Diskussion:Munition
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[Quelltext bearbeiten]Gesundheitsgefahr / Schadstoffemission
[Quelltext bearbeiten]- FM-Munition BaWü PDF : sogar bei "Gotscha-Munition"
arten
[Quelltext bearbeiten]bitte um erläuterung, was ist
- exerziermunition ?
- manövermunition (nicht signierter Beitrag von 87.185.90.191 (Diskussion) 09:33, 11. Mär. 2013 (CET))
- übungsmunition?
- darstellungsmunition
- deutlandungsmunition (Fa. Diehl) (nicht signierter Beitrag von 87.185.86.109 (Diskussion) 11:18, 12. Mär. 2013 (CET))
- "scharfe" munition
- Bereitschaftsmunition (nicht signierter Beitrag von 217.255.190.131 (Diskussion) 14:35, 23. Mär. 2013 (CET))
Gibt es bilder dazu?--217.255.161.104 10:00, 10. Mär. 2013 (CET)
- exmun - geschoss mit hülse ohne Treibladung und Zündladung (blindmunition)
- manmun - eine zündladung mit stark verringerter treibladung ohne geschoss damit es knallt
- übmun - das selbe anderer begriff
- darstellung - das selbe anderer begriff
- unbekannt vllt ein diehlscher pressebegriff
- scharfe mun - geschoss mit hülse, treibladung und anzündladung plättchen
- bereitschaftsmunition - die munition die für das laden der waffe in das magazin und oder das patronenlager geladen wird --46.94.171.52 18:29, 15. Nov. 2020 (CET)
Munition, Forschung und der implizite Auftrag über GG. Artikel 2
[Quelltext bearbeiten]Es wäre schön wenn bei allen Aspekten der Wehrtechnik zum einen immer der reine Schutzauftrag des Wehrwesens hervorgehoben würde, um Missverständnisse mit Rüstungsunternehmen zu vermeiden, also Munition nach deutschem Grundrecht immer mit minimalsten Verletzung funktionieren muss, da Soldaten Volks-Soldaten sind und im Stress auch nicht immer die klügsten Handbewegungen machen.
Als auch dass es einen impliziten Auftrag über GG. Artikel 2 gibt, erhebliche Mittel der Rüstungs- und Wehraufwendungen für die Erforschung paralysierender oder bewegungsdämpfender Munitionsarten einzusetzen.
Nur als Fall Bsp: Kopflenker-Munition mit autonomer Zielerfassung, AntiPersonal: Auswahl nicht tödlicher Immobilisierungszonen. AnitVessel: Auswahl unbemannter und technisch neuralgischer Bereiche.
Ansonsten könnten an sich neutrale Artikel einen Werbungscharakter im Sinne der volksverhetzenden Anwendung sein. Es dient also dem Schutz von Autor und Leser mit berechtigem Interesse am Schutzwesen. Ob Privat oder Beruflich. (nicht signierter Beitrag von 80.137.14.115 (Diskussion) 19:16, 23. Jun. 2016 (CEST))
Bitte mal ausbauen
[Quelltext bearbeiten]Hier fehlt fast alles, z.B. was dient als Munition (Schrotkugeln, Patrone, Kartoffeln, Leuchtspurmunition etc.)? Wie hieß die Berufsbezeichnung derjenigen, die Munition hergestellt haben (war das auch im Zuständigkeitsbereich der Büchsenmacher oder waren das Eisenschmiede oder Feuerwerker), was wurde alles an Rohstoffen, Werkzeugen u.ä. benötigt? (kurze Zusammenfassung, denn die grundlegenden Angaben gehören in die speziellen Einträge) Geschichte usw. usf. --Mattes (Diskussion) 19:29, 17. Apr. 2017 (CEST)
Kampfmittel
[Quelltext bearbeiten]Kampfmittel ist nach dem Gesetzestext ein Oberbegriff, der Munition auch mit einschließt (siehe Kampfmittelbeseitigung und Kampfmittelräumdienst). Die Weiterleitung hierher ist also nicht korrekt! In einem Lemma Kampfmittel könnten dann auch damit zusammenhängende Probleme wie die Kampfmittelerkundung und Kampfmittelfreiheit behandelt werden. Hodsha (Diskussion) 19:13, 12. Mai 2019 (CEST)