Diskussion:Optionsanleihe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Dab0015 in Abschnitt weiterer defekter Link:
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ohne bedingte Kapitalerhöhung

[Quelltext bearbeiten]

Bin zwar kein Buchhalter, habe aber soeben gelesen, dass (zumindest in der Schweiz) eine bedingte Kapitalerhöhung nicht zwingende Voraussetzung ist. D.h. die Optionen können auch durch den Erwerb eigener Aktien am Markt eingelöst werden (Siehe Schweizer Obligationenrecht OR 659ff.

Marco (nicht signierter Beitrag von 84.75.149.101 (Diskussion) )

Könntest Du bitte die entsprechenden Artikel hier verlinken? Der von Dir genannte Artikel hat so erstmal nichts mit Optionsanleihen zu tun. Danke und Grüße --AT talk 19:15, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hallo,

würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte... Mich Interessiert wie die Berechnung ist bei der Optionsanleihe mit und ohne Optionsschein...

Was ist denn eigentlich "mehr WERT"?

Lg..

Rosi

die Optionsanleihe wird an der Börse mit drei Kursen gehandelt:

Optionsanleihe cum ("mit"); Optionsanleihe ex ("ohne")und Optionsschein

Optionsanleihe cum hat den Höchsten kurs, weil dort das Recht des Optionsscheins noch vorhanden ist und man den Optionsschein und die Anleihe kauft.

Bei der Optionsanleihe ex wird nur noch die Optionsanleihe gehandelt.

Der Optionsschein kann nur für sich gehandelt werden und hat deshalb er einen eigenen Kurs.


Die Rechnungen kannst du im Kompaktwissen Bankbetriebslehre nachschlagen. das sind mehrere seiten. Viel Spass dabei.

Ich hoffe das konnte dir ein wenig helfen.

LG Jessie

Optionsschein keine Call-Option?

[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Ausführungen für schlicht falsch:

  • (1) Eine Option kann einen beliebigen Stillhalter haben
  • (2) Eine Option kann eine beliebige Laufzeit haben.

Falls niemand einen stichhaltigen Grund liefert, lösche ich den Absatz. --Marinebanker 21:31, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Erledigt --Marinebanker 19:06, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Vergabe von ISIN

[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel fehlt der Hinweis, dass Optionsanleihen eine ISIN zugeteilt bekommen. Die Anleihe ohne den Optionsschein und der Optionsschein selber haben auch jeweils eine ISIN.

Bevor ich diesen Hinweis in den Artikel aufnehme, möchte ich noch die Frage stellen, ob das auch auf alle Optionsanleihen zutrifft? Gibt es da keine Ausnahmen? Hat eine Optionsanleihe auch gleich immer eine Zulassung zum Börsenhandel? Wenn eine Firma eine Anleihe privat plaziert und dabei gleich noch eine Kauf-Option vereinbart. In diesem Fall würde nur ein einziges Stück verkauft. Wäre das dann nicht auch eine Optionsanleihe? --Julius-m 20:33, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde nicht, dass der Hinweis fehlt. Was ist denn die Besonderheit bei Optionsanleihen, dass man das Thema WKN hier diskutieren muss? Siehe hierzu auch Diskussion hier: Diskussion:Optionsschein#Optionsscheine und WKN bzw. ISIN --Marinebanker 22:27, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ergänzung Entscheidungsgründe

[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön wenn jemand noch im Abschnitt "Abgrenzung zur Wandelanleihe" ergänzen könnte, wann sich Unternehmen aus welchen Gründen für die Emission des einen oder anderen Finanzinstruments entscheiden! Beste Grüße und Dank Bahnemann 10:29, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

weiterer defekter Link:

[Quelltext bearbeiten]

http://www.riskreturn.ch/files/pdf/studies/WandelOptionsAnleihen_D.pdf beide ersetzt durch [1] --Dab0015 (Diskussion) 11:26, 31. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

  1. Hans Paul Becker: Investition und Finanzierung, 6. Auflage, Wiesbaden, Springer Gabler Verlag, 2013, S.214