mietnomadentum für den Vermieter ein Problem ist, für den Mieter tendenziell eher weniger...
--Badenserbub 10:47, 24. Jul 2006 (CEST)
Mal meine Erfahrung als Vermieter zum Thema : "...Forderung eines Einkommensnachweises können allenfalls Vermieter in Freiburg und München einfordern..." : Ich habe bisher IMMER so einen Nachweis (unter anderem) von potentiellen Mietkandidaten gefordert, und ich vermiete nicht in besagten oder vergleichbaren deutschen Nobelstädten, in denen man sich wohl um die Wohnungen prügelt.Ich halte diese Praxis auch keineswegs für übertrieben misstrauisch, da man als Vermieter kaum andere Möglichkeiten hat, sich im Vorfeld darüber abzusichern wer da einzuziehen gedenkt und vor allem wie es mit dessen Zahlungsmoral aussieht.Ich habe bisher auch keinen Mietkandidaten getroffen, der damit ein Problem hatte, und wenn es so wäre, hätte wohl eher ich von ihm als Mieter abstand genommen als er von der Wohnung.Jeder Mietinteressent mit einigermaßen ausgeprägtem "Einfühlungsvermögen" für wirtschaftliches Denken sollte für eine derartige Überprüfung Verständniss aufbringen, zumal zumindest ich den Leuten auch klarmache, das nicht sie als Einzelfall ihre Bonität belegen sollen, sondern das jeder müßte, der an einem Mietverhältnis interesse hat. Unbestritten ist aber sicherlich, das in unterschiedlichen Regionen der Republik ganz unterschiedliche Machtpositionen zwischen Mieter und Vermieter bestehen, logischerweise abhängig von Angebot und Nachfrage.Das man z.B. in Teilen Ostdeutschlands mit extrem hohem Leerstand (fast) jeden Interessenten mit Kusshand nimmt, weil die Vermietungssituation nur besser werden kann ist klar -- 213.39.183.44 19:54, 11. Mai 2009 (CEST)

Messi

Ich habe leider unter dem Begriff Messi nichts hierüber gefunden. :-( R-richter 5. Jul 2005 23:07 (CEST)

Ja und? Was hat das Thema mit Messi zu tun - oder auch mit Messie ? --Reinhard 01:33, 18. Okt 2005 (CEST)

Kontoauszüge?

Was tun, wenn die Makler und Vermieter - um sich vor Mietnomaden zu schützen - verständlicherweise - darauf bestehen, die Kontoauszüge der letzten drei bis vier Monate zu sehen?

--David Mörike 07:51, 16. Dez. 2006 (CET)

Die Auszüge vorlegen ???

Und, wenn einem daran gelegen ist, alles zu schwärzen, was nicht mit Mietzahlung und ggf. Einkommen zu tun hat.-- 213.39.183.44 19:57, 11. Mai 2009 (CEST)

Gesetzliche Änderungen zum Schutz von Vermietern in Diskussion?

Zu dieser Frage fehlt mir ein Abschnitt im Artikel. Kennt sich da jemand aus? Wenn Mieter nicht zahlen wollen, wird dies massiv vom dt. Rechtssystem geschützt. Ich sehe dringenden Bedarf, dass Vermieter durch Gesetze mehr geschützt werden.

Hallo Nb, wenn Du anderer Meinung bist, bitte ich Dich um eine sachliche Diskussion, statt um Löschen meiner Texte.

-- Ajvar 11:28, 17. Jul. 2009 (CEST)

Vor allem ist die lange Bearbeitungszeit von Räumungen durch deutsche Gerichte ein großes Problem für Vermieter, aber das alles wird ja bereits im Artikel unter "Deutsches Mietrecht" erwähnt.-- 80.171.14.48 10:38, 19. Jul. 2009 (CEST)

Denkfehler und somit auch sachlich falsch!

"...da die in Frage kommende Klientel generell nicht die notwendige Bonität besitzt oder auf Sozialleistungen angewiesen ist."

Das ist also, die größte Fehlinformation die es in dem Zusammenhang gibt.

Der klassische "Mietnomade" kann kein Bezieher von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII sein. Denn diese Personen brauchen die Erlaubnis für einen Umzug und die ist oft gar nicht zuu kriegen. Außerdem gibt es Anweisungen der BA, dass bei einem nicht notwendigen Umzug, bei dem die Mietkosten zwar im Rahmen der Grenzen liegen, aber höher sind als bei der alten Wohnung, nur die Kosten in Höhe der alten Miete übernommen wird.

Dazu kommt noch, dass man als Bezieher der o. g. Leistungen einen "Bewilligigungsbescheid" erhält, in dem festgelgt ist für welche Ausgaben welche Berträge zu verwenden sind.

Wenn also ein Hartz IV-Empfänger auf die Idee kommt seine bewilligten Kosten der Unterkunft, absichtlich nicht zur Begleichung der Mietschuld zu verwenden, dann macht er sich doppelt "schuldig" er hat die Zivilklagen und die öffentlich-rechtlichen Sanktionen am Hals. Er würde also keinen Gewinn machen, sondern verliert den Anspruch auf das möglicherweise einzig für ihn verfügbare Einkommen.

Diese Mär wird entweder von interessierten Hausbesitzer-Vereinigungen verbreitet oder rührt von der Unfähigkeit lokaler ARGEN, die es nicht schaffen die Kosten, wenn sie denn angemessen sind korrekt zu bewilligen. --78.49.151.83 09:52, 16. Jul. 2009 (CEST)

Meine praktische Erfahrung ist anders
Hallo 78.49.151.83, ich habe da massiv andere praktische Erfahrungen mit meinen Arge-Leuten: Sie sind teils auch mehrere Mieten im Rückstand. Wenn ich direkt mit dem Amt spreche, habe ich bisher diese Antworten erhalten:
(a) ARGE: "wir können nichts machen. Also wir können den fehlenden Betrag nicht beim nächsten mal dem Mieter abziehen. Nur wenn der Mieter einwilligt, kann das Geld (in Zukunft) an mich direkt überwiesen werden." ... was der natürlich in solchen Fällen nicht tut.
(b) ARGE: "Der Mieter sagt uns, er habe bezahlt, wir warten eine gerichtliche Entscheidung ab." Bei einer Zahlungsklage blieben bisher alle Kosten an mir hängen, weil vom Mieter nichts zu holen war. Eine Kündigung kostet mir 6-12 Monatsmieten extra. Da versuche ich erstmal mit Gespräch, Bitten und Mahnungen...
(c) ARGE: "Wenn der Mieter das Miet-Geld nicht weiter gibt, müssen Sie sich direkt an den Mieter wenden." Aber der hat nichts (mehr). Mein Mietgeld wurde für etwas "wichtigers" ausgegeben (in meiner Praxis: Auto, Urlaub, Zigaretten, ...). Da helfen keine freundlichen Gespräche, keine Mahnungen, kein Rechtsanwalt. Vor ein paar Tagen hatte ich noch so einem Mieter eine Mahnung geschickt. Er hat mir angeboten, mit 5€/Monat zu tilgen. Da müßt er 18 Jahre tilgen (falls ich keine Zinsen berechne). So erlebe ich die Praxis.
Wenn das Amt an mich direkt überweist, geht es meistenst gut. Problem ist, wenn die Mieter dann teilweise Geld dazu verdienen, dann holpert es auch wieder (auf meine Kosten).
Zu Deinen Aussagen über "Sanktionen" und "verliert den Anspruch" ... kannst Du die mit Quellen belegen? Mein Rechtsanwalt sagt: die Leistungen von Arge können nicht (oder nur minimal?) gekürzt werden. Wie ich auch oben schreibe: ich denke, die Gesetze müssen sich da massiv ändern, damit Mieter (u.a. ARGE-Leute), nicht auf Kosten der Vermieter leben.
MfG -- Ajvar 11:26, 17. Jul. 2009 (CEST)
Die Punkte (a) und (c) sind Dusseligkeiten bzw. Faulheit der lokalen ARGEN.
In einem Bewilligungsbescheid ist genau aufgeführt welcher Teil der bewilligten Summe für was geazhlt wird. Also Regelsatz Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wenn die Gelder nicht entsprechend verwendet werden, kann die ARGE durchaus Sanktionen androhen und auch durchsetzen, ob sie dies im Einzelfall auch tatsächlich tut ist wieder eine andere Frage.
Nach einer Kündingung wegen Mietschulden schlagen solche Leute meistens bei Stellen auf die sich um Menschen kümmern, die von Obdachlosigkeit bedroht sind und spätestens bei denen kriegen solche Leute mit Nachdruck vermittelt, das die Tour nicht geht.
Ich habe selber bei einer solchen städtischen Einrtichtung gearbeitet.
Frag mal deinen Rechtsanwalt nach den §§ 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 50 Sozialgesetzbuch X, da steht das alles drin.
Der Rest steht in den §§ 1-25 SGB II.
Das Problem bei den ARGEN scheint aber zu sein, dass die meisten Sachbearbeiter keine Ahnung mehr vom Verwaltungsverfahren haben, mir sind Fälle bekannt, in denen Sachbearbeiter nicht mal die einfachen Grundlagen einen Verwaltungsaktes kennen, das sind die §§ 31 ff. SGB X. --78.54.184.159 12:34, 17. Jul. 2009 (CEST)
Vielen Dank, dass ist eine interesssante Information, da werde ich mal mit Rechtsanwalt und ARGE Kontakt aufnehmen. Wenn noch ein paar mehr dazu ihr Wissen + Erfahrung geben, kann das ja dann in den Artikel aufgenommen werden.
Weißt Du (oder jemand anders), unter welchen Vorraussetzungen die Arge aktiv werden muß? Aus obiger Bemerkung (Faulheit..) entnehme ich, dass es reicht, wenn ich die ARGE auf fehlende Zahlungen aufmerksam mache...?
Und was ist mit (b) ? Wer ist da in beweispflicht?
-- Ajvar 23:39, 17. Jul. 2009 (CEST)
Zu (b) natürlich der Mieter, steht im BGB Schuldrecht.
Außerdem gibts noch den schönen § 22 Abs. 4 SGB II. Es steht alles im Gesetz, man muss nur mal reinschauen und die ARGE muss es natürlich auch anwenden.--78.49.227.179 14:05, 20. Jul. 2009 (CEST)
Zum Schuldrecht: Eine gute Information, aber kannst Du es mir noch etwas genauer sagen, das Schuldrecht besteht aus §241 - §853 ....?
Was §22 betrifft: bisher sagte mir ARGE, dass sie mir nur direkt überweisen können, wenn der Mieter das schriftlich bestätigt... aber dann ist diese Information von ARGE anscheinend falsch ...?!!! (nicht signierter Beitrag von 92.252.18.103 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 20. Jul 2009 (CEST))
-- Ajvar 23:41, 20. Jul. 2009 (CEST)
Ich persönlich habe mit solchen "ARGE-Mietern" zumindest vom finanziellen her gute Erfahrungen gemacht.In einem Fall hat das Amt direkt an mich gezahlt, in einem anderen Fall zahlt der Mieter immer pünktlich.
Das generelle Problem dürfte aber sein, das zur Gruppe der "ARGE-Mieter" auch verstärkt die Leute zählen, die im Leben wenig auf die Reihe bekommen (gerade in finanzieller Hinsicht), und in solchen Fällen ist diesen Leuten ziemlich egal, wie die genaue Rechtslage ist und was die ARGE alles androht, da hat Ajvar in sofern recht, das die Probleme letzlich am Vermieter hängenbleiben.Denn ob eine ARGE seine "Kundschaft" nun Sanktioniert oder nicht, mir als Vermieter bringt das keinen einzigen Cent an Mietausfall zurück, falls so jemand das für die Miete bestimmte Geld anderweitig verprasst.-- 80.171.14.48 10:53, 19. Jul. 2009 (CEST)
Ja, ich mache auch viel gute Erfahrung mit ARGE Leuten, vor allem wenn das Amt direkt überweist. Aber auf die Jahre sammeln sich leider auch da einige Probleme an. Und wie aus obiger Diskussion zu entnehmen ist, scheinen sich das Amt auch nicht gerade gut auszukennen. Da bin ich froh, dass für mich (und für den Artikel später) mal Klarheit in die Sache kommt.
Heute noch habe ich mit ARGE telefoniert. Die stellvertretende Leiterin vom Sozialamt sagte mir: sie kenne §47 und §50 (s.o.) nicht. Rückforderungen nur, wenn das Amt einen Fehler gemacht hat! Und wenn Rückforderungen, dann würde ja nicht ich das Geld zurück erhalten (als Vermieter)... so sagte sie es. Aber ob das stimmt!!!
-- Ajvar 23:41, 20. Jul. 2009 (CEST)
Hallo NB, keine Sorge, mit der Zeit wird das auch in WP-Artikel fliessen - wie wäre es mit etwas mehr Geduld? Übrigends schaue ich bei Artikeln gerne in die Diskussionsseite, dort sind die Informationen ungefilterter und ungeschliffener, aber manchmal durchaus wertvoll! Gibt es obige Information schon in WP-Artikeln? Wenn ja, sag es mir doch. Ich habe dazu bisher noch nichts gefunden. Mit der Zeit gehört die Info wohl mehr in den Artikel "Mietausfall". NB, nach dem Du bisher weder inhaltlich noch konstruktiv etwas beigetragen hast, nehme ich an, dass Du nicht vermietest, oder zumindest nicht obige Probleme hast. Vielleicht solltest Du eher in Bereichen diskutieren, wo Du Dich auskennst und etwas mehr inhaltliche Leidenschaft hast ...?!!
MfG -- Ajvar 23:40, 2. Aug. 2009 (CEST)
Wenn Du die WP etwas länger kennen würdest, wäre Dir bekannt, dass inhaltliche Leidenschaft typischerweise ein Grund für Finger weg ist (denn da fehlt der für eine Enzyklopädie wie die WP unerlässliche distanziert-neutrale Blick - es ist eben kein Partei-Blog)... :-) --NB > ?! > +/- 00:56, 3. Aug. 2009 (CEST)

Ausserhalb Deutschlands

Ich weiss dass es wie eine ziemlich blöde Frage klingt, sind aber eigentlich Mietnomaden nur ein deutsches Phänomen, oder gibt es diese in anderen Ländern auch? Denn ich habe ausserhalb Deutschlands noch nie etwas von "Mietnomaden" gehört, gibt es z.b. überhaupt das Englische Wort "Rent Nomad" überhaupt(nicht dass ich es jemals gehört hätte). --Daondo 02:53, 11. Jan. 2010 (CET)

Das würde mich auch mal interessieren. Aber wie der Artikel schon sagt: Das Mietnomadentum wird durch das Mieterfreundliche Deutsche Mietrecht begünstigt. --Hahnenkleer 07:50, 11. Jan. 2010 (CET)
Mieterfreundlich ist nicht unbedingt Betrügerfreundlich. Das hat der unfähige, dumbeutelhafte Gesetzgeber zu verantworten 188.193.95.231 03:05, 15. Mär. 2010 (CET)

Falsche Rechtsauffassung

"Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter bei zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist."

Falsch !! Der Vermieter ist in diesem Falle zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Fristgerechte Kündigungsgründe gibt es auch andere : Eigenbedarf, Untermiete, Zweifamilienhaus in der der Vermieter in einer Wohnung wohnt, Schaffung neuen Wohnraums (selten auch) mangelnde wirtschaftliche Verwertung. Zeitmietverträge usw. 188.193.95.231 03:02, 15. Mär. 2010 (CET)

Anstieg?

Nach telefonischer Auskunft von Herrn "Olp" Vizepräsident des Amtsgerichts Frankfurt/Main ist kein Anstieg dieser "Einzelfälle" in den letzten Jahren zu verzeichnen. Das nur als Stichprobe, vielleicht ließen sich mehrere Sammeln, damit man das schwammige: "Obwohl über solche Vorkommnisse in neuerer Zeit vermehrt in den Medien berichtet worden ist, bleibt offen, ob dem eine tatsächliche Zunahme an Fällen zugrunde liegt " etwas Konkreter machen kann.

Grüße Stefan3 (nicht signierter Beitrag von 217.66.32.101 (Diskussion | Beiträge) 14:34, 20. Feb. 2007 (CET))

Nachtrag: Frau K.-E. Schönberg in Berlin sagt, Zahlen werden darüber nicht erhoben. Nach ihrem nicht zitierfähigen "Bauchgefühl" gäbe es keinen Anstieg seit 2002/03 (nicht signierter Beitrag von 217.66.32.101 (Diskussion | Beiträge) 14:54, 20. Feb. 2007 (CET))

Fehler

Die Ausführungen zu Mietnomaden sind nicht ganz Zutreffend.

Wenn Mieter das Rechts auf Mängelrügen und Mietzinskürzungen haben, dann sind das keine Mietnomaden, dann wären auch alle Gläubiger Erpresser, weil diese ihrer Rechte und Titel Umsetzen und alle Verfahren wären Nötigung!

Angesichts der Tatsache das heute sehr viele Kleinanleger und Erben von Häusern und Wohraum als Vermieter Auftretten und diese nicht immer das Wissen und das Kapital haben um ihren Pflichten nach §535 BGB nachzukommen, ist es nicht verwunderlich das immer mehr Mietrechtsstreiterein in der Mietzinskürzung enden.

Welche mittel haben Mieter sonst den Vermieter zum Einlenken und Mängelbeseitigung zu bewegen!

Vermieter stellen sich gerne als Opfer hin, sind aber nicht selten Täter!

Mietnomande im herschenden Sozialsystem ist eigentlich nicht möglich, den die KdU (Kosten der Unterkunft) werden vom Sozialamt, ALG, ARGE, Karitas usw. auf Antrag getragen, damit kann eigentlich kein Ausfall am Mietzins zustande kommen!

Wer schütz eigentlich Mieter vor Dubiosen Vermietern, die die sich nicht einmal z.Bsp. eine Heizungswartung oder Reparatur Leisten können, oder wenn der Strum die Dachpfannen beschädigt und es ein Regnet, die keine Kanalverstopfung beseitigen weil der Wurzeltrieb der Natur das seine tut, oder nicht mal den 30 Jahre alten Putz am Objekt Instandhalten können, haben Mieter kein Recht für ihren Mietbeitrag auch ein Ordentliches Mietobjekt zu erhalten, das auch so erhalten wird?

Hier aber heist es Mietnomaden sind auch die, die Mietzinskürzungen auf grundlage von Mängeln umsetzen!

Mängel kann man nicht Vortäuschen, entweder sie sind da oder nicht! Es gilt nur zu Unterscheiden ob es Mängel durch Abnutzung sind oder ob diese Vorsätzlich herbei geführt wurden, egal von welcher seit, in beiden Fällen währe es Betrug!

Ich bin dafür diesen Beitrag entweder zu Korriegieren und Unmissverständlich und Neutral an die Sache zu gehen, oder insgesamt zu Löschen, denn durch diese Vermieter Propaganda werden alle Mieterrechte in dem Sumpf gezogen!

Fight for you right

euer Editor (nicht signierter Beitrag von 188.107.249.110 (Diskussion) 11:19, 18. Mai 2010 (CEST))

Es wird hier doch an keiner Stelle angezweifelt, dass Mietkürzungen aufgrund tatsächlicher Mängel berechtigt sind. Es gibt sicherlich auch viele Vermieter, die ihre Rechte missbrauchen, ihren Pflichten nicht nachkommen und den Mietern schwer zusetzen. Sofern es dafür ein Lemma gibt, kann man dafür gerne einen Artikel anlegen. Da es aber auch Mietnomaden gibt und die hier beschriebenen Missbräuche von Mieterrechten auch tatsächlich vorkommen, sehe ich keinen Fehler und damit auch keinerlei Veranlassung, an diesem Artikel etwas zu ändern. --Hahnenkleer 14:01, 18. Mai 2010 (CEST)

Da hat der Anonymus sich vertan: der Artikel bezeichnet nicht jeden, der einen Wohnungsmangel rügt, gleich als "Mietnomaden" und betreibt daher auch keine "Vermieter-Propaganda", sondern schildert sachlich, dass manche Mietnomaden auch Mängel vortäuschen oder herauspicken, uum, und nur um, Miete zu kürzen. --Eu-151 21:22, 29. Jul. 2010 (CEST)

Mietnomade = Unwort des Jahrzehnts

Guten Tag,

meine Meinung ist ganz einfach. Dass Mieter manchmal ihre Miete nicht zahlen ist ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Dass Mieter das auch manchmal absichtlich machen und von Wohnung zu Wohnung ziehen ist sicherlich ein Problem, dass aber in vielen Fällen aus finanzieller Not der " Täter " geschieht. Das Wort Mietnomade ist ein zusammengesetztes Wort was aus Miete und Nomade besteht. Der Syntaxalgorismus implziert, dass diese Menschen alle Araber sind, weil Nomaden in der Wüste leben. Es findet also eine Herabsetzung der Nomaden statt wenn überhaupt das Wort Mietnomade benutzt wird. Aus diesem und noch anderen Gründen halte ich das Wort für das UNWORT des Jahrzehnts. Als jemand der seine Wohnung wechselt, wird man alleine durch die Existenz dieses "Modewortes" in die Ecke potentieller "Terrorist" abgeschoben, weil momentan alles arabische leider in die Ecke "Terrorismus" gesteckt wird. Die ZEIT hat übrigens nicht das Wort Mietnomade benutzt, als sie in dem Artikel über das gesellschaftliche Problem schrieb ( bravo Zeit ).

MfG MH (nicht signierter Beitrag von 91.19.234.15 (Diskussion) 19:21, 9. Aug. 2010 (CEST))

Bitte die Hinweise über den Sinn und Zweck der Diskussionsseiten oben im Kasten beachten. --Hahnenkleer 07:27, 10. Aug. 2010 (CEST)

Studie Bielefeldt - um Missverständnisse zu vermeiden

Hallo, durch ungenaue Medienberichte und auch mein Verschulden der Kopie ohne genauere Trennung kann es hier zu Missverständnissen gekommen sein, daher den Inhalt zur Schadenseinschätzung noch ausgeführt: Die Studie hat (durchaus in größerem Umfang) das Phänomen anhand 50 Fällen ermittelt. Aufgrund der Untersuchung geht man allgemein von einer geringeren Schadenszahl aus als es in den Medien geistert ("„Unsere Studie gibt wenig Anlass zu der Annahme, dass das Mietnomadentum ein Riesenproblem ist“, sagt Markus Artz von der Universität Bielefeld." im Ref). Die 50 selber sind aber davon getrennt die ermittelten Fälle und keine Schätzung über den Gesamtumfang von Mietnomaden. Ziel war nach Autorenangabe die allgemeine Untersuchung des Phänomens (insbesondere vorvertragliches Vermieterverhalten), eine wissenschaftliche Gesamtschätzung über Fälle und Schäden gibt es bislang nicht. --Casra 22:08, 3. Jan. 2011 (CET)

Auch jetzt leider erneut nicht ganz klare Zahlen:
"Die 400 verbliebenen Fälle reichten zudem teils mehr als 40 Jahre zurück und ergaben etwa je für die vergangenen Jahre einen Mittelwert von je etwa 50. Dass aus diesen Daten wegen der geringen Resonanz der Vermieter kein Schluss über die tatsächlichen Zahlen an Mietnomaden gezogen werden kann, wie die Wissenschaftler betonen,..."
--nb(NB) > ?! > +/- 22:12, 3. Jan. 2011 (CET)

Sperrung wg. Edit-War

Ich habe auf der VM um o.g. Sperrun gebeten, damit hier erst mal über den von der IP IMHO zurecht kritisierten Abschnitt diskutiert wird. Gibt es irgendwelche Belege (über die Interpretation von Zeitungsartikeln hinaus), die eine derartige zweigeteilte Differenzierung stützen? --nb(NB) > ?! > +/- 20:27, 26. Apr. 2011 (CEST)

Ich glaube, die ersten beiden Punkte hatte ich reingesetzt; den Dritten würde ich eher einschränken, da er m.E. nicht zwingend mit Mietnomadentum einhergeht. Mir sind bei uns in der Kleinstadt mehrere Fälle auch namentlich bekannt, wo eine Wohnung belegt wurde, die ersten Mieten gingen auch mehr oder weniger pünktlich ein, dann setzten Zahlungen aus und plötzlich, teilweise über Nacht waren die Mieter mit Sack und Pack verschwunden. Später kriegte man dann heraus, dass diese Leute innerhalb von wenigen Jahren immer wieder die Wohnung gewechselt haben und zwar stets mit Mietrückständen und / oder anderem Ärger. Hier passt auch der Begriff des "Nomaden". Dass man, wenn man im Unfrieden und häufig fluchtartig die Wohnung verlässt, nicht sonderlich um eine besenreine Übergabe bemüht ist, dürfte sich von selbst verstehen. Ich glaube auch, dass hier nicht zwingend eine böse Absicht bei den "Nomaden" dahinter steckt, eher eine gewisse Unfähigkeit, den Problemen ins Auge zu sehen und sie vernünftig zu regeln. Den anderen, wesentlich dreisteren Fall, dass absichtlich keine Miete gezahlt wird und alle juristischen Winkelzüge genutzt werden, halte ich für wesentlich seltener, auch wenn er hier in der referenzierten Presse deutlich mehr zitiert wird. Gruß, --JuTe CLZ 23:15, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ohne deine Aussagen in Zweifel ziehen zu wollen, möchte ich Dich auf WP:Keine Theoriefindung hinweisen: "Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen der Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel." - von daher also erneut die Frage: Gibt es WP:Quellen, welche die 'Einteilung' belegen? --nb(NB) > ?! > +/- 23:53, 26. Apr. 2011 (CEST)
Die Keule WP:Keine Theoriefindung wird ja immer wieder gerne gezückt, aber die kann ich hier nicht nachvollziehen. Das Lemma gibt es und das Phänomen auch. Hier und hier sind Beispiele, die eher auf den ersteren Fall hindeuten. --Hahnenkleer 07:39, 27. Apr. 2011 (CEST)
Nachtrag: Interessant übrigens, dass sich der Personenkreis, der gestern hier den Edit-War veranstaltet hat, sich nicht an diesen Diskussionen beteiligt. --Hahnenkleer 07:44, 27. Apr. 2011 (CEST)
Ähmm, und wo ist in der Quellen was von TypI/TypII o.ä. die Rede?! Es geht doch weder um die Frage, ob es das Lemma gibt noch ob es den Sachverhalt/Phänomen gibt (das ist doch unbestritten) - es geht ausschließlich um die Frage, ob eine Aufteilung in verschiedene Gruppen (und zwar die dargestellten) in WP:Quellen-konformen Veröffentlichungen beigebracht werden kann... --nb(NB) > ?! > +/- 09:53, 27. Apr. 2011 (CEST)
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, gibt es keinen Zweifel, dass es beide beschriebenen Formen des Mietnomadentums gibt. Es gibt aber Bedenken, hier eine "Einstufung" bzw. eine "Einsortierung" vorzunehmen. Wenn dies das Problem ist, kann man den betreffenden Absatz gerne umformulieren. --Hahnenkleer 13:21, 27. Apr. 2011 (CEST)
Mmmhh, woran machst Du die Abwesenheit von Zweifeln an der genannten Zweiteilung fest? Dass Mietnomaden keine Stereotypen sind, beinhaltet ja erst mal nur eine Varianz und für Konkreteres kann ich bei allem Suchen bisher keine Belege finden... --nb(NB) > ?! > +/- 14:07, 27. Apr. 2011 (CEST)
ok, wir sprechen vielleicht eher von Spannbreiten oder ähnlichem. --Hahnenkleer 16:03, 27. Apr. 2011 (CEST)
Gerne, wenn es für diese Definitionene dann Quellen gibt... --nb(NB) > ?! > +/- 16:50, 27. Apr. 2011 (CEST)

Also gut, eine Spanne und keine Einstufung. Wobei ich die Quellenlage für so schlecht nicht halte. Gruß, --JuTe CLZ 23:12, 27. Apr. 2011 (CEST)

so, nachdem sich nun niemand rangetraut hatte und ich mit diesem Ergebnis einige Wochen lang schwanger gegangen bin, bin ich heute mal mutig gewesenund habe den Artikel angepackt. --Hahnenkleer 13:36, 9. Jun. 2011 (CEST)

Der Artikel ist leider ein Problemfall

Und zwar in mehrfacher Hinsicht. Er verstößt gegen das Prinzip vom Neutralen Standpunkt und enthält gleich mehrfach Theoriefindung. Belege sind teilweise nicht als solche ausgezeichnet, sondern erscheinen im Fließtext, dann aber ohne weitere Angaben zur genauen Fundstelle. Außerdem fehlt eine Auseinandersetzung mit der Verachtung, die in der äußerst verächtlichen Bezeichnung eines Menschen als „Mietnomade“ zum Ausdruck kommt. Das Lemma ist für sich genommen ganz unangemessen und müßte mit sehr viel mehr Zurückhaltung und Distanz verwendet werden.

Wikipedia ist kein Forum für Vermieter, die sich gegenseitig irgendwelche Warnungen zustecken möchten, sondern eine Enzyklopädie, die neutral beschreibt. Das bedeutet auch, daß reputable und ausgewogen gewichtete Quellen zu verwenden und anzugeben sind.

Ich habe davon abgesehen, den Artikel zu überarbeiten, weil ich die Edits, die hier getätigt worden sind, seit längerem mitlese und keinen Edit-War auslösen möchte.--Aschmidt 15:49, 26. Apr. 2011 (CEST)

Ohne deine Kritik insgesamt in Frage stellen zu wollen - aber an welchen Fakten machst Du die "Verachtung, die in der äußerst verächtlichen Bezeichnung eines Menschen als „Mietnomade“ zum Ausdruck kommt" fest? Nomade ist eine übliche Bezeichnung für nicht sesshafte Personen/Kulturen, die hier auf die Mietsituation übertragen wurde - mir sind keine WP:Quellen bekannt, die darin eine 'Verächtlichmachung' festmachen (mal ganz davon abgesehen, dass die Mietnomaden die aktiv Handelnden sind, nicht die Betroffenen - was in einem solchen Kontext durchaus Bedeutung gewinnt)... --nb(NB) > ?! > +/- 18:44, 26. Apr. 2011 (CEST)
Einen Menschen als „Nomaden“ zu bezeichnen, ist eine Ausdrucksweise, die dem Wörterbuch des Unmenschen zumindest nahekommt. Darin kommt eine erhebliche Verachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck, die mit einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Straftat, um die es hier potentiell geht, nichts mehr zu tun hat. Der Ausdruck wird sehr stark abwertend gebraucht. Es gibt Mieter, die ihre Vermieter betrügen und ihnen möglicherweise sonst noch schaden, und es gibt umgekehrt Vermieter, die gegenüber ihren Mietern Untreue, Betrug und Nötigung und was weiß ich noch, was alles, begehen. „Neutraler Standpunkt“ hieße, auch diese Seite in Wikipedia im gleichen Umfang darzustellen. Der Artikel ist von einer sachlichen Auseinandersetzung mit alledem aber weit entfernt und ergeht sich leider völlig in dem, was die konservativen Medien in den letzten Jahren so gehypt haben. Es wird das einseitige Bild vom bösen Mieter und vom armen Vermieter gezeichnet. Aus der Praxis weiß ich aber, daß man sich jeden Einzelfall gesondert anschauen muß, um der Sache gerecht zu werden. Daher: POV, Theoriefindung. Wie gesagt, ich würde den Artikel selbst überarbeiten und ihn dabei erheblich versachlichen, aber das würde angesichts der derzeitigen Autoren zu einem Edit-War führen, und dazu habe ich weder Zeit noch Lust. Deshalb weise ich auf die Mängel des Artikels hier in der Diskussion hin. Es möge sich jeder Benutzer von Wikipedia ein eigenes Bild machen.--Aschmidt 19:29, 26. Apr. 2011 (CEST)
Ich kann Dir nicht folgen, Aschmidt: Inwiefern ist für Dich „Nomade“ negativ besetzt, gar ein Pejorativ? Nomadismus ist eine historisch sehr alte Lebensweise. Kann es sein, dass Du Nomade assoziativ mit „Zigeuner“ verbindest? --Wwwurm Mien Klönschnack 19:37, 26. Apr. 2011 (CEST)
Nicht nur ich, die Assoziation (der Begriff „Nomade“ taucht dort mehrfach auf) ist sogar beabsichtigt von den Medien, die solche Begriffe in der letzten Zeit verwendet haben. Dem sollten wir uns nicht anschließen.--Aschmidt 19:46, 26. Apr. 2011 (CEST)
Mal ganz abgesehen von der erbärmlichen Qualität des Artikels: Ein sachlicheres Lemma wäre in der Tat besser. "Verschwörung der konservativen Medien" und "Wörterbuch des Unmenschen" ist allerdings nicht weniger unsachlich und TF, mit Verlaub. Insgesamt ein Fall hierfür. Beste Grüße --UHT 19:55, 26. Apr. 2011 (CEST)
[nach BearbKonfl] Wenn Du sogar weißt, weshalb die in D längst eingeführte Bezeichnung von „den Medien“ verwendet wird, weißt Du mehr als ich. Diese Theoriebildung würde ich mindestens nicht verallgemeinern, und folgen kann ich ihr, wie oben schon Nutzer Nb, auch nicht. --Wwwurm Mien Klönschnack 19:57, 26. Apr. 2011 (CEST)

Tatsache ist doch, dass es diesen Begriff gibt und dass es gar nicht so ganz wenige Leute sind, die sich so verhalten. Ich weiß in meinem näheren Umfeld von mehreren Fällen. Dann ist es doch auch legitim, dieses Verhalten zu beschreiben. Da es sich dabei häufig um "Eingehungsbetrüger" handelt, kann auch nicht erwartet werden, dass der betroffene Personenkreis mit Samthandschuhen angefasst wird. Ich habe es bereits weiter oben einmal gesagt: Natürlich gibt es auch unredliche Vermieter, und auch davon gar nicht so wenige. Wenn es dafür einen Begriff gibt, dann sollte auch dazu ein Artikel entstehen. Gruß, --JuTe CLZ 19:58, 26. Apr. 2011 (CEST)

Sorry, das geht leider am Thema vorbei. Niemand bestreitet, daß es solche Fälle gab und gibt, es geht allein um die Frage, wie Wikipedia sich des Themas annehmen sollte. Dazu gibt es Richtlinien. Der derzeitige Artikel genügt nicht im mindesten den Standards, die wir anderenorts erreicht haben. Wer sich gegen die Verbesserung stemmt, hat schon verloren.-- Aschmidt 23:25, 26. Apr. 2011 (CEST)
Das ist richtig - allerdings ist hier das Lemma 'Mietnomade' und nicht 'Vermieterwillkür'. Und von daher kann in dem Artikel nur ersteres thematisiert werden, auch wenn es mehr Vermieter geben mag, die sich in anderer Richtung unkorrekt verhalten sollen. Und da sind mir eben keine WP:Quellen bekannt, welche deine Sicht belegen würden - ein derartiger Nachweis würde deiner Sicht der Dinge Argumente verleihen... --nb(NB) > ?! > +/- 23:51, 26. Apr. 2011 (CEST)

Wie heißt es immer so schön am Ende der Interviews im Spiegel: „Wir danken ihnen für dieses Gespräch.“ SCNR,--Aschmidt 00:35, 27. Apr. 2011 (CEST)


"Einen Menschen als „Nomaden“ zu bezeichnen, ist eine Ausdrucksweise, die dem Wörterbuch des Unmenschen zumindest nahekommt. Darin kommt eine erhebliche Verachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck (...) Der Ausdruck wird sehr stark abwertend gebraucht. Es gibt Mieter, die ihre Vermieter betrügen und ihnen möglicherweise (...)"

Also erst einmal sind Nomaden eine nicht sesshafte Volksgruppe, die ich ganz und gar nicht als (unter-)/(un-)wertig bezeichnen würde. So ein Auffassung als Vorwurf ist Herrenmenschenprojektion. Der Begriff 'Serienmietbetrüger' ist sicherlich passender. Betrug ist jedoch sehr schwer nachzuweisen (leider.). Besser wäre ein Gesetz, dass bestimmt, dass strittige Mietkosten (vorgetäuschte Mietsachemängel) auf ein Treuhandkonto gezahlt werden müssen, sonst wird per se Betrugsabsicht angenommen und eine fristlose Kündigung im beschleunigten Verfahren darf eingeleitet werden. Außerdem sollte es ein Strafverfahren mit empfindlicher Geldbuße (im Extremfall 5 Jahre Knast) geben. Aber diese Regierung ist nicht einmal in der Lage den Mittelstand zu schützen. Mutmaßlich werden sie nur Aktiv, wenn dicke Parteispenden fließen. Ansonsten wird der Kleinvermietermarkt ausgetrocknet und die Mieter sind nur auf skrupellose Grossadtmiethaie oder Immobilien-Heuschrecken angewiesen, die die Mieter ausnehmen wie eine Weihnachtsganz. (dann selber Schuld). 31.17.88.232 15:33, 20. Okt. 2011 (CEST)

Meldeseiten gegen (notorische) Serienmietbetrüger (sog. "Mietnomaden")

Es gibt im Internet diverse Meldeseiten gegen Serienmietbetrüger ("Mietnomaden"). Wie seriös sind die und welche sind das. Bitte Internetlinks einbauen. 31.17.88.232 16:08, 20. Okt. 2011 (CEST)

Schweizer Strafrecht

Gibt es im Schweizer Strafrecht keine Entsprechung zum Mietbetrug?--188.62.12.85 16:37, 11. Jul. 2012 (CEST)

Einseitiger Artikel - POW

Im artikel fehlen leider völlig die Positionen der Mieterverbände, die die Existenz des Phänomens "Mietnomaden" Bestreiten. Laut Mieterverbänden verbergen sich dahinter meist nicht Betrugsabsichten wie von Vermieterseite unterstellt, sondern Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Amut oder psychische Krankheiten. Dennoch wird der Begriff "Mietnomaden" von Vermieterseite gehegt und gepflegt und das phänomen dramatisiert, um Verschlechterungen des Mietrechts durchzusetzen.

Ein Klassicher POW-Artikel der dringend reformiert gehört.

Hier einige quellen:

[1] [2] [3] [4]

Hi, ja der Problem leidet an Standpunktzuweisung (Mietnomade ist ja kein wissenschaftlicher oder wertfreier Begriff) und daran, dass es wenig Untersuchungen dazu gibt (einzig eine Untersuchung der Forschungsstelle Immobilien der Universität Bielefeld ist aufgeführt, deren Ergebnisse hingegen nicht so alarmistisch wie einige Meldungen ausfallen). Eine Standpunktzuweisung (und da könnte dann auch die Mietervereinssicht enthalten sein) würde m.E. deutlich helfen; ich könnte auch solange mit einem Baustein leben. --Casra (Diskussion) 08:44, 30. Okt. 2015 (CET) PS: Wurde auch bereits im Archiv unter "Der Artikel ist leider ein Problemfall" damals kritisiert und diskutiert. --Casra (Diskussion) 08:47, 30. Okt. 2015 (CET)
Kann es sein, dass die verschiedenen Quellen "Mietnomadentum" unterschiedlich definieren? Dass Mieter bewusst Mietverträge eingehen, im festen Vorsatz, nie die vollständige Miete zu zahlen, kommt sicherlich eher selten vor. Dass Mieter über Nacht verschwinden und Mietschulden sowie eine Wohnung im problematischen Zustand hinterlassen, gibt es in meinem Umfeld häufiger. --JuTe CLZ (Diskussion) 18:28, 30. Okt. 2015 (CET)

Absatz "Begriff"

Hier gibts doppelt verwendeten Sätze: "Schätzungen zufolge beziffert sich der jährliche Schaden für die Vermieter in Deutschland auf 200 Mio....uswf.". Bitte bereinigen. --LeseBrille (Diskussion) 13:00, 13. Dez. 2017 (CET)LeseBrille

Danke für den Hinweis, ich habe diese versehentlich entstandene Doppelung behoben.--Turris Davidica (Diskussion) 13:10, 13. Dez. 2017 (CET)