Diskussion:Nahverkehrsbereich
Das Lemma muß richtig Terminal Control Area heißen und sollte nach dort verschoben werden.--stefan 14:17, 10. Dez 2005 (CET)
Sinn der TCA
[Quelltext bearbeiten]Die Formulierung Die Nahverkehrsbereiche schützen den an- und abfliegenden IFR-Verkehr (Instrumentenflug) vor VFR-Verkehr (Sichtflugverkehr), indem der unkontrollierte Luftraum G durch den kontrollierten Luftraum E ersetzt wird. finde ich unglücklich, weil sie suggeriert, daß VFR-Verkehr einseitig eine Gefahr für den IFR-Verkehr darstellt (umgekehrt ist es natürlich ebenso der Fall).
Ich würde es etwa so ausdrücken:
Im Nahverkehrsbereich wird der obere Teil des neben der Kontrollzone gelegenen Luftraums G durch Luftraum E ersetzt. Im Luftraum E darf sowohl VFR- als auch IFR-Verkehr stattfinden (Luftraum G in Deutschland nur VFR), was den seitlichen Einflug in die Kontrollzone erleichtert. Für VFR in Luftraum E gelten deutlich höhere Minimalanforderungen als in Luftraum G. Das ermöglicht frühes Erkennen von Konfliktverkehr, wodurch die gegenseitige Gefährdung von VFR und IFR gering ist, obwohl VFR-Verkehr im Luftraum E ohne Kontakt zur Flugsicherung durchgeführt werden darf.
--Kreuzschnabel 00:02, 4. Mai 2011 (CEST)
- Moin, prinzipiell halte ich das erstmal für eine gute Idee. Nach der Lektüre von en:Terminal Control Area stellt sich mir allerdings die Frage, ob die „umgekehrte Pyramide“ von Luftraum D bzw. C über der CTR nicht auch dazu gehört. Wir sollten auch darauf achten, die allgemeine welt- bzw. ICAO-weite Definition sauber von Detailbeschreibung der Situation in Deutschland zu trennen. --El Grafo (COM) 10:27, 4. Mai 2011 (CEST)
- Wenn die Aussage In Deutschland wird um eine CTR immer ein Nahverkehrsbereich eingerichtet stimmt, dann gehört der „Anflugtrichter“ nicht
dazuzum Nahverkehrsbereich, da die meisten CTR in Deutschland auch oben nur von LR E umgeben sind. Der jedoch in allen Fällen auf 1700 ft bzw. 1000 ft heruntergezogen ist. Das wäre natürlich eine WP-interne Zirkelargumentation *g* --Kreuzschnabel 12:04, 4. Mai 2011 (CEST)
- Wenn die Aussage In Deutschland wird um eine CTR immer ein Nahverkehrsbereich eingerichtet stimmt, dann gehört der „Anflugtrichter“ nicht
- Die Aussge stimmt, wir richten in Deutschland gemäß des Massnahmenkatalogs des BMVBS immer einen Luftraum E 1.000 ft um eine CTR ein, teilweise zusätzlich einen Luftraum E 1.700 ft. Je nach Anzahl der IFR-Bewegungen kommt zusätzlich ein D oder C oder beides noch obendrauf. Aber Kreuzschnabel hat schon recht, der "Trichter" ist kein fester Bestandteil des Luftraums D (CTR). Gruß --Frankygth 12:25, 4. Mai 2011 (CEST)
- OK, ich formuliere es anders: Wenn ein Trichter vorhanden ist, gehört er dann zur TMA? Gibt es eine ICAO-Definition für TMA? Wo liegt der Unterschied zu einer en:Control Area (CTA)? Inwiefern entspricht das, was wir hier "Nahverkehrsbereich" nennen überhaupt einem von beidem?
- Bei der CAA habe ich hier folgendes gefunden:
- Control Area: Controlled airspace which has been further notified as a control area and which extends upwards from a notified altitude or flight level. (ANO)
- Terminal Control Area: control area normally established at the confluence of ATS routes in the vicinity of one or more major aerodromes. (ICAO)
- --El Grafo (COM) 14:51, 4. Mai 2011 (CEST)
- Nachtrag: Die Definition der TCA stammt aus dem Definitions-Teils vom ICAO Annex 2. Die dortige Definition für Control Area lautet: A controlled airspace extending upwards from a specified limit above the earth. --El Grafo (COM) 14:59, 4. Mai 2011 (CEST)
- Die Aussge stimmt, wir richten in Deutschland gemäß des Massnahmenkatalogs des BMVBS immer einen Luftraum E 1.000 ft um eine CTR ein, teilweise zusätzlich einen Luftraum E 1.700 ft. Je nach Anzahl der IFR-Bewegungen kommt zusätzlich ein D oder C oder beides noch obendrauf. Aber Kreuzschnabel hat schon recht, der "Trichter" ist kein fester Bestandteil des Luftraums D (CTR). Gruß --Frankygth 12:25, 4. Mai 2011 (CEST)