Diskussion:Misha Defonseca

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Falkmart in Abschnitt Autorenrechte "zurückerstatten", was soll das sein?
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Der letzte Absatz sollte belegt oder gelöscht werden. Welche ersten Stimmen sollen das sein? So ist das tendenziell POV (nicht signierter Beitrag von 78.49.5.75 (Diskussion) 16:41, 2. Mär. 2008 (CET))Beantworten

Lemma ?

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Bin nach dem US-Urteil dafür, den Artikel zu ihrem richtigen Namen hin zu verschieben: Monique De Wael. Misha Defonseca sollte als Redirekt erhalten bleiben. --B-asdfj, 21:38 Uhr, 13. Mai 2014-- (21:40, 13. Mai 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Der äußerst magere Artikel hat dich vielleicht in die Irre geführt, aber Misha Defonseca ist tatsächlich ihr Name (und de Wael halt ihr Geburtsname, der nur insoweit eine Rolle spielt, als sie ihn hier und da zu verschleiern versucht hat, um das Auffinden ihres Taufscheins usw. zu erschweren). PDD 22:29, 13. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Komplette Fälschung

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der englische Wikipedia-Artikel verlinkt einen sehr schönen Artikel, der nachweist, dass die Lebensgeschichte der Autorin in allen Details erfunden ist http://www.bu.edu/bostonia/summer09/hoax/ (nicht signierter Beitrag von 77.11.123.129 (Diskussion) 11:38, 14. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Man muss unterscheiden zwischen Fälschung und Erfindung. Die Geschichte der Defonseca hat Anteile von beiden. --Rogald (Diskussion) 22:39, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Autorenrechte "zurückerstatten", was soll das sein?

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Dieser Satz, aus dem SPIEGEL entnommen, ergibt meines Erachtens keinen Sinn: "In einem im Mai 2014 publik gewordenen Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Erfinderin der Erfolgsstory Überleben unter Wölfen zuvor vor Gericht erstrittene Autorenrechte zurückerstatten müsse." - Entweder jemand hat ein Urheberrecht. Das kann hier Defonseca sein, ihre Ghoswriterin, ggfls. beide gemeinschaftlich, wenn sich die urheberrechtlich geschützte Leistung nicht eindeutig zurechnen lässt. Oder jemand hat das Urheber- oder Miturheberrecht nicht. M.E. kann eine Klage dann nur auf die Feststellung gerichtet gewesen sein, dass Defonseca kein (Mit-) Urheberrecht besaß, z.B. weil die Ghostwriterin sich die Geschichte ausgedacht hat und sie nur als Staffage diente. Dann gibt es aber nichts, was "zurückerstattet" werden könnte (wobei Defonseca kurioserweise gerade in dem, was eher auf ein Urheberrecht hindeuten würde - "Erfinderin der Erfolgsstory" - benannt wird). Sieht mir etwas danach aus, als hätte sich ein SPIEGEL-Feuilletonist im Urheberrecht verirrt, inhaltlich geprüft bekomme ich das aber selbst auch nicht. --2A02:908:F11:A9C0:71E7:2A7A:8EF8:EC57 18:58, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Siehe hier. Daniel schloss einen Vertrag mit Defonseca und Lee als Co-Autoren, nannte Lee dann aber später nicht bei der Veröffentlichung des Buchs und brachte stattdessen bei der Anmeldung beim Copyright Office ihren Verlag als Co-Autor ein. Darüber erhob Lee 1998 Klage, der sich Defonseca anschloss. Vor Gericht erstritten sie Entschädigungszahlungen in Höhe von 9,9 Mio. USD für Lee und 22,5 Mio. USD für Defonseca. Daniel erhob dagegen Einspruch. Unterdessen wurden die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Geschichte laut. Schließlich wurde das Urteil gegen Daniel zum Teil aufgehoben, da sich sowohl Daniel als auch Defonseca „sehr unangemessen“ verhalten hätten.
Das müsste im Artikel präzisiert werden. LG, --NiTen (Discworld) 23:01, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Warum fehlt im Artikel, dass zuerst Defonseca und Ghostwriterin Vera Lee 2005 von Jane Daniel bzw. Mt. Ivy Press 22.5 Millionen vor Gericht einklagten?--Falkmart (Diskussion) 02:04, 4. Dez. 2021 (CET)Beantworten