Diskussion:Mietpreisbindung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Henning1973 in Abschnitt Eigenes Lemma Mietendeckel (Berlin)
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Verständlichkeit

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Liebe Juristen,

es ist ja Eure Sache, wenn Ihr Eure Gesetzestexte in unverständlichem Fachchinesisch verfasst. Aber das hier ist eine Enzyklopädie, und hier gilt der Grundsatz der Allgemeinverständlichkeit -- umso mehr bei Themen, die auch normal Sterbliche betreffen. Sätze wie...

"Durch die §§ 556d ff. BGB wurde es erstmals wieder gesetzlich den Bundesländern ermöglicht für alle Vermieter die verlangte Miete bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen per Verordnung zu begrenzen."

... lassen sich auch durch Ergänzung des fehlenden Kommas nicht retten. --87.150.9.224 08:49, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Österreich

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Hier fehlt die Beschreibung der vorbildlichen Wohnungpolitik in Wien. Gruss, --Markus (Diskussion) 11:45, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Eigenes Lemma Mietendeckel (Berlin)

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Hallo, etwa die Hälfte des Textes befasst sich jetzt mit dem Berliner Mietendeckel. Ich würde ihn gern in ein eigenes Lemma verschieben. Begründung: 1. Mehr Suchergebnisse und damit mehr Bearbeiter und Relevanz, jetzt haben wir so um die 100 Pageviews am Tag. Bei Google taucht der Begriff erst als 50+ Suchergebnis auf, hinter dem Äquivalent des Kommunalwiki der Böll-Stiftung. Die ersten 50 Ergebnisse helfen Überblick über das Thema. 2. Das Thema wird noch wachsen und bald mehr als 50% des jetzigen Artkels einnehmen. Was meint Ihr? Mit den besten Wünschen --Henning1973 (Diskussion) 09:32, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten