Diskussion:Nationaler Verteidigungsrat der DDR
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[Quelltext bearbeiten]Ausgehend von der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sowie angesichts der großen Bedeutung der Landesverteidigung übt der Generalsekretär des ZK der SED nach Wahl durch die Volkskammer die Funktion des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates aus. (Wissensspeicher Wehrausbildung – Das Wichtigste in Stichworten und Übersichten. – 2. Auflage. - Berlin [Ost] : Volk und Wissen Volkseigener Verlag. – 1981. – Seite 26) --91.1.219.147 17:46, 9. Aug. 2012 (CEST)
- Meinst du, die Abgeordneten der Volkskammer haben in freier und geheimer Wahl die ihnen am geignetsten erscheinenden Mitglieder des NVR bestimmt? Immerhin, vielleicht kann mal jemand Datum und Protokollnummer einer Volkskammersitzung angeben, bei der NVR-Mitglieder gewählt bzw. bestätigt wurden. Es schient aber eine Abweichung zwischen [1] und ND vom 11. Feburar 1960 zu geben. --Minderbinder 18:14, 9. Aug. 2012 (CEST)
- Die Volkskammer wählt ... den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates ... (http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr1968.html#IIIk1 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968, Artikel 50) --91.1.250.9 19:12, 9. Aug. 2012 (CEST)
- Bitte führe die Diskussion an einem Ort (hier) weiter, Ansprachen auf meiner DS sind dazu unnötig. Was möchtest du denn eigentlich im Artikel ändern? Meine Antwort oben bezog sich nicht auf die formale Prozedur und den Gesetzestext, der ist unter Weblinks schon lange verlinkt. Es geht mir um die Bedeutungslosigkeit dieser Wahl, denn die NVR-Mitglieder wurden natürlich nicht von der Volkskammer ausgewählt, sondern vom Inner Circle im Politbüro und dem Großen Bruder in Moskau. Die Volkskammer durfte das dann abnicken. So what. --Minderbinder 07:15, 10. Aug. 2012 (CEST)
- „... Der Vorsitzende des NVR wurde auf Vorschlag der Volkskammer vom Staatsrat (vorher vom Präsidenten der Republik) ernannt ...“ - ??? (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationaler_Verteidigungsrat_der_DDR#Geschichte) --91.1.250.9 10:51, 10. Aug. 2012 (CEST)
- Lies doch mal den Artikel. Du zitierst aus der Verfassung von 1968. Die war 1960 noch nicht in Kraft. Sollte noch etwas ausformuliert werden. Dazu wäre es hilfreich, wenn du mal vollständige Sätze bilden würdest, statt nur in Fettdruck Textbrocken zu zitieren. Jedenfalls stimmt der Satz für Ulbricht, siehe dazu die Titelseite des Neuen Deutschland vom 12. Februar 1960. (Darin: „Am […] 11. Februar 1960 empfing […] Wilhelm Pieck […] Walter Ulrbicht und ernannte ihn auf Vorschlag der Volkskammer […] zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates […].“ --Minderbinder 10:57, 10. Aug. 2012 (CEST)
Geschichte: Vorsitzender
[Quelltext bearbeiten]Liebe Wisser, schaut mal her: Im Juni 1971 ist E. Ho. zum Zweiten Vorsitzenden gewählt worden, im November 1989 ist er als (Erster) Vorsitzender zurückgetreten (worden), zum Verständnis fehlt jetzt noch ein Stück Geschichte. Mag es jemand einfügen? (Ich bin zu jung dafür.) (nicht signierter Beitrag von 217.186.183.219 (Diskussion) 03:08, 23. Aug. 2012 (CEST))
- Ich habe diese irreführende Formulierung jetzt gelöscht. Gemeint war wohl, dass Honecker nach Ulbricht der zweite Vorsitzende des NVR war, offensichtlich führte das aber zu einem Missverständnis im Sinne eines vermeintlichen Stellvertreters. --Koschi73 (Diskussion) 11:43, 17. Jul. 2019 (CEST)
Frage: Warum wird mein Hinweis immer entfernt
[Quelltext bearbeiten]- und zwar kommentarlos - daß der NVR als einziges formell staatliches Organ nicht am Blockparteiensystem teilnahm, sondern rein-SED-besetzt war? Das ist offensichtlich richtig und offensichtlich, da im Sinne des Blockparteiensystems (mag dieses auch nur ein System pro forma gewesen sein) systemwidrig, ein ziemlich relevantes Alleinstellungsmerkmal.--2001:A61:260C:C01:1DE9:31B9:AB42:D792 16:58, 9. Jul. 2018 (CEST)