Diskussion:Nachwahl
Begriff
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht sollte man doch etwas mehr auf dem Begriff Nachwahl verweisen. Im normalen Sprachgebrauch, nennt man die nun Ersatzwahl Nachwahl auch Nachwahl, nur das aktuelle Bundeswahlgesetz macht die Unterscheidung so. --Braunbaer 17:21, 8. Sep 2005 (CEST)
- Aus der Ersatzwahl habe ich einen Redirect auf die Nachwahl gemacht, das ist sinnvoller. Ersatzwahlen finden nach deutschem recht ohnehin fast nie statt (Nachrücker kommen von der Liste), und international ist der Begriff unüblich. -- Perrak (Diskussion) 15:54:53, 9. Sep 2005 (CEST)
- Danke für die Klarstellungen. Bitte werft auch einen Blick auf Bundeswahlgesetz#Nachwahl, Ersatzwahl und Wiederholungswahl um Konkordanz der Artikel herzustellen. --Andrsvoss 19:30, 9. Sep 2005 (CEST)
- Jetzt wird der Unterschied Nachwahl(BWG neu)/Ersatzwahl nicht mehr so richtig deutlich. Ich bin für eine Begriffsklärung und zwei Artikel. --Braunbaer
Toter auf der Wahlliste
[Quelltext bearbeiten]Das Beispiel des toten Kandidaten auf der Wahlliste für den Bayerichen Landtag scheint mir schief. Hier findet auch im Bundeswahlrecht keine Nachwahl statt. Das Problem entsteht ausschließlich beim Direktkandidaten. --Andrsvoss 19:34, 9. Sep 2005 (CEST)
- Es ging um einen toten Direktkandidaten, habe ich vielleicht nicht genau genug formuliert. -- Perrak (Diskussion) 19:43:37, 10. Sep 2005 (CEST)
Link
[Quelltext bearbeiten]Der erste Weblink zum Gutachten ist nicht mehr gültig. Habe so ein Gutachten auch nicht auf bundestag.de gefunden. Bei der nächsten Änderung kann auch "Eine solche Nachwahl kann sogar am gleichen Tag stattfinden" verfeinert werden, korrekt ist: "kann sogar am selben Tag stattfinden". --Don Heraldo (Diskussion) 19:50, 10. Okt. 2014 (CEST)
- Du hast zwar grundsätzlich recht, der subtile Unterschied zwischen dem "gleichen" und dem "selben" Tag wird heutzutage nur noch selten gemacht - den meisten Menschen ist er vermutlich nicht bewusst. -- Perrak (Disk) 22:32, 10. Okt. 2014 (CEST)