Diskussion:Opting-up
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von BBCLCD in Abschnitt Formulierung
Formulierung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist IMHO gar nicht ideal formuliert. Es müsste daraus hervorgehen, dass hier bei > 49 % der Stimmen immerhin ein Kaufangebot gemacht werden muss, wogegen beim O.-out überhaupt keines nötig ist. Zudem heisst das BEHG seit 1.1. 2023 nicht mehr so, hat einen anderen Namen. Ferner ist das verlinkte Gesetz NICHT das BEHG! Gruss--62.202.191.228 03:23, 19. Mär. 2023 (CET)
- Wie heisst denn das dem BEHG-Gesetz entsprechende hier relevante Gesetz?--BBCLCD (Diskussion) 16:04, 20. Mär. 2023 (CET)