Diskussion:Nancy Faeser

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Pass3456 in Abschnitt Compact
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

"SPD Schwalbach: Per Rallye durchs rote Nest im Taunus"

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https://web.archive.org/web/20210409073115/https://www.vorwaerts.de/artikel/spd-schwalbach-per-rallye-durchs-rote-nest-taunus Sind die da alle so? --Virtualiter (Diskussion) 20:47, 19. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Nancy Faeser: „Der Frauenfußball hat die gleiche Bedeutung wie der Männerfußball.“

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Spiegel.de usw. Diese Perle sollte hier nicht fehlen. (nicht signierter Beitrag von 89.12.132.117 (Diskussion) 09:21, 1. Aug. 2022 (CEST))Beantworten

Familie

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Nancy Faesers Familie: https://www.swp.de/panorama/bundesinnenministerin-nancy-faeser-mann-kinder-lebenslauf-alter-herkunft-familie-beruf-64233821.html --2003:F8:5700:7F00:B5FA:F411:95C1:10EE 02:03, 29. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Politischer Werdegang

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Im Artikel fehlt ihre Vorgeschichte als Juso-Aktivistin mit den entsprechenden Positionierungen. -- gekürzt. Die Artikeldisk dient der Artikelarbeit und ist kein allgemeines Diskussionsforum. -- --178.7.88.197 15:15, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Besetzung des BSI-Chefpostens

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Grundsätzlich finde ich es richtig das hier kurz zu halten, da es ein eigenes Lemma dazu gibt. Der Satz: "Faeser wurde dafür kritisiert, sich nicht bei Schönbohm entschuldigt zu haben." ist aber unvollständig. Da fehlt: Sascha Lobo kritisierte in einer Spiegel-Kolumne dass Schönbohm aus Sicht des Innenministeriums ein „Dorn im Überwachungsauge“ gewesen sei. Die Freistellung sieht Lobo als Möglichkeit einen „Überwachungsfreund an die Spitze des BSI“ zu setzen.[1] --Pass3456 (Diskussion) 15:12, 10. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

  1. Sascha Lobo: Sascha Lobo über Jan Böhmermann und den BSI-Präsidenten: Der herbeigeböhmermannte Skandal. In: Der Spiegel. 12. Oktober 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. November 2022]).

Compact

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Das Wort Compact finden sich nicht im Artikel, wie kann das sein? Das Verbot dieser Zeitschrift geht zurück auf Frau Faeser, sie hat selbst dazu einige Statesments in der Presse gegeben. Ob das nun Angriff auf die Pressefreiheit ist oder nicht, dass werden Gerichte zufünftig entscheiden. Trotzdem sollte diese Compact-Verbot zumindest hier im Artikel erwähnt werden.

warum soll das ins Archiv geschoben werden, wenn das erst von heute ist? Ins Archiv gehören alte Beiträge die Wochen oder Monate alt sind und keine neuen.
Ja, ich finde das auch etwas voreilig, nicht alle Beobachter kommen täglich hier vorbei und das Thema ist ja durchaus noch warm. Jensbest hat ja auch schon einen Vorschlag eingebracht, der aus meiner Sicht schon ganz gut ist, aber auch noch Feinschliff verträgt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:47, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Verboten wurde nach Vereinsrecht die Firma, die die Zeitschrift herausgab. Grundlage ist Artikel 9, 2 des Grundgesetzes: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Das Verbot steht im Artikel. Ich archiviere nun den Abschnitt ein weiteres Mal. --Fiona (Diskussion) 08:33, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich finde, dass auch hier erwähnt werden sollte, dass nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht das Compact-Magazin vorläufig wieder unter bestimmten Bedingungen erscheinen darf. Denn ansonsten sind hier im Artikel nicht mehr korrekte Informationen „Das Magazin kann seither nicht mehr erscheinen, Webseiten wurden gesperrt.“ enthalten. --2003:DA:1706:5716:C20:9F6C:FB21:4FCD 15:43, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist richtig. --Pass3456 (Diskussion) 19:09, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Es ist unfassbar, dass die Information rund um das Compact Verbot, und die Klatsche des BVerwG, hier mal wieder versucht wird herauszuhalten. Das ist einer der größten Skandale im Hinblick auf das Einwirken auf die Pressefreiheit seitens eines Bundesministeriums, und wird rundweg von allen möglichen Vereinigungen wie dem DJV etc. kritisiert; aber für eine bestimmte Bubble der Wikipedia Autoren, ist das vermutlich wieder nicht relevant. Damit leistet sich Wikipedia erneut Whitewashing erster Güte, was biographische Artikel angeht. --2003:CD:C724:A000:38E3:A10:9B9C:B3E8 20:40, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Wieso? Das wird doch seit Gestern im Artikel erwähnt. --Pass3456 (Diskussion) 22:14, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Auf die Stellungnahme von Adler gekürzt ist es dann sicher kein Feuilleton. "Dass politische Gegner die Kompetenz in Zweifel ziehen ist absolutes Standardprozedere und hat keine zeitüberdauernde Relevanz", das kann ich ein Stückweit nachvollziehen, auch wenn ich das nicht verabsolutieren wollen würde. MdB Adler ist jedenfalls kein politischer Gegner, sondern Koalitionspartner und die Kritikan der Stelle sehr nachvollziehbar und erhellend. Ich würde es wie folgt einkürzen: "MdB Katja Adler kritisierte, dass Faeser mit ihrem Vorstoß das Gegenteil des eigentlichen Ziels erreicht habe: „Den Rechtsstaat mit wenig rechtsstaatlichen Mitteln schützen zu wollen, erweist sich auf fatale Weise als ein Bärendienst für unsere freiheitliche Demokratie ... Menschen, die das Magazin vorher noch nicht einmal kannten, sind erst durch das Verbot auf Compact aufmerksam geworden. Eine leider gute Möglichkeit für Jürgen Elsässer, aus seiner rechtsextremen Blase auszubrechen.“[1] --Pass3456 (Diskussion) 17:02, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Koalitions"partner" ist insbesondere bei der FDP ein sehr dehnbarer Begriff. Letztlich ist das ihrerseits nur Kaffeesatzleserei - natürlich ist kurzzeitig mehr Aufmerksamkeit auf dem Magazin, aber ob Elsässer und Co davon mittel- und langfristig profitieren können ist völlig unklar. Beide NPD-Verbotsverfahren zogen sich über Jahre hin, gingen mit teilweise schwersten Blamagen für staatliche Akteure einher, und trotzdem hat die Partei daraus kein Kapital schlagen können. --MaligneRange (Diskussion) 17:42, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wir haben eine parlamentarische Demokratie. Sachbezogene Kritik einer Parlamentarierin an deiesem Vorgehen - das medial rezipiert wird - ist auch relevant.
Kurz vor drei Landtagswahlen hat ein Hofmagazin der AFD Rekordabrufe, das ist gesicherte Erkenntnis. Wenn Faeser sauber gearbeitet hätte und a) ein verfassunmgsrechtlich unzweifelshaftes Verbot erlassen hätte das die Verhältnismäßigkeit im Lichte der Pressefreiheit berücksichtigt oder b) sich das Verbot verkniffen hätte wäre das nicht passiert. Das ist der Inhalt der Kritik. Daran ist nichts spekulativ, wie jeder sehen kann steckt die Karre steckt im Dreck fest. --Pass3456 (Diskussion) 18:10, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Formalen: Deine Wiedereinfügung ist ein Edit-War, den werde ich nicht mit dir führen. Bitte entscheide selbst, ob eine VM zur Lösung notwendig ist.
Zur Sache: Adler sitzt nicht in hier relevanten Ausschüssen oder hat in dem Themenbereich eine nachvollziehbare besondere Rolle oder Expertise. Sollten Compact/Elsässer/etc. tatsächlich gestärkt aus der ganze Geschichte hervorgehen muss dieser Sachverhalt natürlich in den Artikel aufgenommen werden. Ihre Glaskugelempörung ist aber keine sinnvolle Ergänzung. --MaligneRange (Diskussion) 19:43, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
LOL die Rezeption des einschlägigen Experten Christoph Degenhart in der FAZ ist offensichtlich kein "Feuilleton". Das du das mitgelöscht hattest habe ich für einen editunfallgehalten. Bevor du hier was von edit war schreibst nenne erst mal eine annäherungsweise plausible Begründung gegen Degenhart. Und google bitte mal die Wortbedeutung von "Feuilleton". --Pass3456 (Diskussion) 19:51, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin hier zu scharf eingestiegen. Ich beschäftige mich gerade mit ein paar anderen kontroversen Themen mit viel en:WP:Civil POV pushing und habe AGF vernachlässigt, das tut mir leid. An dich die Bitte bei sowas den Bearbeitungskommentar zu nutzen, dann weiß man woran man ist.
Grundsätzlich ist Degenharts Einschätzung natürlich relevant. Dass Faeser die die Pressefreiheit umgehen würde ist ein schwerer Vorwurf, dafür ist mir die Formulierung „nicht so einfach“ zu wertend und flapsig und geht auch nicht aus der Quelle hervor. Der entsprechende Satz in der FAZ („dass sich die Pressefreiheit aus Artikel 5 nicht so einfach aus den Angeln heben lässt.“) wird nicht Degenhart zugeschrieben, sondern ist Hanfelds Wertung. Das ist in der Quelle nicht ganz unmissverständlich, aber ich denke dass Hanfeld sich hier auf dieses Gespräch bezieht, da findet sich eine solche Wertung Degenharts nicht. Ich habe den Satz mal angepasst, magst du da einmal drüber schauen? LG --MaligneRange (Diskussion) 12:35, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo MaligneRange, your welcome. Deine Änderung ist für 90% der juristisch nicht vorgebildeten Leser wahrscheinlich gut genug. Ich bin halt Jurist und deshalb hier vielleicht etwas pingelig. Ein ganz blödes Beispiel: ein Unternehmer stellt eine wahnsinnig schlechte Fertigpizza her, die mehr als den zulässigen Gehalt an Transfetten und viel zu viel Salz enthält. Außerdem ist die Pizza mit Käsebuchstaben belegt die Texte im Stil und Inhalt einer sehr kleinen Tageszeitung ergeben ;-) Das Gesundheitsministerium untersagt jetzt dem Unternehmen die Tätigkeit nach § 35 GewO und begründet es mit Lebensmittelrecht. Formell ist das Verbot rechtmäßig weil alle Formalien gewahrt sind. Die materielle Prüfung umfasst die Frage der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit begründet mit Lebensmittelrecht und weil die Pizza Zeitungsartikel enthält auch Pressefreiheit. Lebensmittelrechtlich ist das Verbot in Ordnung. Verfassungsrechtlich ist jedoch die Pressefreiheit verletzt weil der Eingriff unverhältnismäßig ist. Die Richter würden das Verbot aufheben und dem Gesundheitsamt nahelegen, dass als verhältnismäßiges Mittel zukünftige Auflagen zur reduzierung der Transfettsäuren auf maximal 2% und zur Reduzierung des Salzgehalts erlassen werden dürften. Die Zeitungspizza dürfte mit den Auflagen dann weiter erscheinen, das ist Ergebnis des Presseprivilegs, eine Pizza ohne Text hätte komplett verboten werden dürfen.
Den Bogen auf das Compact Verbot: das Vereinsverbot wurde nach meinem Verständnis nicht beanstandet soweit es andere Tätigkeit als die Herausgabe des Maganzins betraf. Hinsichtlich des Magazins wird die Verhältnismäßigkeit im Lichte der Pressefreiheit geprüft. Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass das Maganzin durchzogen wäre von verfassungswidrigen Beiträgen würde das Verbot insgesamt für rechtmäßig erklärt. Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass das Magazin im wesentlich nicht verfassungsfeindliche Beiträge enthielte, wohl aber einzelne Autoren oder Gastautoren öfter mal kräftig daneben Langen, wäre das Gesamtverbot dann verfassungswidrig. Als verhältnismäßiges Mittel würde derInnenministerin nahegelegt Auflagen zu erlassen nicht mehr mit bestimmten Autoren oder Gastautoren zusammenzuarbeiten.
Lange Rede kurzer Sinn, das Vereinsverbot ist der eher unproblematische Aufhänger, materiell rechtlich (und hier spielt die Musik) geht es um die Frage ob die Pressefreiheit einen verhältnismäßigeren Eingriff erfordert würde. --Pass3456 (Diskussion) 13:57, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Vorschlag: "Bereits zuvor hatten Verfassungsrechtler wie Christoph Degenhart gewarnt, dass das Vereinsverbot mit der verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit in Einklang stehen und verhältnismäßig sein müsse.[2], [3]. --Pass3456 (Diskussion) 14:10, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Der Sachverhalt ist soweit glaube ich unstrittig, den wollte ich mit meiner Änderung auch gar nicht tangieren. Der Formulierungsvorschlag passt gut, danke! --MaligneRange (Diskussion) 14:13, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Danke! --Pass3456 (Diskussion) 14:18, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten