Diskussion:Nachsitzen
In Hessen und in Rheinlandpfalz ist es ebenfalls geregelt wie bei den anderen
Nachsitzen in Sachsen nur mit Einverständnis der Eltern?
[Quelltext bearbeiten]Quelle?
Laut focus.de ist es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erlaubt. Desweiteren konnte ich auch im Sächsischen Schulgesetz keine Einschränkung von Erziehungsmaßnahmen in Hinsicht auf Nachsitzen finden. (nicht signierter Beitrag von 77.64.254.159 (Diskussion) 14:03, 22. Feb. 2013 (CET))
- bei der von dir verlinkten focus.de-Seite steht unten (Stand: März 2007). Du solltest dir also eine aktuellere Quelle suchen. --MrBurns (Diskussion) 06:17, 24. Feb. 2013 (CET)
- Nun, da hast du Recht. Aber das IST immerhin eine Quelle. Eine Quelle, die besagt, dass es in Sachsen nur mit Einverständnis der Eltern möglich ist, suchte ich indes vergebens. --Fladenbrot (Diskussion) 19:32, 7. Mär. 2013 (CET)
- Das ist in Sachsen nicht besonders geregelt und ergibt sich aus dem Spannungsfeld zwischen Schulpflicht und Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Ich habe es mal angepasst. Aktenstapel (Diskussion) 06:54, 26. Jul. 2016 (CEST)
- Nun, da hast du Recht. Aber das IST immerhin eine Quelle. Eine Quelle, die besagt, dass es in Sachsen nur mit Einverständnis der Eltern möglich ist, suchte ich indes vergebens. --Fladenbrot (Diskussion) 19:32, 7. Mär. 2013 (CET)
Nachsitzen in Hamburg
[Quelltext bearbeiten]Nachsitzen als Zeit absitzen gibt es nicht, nur in der Form "Nachholen von Unterricht". Eine vorherige Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten ist zwar ratsam, aber eine Quelle für eine derartige Regelung finde ich nicht.
Der §49 HmbSG ist zwar richtig, aber die Regelung steht im Absatz 2, außerdem führt der Link ins Leere. Korrekt ist (jedenfalls jetzt):
<http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=1u&showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulGHAV19P49&st=lr> (nicht signierter Beitrag von Hydrantenvermietung (Diskussion | Beiträge) 15:57, 25. Mär. 2015 (CET))
Rechtliche Situation in Österreich
[Quelltext bearbeiten]Ich hab das mal ergänzt. Allerdings habe ich den Belegebaustein gesetzt, weil die von mir angegebenen Quellen meiner Meinung nach nicht ganz ausreichen (das Schulunterrichtsgesetz im RIS gibt dazu leider nichts brauchbares her).
Falls jemand bessere Quellen kennt: Bitte einfügen, dann kann der Baustein raus. --Whisker (Diskussion) 19:11, 5. Dez. 2013 (CET)