Diskussion:Militärbündnis
Definitionen
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel Bündnis hatte ich in wenigen Sätzen definiert, was heutzutage ein Militärbündnis aus Sicht des Völkerrechts sein sollte, nämlich ein Bündnis zur Sicherung der Unabhängigkeit souveräner Staaten und zur Vermeidung kriegerischer Angriffe anderer Staaten. Das ist eine eher idealistische Sicht, das Militärbündnis wird im modernen Völkerrecht als ein Mittel zum Frieden begriffen. Si vis pacem para bellum. Schon die alten Römer wussten aber Militärbündnisse auch zu ganz anderen Zwecken zu nutzen als zur Friedenssicherung. Sonst wäre Rom nicht zur einzigen Großmacht ihrer Zeit geworden. Die realistische Sicht auf Militärbündnisse ist durchaus anders als die völkerrechtliche Sicht. Die vertraglich vereinbarte Bündelung militärischer Ressourcen bedeutet nicht nur einen Zuwachs an Sicherheit, sondern auch einen Zuwachs an Macht. Übrigens nicht nur für souveräne Staaten, genausogut auch für Rebellen. Deswegen kommt dieser Artikel hier mit der völkerrechtlichen Definition nicht aus. Er muss weiter ausholen. Nur steht noch nichts da. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 19:44, 23. Aug. 2016 (CEST)
Fünf-Mächte-Verteidigungsabkommen
[Quelltext bearbeiten]Wo finde ich das? -- itu (Disk) 20:00, 28. Jan. 2019 (CET)
Vertrag von Aachen
[Quelltext bearbeiten]Ist das ein Militärbündnis? Ich denke schon wie seht ihr das 2003:CD:670E:1C00:2C7B:7F31:C52F:5C02 20:47, 6. Mär. 2019 (CET)