Diskussion:Mischgebiet

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt es fehlen weiterhin Belege
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Fehlende Belege

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Ich bezweifle, dass ein ein "gleichberechtigtes" Nebeneinander gibt - also 50% Wohnen und 50% Gewerbe. Ist das auf die Fläche bezogen oder auf die Zahl der Wohnungen und Gewerbebetriebe? Spielt die Zahl der Personen (wohnen und arbeiten) eine Rolle? Das sind alles ungeklärte Fragen. --House1630 (Diskussion) 23:44, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

wenn du nicht weißt, worum es hier geht, solltest du es tunlichst vermeiden inhalte zu löschen. Sie könnten wichtig sein. -- Radschläger sprich mit mir PuB 23:50, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich weiß worum es geht, ich habe mal in einer Baubehörde gearbeitet ! Ob Inhalte "wichtig sein könnten", ist unwichtig. Hier fehlen einfach Belege z.B. für "optisch dominieren" ! --House1630 (Diskussion) 13:14, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
dann frage ich mich, was du dort getan hast. Du hättest es offensichtlich nie mit der Beurteilung eines mischgebietes zu tun, sonst würdest du a den Inhalt so lassen wie er ist, b dir deine Frage selber beantworten bzw. c die Quellen selbst hinzufügen.
so wie es drinstand ist es richtig, also unterlasse es bitte die klärenden Punkte rauszulöschen um hier eine Begründung zu haben es nicht zu verstehen. -- Radschläger sprich mit mir PuB 14:21, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nein - es ist objektiv falsch! Zum Beispiel wird in einigen deutschen Städten in Mischgebieten nur 20% Wohnen zugelassen! --House1630 (Diskussion) 14:24, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
na dann frage ich mich wo du als was gearbeitet hast, bzw. wo es solche Festlegungen gibt. Sollte besser kein Anwalt erfahren, der B-Plan ist nicht rechtssicher.
zur Frage allgemein. Nach Freigabe ergänze ich 2-3 Quellen, welche die bisherige Aussage klar belegen. -- Radschläger sprich mit mir PuB 17:59, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Als sperrender Admin: @House1630:, @Radschläger:: Wir machen das hier wie bei jedem anderen EW. Bevor(!) einer von Euch beiden editiert, wird hier eine Formulierung verabredet. Da Radschläger eine andere Formulierung möchte als die, die recht willkürlich eingefroren wurde, macht er sinnvollerweise einen Vorschlag. @House: Ich gehe davon aus, dass Du auf diesen Vorschlag mit mehr als Totalablehnung eingehst... --He3nry Disk. 19:38, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

wo genau ist dieses Vorgehen in unserem regeln schriftlich fixiert? -- Radschläger sprich mit mir PuB 20:58, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

@Radschläger: droht mit Anwalt? Hoho, lass das nicht meinen Chef wissen! Mit dem ist nicht gut Kirschen essen. Also sei vorsichtig. --House1630 (Diskussion) 20:44, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

keine Angst. Ich drohe nicht, ich mache mir nur Sorgen, dass du entweder deine Rolle hier überhöhst oder aber schlechte Beispiel gesehen hast. Wenn du so kompetent wärest wie du hier tust, hättest du doch deine eingangsfrage gar nicht stellen brauchen. -- Radschläger sprich mit mir PuB 20:58, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Es geht mir darum, dass es verständlich und nachvollziehbar ist. Und ohne Quellen ist es nicht nachvollziehbar. Also was sind deine Quellen? --House1630 (Diskussion) 12:01, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
zum Beispiel diese hier. -- Radschläger sprich mit mir PuB 11:12, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Inhalt

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Es fehlt völlig der Lärmaspekt - siehe DIN 18005, wie in Gewerbegebiet beschrieben. --Fmrauch (Diskussion) 12:05, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

wenn der Artikel wieder frei ist, kannst du gerne entsprechende Inhalte ergänzen. -- Radschläger sprich mit mir PuB 17:57, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Das Mischgebiet in der gelebten Realität

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Hier wird nur die juristische Definition gegeben. Das ist ja auch o.k. so. Aber was ist mit den Mischgebieten, wenn sie mal gebaut sind und nicht ein Bauamtsleiter, sondern die Bevölkerung sich mit dem Gebilde auseinandersetzen muss. Wie wird das sprachlich bezeichnet? Jedenfalls nicht als "Mischgebiet", diesen Ausdruck benutzt kein Mensch und übrigens auch keine Behörde, so scheint mir. Mir begegnet bisher nur "Neubaugebiet", aber ist das nicht eher eine Verlegenheitslösung? Sollte sich eine gängige Bezeichnung finden, wäre ein Hinweis im Artikel angebracht, IMHO. --Peewit (Diskussion) 09:41, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

es fehlen weiterhin Belege

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Alles, was da angeblich erlaubt ist, ist weiterhin unbelegt, zumal das sicher länderabhängig ist. Solche Gummibegriffe wie „sonstige Gewerbebetriebe“ sind auch überhaupt nicht hilfreich. Das bedeutet ja, dass eben doch alles geht...--Ulf 14:20, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten