Diskussion:Oberes Gericht
Fließ
[Quelltext bearbeiten]Gehört nun Fließ zum Oberen Gericht oder nicht, es gibt widersprüchliche Eintragungen im Artikel? Als Gemeinde ist es nicht angeführt! Sicher kann man darüber streiten, da Pontlatz vielleicht teilweise ins Gemeindegebiet ragt und der Stausee von dem Runseraukraftwerk bis nach Prutz reicht. Interessant wäre, wie es die Fließer selber sehen? (nicht signierter Beitrag von Nikolaus Mathoy (Diskussion | Beiträge) 16:26, 20. Dez. 2016 (CET))
- Gute Frage. Historisch zählt Fließ wohl nicht dazu, da es zum Gericht Landeck und nicht zu Ried oder Nauders gehörte. Heute rechnet man oft das gesamte Inntal oberhalb von Landeck zum Oberen Gericht, aber streng genommen müsste man wohl die Grenze bei der Pontlatzer Brücke ziehen. Interessanterweise gehört Fließ auch nicht zum Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht sondern zum Planungsverband Landeck und Umgebung, aber das hat vermutlich praktische Gründe. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:10, 20. Dez. 2016 (CET)
- Ich seh das auch so, dass Fließ eigentlich zu Landeck gehört, vor allem da die am Inn liegenden Ortsteile wie die Fließer Au und Nesselgarten ja sowieso mehr nach Landeck gerichtet sind.( Die dort beheimatenden Firmen bezeichnen sich meist als Landecker Firma) Doch, nach dem ich die Gemeindegrenzen genauer angesehen habe, stelle ich zu meinem Erstaunen fest, dass die Pontlatzer Brücke und der gesamte Strassentunnel nach der Brücke noch auf Fließer Gemeindegebiet liegen.
- Ich würde aber trotzdem die Gemeinde Fließ als Obergrichtler Gemeinde aus dem Artikel entfernen (nicht signierter Beitrag von 80.110.93.32 (Diskussion) 08:56, 21. Dez. 2016 (CET))
- Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. --Luftschiffhafen (Diskussion) 02:07, 22. Dez. 2016 (CET)
Zum Namen
[Quelltext bearbeiten]Für die Herleitung des Namens "Oberes Gericht" vom Gerichtstypus des "Hochgerichtes", das im Gegensatz zu den Niedergerichten "alle" Strafen (gemeint: Leib- und Lebensstrafen) verhängen durften, hätte ich gerne einen Nachweis gesehen. Es gab damals keinen Instanzenzug zwischen den Niedergerichten und dem Hochgericht; daher in diesem Sinne auch "kein Oberes Gericht". Der Instanzenzug ging, wenn er überhaupt vorgesehen war (was nicht auf das Strafverfahren zutraf), direkt an die o.ö. Regierung in Innsbruck. Nachdem auch die Gerichte Imst und Petersberg Hochgerichte waren, kann man die Frage stellen, warum nur das geographisch "Oberste Gericht" (das Landgericht Nauders) als solches (Hochgericht = Oberes Gericht) bezeichnet worden sein soll (immerhin liegen die beiden anderen auch im Oberinntal). Ich denke, dass für die "Oberes Gericht" schon das Gericht Nauders Pate stand, aber nicht weil es ein Hochgericht, sondern das geographisch letzte Gericht auf Tiroler Boden im Westen war. Wie siehst du dazu Benutzer Luftschiffhafen? --Kluibi (Diskussion) 16:46, 11. Nov. 2022 (CET) Ergänzung: Im 17. Jahrhundert sprach man nicht nur vom Oberen Gericht (seit wann gibt es diesen Begriff eigentlich?) sondern auch von den oberen Gerichten: "9. dito bin ich auf ersuechen der oberen Gericht gen Innsprugg in der Gutschen gefaren, den anderen tag in unnserem iezigen hauß die heraussigen herren des klainen Ausschuss zusamen berueffen, etc." (Aus dem Tagebuch des Stamser Abtes Paulus Gay, das dzt. nur als Manuskript vorliegt). --Kluibi (Diskussion) 16:53, 11. Nov. 2022 (CET)
- Ich bin kein Experte, aber diese (unbelegte) Erkärung halte ich auch für unplausibel und du hast sicher recht, dass das einfach auf die geographische Lage Bezug nimmt. Laut Stolz, S. 12 werden in landesfürstlichen Urkunden von 1703 die Gerichte Laudegg, Landeck, Pfunds und Nauders als die "oberlandischen Gerichte" bezeichnet. Die Bezeichnung "Oberes Gericht" (im Singular) stammt vielleicht aus einer Zeit, als die Gerichte Pfunds und Laudegg schon zum Gericht Ried vereinigt waren und Nauders und Landeck (wie heute) nicht mitgerechnet wurden. --Luftschiffhafen (Diskussion) 22:33, 11. Nov. 2022 (CET)
- Hallo Luftschiffhafen, danke für deine Mitwirkung. Deine Annahme erscheint mir plausibel, ja sogar wahrscheinlich. Sie als gesichertes Wissen in den Artikel einzubauen ist ohne Beleg nicht ratsam, man würde uns das wohl als Theoriefindung auslegen. Ich habe jetzt noch einmal im Landecker Buch, Band 1. Bezirk Landeck und Oberes Gericht (Schlern-Schriften 133, 1956) nach Belegen gesucht, konnte jedoch nichts entdecken, was uns weiterbringen würde. Wir sind aber in der glücklichen Lage, nichts beweisen zu müssen. Wenn eine unbelegte und auch noch dazu nicht stichhaltige Meinung aus dem Artikel herausgenommen wird, ist auch schon etwas getan. Ich warte damit noch einge Zeit, vielleicht findet sich noch jemand, der den entscheidenden Beleg bzw. Hinweis liefert.--Kluibi (Diskussion) 16:07, 12. Nov. 2022 (CET)
- Ja, es steht nirgendwo explizit, aber im Zusammenhang mit Oberland und Oberinntal erscheint mir das schon recht offensichtlich. Zumal man interessanterweise am anderen Ende Nordtirols mit der Unteren Schranne das genaue Gegenstück findet (wo das "Untere" zweifellos auf die geographische Lage Bezug nimmt). --Luftschiffhafen (Diskussion) 22:34, 21. Nov. 2022 (CET)
- Schrannen gab es in Tirol zuhauf, der Begriff wird ja oft synonym mit Gerichtsbezirk verwendet. Ein Zusammenhang zwischen dem Oberen Gericht und der Unteren Schranne erscheint mir fraglich. Die drei Herrschaften Rattenberg, Kufstein und Kitzbühel (und mit ihnen die Unteres Schranne) kamen ja erst unter Kaiser Maximilian I. zu Tirol. Deine Erklärung mit dem Gericht Ried hat mir besser gefallen. Siehe das Historische Ortslexikon S. 112 [1] wo der ehemalige Gerichtsbezirk Ried im Oberinntal explizit als Oberes Gericht bezeichnet wird. --Kluibi (Diskussion) 21:28, 22. Nov. 2022 (CET)
- Kein Zusammenhang, sondern ein Analogon, da sich das "Untere" wie das "Obere" in meinen Augen klar auf die geographische Lage und nicht auf irgendeine andere Eigenschaft bezieht. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:10, 22. Nov. 2022 (CET)
- ok, habe verstanden; aber brauchen wir den Hinweis, dass die Bezeichnung Oberes Gericht mit der geographischen Lage des Gerichtes (Laudegg/Ried) zu tun hat (vgl. auch Oberland) oder lassen wir ihn einfach ganz weg? Entfernen sollte man m. E. jedenfalls die Feststellung, dass der Name etwas mit dem Gerichtstypus (im Sinne einer Instanz untereres und oberes Gericht) zu tun hat, auch wenn es sich beim Gericht in Laudegg (später Ried) tatsächlich um ein Hochgericht gehandelt hat (es war ja das ganze Land mit Hochgerichten bzw. Landgerichten überzogen). Seltsam ist, dass in den Tirolen Weistümern (Oberland) kein einziges Mal der Begriff Oberes Gericht verwendet wird. [2]. Hier die Quelle, auf welche sich der Autor des WP Artikels zu stützen scheint: [3]. Ich habe nicht herausfinden können, seit wann der Begriff überhaupt verwendet wird. --Kluibi (Diskussion) 13:35, 23. Nov. 2022 (CET)
- Kein Zusammenhang, sondern ein Analogon, da sich das "Untere" wie das "Obere" in meinen Augen klar auf die geographische Lage und nicht auf irgendeine andere Eigenschaft bezieht. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:10, 22. Nov. 2022 (CET)
- Schrannen gab es in Tirol zuhauf, der Begriff wird ja oft synonym mit Gerichtsbezirk verwendet. Ein Zusammenhang zwischen dem Oberen Gericht und der Unteren Schranne erscheint mir fraglich. Die drei Herrschaften Rattenberg, Kufstein und Kitzbühel (und mit ihnen die Unteres Schranne) kamen ja erst unter Kaiser Maximilian I. zu Tirol. Deine Erklärung mit dem Gericht Ried hat mir besser gefallen. Siehe das Historische Ortslexikon S. 112 [1] wo der ehemalige Gerichtsbezirk Ried im Oberinntal explizit als Oberes Gericht bezeichnet wird. --Kluibi (Diskussion) 21:28, 22. Nov. 2022 (CET)
- Ja, es steht nirgendwo explizit, aber im Zusammenhang mit Oberland und Oberinntal erscheint mir das schon recht offensichtlich. Zumal man interessanterweise am anderen Ende Nordtirols mit der Unteren Schranne das genaue Gegenstück findet (wo das "Untere" zweifellos auf die geographische Lage Bezug nimmt). --Luftschiffhafen (Diskussion) 22:34, 21. Nov. 2022 (CET)
- Ich habe den Absatz jetzt entfernt. Besser nichts als etwas Falsches zum Namen. --Luftschiffhafen (Diskussion) 11:49, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Hallo Luftschiffhafen, danke für deine Mitwirkung. Deine Annahme erscheint mir plausibel, ja sogar wahrscheinlich. Sie als gesichertes Wissen in den Artikel einzubauen ist ohne Beleg nicht ratsam, man würde uns das wohl als Theoriefindung auslegen. Ich habe jetzt noch einmal im Landecker Buch, Band 1. Bezirk Landeck und Oberes Gericht (Schlern-Schriften 133, 1956) nach Belegen gesucht, konnte jedoch nichts entdecken, was uns weiterbringen würde. Wir sind aber in der glücklichen Lage, nichts beweisen zu müssen. Wenn eine unbelegte und auch noch dazu nicht stichhaltige Meinung aus dem Artikel herausgenommen wird, ist auch schon etwas getan. Ich warte damit noch einge Zeit, vielleicht findet sich noch jemand, der den entscheidenden Beleg bzw. Hinweis liefert.--Kluibi (Diskussion) 16:07, 12. Nov. 2022 (CET)