Diskussion:Norbert Leithold/Archiv
Besonderheit seiner Filme
Ideen für Erweiterungen: Entweder war er durch Studium, Arbeit oder autodidaktisch historisch gebildet und baute es auch in seine Filme ein. Das war eine Besonderheit seiner Filme. Die Darsteller waren, soviel ich weiß allesamt Laiendarsteller. Und was ich gehört habe gab es oft auch eine halbwegs vernünftige Handlung. --Fg68at Disk 12:54, 1. Mai 2006 (CEST)
- Genau:"Stukkateur" --Fg68at Disk 12:55, 1. Mai 2006 (CEST)
Buch Kontrollverlust
Worin es in dem Buch geht: "Spiegel" - Story: Stasi, Lebensborn und ein Roman - Die Lust an den Untiefen von Doris Neujahr Da steht auch: "obwohl Bleisch, Jahrgang 1957, immerhin Ingeborg-Bachmann-Preisträger ist."
Bleisch hat am Bachmann-Wettbewerb in Klagenfurt teilgenommen, aber nicht den I.B.-Preis gewonnen (Möglich, dass er einen der kleineren Preise gewann, die zugleich vergeben werden; aber das müsste man herausfinden können). 134.100.149.226 18:31, 13. Feb. 2007 (CET)
Filmtitel
Meine Position hab ich beim LA wohl deutlich gemacht, es gehören zumindest einige Titel von seinen Filmen hierher. Mangels anderer Kriterien hab ich mal die Sterne auf der HP zusammengefasst. Die Namen klingen wie aus einer normalen Videothek. Wäre das zumindest ein Ansatz für einen Konsens, solange keiner dieser Filme nachweisbar unter §180 fällt?
- Das Schloß der geilen Boys
- Tinas Clique
- Manuel 1+2
- Der Bücherwurm
- Stechmücken
- Rembrandt Jr.
- Tinas Clique 2
- Verrückte Figuren
- Der Maulheld
- Der Mörder ist nicht der Gärtner
- Leiche gesucht
- Traumtänzer
- Orpheus
Eine komplette Filmografie haben wohl nur die wenigsten Filmschaffenden hier, aber Auswahl bedeutet nicht Zensur.-OS- 02:34, 7. Nov. 2006 (CET)
- Die vollständige Aufzählung aller Werke ist in Wikipedia ja auch gar nicht erwünscht, dafür gibt es die entsprechenden Datenbanken. Ich übernehme die Auswahl - und wer sich besser auskennt, kann sie jederzeit ergänzen oder korrigieren. --Kolja21 04:50, 7. Nov. 2006 (CET)
In so einem Fall (nachweislich verurteilt wegen Kinderpornografie) muss die Beweislast umgedreht werden: bitte nur Filme aufführen, die nachweislich keine Kinderpornografie sind (möglichst mit Quellenangaben). Generelle Bemerkungen über die Fîlme (wie oben von Franz) sind natürlich ok. Irmgard 10:20, 7. Nov. 2006 (CET)
@OS Die Anzahl der Sterne auf der Fan-HP sollen ernsthaft das Kriterium sein, nach dem entschieden wird welche Filme hier auf WP aufgeführt werden? Was aber mögen die Kriterien für die Sternevergabe gewesen sein? Was mag dem Ersteller der HP wohl besonders gefallen haben an den Filmen, was erregte seine sternchenrelevante Aufmerksamkeit? Die Anzahl der Cumshots (pro Zeiteinheit?)? Die Güte der Fistingdarstellungen? Oder sind gar homosexuelle Varianten besonders hübsch ausgeführter Dirty Sanchez-Tricks in der Branche zur Zeit ein Zeichen besonderer Qualität? ... Das sollte erst geklärt werden, finde ich. --Flann 13:56, 7. Nov. 2006 (CET)
- Nein, nicht ernsthaft. Aber mir erscheint solche Auswahl nach einer wie auch immer gearteten Bewertung sinnvoller, als die Titel nachAlphabet oder Länge zu sortieren und die ersten bzw. letzten der Liste einzufügen. Ein Beispiel:
- Der Bücherwurm
- Leiche gesucht
- Manuel 1+2
- Der Maulheld
- Der Mörder ist nicht der Gärtner
Das kommt wohl dem neutralen Anspruch am nächsten. Anderseits sind Rankings immer sehr subjektiv, wenn ich an die 100 größten Deutschen beim ZDF denke, samt Mozart - das war zwar auf einem vermeintlich höhrerem Niveau, aber auch angreifbar.-OS- 14:59, 7. Nov. 2006 (CET)
- Soweit ich mich zurückerinnere und das mit den Sternen in der Liste vergleiche sind die nicht ganz wahllos gesetzt wie Flann meint. Sie sagen mMn schon etwas über die filmische Qualität aus, auch wenn ich damals nicht alle Filme gesehen habe. Etwas subjektiv ist es sicher, aber die Grundtendenz dürfte passen. --Franz (Fg68at) 18:45, 7. Nov. 2006 (CET)
Franz, lies doch erst mal was ich geschrieben habe. Bitte. Von "Wahllos" findet sich in meinem Beitrag oben keine Spur. Was sich findet ist die Frage nach den Kriterien für die zweifellos stattgefundene Sortierung auf der HP. Und schließlich soll dem hier auf WP gefolgt werden. Und da wüsste ich schon gerne nach welchen Kriterien die Auswahl geschah. Und wenn niemand alle Filme gesehen hat und darüber nichts zu sagen weiß, ausser "auf der Fan-HP ist das aber so sortiert", dann weiß ich nicht, ob ich das gemessen am Qualitätsanspruch von WP für angemessen halte. Und niemand kann definitiv ausschließen ob nicht die Anzahl der möglichst jung aussehenden Darsteller auch ein wesentliches Kriterium für die Sternevergabe war. Das fänd ich z.B. richtig schwierig. --Flann 21:28, 7. Nov. 2006 (CET)
- Liebe Flann, deine Prüderie in Ehren, aber einerseits KRITERIEN und QUALITÄTSANSPRUCH schreien und dann alle Filmtitel, in denen das Wort "Boy" auftaucht zu streichen, ist gelinde gesagt unwissenschaftlich. Was willst du damit erreichen? Dürfen demnächst nur Texte deine private Zensurstelle passieren, deren Grundlage du zwar wie alle anderen nicht kennst, aber deren Wörter nicht anstößig sind? Entweder du machst dir die Mühe, dich mit den Filmen zu beschäftigen oder du musst mit den Sternchen des externen "Gutachters" leben. --Kolja21 05:06, 8. Nov. 2006 (CET)
- Eine Auswahl nach einzelnen von dir beschriebenen Komponenten wäre für mich als Qualitätskennzeichnung wahllos. Diese Liste spiegelt aber für mich eine Reihung nach dem Mix aus Handlung, Ausstattung, (schauspielerische Leistung), Aussehen der Darsteller und Erotikfaktor, also der ganzen Palette, wieder. Fisting kommt bei Bleisch nicht vor, das wäre das falsche Genre. Auch Dirty Sanchez ist bei Bleisch falsch am Platz. Und wenn es rein um das möglichst junge Ausehen ginge, dann müsste eher Blumenbengel mehr Sterne bekommen (einige Szenenfotos/Screenshots waren soweit verbreitet, dass sie einem immer wieder unterkamen, die Handlung war naja) und Manuel (recht gute Handlung) nicht so viele. Erste Versuche hat beides. Auch hier waren Screenschoots zum drüberstolpern weit verbreitet. Das ist für mich ein sehr starkes Indiz, dass die Sterne nicht nach einem einzelnen Kriterium und damit wahllos bewertet wurden. Sein Stil hat übrigens auch einige Produktionen von Men's Best stark beeinflusst und einige wenige Produktionen aus den USA. In Österreich war damals der Verkauf/Verleih/Videokabinen aller Schwulenpornos indirekt verboten (§ 220, Werbung für gleichgeschlechtliche Unzucht) und es gab großteils Ami-Einheitsbrei der großen Firmen und oft schlechte Gero-Massenwahre. Cadinot musste man suchen, Men's Best war hier noch nicht so weit verbreitet und Bleisch (Vertrieb auch über Gero) war eine erfreuliche Abwechslung. --Franz (Fg68at) 09:47, 8. Nov. 2006 (CET)
- @Kolja: Prüderie? Nein,wieso? Es gab bloß in der LA Diskussion eine noch nicht entschiedene Frage ob WP eine Plattform für Filmtitel mit möglicherweise sexualstrafrechtlich relevantem Inhalt sein kann. Diese Frage scheint mir noch nicht endgültig geklärt. Aber vor einer solchen Klärung möchte ich schlicht darum bitten mit der Auswahl der Filmtitel die zunächst hier mal erscheinen sollen etwas, wie soll ich sagen, diplomatischer? zu sein. OS hat eine solche Auswahl ja erfreulicherweise vorgenommen. Franz hat dann aber wieder einen Titel indem Kindesentführung vorkam hineingesetzt. Und von "Kindesentführung" (in der Fiktion) hin zu möglicherweisem dort dargestelltem realem Kindes/Jugendlichenmissbrauch ist es nicht weit. Ich habe generell nichts gegen Titel von Pornofilmen hier auf WP, und das völlig unabhängig von den dort verwendeten Worten. Ich hätte aber was gegen die damit einhergehende faktische Bewerbung von Filmen, deren Inhalt Teil des Beweismaterials für die stattgefundene Verurteilung war. (Weswegen ich die jetzt stattgefundene Auswahl der Titel -keine Kinderassoziation-letztlich auch albern finde, aber das ist ja jetzt zunächt mal der Kompromiss)--Flann 20:20, 10. Nov. 2006 (CET)
- @Franz "Indiz", "Mix", "sagen mE schon etwas über die Qualität aus"... wie vage ist das denn alles? Was genau sind die Kriterien für die Auswahl gewesen? Mehr will ich gar nicht wissen. Ich habe keine eigenen Vorschläge diesbezüglich machen wollen. --Flann 20:20, 10. Nov. 2006 (CET)
- Du hast aber Vermutungen angestellt und zwar unpassende. Schwamm drüber.
- Was genau sind die Kriterien für einen Oscar in der Kategorie Bester Film oder für AVN_Award#Best_Film, AVN_Award#Best_DVD, AVN_Award#Best_All-Sex_Film, etc.?
- Ich hatte einmal 2004 versucht Infos bei der gleichnamige Firma Gero in der Schweiz zu bekommen da ich mir einen Videorekorder zugelegt hatte, erhielt aber nur die Antwort, dass sie die Filme nicht produziert hätten, keine Daten hätten und in der Schweiz das Schutzalter bei 16 Jahren liegt, anscheinend auch für Darsteller. --Franz (Fg68at) 22:09, 10. Nov. 2006 (CET)
"Nachweislich verurteilt wegen Kinderpornografie"
Über seine Kontaktaufnahme mit "Gero Video", die seine damaligen Amateurfilme dann "im Westen" kommerziell vertrieben haben (Anfang der 1990er):
- Und im Osten war die Gesetzeslage insofern anders, als es den sogenannten Schwulenparagraphen nicht gab, der ist im Westen erst 95 abgeschafft worden. Der sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Minderjährigen war nicht unter Strafe gestellt. Im Westen durften damals nur über 18jährige in Pornos mitwirken, im Osten über 16jährige. Aber es wurden auch Straftatbestände wie sexueller Kontakt zu Leuten zwischen 14 und 16 anders bewertet als im alten Bundesrecht. Das wurde im Osten wesentlich unkomplizierter gehandhabt [...] (Minusvisionen, S. 94)
Über sein erstes Verfahren (1991):
- Ich war schon einmal in Ermittlungsverfahren reingerutscht wegen meiner Filmerei. 91 bin ich zu 4500 Mark Geldbuße verurteilt worden, weil ich mit unter 16jährigen gedreht habe. Danach bin ich vorsichtiger geworden. Ich habe mir von den Darstellern die Ausweise und schriftliche Einverständniserklärungen geben lassen. Es ist vorgekommen, daß 15jährige oder auch mal ein 14jähriger mitgespielt haben, die mir gefälschte Ausweispapiere vorgelegt haben. Die haben von der Tabakbanderole eine Ziffer ausgeschnitten und damit ihren Schülerausweis so manipuliert, daß sie über 16 waren. Ich habe das nie geprüft. (Minusvisionen, S. 103)
Über sein zweites Verfahren (1996):
- Ich bin nicht fürs Filmen verurteilt worden, sondern dafür, daß ich unter 18jährige Darsteller bezahlt habe. Ich könnte mit 16-, 17jährigen Pornos drehen, bis die Kamera verglüht, bis die Darsteller impotent sind. Das Urteil ist ausschließlich ergangen, weil ich sie bezahlt habe. Paragraph 181.1: [...] Das Gesetz sieht dafür zwei bis fünf Jahre Haft vor, ich habe zweieinhalb bekommen.
- Meine Filme sind nie verboten worden. Der Händler darf ganz legal verkaufen, was auf die von mir praktizierte Weise gar nicht hergestellt werden darf. Das sind die Lücken im Strafgesetz. Ein 17jähriger darf ganz legal in einem Porno mitspielen, diesen Porno aber nicht ausleihen oder kaufen. (Minusvisionen, S. 104)
Sorry für die drei längeren Zitate, aber ich hoffe, dass es der Diskussion darüber dient, ob die Filmliste nun tatsächlich komplett entfernt werden sollte. Nach meiner Interpretation liegt keine Kinderpornografie vor (oder höchstens bei den Filmen, die zu seiner Verurteilung 1991 geführt haben, das dürften nicht allzuviele sein), da er 1996 ja gar nicht deswegen verurteilt wurde. Caveat: I am not a lawyer. — PDD — 11:41, 7. Nov. 2006 (CET)
- Herrje, das mit der Tabakbanderole ist nun wirklich die idiotischste Story, die ich seit langem gehört habe. Interessieren würden mich exaktere Angaben zu den Urteilen, habe auf die Schnelle in Juris nichts gefunden. Stefan64 11:59, 7. Nov. 2006 (CET)
- Das ist unglücklich ausgedrückt, das funktioniert in ähnlicher Weise aber durchaus: Aus der Steuerbanderole wird mit einer Rasierklinge eine Zahl faserfrei ausgeschnitten, der Abschnitt mit der Aufschrift hin zur Klebefläche mittig auf einen kleinen Streifen Tesafilm aufgeklebt und dieser Streifen dann geschickt eingepasst auf einen Personalausweis geklebt. Stellt man sich geschickt an, ist der Klebestreifen auf dem Plastikausweis nahezu unsichtbar, wenn man geschickt geschnitten hat, passt sich der ausgeschnittene Abschnitt gut in den Personalausweishintergrund ein. Problem: Steuerbanderole hat in der Regel einen bläuchlichen Hintergrund, der Personalausweis einen grünlichen, wenn man den Abschnitt klein genug wählt, geht es aber trotzdem, vor allem, wenn z.B. vor Discotheken etc. der Personalausweis im Halbdunkel kontrolliert wird. Selbstverständlich rate ich dringend vor derartigen Manipulationen ab.--Berlin-Jurist 08:30, 8. Nov. 2006 (CET)
Das ist alles etwas komplizierter, als es aussieht.
- Der DDR-"Schwulenparagaph" 151 StGB-DDR wurde 1988 abgeschafft. Ab dann galten die Minderjährigenschutzregeln geschlechtseinheitlich, davor war die Gesetzeslage schärfer als in der Bundesrepublik.
- In der DDR mag somit die Privatproduktion von Pornos mit männlichen Darstellen ab 16 rechtmäßig gewesen sein, allerdings war gemäß § 125 StGB-DDR die Verbreitung jeglicher Pornographie, einerlei ob mit Minderjährigen oder Erwachsenen, in der DDR verboten.
- Was Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren angeht gilt jetzt § 182 StGB, in der DDR galt § 149 StGB-DDR, der schärfer war als die damals geltende alte Fassung des § 182, zumal § 149 von den DDR-Gerichten schärfer ausgelegt wurde als § 182 von den West-Gerichten, nach Änderungen des § 182 ist dieser auch im Westen schärfer geworden (keine Beschränkung auf Beischlaf mehr).
- Bezüglich der Pornographie ist zu unterscheiden: Wie alt waren die Darsteller (unter 14, 14 oder 15, unter 18)? Wurden die Darsteller bezahlt oder nicht? Wurde die Pornographie dann verbreitet oder nicht? Hat der ggf. zahlende die sexuellen Handlungen dann selbst vorgenommen (und selbst gefilmt)? Man muß jeweils alle Parameter kennen, um eine eventuelle Strafbarkeit feststellen bzw. vergleichen zu können.
- Der Verweis auf § 181 StGB ist Unfug, diese Norm passt nicht (Schwerer Menschenhandel) und ist inzwischen übrigens aufgehoben, gemeint war vermutlich § 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger).
- Der Hinweis auf Kinderpornographie ist eindeutig falsch: Kinder sind Personen unter 14 Jahren.
- Die Strafbarkeit gemäß § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) wird aber demnächst - zwingend auf Basis einer EU-Richtlinie - insoweit verschärft, als dass alle Darsteller unter 18 Jahren erfasst werden, siehe [1]. Dies stellt eine ganz erhebliche Ausweitung der Strafbarkeit dar.
--Berlin-Jurist 08:23, 8. Nov. 2006 (CET)
- Ist für die Filme während der DDR-Zeit eigentlich auch ein (entlastendes, ausschließendes) Kriterium, dass die Filme meines Wissens nach nur im Westen und nicht im Land selber verkauft wurden? --Franz (Fg68at) 22:18, 10. Nov. 2006 (CET)