Diskussion:Mollenburg’sche Schlosstaverne

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Lantus in Abschnitt Lemma
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Relevanz des Artikels

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Das Café entspricht, wie es aussieht, nicht unseren Relevanzkriterien und hat damit kein "Bleiberecht". Sofern eine Relevanz über das denkmalgeschützte Gebäude hergestellt werden soll, ist der Denkmalschutz geeignet zu belegen. --Dipl-Ingo (Diskussion) 09:21, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Außerdem bitte die richtige Schreibweise "Café" beachten. Der Artikel muss, sofern er bestehen bleibt auf Café Geierhorst verschoben werden. --Dipl-Ingo (Diskussion) 09:26, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten


Hallo,

der Denkmalschutz bezieht sich ja auf den Stuck in den Gewölben, diesen kann man allerdings nur im Cafe sehen weshalb auch das Bild davon angefügt is...

wie kann ich das so richtig stellen? -Rtveritas (09:32, 8. Mai 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Es gibt Verzeichnisse mit denkmalgeschützten Gebäuden (im Internet). Wo die für Österreich zu finden sind? Tut mir leid, keine Ahnung, ich bin Rheinländer und damit ziemlich weit weg... Aber wenn das Gebäude zum Teil aus dem 16. Jhrhdt. ist, dann sollte das auch für das Gesamtgebäude und nicht nur den Stuck gelten. --Dipl-Ingo (Diskussion) 10:05, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Okay, war mit der Denkmalliste schon okay. Diese habe ich gerade aktualisiert, weil es kein Gasthof mehr ist, sondern ein Café. --Dipl-Ingo (Diskussion) 10:38, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Lemma

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Ich denke, das Lemma ist falsch oder es bedarf des "amtlichen" Nachweises seiner Richtigkeit. Meiner Meinung nach hätte es Mollenburg’sche Schlosstaverne heissen müssen (s. auch Apostroph#Regelkonforme Verwendung im Deutschen). —|Lantus|— 18:10, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten