Diskussion:Otto (Bayern)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von RLampe in Abschnitt Krankheit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Behauptung mit der Borderline-Persönlichkeitsstörung ist falsch, wenn man die Schilderung der Insbrucker Nachrichten berücksichtigt. Borderline wird zwar hin und wieder für Ludwig II behauptet - für Otto habe ich das noch nie irgendwo gehört. Die Beschreibung aus den Innsbrucker Nachrichten würde für eine Schizophrenie (kataton?) sprechen.

Innsbrucker Nachrichten

[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist das angeführte Zitat aus den Innsbrucker Nachrichten zu lang! Vielleicht kann dies Jemand etwas komprimieren oder durch ein kürzeres ersetzen. --132.180.76.37 08:05, 23. Sep 2005 (CEST)

Ich finde ihn ganz spannend. 134.93.204.100 15:23, 26. Jan 2006 (CET)

Finde ich auch recht interessant, keinesfalls ist es notwendig hier zu kürzen. Mir stellt sich eine ganz andere Frage: Wieso gibt es keinerlei weitere Ausführungen ob diese Diagnose zutreffend/völlig haltlos ist? -- -FG- 20:06, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ungekürzt so lassen! Eine heutige Einschätzung der Erkrankung wäre aber wünschenswert. --Frau Olga 17:43, 18. Aug. 2016 (CEST)

Mein Änderung vom 8. 12. 07

[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel in großen Zügen überarbeitet, dabei insbesondere die völlig mit zu exakten Daten überladene Biographie etwas bereinigt (das auf den Tag exakte Datum des Wartburgsbesuches ist nun wirklich nicht relevant). Außerdem ist die Nennung aller Beförderungen und Auszeichnung kaum von Bedeutung, habe das etwas gekürzt (außerdem ist "Ritterkreuz I. Klasse" eine ungenaue Angabe (Ritterkreuz welchen Ordens?)). Viel wichtiger erscheint mir die jetzt eingebaute Einordnung der Zeit Ottos I. in einen historischen Kontext. Und ganz wichtig: biographische Artikel bitte (!!!) in der Vergangenheit, nicht im Präsens verfassen. Danke! Gruß Ogb 20:28, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Quelle bitte?

[Quelltext bearbeiten]

Beides in Verbindung wird heute als Hauptursache für das unspektakuläre und ohne Widerstände erfolgte Ende des bayerischen Königreiches 1918 angesehen. Also da hätte ich doch gerne mal eine Quelle, wer das denn behauptet. Das Ende der bayrischen Monarchie ist einhergegangen mit 1) einem Bürgerkrieg 2) der ununterbrochenen Herrschaft einer bis auf die Knochen monarchistischen Partei, der BVP, bis zu deren Auflösung durch die Nazis und 3) damit, daß der Kronprinz Rupprecht 1946 der wohl aussichtsreichste und gewissermaßen im Wortsinn geborene Kandidat für den Posten eines bayrischen Staatspräsidenten war, wäre dieser Posten geschaffen worden. Unter einem unspektakulären und widerstandslosen Ende stelle ich mir etwas anderes vor. --84.154.64.229 11:51, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist vielleicht etwas missverständlich formuliert, aber das Ende war unspektakulär und ohne Widerstände, die Folgen natürlich nicht. Ludwig III. ist sang- und klanglos mit seinem Hofstaat aus München verschwunden, ohne auch nur das Geringste gegen die (zu diesem Zeitpunkt nicht einmal übermäßig bedrohliche) Situation in der Hauptstadt zu unternehmen. Er konnte gar nicht eilig genug die bayerischen Soldaten und Beamten aus ihrem Eidverhältnis entlassen und sich nach Österreich flüchten (auch wenn er seinen Thronverzicht dort, in Schloss Anif, gern wieder zurückgenommen hätte). Die Kriegsmüdigkeit der Bevölkerung hatte derart überwältigend die alte Monarchie aus den Angeln gehoben, dass der ohnehin geschwächte König (Verfassungsänderung am 2. November 1918, die Bayern faktisch zur parlamentarischen Monarchie gemacht hatte) keinen anderen Ausweg mehr sah. Eine Quelle ist beispielsweise Schrott, Ludwig: Die Herrscher Bayerns, München 1967, S. 230 - 232, oder auch Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München 2007, S. 77. Gruß Ogb 15:08, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
PS: Das Ende der Monarchie war nicht der Auslöser für den Bürgerkrieg, sondern die Ermordung Eisners und die darauf folgende Ausrufung der Münchner Räterepublik am 7. April 1919. Bei den Kämpfen ging es nicht um die Wiedererrichtung der Monarchie, sondern um die Niederwerfung der Kommunisten durch Freikorps und Reichswehr, wobei zahlreiche Grausamkeiten begangen wurden (denn nicht der König, sondern die Weimarer Regierung hatte die Freikorps um Hilfe gebeten!). Gruß Ogb 15:15, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, letzteres ist klar. Dennoch meine ich schon sagen zu können, daß die Gesamtsituation der Jahre 1918/1919 so war, daß man sie auch nicht ganz in ihre Einzelteile zerlegen kann. --84.154.86.112 10:57, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Die Gesamtsituation der Jahre 1918/19 heißt aber Revolution in Deutschland, und nicht Ende der Monarchie in Bayern. Die Abdankung Ludwigs III. ist eine einzelne Episode von vielen, aber sie - und sie allein! - bedeutet nun einmal "Ende der Monarchie in Bayern". Nicht dieses Ende ist der größere Kontext, sondern die Revolution in ihrer Gesamtheit. Insofern ist die Gewichtung in meinen Augen hier historisch völlig korrekt. Gruß Ogb 12:34, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Noch mehr: Der Kontext der Revolution war die 3. Note Wilsons von Ende Oktober / Anfang November 1918 mit der Forderung nach Absetzung der deutschen Monarchen als selbstverständlich allein kriegsschuldig. Das war der Rahmen und die Forderung, vor der sich die Monarchen gestellt sahen. Da konnten und wollten sie weder im Reich, noch in den Bundesstaaten einen Bürgerkrieg gegen die unruhigen Teile des Volkes führen, neben einer Fortführung des Krieges gegen die Westalliierten, sondern traten ab. Man könnte es ihnen heute durchaus zum Guten anrechnen. (nicht signierter Beitrag von 79.229.159.77 (Diskussion) 13:20, 7. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Krankheit

[Quelltext bearbeiten]

Ja und was war jetzt mit ihm, weiss man das mittlerweile? Der Bericht der Innsbrucker Nachrichten liest sich wirklich interessant. -- Marzahn 01:06, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das wurde als Langzitat entfernt. [1], obwohl es schon seit 12 1/2 Jahren im Artikel stand.[2] Allerdings besteht kein urheberrechtlicher Schutz mehr, denn der Zeiungsbericht ist aus dem Jahr 1889. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 15:44, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"Beziehungsweise"

[Quelltext bearbeiten]

Da steht: "Sowohl von Ludwig II. als auch seinem Bruder Otto I. wurde behauptet, beide seien geisteskrank beziehungsweise schwermütig." Nach der eigentlichen Funktion von "beziehungsweise" bedeutet das, Ludwig II wurde für geisteskrank und Otto I. für schwermütig gehalten. Ist das die beabsichtigte Bedeutung? Oder könnte der Satz genauer formuliert werden? —Wegesrand (Diskussion) 14:20, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeitung

[Quelltext bearbeiten]

Habe den Abschnitt "Krankheit" heute, (12.03.2024) überarbeitet. Die Behandlung lag zunächst in den Händen von Berhard von Gudden, bevor Hubert Grashey nach dem Tod seines Schwiegervaters zuständig wurde. Habe das Modell der Prinzenärzte (Assistenzärzte der Kreisirrenanstalt) in die Beschreibung aufgenommen, das auf Gudden zurückgeht. Die Diagnose "paranoid-halluzinatorische schizophrene Psychose", die offenbar auf Burgmair/Weber (2002) zurückgeht, habe ich mit Zweifeln von Häfner (2008) und mit seiner Vermutung "Neurolues" gegenübergestellt. Offenbar gibt es unter den Psychiatern unterschiedliche Beurteilungen des Krankheitsbildes. {{unsigniert|RLampe|21:31, 12. Mär. 2024 (CET)} Sorry, ich habe mich zum erstem Mal an einer Diskussion beteiligt. Jetzt hole ich die Signatur nach: --RLampe (Diskussion) 22:29, 14. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Griechenland

[Quelltext bearbeiten]

Evtl. sollte man eine Titelzeile einfügen "Dieser Artikel behandelt Otto von Bayern, für den ersten König von Griechenland siehe Otto_(Griechenland). 80.147.195.18 10:31, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

https://de.wikipedia.org/wiki/

Stimmt ein Datum nicht?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe soeben in der Liste der Herrscher namens Otto eine Referenz entfernt, weil ich denke, dass diese Liste der falsche Ort für Belege ist. Falls die Jahreangabe "König von Bayern (1886–1913)" falsch ist, bitte ich um Korrektur dort. --Plenz (Diskussion) 23:57, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Falsches Zitat?

[Quelltext bearbeiten]

Das Zitat, das Ludwig Thoma zugeschrieben wird „Die Monarchie braucht einen sichtbaren Repräsentanten. Ein König, der dem Volk völlig entzogen wird, den nur Paparazzi heimlich in seinem Internierungsschloss Fürstenried abschossen, schadet dem System.“ - kann irgendwie nicht stimmen, oder? Jedenfalls nicht wörtlich. Zu Ludwig Thomas Zeiten gab es das Wort Paparazzo doch noch gar nicht? --194.230.44.128 13:25, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Ich möchte meinem Vorredner auf das heftigste zustimmen. M. W. geht die Figur des Paparazzo auf den Film "La Dolche Vita" zurück, der lange nach 1907 gedreht wurde. --82.113.98.127 11:05, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Volljährig mit 18?

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Mit Erreichen der Volljährigkeit am 27. April 1866 folgte seine Beförderung zum Hauptmann und sein Eintritt in den aktiven Militärdienst beim Infanterie-Leib-Regiment." Es wundert mich, dass in Bayern 1866 die Volljährigkeit bereits mit 18 Jahren erreicht worden sein soll, rangierte die Altersgrenze doch zu jener Zeit in Deutschland eher im Bereich 21 bis 25 Jahre. Ist die Angabe im Artikel wirklich korrekt und belegbar? (In dem Einzelnachweis Süddeutsche am Ende des fraglichen Absatzes werden weder die Beförderung zum Hauptmann noch die Volljährigkeit erwähnt.) Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 13:49, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Doch, das scheint zu stimmen. Auch in Schweiggerts Otto-Biografie heißt es entsprechend: "Otto war am 27. April 1866 volljährig geworden. Mit diesem Datum standen ihm nicht nur ein eigener Hofstaat und eine Apanage von 80000 Gulden zu. Er wurde auch zum Hauptmann befördert, womit sein aktiver Militärdienst beim Infanterie-Leib-Regiment begann." (Schweiggert: Bayerns unglücklichster König, München 2016, S. 60.) Damit ist allerdings nicht die allgemeine bürgerliche Volljährigkeit gemeint, die in Bayern um 1870 bei 21 Jahren lag, sondern die sog. "Mündigkeit", ab deren Eintritt man in weiten Bereichen rechtsfähig wurde. Mit 18 Jahren hatte man im Haus Wittelsbach zu dieser Zeit das Alter erreicht, in dem man ohne Einsetzung einer Regentschaft im Fall des Falles als regierender Fürst herrschen konnte - das ist hier wohl gemeint. Die Begriffe "Volljährigkeit", "Mündigkeit" und auch "Großjährigkeit" werden offenbar in der Literatur (und auch in den Quellen) gern synonym verwendet. Gruß Ogb (Diskussion) 21:32, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für diese ausführliche und erhellende Antwort! Und natürlich fürs Nachschauen. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 21:55, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten