Diskussion:Mutter-Kind-Kur
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Mutter/Vater-Kind-Kur
[Quelltext bearbeiten]Für die Dauer einer Mutter/Vater-Kind-Kur (Vorsorgemaßnahme) muss kein Urlaub genommen werden. Dennoch fordern Arbeitgeber immer wieder den Jahresurlaub/unbezahlten Urlaub dafür in Anspruch zu nehmen, oft mit Androhung von Konsequenzen.
Hinweis: Nach § 10 Abs. 1.3 Bundesurlaubsgesetz erfolgt für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation keine Anrechnung von Urlaubstagen. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen.
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Wieso werden nichtkommerzielle Weblinks, die einen enormen Mehrwert!!! für die Nutzer von Wiki bieten, gelöscht und unter dem Deckmantel "des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes" ein Link zu der Kur und Reha GmbH (Kommerzieller Vermarkter der eigenen Mutter-Kind-Kur Kliniken) gelassen?
Man sollte Links auch entsprechend prüfen, eh man darüber entscheidet, welcher Link nützlich ist und welcher nur der "Eigenwerbung" dient!!!
Wirklich verwunderlich, wie bei Wikipedia mehr und mehr kommerzielle Einträge gelistet werden. Die Kur + Reha GmbH ist nicht nur ein Vermittler von Kuren, sondern führt selber "sechs Mutter-Kind-Einrichtungen und eine Klinik für Familienrehabilitation". Somit kann hier nicht von einer unabhängigen wohltätigen Einrichtung gesprochen werden.
Für wen?
[Quelltext bearbeiten]"Eine Vorsorge-Kur sollte beantragt werden, um
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen"
Eine Schwächung beim Kind oder bei der Mutter? -- Kalkofe3 13:19, 24. Okt. 2007 (CEST)
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus der gescheiterten QS: "Ist aktuell eine Mischung aus Werbung und Ratgeber "Wie beantrage ich eine Kur". In der Form m.E. nicht tragbar. Falls hier nicht der richtige Ort ist, kann ich das auch in der allgemeine QS eintragen. --S.K. 11:15, 2. Nov. 2007 (CET)"
gesetzl. Krankenkasse/PKV
[Quelltext bearbeiten]Wer zahlt denn eigentlich den Anteil des Kindes, wenn die MuKiKu von der gesetzl. versicherten Mutter beantragt wird und das Kind privat versichert ist?--Mideal (Diskussion) 12:57, 2. Nov. 2014 (CET)
Kur vs. Reha
[Quelltext bearbeiten]Weder in § 24 SGB V, noch in § 41 SGB V ist die Rede von "Kur". Es handelt sich eindeutig um Reha-bzw. Vorsorgemaßnahmen. Der Artikel sollte entsprechend angepasst werden, auch. weil sich mit den unterschiedlichen Begriffen unterschiedliche Erwartungen verbinden (können).--Karl 3 (Diskussion) 18:28, 29. Jan. 2015 (CET)
- Erledigt!--Karl 3 (Diskussion) 11:31, 5. Sep. 2018 (CEST)
Aktualität
[Quelltext bearbeiten]Die in Fußnote 2 zitierte Richtlinie wurde offenbar überarbeitet. Es findet sich auf der verlinkten Version der Hinweis, dass sie nicht mehr in Kraft ist.
Der Link in Fußnote 3 führt ins Leere ("Seite nicht gefunden.")