Diskussion:OnlineTVRecorder

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 88.70.205.218 in Abschnitt Jugendschutz
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Wie wird ein Archiv angelegt?

Schlecht formuliert

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"Im 4:3-Format aufgezeichnete Sendungen werden DivX-codiert mit einer Auflösung von 576 × 432 Pixeln zur Verfügung gestellt"

Es gibt kein "DivX-codiert". Zumindest nicht außerhalb der Welt der Piratenkopie-Umgangssprache.

Das Videoformat heißt "MPEG4 Advanced Simple Profile" (Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/MPEG-4). DivX ist einer der Codecs, mit dem ein Video in dieses Format codiert werden kann. Dieser wird von OTR gar nicht verwendet. Die nehmen stattdessen XVid, welcher dasselbe Format erzeugt.

Die schreiben beim Downloadlink nur "DIVX" dran, damit die Leute verstehen, welches Format gemeint ist und um Verwechselung mit MPEG4-AVC (Besser bekannt als "H.264") zu vermeiden. Aber inzwischen steht da, glaube ich, nur noch "AVI". Drin ist allerdings MPEG4-ASP, erzeugt mit XVid. (nicht signierter Beitrag von 2003:58:EC4D:7AFD:A9BD:85BD:6667:AE58 (Diskussion | Beiträge) 13:07, 20. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Formate

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Meine Erfahrung ist, dass mit 576 × 432 4:3 nicht aufgenommen wird, wenn die Sendung in diesem Format ausgestrahlt wird, sondern, wenn das Bildsignal zu *Aufnahmebeginn* entsprechend ist, dasselbe gilt für 640 × 360 16:9. Was zur Folge hat, dass man wegen des Vorlaufs eine 16:9 - Sendung fast immer mit 4:3 aufnimmt, es sei denn, man hat das sagenhafte Glück, dass 6 Minuten vor Sendungsbeginn auch eine Sendung mit der gleichen aspect ratio läuft. In der Folge kann man auch abgebrochene, weil verspätete Sendungen nicht aneinanderhängen, weil die Teile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Auflösungen vorliegen... Siehe zB Nevada Smith, HR3, 16.07.2010. 188.106.182.254 01:12, 23. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Laut einem Admin wird die gesendete Aspect-Ratio zum Zeitpunkt von 10 Minuten nach Beginn der Sendung geprüft und dann für die Codierung übernommen. --193.100.62.29 12:42, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik (erledigt)

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ich werde die Punkte # 7 Anhaltende Gefährdung durch Trojaner über Java-Script- und Adobe Reader-Lücken und # 8 Weitere Mängel unter einem Punkt Kritik zusammenfassen und kürzen (es reicht zB zu wissen, dass die Website zT nicht barrierefrei ist, man braucht nicht wissen, dass das mit vertikalem/horizontalem Menü zusammenhängt...) --CennoxX 16:03, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


weitere Kritik

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Immer wieder werden Threads im diesbezüglichen Forum unter einem an den Haaren herbeigezogenen Vorwand dichtgemacht. Jüngstes Beispiel: anhaltende Diskussion um unangekündigte Versuche von OTR, gewaltsam und zwangsweise Werbeblocker (selbst für Premiumkunden) zu unterbinden! Im entsprechenden Diskussionsstrang werden dann auch zusätzliche Kritikpunkte verdreht, gegen nachfolgende Antwortende gerichtet und Leuten das Wort überlassen, die OTR gefällige Vorschläge machen (z.B. Aufruf zu monatlichen Beiträgen für die Nutzung von OTR). Verteidigung gegenüber eigenen Antworten nicht möglich, da die Betreiber Beiträge einfach löschen (so sachlich richtig sie auch sind) und ganze Diskussionsstränge ebenso je nach Bedarf löschen. (nicht signierter Beitrag von 84.58.234.235 (Diskussion) 12:43, 2. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Die gelöschten Kritiken im Wiki-Artikel könnte man ruhig stehen lassen, da sie auf Fakten beruhen. Ein Blick in Chat und Forum von dort bestätigt das. (nicht signierter Beitrag von 178.192.160.94 (Diskussion) 09:46, 8. Jul 2014 (CEST))

Information aus erster Hand gehört in der Regel nicht in einen Wikipedia-Artikel (siehe WP:Theoriefindung) und gerade bei Kritik halte ich das Einhalten dieser Regel für wichtig.--CENNOXX 11:27, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wer betreibt OTR (wirklich)?

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und ich meine jetzt nicht die Strohfirma, die ihr als Eigentümer aufgeführt habt? Wo befindet sich der für Deutschland relevante Geschäftssitz und Gerichtsstand. Auf der Website fehlen entsprechende Angaben oder sind verwirrend widersprüchlich (Sechellen, Antigua, Vanuatu; alles äußerst "vertrauenswürdige" Inselstaaten). Server angeblich in der Tschechei. Vor Jahren hieß es TCU sei Eigentümer, was dann aber hier nach Diskussion als "unbewiesen" galt (Obwohl ein ehemaliger Mitarbeiter dies neulich ebenfalls behauptete).

Solange dies nicht offenliegt, müßte man dies im Artikel nicht (zumindest unter Kritik) vermerken? Mit Proforma Eigentümern ist doch niemandem gedient.

--194.59.36.99 10:36, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Interessant ist, dass bei OTR seit mindestens Januar 2015 die Bezahlweise über "https://www.digitalpayment.net/impressum-net/" möglich ist; laut AGB zu finden auf der Adresse Stockern 47, 3744 Stockern, Österreich. Dort finden sich ebenfalls die "Next Lead Generations GmbH", die "Xidras GmbH" und die "MAXOLUTION Online Service GmbH". Deren Hintergrund - diverse Sex-Portale - ist meines persönlichen Erachtens zumindest recht "dubios": Mit dieser Adresse taucht auch immer wieder der Sex-Spammer "C.U.I.Y.C Internet Services Inc., Nat Sun Towers, 1st Floor Office 39, 5956 Panama City, Panama, www.cuiyc.com" und "Hanakovicova Ruzena, Am hohen Ende 27, 19348 Perleberg" mit der Telefonnummer +43 2983 201800 auf --- natürlich ist das "rein zufällig" laut Impressum die Rufnummer der Next Lead Generations GmbH, Stockern 47, 3744 Österreich...

Die Vermutung ob Bezahlungen bei OTR über DigitalPayment somit Sex-Spam nach sich zieht, ist zumindest nicht ganz abwegig...

--Bitfox (Diskussion) 01:42, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie die Sorge, daß allein deshalb, weil bei den privaten Fernsehsendern: "rein zufällig" nachts: "recht dubiose" Werbung für Sexhotlines läuft, einem dann, wenn man sich Kabelfernsehen ins Haus holt, nachts andauernd SexarbeiterInnen an der Tür klingeln würden. --2003:71:4E07:3E46:10C7:8B4B:3E40:8316 06:14, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

individuelle Autorisierung durch proprietäre Verschlüsselung

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Die im Abschnitt Rechtliches aufgeführte Anmerkung "Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe" kann ich nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich kann eine proprietären Verschlüsselung nicht sicherstellen, dass ein (registrierter) Nutzer den Auftrag zur Aufzeichnung gab. Eine Verschlüsselung schafft z.B. Vertraulichkeit der Daten z.B. während des Transfers durchs Internet. Ein Dritter, der Geheimnis oder Verfahren zur Entschlüsselung nicht kennt, hat somit keinen Zugang zu den Inhalten. Die individuelle Autorisierung würde erfordern, dass ein Nutzer erkannt und seine Berechtigung Aufnahmen in Auftrag zu geben oder abzurufen individuell überprüft wird. Ein Verschlüsselungsverfahren leistet diese Autorisierung nicht. --Ppso (Diskussion) 08:21, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten


Der Kritikpunkt zu dem proprietären Verschlüsselung besteht und es gibt keinen Beleg, dass die im Artikel aufgeführte Aussage gültig ist, mit dem Verfahren werde sichergestellt ein Nutzer habe den Verschlüsselungsauftrag gegeben. Die Aussage im Artikel habe ich darum abgeschwächt. Ohne Kenntnis und Prüfung des Verfahren kann aber auch nicht das Gegenteil nachgewiesen werden. --Ppso (Diskussion) 06:24, 15. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Das Verfahren läuft so ab, daß in die Verschlüsselung ein individueller Schlüssel eingebaut ist, über den ausschließlich der jeweilige Kunde verfügt. Deshalb muß für jede Einzelprogrammierung jedes Kunden ein einzelner Schlüssel generiert werden. Für den Kunden selbst ist das unsichtbar, weil das ganze im Decodierungsprogramm passiert, das dafür bei der Decodierung Verbindung mit dem OTR-Server herstellt, um die Berechtigung durch Vergleich der Schlüssel (und Abfrage des OTR-Kontostandes des Kunden) zu überprüfen. --2003:71:4E3F:3379:79D7:6279:95A6:3AA3 23:37, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Die verschlüsselten Dateien werden u.a. auch auf frei zugänglichen Servern ("OTR-Mirrors") angeboten, von wo man sie in vielen Fällen ohne Angabe einer Nutzerkennung herunterladen kann. Das heißt die Verschlüsselung ist zumindest in diesen Fällen NICHT individuell pro Nutzer. Vielmehr gehört der Schlüssel zur jeweiligen Aufnahme. Das individuelle Zugriffsrecht wird über das proprietäre Dekodierprogramm gesteuert, welches bei jeder einzelnen Dekodierung den jeweiligen Schlüssel bei einem Server des Anbieters abfragt. Hierbei werden die Anmeldedaten des Nutzers übertragen, und der Server prüft die Berechtigung. Bei der Kommunikation zwischen Dekodierprogramm und Server werden natürlich "einmalige" Transportschlüssel benutzt, damit sich der übertragene Schlüssel nicht mitlesen lässt. Auch innerhalb des Dekodierprogramms muss er geschützt werden (vielleicht ein Schwachpunkt des Verfahrens), sonst könnte jemand diese Schlüssel auslesen/weitergeben/sammeln/veröffentlchen und so mit wenig Aufwand das Geschäftsmodell stören. (Anders läuft es natürlich beim Download "unverschlüsselter" Dateien, das geht nur mit Anmeldung beim Server.) --141.24.214.76 16:36, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Die Aufnahmen müssen nach dem Download nicht immer decodiert werden.

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Falsch ist die Aussage in dem Artikel "Nach dem Herunterladen müssen die Dateien durch einen Dekoder entschlüsselt werden." Das stimmt so nicht. Es können auch bereits decodierte Aufnahmen heruntergeladen werden, wenn man bspw. Premium-Nutzer ist. --Wiki.kb (Diskussion) 12:06, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Da hast du recht. Ich glaube das könnte man erwähnen. Viele Grüße Patrick Stützel (Diskussion) 20:55, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Was aber von jeher nur mit der Angabe von Kreditkartendaten geht. --2003:EF:1706:3268:DC05:37CC:C96A:2FCB 12:57, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Blödsinn. Man kann einfach auf das angegebene Konto überweisen unter Angabe einer Referenznummer. Es braucht keine und es brauchte nie eine CC für eine Premium-Mitgliedschaft.
Zudem ist "das Herunterladen unverschlüsselter Dateien" nur bei aktivem Login vom eigenen Konto bei otr direkt möglich. --88.67.117.200 10:21, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Jugendschutz

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Die Aussage im Abschnitt Kritik, daß der Jugendschutz nicht sichergestellt wäre, ist Blödsinn. Genau dieser Jugendschutz war im Gerichtsurteil nämlich gerade als Grund dafür genannt worden, daß OTR und Save.tv weiter ihren Dienst anbieten können. Der Jugendschutz wird ganz einfach dadurch gewährleistet, daß man nur durch Angabe seiner Kreditkartendaten downloaden kann. Die Privatsender, die de facto vor Gericht verloren haben, haben natürlich versucht, das Grundsatzurteil (das lediglich abstrakt dargestellt hat, daß hypothetische andere Dienste, die keinen Jugendschutz gewährleisten würden, untersagt werden müßten, was aber eben auch laut Urteil auf OTR und Save.tv nicht zutrifft) anders darzustellen, woher dann auch die reißerischen Überschriften u. a. von SPIEGEL und FOCUS stammten, wonach OTR angeblich: "verboten bleiben" würde, während genau das Gegenteil der Fall war und ist: Der Dienst läuft bis heute, und zwar mit gerichtlicher Absegnung als völlig normale und handelsübliche Mitschnittdienste. --80.187.106.216 20:46, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Um von OTR ein paar Aufnahmen in geringer Auflösung zu bekommen, braucht man aber nix weiter als eine funktionierende Mailadresse. --141.24.214.76 16:44, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Aber nur codierte. Und die kann man nur mit einem Premiumaccount decodieren, der wiederum kostenpflichtig ist und nur mit einer Kreditkarte bezahlt werden kann. --2003:71:4E6A:B486:C0ED:6AD:57E3:1248 14:20, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das ist nicht richtig. Für nicht HQ- und HD-Material reicht die E-Mail. Man kann monatl. bis zu 10 Sendungen downloaden und entschlüsseln. --2003:E4:33C0:5100:50B1:76E0:F06E:2C40 11:39, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das wurde schon im Abschnitt nur zwei über diesem geklärt: Auch niedrige Auflösung gibt's unverschlüsselt nur gegen Kreditkartendaten. Entsprechend hat das Gericht im letztinstanzlichen Urteil ja auch 2011 entschieden, daß RTL *SEHR WOHL* den Jugendschutz einhält. Was der SPIEGEL und unser Artikel seitdem völlig falsch zitieren, indem einfach auf den Kojunktiv im Urteil verwiesen wird, der sinngemäß etwa lautet: "Dienste, die diesen Jugendschutz, den OTR bietet, nicht haben, *WÄREN* illegal, aber eben gerade *NICHT* OTR."
2016 erfolgte außerdem die Umstellung, indem es die hier so gefürchteten Aufnahmen mit niedrigen Auflösungen nur noch als Poolingaufnahmen gibt, sprich, es müssen überhaupt erstmal ausreichend Programmierungen erfolgen, bevor die Sendung überhaupt aufgenommen wird. Das ist gerade bei Nachtaufnahmen nach 22 Uhr bzw. Mitternacht meist praktisch ausgeschlossen, so daß man nichtmal mehr mit Kreditkartendaten an solche Aufnahmen kommt, weil diese Aufnahmen schlicht und einfach nicht existieren. --2003:EF:1706:3268:DC05:37CC:C96A:2FCB 12:57, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist schlicht kompletter Blödsinn. Man braucht keinen Premium-Account um Aufnahmen sehen zu können, teilweise kann man sie sogar kostenlos online streamen auf der Seite von OTR. Dazu braucht man nur einen Beginner-Account und dafür reicht eine Email-Adresse. --88.70.205.218 13:49, 26. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 05:33, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Formate

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Der Abschnitt Formate muß überarbeitet werden. Erstmal zwei Sachen von geringerem Interesse:

  • 1.) Um 2012/13 wurde bei Beibehaltung der vollen PAL-Auflösung die Datenrate des HQ-Formats stark runtergesetzt (die Admins bzw. Seitenbetreiber sprechen von: "Qualitätseinstellung" in ihrem Encoder, der natürlich einfach nur die Datenrate regelt). Bis dahin waren HQ-Aufnahmen (die als Downsize aus den ursprünglichen HD-Aufnahmen generiert werden) besonders von den ÖRs nicht von DVD zu unterscheiden, seitdem ist kaum noch ein Unterschied zwischen HQ und AVI zu erkennen.
  • 2.) Auf den Mirrors (nicht auf OTR selber) ist die ursprüngliche Bezeichnung AVI (für 576 × 432 bzw. 640 × 360) inzwischen durch SD ersetzt worden. Das ist OR bzw. TF, aber ich denke, das hat vor allem was damit zu tun, daß die HD-Lobby bei der Einführung von DVB-T, DVB-C, DVB-S und IPTV u. a. bei der EBU grundsätzlich viel zu niedrige Datenraten für digitales SD-TV durchgesetzt hat, damit mehr HD-Geräte und Anschlüsse verkauft werden, weil so digitales SD-TV kaum von MPEG-1-VCDs aus den frühen 90ern zu unterscheiden ist (übrigens ganz anders als handelsübliche MPEG-2-DVDs, denn die haben nachwievor eine wesentlich angemessenere Datenrate von ca. 6,5-9,8 Mbit/s). Sprich, seitdem denkt jeder, "SD" stünde für die Qualität von MPEG-1-VCDs aus den frühen 90ern, weshalb die Mirror angefangen haben, die AVIs in SD umzubenennen.

Kommen wir nun aber zum wichtigsten Punkt:

  • 3.) 2016 wurde das Standardformat geändert: Vorher wurde von allem (mit Ausnahme der Poolingsender) grundsätzlich mp4 und AVI angeboten und HQ genau wie HD nur, wenn genug Programmierungen der Sendung zusammenkamen. Seitdem wurde das Standardformat, das immer angeboten wird, auf HQ geändert, und mp4 und AVI gibt's genau wie HD nurnoch bei genug Programmierungen. --79.242.203.134 04:00, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Unbelegte Aussage

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Im Abschnitt Rechtliches haben wir dutzende Gerichtsurteile zugunsten von OTR samt der rechtlichen Grundlage des Dienstes im UrhG. Im November 2018 hat es nun aus heiterem Himmel eine Hausdurchsuchung beim Betreiber bzw. einem Zulieferer von OTR gegeben, ohne daß bis heute auch nur die geringste juristische Begründung dafür bekannt wäre, wovon außerdem der Hauptbetrieb von OTR (z. B. ÖRs und Pro7Sat1 Media) überhaupt nicht betroffen ist.

Angesichts dieser Tatsache bewegt sich die nicht nur völlig haltlose, sondern vor allem auch völlig *UNBEQUELLTE* Aussage unter Kritik, das Geschäftskonzept wäre: "nach geltender Rechtsprechung illegal" auf Reichsbürgerniveau und dem dortigen Wunschdenken, so nach dem Motto: "Nach geltender Rechtssprechung ist die Bundesregierung illegal". Ein solcher völlig unbequellter Blödsinn, der völlig der Geschäftsgrundlage von OTR wie auch den im Artikel mit Gerichtsorten, Spruchkammern und Aktenzeichen genannten Urteilen widerspricht bzw. sich auf eine völlig andere Geschäftspraxis als von OTR bezieht, ist sofort ersatzlos aus dem Artikel zu streichen.

Möglicherweise mag auch eine Verwechslung mit diesem im November 2018 vom EUGH ausdrücklich auf der Grundlage von nationalem italienischem Recht gefällten, ausdrücklich noch nicht rechtskräftigem Voraburteil zu einem namensähnlichen Dienst in England, der ganz anders als das deutsche OTR die Aufnahmen eben nicht verschlüsselt, sondern offen und wahllos (d. h. auch transnational, d. h. nicht primär für Zuschauer im Ursprungsland des jeweiligen TV-Senders) für jedermann ohne jede Anmelde- oder Registrierungspflicht ins Internet gestellt hat, der Grund für diese völlig haltlose Behauptung im hiesigen WP-Artikel zum deutschen OTR, womöglich sogar die Grundlage für die ebenfalls im November 2018 erfolgte Hausdurchsuchung beim Betreiber bzw. Zulieferer des deutschen OTR gewesen sein. Und ja: Ob die nach einem Jahrzehnt des ungebrochenen juristischen Siegeszuges von OTR vor dutzenden Gerichten erfolgte Hausdurchsuchung auf einer solchen Verwechslung mit dem namensähnlichen englischen Dienst beruhte (man vergleiche etwa die RedTube-Abmahnaffäre, wo sich das damals Ende 2013 die Erlaubnis zum juristischen Eingriff ausstellende Gericht eine ähnlich gigantische, im Nachhinein vollumfänglich zurückgenommene Fehlleistung durch Verwechslung zwar nicht von Firmen, aber von Geschäftsfeldern erlaubt hat), mag Glaskugelei sein, aber erstens wissen wir zu den Hintergründen bis jetzt nichts, zweitens tangiert diese Hausdurchsuchung den Hauptbetrieb von OTR nicht, und drittens bleibt die Behauptung der Illegalität im Artikel eben ganz einfach völlig unbequellter Blödsinn. --46.93.158.170 23:27, 23. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Selbstverständlich ist das illegal, was die da machen, und zwar in mehrerlei Hinsicht (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Jugendschutzrecht). Mit dem sogenannten „Recht auf Privatkopie“ (das es ohnehin nicht in dieser Form gibt) hat es jedenfalls nichts zu tun. Die Betreiber werden natürlich nicht müde, zu behaupten, dass es legal sei, was aber an der Tatsache der massiven Rechtsverletzung nichts ändert. Kürzlich mussten sie ja auch aufgrund juristischen Drucks der RTL-Gruppe deren Sender zähneknirschend aus dem Angebot entfernen (angeblich drohte die Abschaltung von in Europa befindlichen OTR-Servern; dies wurde allerdings nicht bestätigt, offenbar aufgrund eines NDA). Es ist anzunehmen, dass die Pro7-Sat1-Gruppe folgen wird. Davon abgesehen: Wenn das legal wäre, dann sollte man sich fragen, warum sie sich auf den Seychellen und Vanuatu (!) verstecken. Gerade habe ich gesehen, dass sie in ihren AGB außerdem einen Fantasie-Standort in der „Republic of Sealand“ nennen (ein Staat, den es gar nicht gibt), und die referenzierte Firma HavenCo existiert seit 10 Jahren nicht mehr. Übrigens gibt es die AGB nur auf englisch, obwohl der ganze Rest der Website auf deutsch ist (und sich auch gezielt an deutschsprachige Nutzer richtet). Also, legal geht irgendwie anders … --Winof (Diskussion) 13:47, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Du kannst ja noch soviel stänkern, kannst damit aber trotzdem nichts an der ganz einfachen Existenz von § 53 UrHG ändern, der exakt zur Legalisierung von kommerziellen Mitschnittdiensten für frei empfangbares Free-TV wie OTR existiert (vrgl. auch die nicht unmittelbar OTR oder kommerzielle Mitschnittdienste betreffende, aber von Gerichten wiederholt in den einschlagigen Urteilen zu kommerziellen Mitschnittdiensten als relevant zitierten verwandten deutschen Urteilen zur Sechs-Monats-Frist nach Kino-VÖ, wonach das Publikum das Recht auf Wahrnehmung und dauerhafter privater Aufzeichnung/Speicherung von Free-TV-Ausstrahlungen bekommt). Somit scheidet schonmal der Blödsinn von wegen Urheberrecht aus.
Wettbewerbsrecht ist ein noch größerer Blödsinn, den sich die RTL Group für eine verzweifelte Pressemitteilung aus den Fingern gesogen hat, um damit den eigenen öffentlichen Imageschaden zu begrenzen, weil RTL sich wieder mal öffentlich lächerlichgemacht hatte, als sie das letztemal vor Gericht verloren haben, denn wo ist hier bitteschön das angebliche Monopol? Wo ist der angebliche Abschlußzwang, daß jeder einfache User, der einen Internetanschluß hat, von OTR angeblich mit vorgehaltener Waffe erpreßt wird? RTL wird auf der ganzen Welt kein einziges Gericht finden, das ihnen die Existenz eines solches: "Wetteberwebsrechts" bescheinigen wird, das sich RTL ganz alleine ausgedacht hat und das so in keinem einzigen Gesetzbuch auf der Welt existiert. RTL haben damit ein einzigesmal einmal in einer Pressemitteilung behauptet, daß der Himmel grün wäre, aber dadurch wird der Himmel trotzdem nicht objektiv grün, und ein solches: "Wettbewerbsrecht" in einem solchen Sinne, das einem stinknormalen kommerziellen Mitschnittdienst (die es übrigens seit Jahrzehnten haufenweise gibt, inkl. offizieller Einträge im deutschen Handelsverzeichnis, mit Anzeigen in den Gelben Seiten usw.), die es wie Sand am Meer gibt, ein angebliches: "Monopol" untergejubelt werden könnte, gibt es einfach nicht.
Die eine einzige PM (eigentlich Phantasie-Mitteilung) von 2011 von wegen: "Wettebewersbrecht" von RTL ist bis heute aufgrund juristischer Haltlosigkeit ohne jede Konsequenzen geblieben, und RTL hat wahrscheinlich deshalb versucht, sich mit dem Zauberwort: "Wettbewerbsrecht" rauszureden, weil es zu der Zeit gerade geschafft hatte, mit diesem einen Zauberwort eine vollständige hauseigene Mediathek der ÖRs mit dem gesamten Sendematerial seit den 50ern gerichtlich zu verhindern, wobei das hier relevante: "Monopol" bzw. besonderer Vorteil durch Alleinstellungsmerkmal hier darin bestand, daß die ÖRs dank GEZ bzw. dem Rundfunkbeitrag über ein Milliardenbudget per anno verfügen und daher so eine Super-Mediathek aufbauen können, die Privaten wie RTL aber nicht über soviel behördlich eingetriebenes Geld wie die ÖRs verfügen. *DEN* Juristen will ich sehen, der es schafft, nachzuweisen, daß OTR per Rundfunkstaatsvertrag behördlich eingetriebene Staatsknete in Milliardenhöhe bekommt.
"Medienrecht" Hallo? Bist du fünf Jahre alt? Medienrecht, das sich nicht auf Urheber- bzw. Patentrecht oder Arbeitsschutz bezieht, ist der Teil des Rechts, der sich auf Meinungsfreiheit bezieht, also, ob zum Beispiel jemand allen Ernstes drucken darf: "Die Juden sind unser Unglück". Viel Spaß beim Versuch, den juristischen Begriff der Meinungsfreiheit mit OTR in Verbindung zu bringen. Das funktioniert höchstens im angelsächsischen Recht, wo der Begriff der expression wesentlich breiter ausgelegt wird als der der deutschen Meinung.
Jugendschutzrecht wurde bei OTR und Save.tv als Hinderungsgrund gerade juristisch ausgeschlossen, und zwar mehrfach. Nur wird das hier in unserem Artikel eben so verschwurbelt und vorsätzlich manipulativ falsch dargestellt, daß der unbedarfte Leser (du zum Beispiel) das genaue Gegenteil versteht. Nach Jugendschutzrecht haben mehrere Gerichte bis hin zum abschließenden Ende des Instanzenzuges (also unanfechtbar, solange der Bundestag keine neuen Gesetze erläßt), hintereinander geurteilt, daß OTR und Save.tv völlig legal sind, ebenso wie nach dem Urheberrecht auf Grundlage von § 53 UrhG. Weil die Urteile als allgemeine Einleitung aber jedesmal die allgemeine Tatsache thematisieren, daß Dienste, die *NICHT* derart auf Jugendschutz achten, illegal *WÄREN*, werden hier oder beim SPIEGEL vorsätzlich manipulativ nur die entsprechenden Abschnitte zitiert, die garnicht OTR und Save.tv betreffen, und dann behauptet, daß OTR illegal wäre, obwohl es gleich ein paar Sätze weiter in genau denselben Urteilen bis zum unanfechtbaren Ende des Instanzenzuges heißt, daß OTR völlig legal ist, *WEIL* es sich laut mehrfacher Gerichtsentscheidungen ausreichend um den Jugendschutz kümmert. Wie heißt's also im Juristenlatein so schön? Flaggus, finitus, caput ("Ende der Fahnenstange") in Sachen Jugendschutz, denn gegen das unanfechtbare höchstinstanzliche Urteil von 2011 in Sachen OTR und Jugendschutz kommt auch RTL nicht an. Und genau deshalb, weil RTL auch in Sachen Jugendschutz letztinstanzlich gegen OTR und Save.tv verloren hat, hat ja RTL 2011 unmittelbar als Reaktion auf die eigene Niederlage auch so verzweifelt getrötet, irgendwann einmal eine Klage wegen Wettbewerbsrecht anzuleiern (weil das ja vorher als RTLs Waffe im Kampf gegen die ÖRs so schön funktioniert hatte), und was bezeichnenderweise bis heute völlig unterblieben ist. Der ganze Teil zum Jugenschutz gehört daher im Artikel auch dringend überarbeitet und entschwurbelt, damit er nicht mehr vorsätzlich das totale Gegenteil suggeriert.
Und übrigens: Ich habe selber die Hausdurchsuchung vom November 2018 und die Einstellung der Aufnahmen der RTL Group in den Artikel eingefügt. Sowas gab's schon dutzende Male in der Geschichte von OTR, weil RTL wiederholt vorsätzlichen Prozeßbetrug mittels vorsätzlicher Vorspiegelung falscher Tatsachen über das Geschäftsmodell von OTR zum Erlangen von einstweiligen Verfügungen begangen hat (OTR leidet daher ebenso wie das bereits verlinkte Redtube immer wieder darunter, das deutsche Gerichte bei dann flugs wieder zurückgenommenen EVs einfach zu blöd sind, das Neuland Internet auf Anhieb technisch zu verstehen, so daß ihnen auf die Schnelle was von bösen und ganz, gaaaaanz illegalen Raubmordkopierern suggeriert werden kann), die daher jedesmal innerhalb weniger Tage oder Wochen gerichtlich rückgängig gemacht wurden, so daß OTR die RTL Group jedesmal nach kurze rUnterbrechung wieder angeboten hat. Derzeit paßt's eben wunderbar zeitlich mit dem Urteil nach ausdrücklich ganz allein italienischem Recht wegen dem namensähnlichen britischen Dienst mit technisch wie urheberrechtlich ganz anders gelagertem Geschäftsmodell zusammen, weshalb zu vermuten sein dürfte, daß RTL sich diesmal durch unzulässigen Verweis auf das EUGH-Urteil strafbar gemacht hat, das inzwischen schon wiederholt in den Medien fälschlich als gegen das namensähnliche deutsche OTR gerichtet bezeichnet wurde.
Nur leider hat OTR nie was davon, wenn RTL mal wieder Bußgelder wegen des wiederholten Prozeßbetrugs zahlen muß, weil die Strafzahlungen, die RTL immer wieder löhnen muß, immer ganz allein ans Staatssäckel gehen. Eigentlich müßte langsam mal OTR per Verweis auf einen der Stalkingparagraphen die RTL Group auf fünf- bis sechsstelligen Schadensersatz verklagen, damit auch OTR mal finanziell für die andauernden Fälle von Prozeßbetrug durch RTL entschädigt wird. Und genau wegen dieser immer wieder nach kurzer Zeit als rechtswidrig zurückgenommener EVs durch RTL hat OTR damals ja auch die Server nach Tschechien verlegt, weil die tschechischen Behörden sich von vonhrerein weigern, Hals-über-Kopf-EVs auf Grundlage des deutschen Urheberrechts zu vollstrecken; oder das war zumindest bis zum neuerlichen, ebenfalls im Herbst 2018 erlassenen Gesetz zur verstärkten gegenseitigen Amtshilfe innerhalb der EU so, was ebenfalls zeitlich zur derzeit andauernden Wiederholung des durch RTL angeleierten Theaters paßt, das aus juristischen Gründen bisher nie von Dauer war.
Wenn dir also keine besseren Argumente als ein paar Ausschnitte aus juristisch völlig irrelevant frustriert rumjammernden Pressemitteilungen von RTL einfallen, die von Medien wie dem SPIEGEL im Sinne von RTL zitiert werden, kommen die unbelegten und ganz einfach falschen Abschnitte in den nächsten Tagen raus und der Rest wird so entschwurbelt, daß sie nicht mehr vorsätzlich das genaue Gegenteil suggerieren. --46.93.158.170 00:43, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten
So, wie immer hat die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf dem Eilweg erwirkte einstweilige Verfügung von RTL wieder mal nur ein paar Wochen vorgehalten, diesmal rund sechs Wochen, bis die Angelegenheit mal wieder juristisch einwandfrei niedergeschlagen wurde. Wie die Hauptseite von OTR mitteilt, sind die Sender der RTL Group seit Anfang März wieder verfügbar. --2003:EF:13C6:FE60:11D5:2964:D55B:35FC 04:11, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Selbstverständlich ist das illegal, was die da machen, und zwar in mehrerlei Hinsicht
Dann kannst du das bestimmt selbsverständlich durch die Benennung entsprechender und sich konkret auf OTR beziehender Urteile oder durch eine schöne Subsumtion rechtlich begründen.
Und nicht nur labern. An der Inhaltslosigkeit deines "Beitrages" ändert auch dein Account hier nix. --88.67.116.19 15:50, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Aber RTL selbst ist weiterhin nicht verfügbar, soweit ich das sehe.

Enorme Preissteigerung Anfang 2023 + aggressive Werbung

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OTVR hat im Januar die Preise teils verdoppelt und dies in einer Popup-Mitteilung auf der Website mit steigenden Kosten im Zuge der Inflation erklärt. Das erscheint unverhältnismäßig. Zudem hat auch der Einsatz von Werbung massiv zugenommen. Es dauert mitunter mehrere Anläufe Aktionen (Sendung suchen, Zustimmung etc.) durchzuführen, weil Popup-Fenster jedes Tippen und Klicken unterbrechen. Ich habe erstmal nur die Preissteigerung untergebracht. --Virtuella (Diskussion) 06:42, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Nun ja, Hostingkosten sind in der Tat erheblich gestiegen. Ich habe mehrere Server bei verschiedenen Anbietern gemietet (sowohl sog. Root-Server als auch V-Server), und deren Gebühren sind in den meisten Fällen im Laufe der letzten zwei Jahre tatsächlich im Schnitt um etwa 50 % gestiegen – manche mehr, manche weniger (in einem Fall durfte ich mir aussuchen, ob ich höhere Gebühren bezahle oder den V-Server gedrosselt bekomme). Bei diesen Dienstleistern machen die Energiekosten den Löwenanteil der Ausgaben aus. Ich habe einmal die Stromrechnung des Rechenzentrums an meiner Uni gesehen; da kommen einem die Tränen – und das war noch vor der aktuellen Energiekrise. Ich finde es daher nicht völlig abwegig, dass Anbieter wie OTR, die auf RZ-Hosting bzw. -Housing angewiesen sind, ihre Preise deutlich anheben müssen.
Davon abgesehen ist es nicht Aufgabe der Wikipedia, zu beurteilen, was „unverhältnismäßig“ oder „unangemessen“ ist. Man kann das höchstens wiedergeben, wenn es dazu eine eindeutige Rezeption gibt (mit entsprechender Quellenlage).
Übrigens, ich persönlich habe OTR schon vor ein paar Jahren den Rücken gekehrt. Nicht wegen der Gebühren, sondern weil ich die Benutzung viel zu umständlich und zeitraubend fand, und dafür war die Qualität der Aufnahmen zu schlecht. --Winof (Diskussion) 13:00, 16. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ist das hier die Verbraucherzentrale oder der Kummerkasten? --88.67.117.200 10:23, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten