Diskussion:Nachbarortsverkehr

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Reinhard Kraasch in Abschnitt Hinweis im Support
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LA- zurückgezogen, LA-Hinweis eingefügt von mir - --Ricky59 17:18, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Verehrter anonymer Kritiker Lesen heißt hinsehen. Das Gesetz welches die Regelung für den Nachbarortsverkehr enthält ist im zweiten Absatz angegeben. Bestehen sie darauf es noch genauer dargereicht zu bekommen? Dann akzeptieren Sie auch längere Artikel und lassen Sie es nicht zu das dafür dann zuverlässig ein LA erfolgt. Oberflächlichkeit kann sich ein Kritiker einfach nicht erlauben. LESEN HEISST HINSEHEN Frohe Ostern W.Steven 00:17, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Lemma "Nachbarortsverkehr"

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Nun gibt es zwar eine Ergänzung - aber eine griffige, kurze Erläuterung, was der "Nachbarortsverkehr" bedeutet, ist das nicht. Der Schachtelsatz der Begründung ist Juristendeutsch. ("Die Post bezeichnet mit Nachbarortsverkehr nicht nur zusammenhängende Postorte, sondern auch solche, die nahe beieinander liegen und wegen enger wirtschaftlichen Beziehungen als einheitlicher Verkehrsbezirk angesehen werden") - so habe ich es jetzt gelesen und "übersetzt". --Mef.ellingen 14:18, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sehr geehrter Herr Übersetzter, eben das ist falsch. Nachbarortverkehr wurde es erst nachdem die Post es dazu erklärt hat, warum wollen sie das unterschlagen? Es wird langweilig finden sie nicht. Der Text wurde im Handwörterbuch des Postwesens gefunden S. 442 W.Steven 19:39, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hinweis im Support

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Im Support erreichte uns folgender Hinweis:

Guten Tag,
in diesem Artikel ist ein Fehler. Briefe wurden im Nachbarortsverkehr nicht portovergünstigt ab dem 1.4.1900.
Einzige Ausnahmen wäre Berlin. Dort kostete der Ortsbrief vorher 10 Pfennig, was auf 5 Pfennig reduziert wurde. Diesbzgl. steht aber nichts in der Postordnung vom 1.4.1900.

Nachbarortsverkehr ist ein Begriff der deutschen Postverwaltungen, der die ermäßigte Gebühr für Briefsendungen im innerörtlichen Verkehr auf bestimmte Nachbarorte ausdehnte.
Zum Nachbarortsverkehr sollten nicht nur zusammenhängende Postorte, sondern auch solche Postorte zugelassen werden, die, ohne baulich zusammenzuhängen, so nahe beieinander lagen und in so engen wirtschaftlichen Beziehungen standen, dass sie als ein einheitlicher Verkehrsbezirk angesehen werden konnten.[1]
Der Geltungsbereich der Ortstaxe wurde auf Grund der „Bestimmungen über das Postswesen“[2] auf den Nachbarortsverkehr ausgedehnt. Die Postordnung von 1900 regelte dies:
Für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben im Orts- und Nachbarortsverkehr sind ermäßigte Gebühren festgesetzt (§ 37). [Ausführungsbestimmungen (AB): unfrankierte „portopflichtige Dienstsache“ nur einfache Taxe. Im Nachbarortsverkehr findet die Porto- und Gebührenfreiheit in demselben Umfange statt wie im Fernverkehr.]

Gruß --Reinhard Kraasch (Diskussion) 21:25, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten