Diskussion:Otto Georg Thierack
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Todestag, Zusammenführung der Diskussion
[Quelltext bearbeiten]"† 22. November 1946 in Stukenbrock" Todesdatum laut Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch Verlag 2002, Zweite Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-13086-7, S. 458.
- "[...] vergiftete sich Thierack [...] am 26. Oktober 1946 [...]" Welches Todesdatum ist nun das richtige? (nicht signierter Beitrag von 217.235.167.234 (Diskussion | Beiträge) 15:52, 20. Jan. 2010 (CET))
- Gute Frage. Bei Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, 2. Aufl. Fischer TB 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 623 wird der 26. Oktober 1946 angegeben. Hermann Weiß Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Fischer TB 2002, ISBN 3-596-13086-7, S. 458 gibt abweichend den 22. November 1946 an. --Gudrun Meyer 13:20, 15. Feb. 2010 (CET)
- Die Berliner Zeitung vom 22. November (sic!) 1946 hat in Bezugnahme auf AP den Selbstmord von Thierack am 26. Oktober 1946 verkündet.--scif (Diskussion) 15:26, 28. Nov. 2014 (CET)
- Yad Vashem nennt auch den Oktober, siehe http://collections.yadvashem.org/photosarchive/en-us/5749732_58777.html R2Dine (Diskussion) 16:34, 28. Nov. 2014 (CET)
„Kriegsverbrecher“
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie „Kriegsverbrecher“, in die Thierack heute eingeordnet wurde, habe ich erstmal wieder herausgenommen, weil mir nach der Lektüre des Artikels nicht klar ist, inwiefern er Kriegsverbrecher war. Selbstverständlich war er ein Verbrecher, das ist klar, aber seine Handlungen scheinen keinen besonderen Zusammenhang mit dem Krieg gehabt zu haben, sondern nur in der gleichen Zeit stattgefunden zu haben. (Vergleich: Auch Leute wie Streicher oder Eichmann würde ich nicht als Kriegsverbrecher ansehen.)
Können wir uns hier darüber einigen, bevor evtl. die Kategorie wieder eingestellt wird? --Skriptor ✉ 23:53, 9. Feb 2005 (CET)
- Dass Thierack ein Kriegsverbrecher war, geht z.B. aus der Biographie von Speer hervor, in der Speer Thierack wörtlich zitiert. Die im Artikel erwähnten Massenmorde in Plötzensee hingen eng mit der Kriegslage zusammen, wie die von der Gedenkstätte Plötzensee publizierte Broschüre beschreibt. Blindcarty 05:56, 8. Jan. 2008 (CET)
Selbstverständlich ist Thierack ein Kriegsverbrecher , seine Opfer sind alle im Zusammenhang mit den Krieg Hingerichtet worde. Natürlich sind Streicher und Eichmann auch Kriegsverbrecher. Bitte kann jemand diesen Menschen wieder und Kriegsverbrecher einordnen?
Michel (nicht signierter Beitrag von 93.193.55.215 (Diskussion | Beiträge) 10:13, 15. Feb. 2010 (CET))
In einem Bericht des Reichsjustizministers Otto Georg Thierack über eine Besprechung mit Reichsführer SS Heinrich Himmler vom 18. September 1942 wird neben Staatssekretär Dr. Curt Rothenberger und SS-Gruppenführer Bruno Streckenbach auch SS-Obersturmbannführer Horst Bender erwähnt. Inhalt der Besprechung unter Punkt 2 war die
„Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit. Es werden restlos ausgeliefert die Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer, Polen über 3 Jahre Strafe, Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers…[1]“
Allein dieser Bericht belegt, dass Thierack ein Kriegverbrecher war. Besteht die Auflistung doch vor allem aus Kriegsgefangenen.
- Ohne entsprechendes Gerichtsurteil ist die Einordnung in die Kategorie Kriegsverbrecher nicht gerechtfertigt bzw. POV - leider. R2Dine (Diskussion) 09:01, 30. Jan. 2018 (CET)
- Richtig. Im Übrigen ist sehr zweifelhaft, ob die oben zitierte Anweisung als Kriegsverbrechen gelten könnte. Schließlich geht es dabei offenbar um Verurteilte ("aus dem Strafvollzug"). Über die Natur der NS-Justiz bauchen wir nicht reden, aber für eine Einordnung als Kriegsverbrechen ist dieser Punkt sehr bedeutsam und hinderlich. 88.65.40.9 04:20, 2. Sep. 2023 (CEST)
Was ist darunter zu verstehen?
[Quelltext bearbeiten]Zitat: Seit seinem Amtsantritt als Reichsminister der Justiz im August 1942 sorgte Thierack für eine Abkürzung der von seinem Ministerialdirigenten Wolfgang Mettgenberg so genannten „papierenen“ Arbeitsweise bei Gnadenverfahren für zum Tode Verurteilte. Was bedeutet das konkret? --O DM 16:42, 23. Okt. 2008 (CEST)
Diese Sätze sagen mir auch nichts, kann die jemand erläutern?
Michel (nicht signierter Beitrag von 93.193.55.215 (Diskussion | Beiträge) 10:13, 15. Feb. 2010 (CET))
- Auch die von mir zur Überarbeitung herangezogene Dissertation von Sarah Schädler nennt diese Bezeichnung nicht. Sie führt auf S. 320-322 eine Intervention von Hitler zur Verschärfung der Gnadenpolitik an. Angeblich warteten 900 zum Tode verurteilte wochen- und monatelang auf die Vollstreckung, bei Luftangriffen könne es zu Befreiungen kommen. Thierack ordnete am 8. September 1943 an, dass Todesurteile unverzüglich zu vollstrecken seien, ohne dass noch Stellungnahmen des erkennenden Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder übergeordnete Behördenmitarbeiter abzugeben seien; nur im RJMisterium gab es einen Tag- und Nachtdienst für "Blitzvollstreckungen." - Ich entferne den unbelegten Satz und ergänze ggf. --Holgerjan (Diskussion) 16:45, 7. Feb. 2013 (CET)
Schlagende Verbindung
[Quelltext bearbeiten]Thierack hat auf dem Foto mehrere Schmisse. Also müsste er Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung gewesen sein. Ist die bekannt? --Turan MUC 18:48, 12. Dez. 2010 (CET)
- Sieht schon derb danach aus, aber laut http://www.frankfurter-verbindungen.de/korporierte/t.html sind das in der Tat wie im Artikel erwähnt Kriegsverletzungen...Die Liste aus dem Link ist an sich recht exakt, daher glaub ich das einfach mal. LG --NobbiNobb 23:04, 10. Mär. 2011 (CET)
Überarbeitungskommentar
[Quelltext bearbeiten]Bislang ist diese Literatur/Dissertationen nicht beigezogen und ausgewertet (in HH nur in Zentralbibliothek Recht zugänglich)
- Konstanze Braun: Dr. Otto Georg Thierack : (1889 - 1946) Frankfurt am Main ; New York : Lang 2005., ISBN 3-631-54457-X
Die Wertung im Intro ("Kriegsverbrecher") sollte per ref belegt werden (Im Inhaltsverzeichnis von Braun gibt es Angaben zu Ermittlungen der Nürnberger Ankläger sowie zu Sühneverfahren in Berlin). Bislang wäre es nur durch die Verurteilung von Schellenberg ableitbar (TF)
Einige unbelegte Stellen, die ich nicht bei Schädler fand, habe ich auskommentiert [1]
Der Abschnitt "Zusammenfassende Einschätzung" ist ohne Belege als TF so nicht haltbar. Ich werde den Abschnitt baldmöglichst überarbeiten. --Holgerjan (Diskussion) 16:42, 5. Feb. 2013 (CET)
Gestrichen: --Zusammenfassende Einschätzung--
Der stark mit der Einrichtung der Konzentrationslager verbundene Thierack besuchte sie mehrmals, kannte gut die Bedingungen darin und bejahte sie völlig.
Er gestaltete das deutsche Recht so um, dass es ein Werkzeug der nationalsozialistischen Herrschaft wurde, um alle Verbrechen der Nationalsozialisten zu legalisieren. Seine Handhabungsänderungen wie „Vernichtung durch Arbeit“ und Herausnahme der osteuropäischen Nationalitäten aus der Zuständigkeit der Justiz sollten dazu beitragen – wie er es selbst bezeichnete – diese Nationalitäten „auszurotten“, um die deutsche Besiedlung dieser Gebiete zu erleichtern.--Holgerjan (Diskussion)
Weitere Literatur
[Quelltext bearbeiten]Bisher unberücksichtigt: Pieper/Schmeitzner/Naser Braune Karrieren. NS-Protagonisten in Sachsen am Beispiel Dresdens Sandstein-Verlag 2012, da S. 106-114 Autor ist Wolfgang Howald. Da werden noch einige Fakten erwähnt, die hier bisher unerwähnt bleiben wie z.B Thieracks Rolle am VGH. Auch das Nachkriegsgeschehen um Thierack wird ausgeleuchtet. Als Todesdatum wird auch der 26. Otober 46 angeführt. Ich sehe nicht wirklich, warum die beiden abweichenden Todesdaten nicht auch im Einführungstext vermerkt werden können.--scif (Diskussion) 19:28, 26. Nov. 2014 (CET)
Dokument 654-PS
[Quelltext bearbeiten]"Dokument 654-PS abgedruckt bei IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher" - Handelt es sich dabei um ein Original oder wieder mal nur, um die Abschrift einer beglaubigten Kopie? --105.0.254.24 19:28, 20. Sep. 2017 (CEST)
- ↑ Buchenwald. Mahnung und Verpflichtung. Dokumente und Berichte. Herausgegeben im Auftrag der Fédération Internationale des Résistants, des Victimes et des Prisonniers du Fascisme (FIR) von dem Internationalen Buchenwald-Komitee und dem Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR. Röderbergverlag, Frankfurt am Main 1960. 621 Seiten, mit Bildteil und Lagerplan, S. 31