Diskussion:Otto von Habsburg/Archiv/2007
Nicht mehr Oberhaupt der Familie Habsburg?
Möchte ja nicht allzu misstrauisch sein, da ich aber via Google auf die Schnelle keine Bestätigung der Behauptung gefunden habe, dass Otto nicht mehr Oberhaupt der Familie Habsburg ist, bitte ich um eine Quellenangabe. Danke -- Gugganij 00:57, 17. Jan. 2007 (CET)
und auch eine angabe warum er nicht mehr chef des hauses sei und wer sein nachfolger sei. denn darüber steht nichts im artikel. --Spiros 21:43, 18. Jan. 2007 (CET)
Werde diese Behauptung innerhalb von drei Tagen entfernen, wenn keine Quelle nachgeliefert wird. lg -- Gugganij 12:28, 23. Jan. 2007 (CET)
Erzherzog Otto ist nach wie vor Oberhaupt des Hauses Habsburg. Lediglich als Chef und Souverän des Ordens vom Goldenen Vlies hat er seinen erstgeborenen Sohn Karl eingesetzt. -- TWS 19:42, 31. Jan. 2007 (CET)
- Mit einer guten Quelle versehen kann diese Information ja in den Artikel einfließen. lg -- Gugganij 01:31, 1. Feb. 2007 (CET)
Verwendung der Apanage zur Finanzierung des Widerstandes gegen "Hitler-Deutschland"
Die Behauptung, Otto von Habsburg habe die bis 1938 an ihn gezahlte Apanage "zur Finanzierung des Widerstandes gegen Hitler-Deutschland während des 2. Weltkrieges" verwendet, ist nicht mit Quellenangaben belegt. Sie erscheint mir im Hinblick darauf, daß die Familie Habsburg infolge der Beschlagnahme ihres Vermögens über keine wesentlichen finanziellen Mittel mehr verfügt haben dürfte, jedoch gleichwohl weiterhin ihren Lebensunterhalt zu bestreiten hatte, auch wenig plausibel. Den entsprechenden Satz habe ich daher einstweilen gelöscht. --Bert Heisterkamp 15:17, 30. Jan. 2007 (CET)
Laut Biographie Baier/Demmerle hatte Habsburg 1945 durch die Finanzierung des Widerstandes erhebliche Schulden die er anschließend durch seine Erträge aus Büchern/Vortragsreisen etc. zurückzahlte.
- Diese Quellenangabe dürfte nicht ausreichend sein. Zudem ginge aus dem Umstand, daß Otto von Habsburg für die "Finanzierung des Widerstandes" erhebliche Schulden gemacht hat, nicht ohne weiteres hervor, daß er seine Apanage hierfür eingesetzt hat. Denkbar wäre auch, daß er diese ausschließlich zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwendet- und den "Widerstand" mit Krediten finanziert hat. Angesichts des Umstandes, daß das Thema Widerstand und Kollaboration nach dem Krieg in allen durch das Deutsche Reich besetzten, annektierten oder "angeschlossenen" Gebieten - insbesondere auch in Österreich - Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen war, deren Beteiligte sich wechselweise der Verbreitung von Unwahrheiten bezichtigten, sollte hier meiner Ansicht nach besonders präzise gearbeitet werden. Dazu sollte auch gehören, konkret und unter Angabe einer belastbaren Quelle mitzuteilen, in welcher Weise Otto von Habsburg sich für den Widerstand gegen Hitler engagiert hat. --Bert Heisterkamp 12:22, 8. Feb. 2007 (CET)
Als Literatur zum Widerstand dienen zB. die im Artikel angeführten Autoren (Baier/Demmerle, Rauchensteiner etc.) Unterschrift nachgetragen von K@rl 10:19, 16. Feb. 2007 (CET) Bitte mit vier ~ unterschreiben, damit auch später zeitliche Zuordnungen möglich sind. K@rl 10:19, 16. Feb. 2007 (CET)
- Das ist immer noch kein brauchbares Zitat. --Bert Heisterkamp 15:33, 20. Feb. 2007 (CET)
Adelsrechtlicher Name
Otto von Habsburg wurde als "Kaiserlicher Prinz, Erzherzog von Österreich, Königlicher Prinz von Ungarn" mit dem Prädikat "Kais. und Kgl. Hoheit" geboren; insofern habe ich das im Artikel ausgebessert.
(Quelle: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 50, Fürstliche Häuser Bd. IX, Limburg an der Lahn 1971, S. 67) - Zesarewitsch 01:16, 6. Feb. 2007 (CET)
Im Burgenland die Adelstitel nicht abgeschafft?
Ich bitte um eine Quellenangabe für folgende Aussage: Auch wurde in der Republik Österreich, jedoch ausdrücklich nicht im Burgenland, der Adel abgeschafft. Auch wenn das Burgenland erst später ein Bundesland der Republik wurde, würde mich dies doch überraschen. -- Gugganij 21:10, 8. Feb. 2007 (CET)
Ausdrücklich wurde damals im Verfassungsüberleitungsgesetz angeführt dass das Adelsaufhebungsgesetz und bestimmte Teile des Habsburgergesetzes im Burgenland nicht gelten.
Damit wollte man offenbar im Hinblick auf die Abstimmung Burgenland zu Ö oder Ungarn die Großgrundbesitzer auf die österreichische Seite ziehen. 10:58, 16. Feb. 2007 212.152.136.142 (Unterschrift nachgetragen von K@rl 10:03, 16. Feb. 2007 (CET)
- Frage gibt es da wo eine Quelle für diese Angaben? --K@rl 10:03, 16. Feb. 2007 (CET)
vergleiche Verfassungsübergangsverordnungen für das Bgld (BGBl. 1922/405-3/5) - dazu zB. Anm. Brande in Kodex Verfassungsrecht (8. Aufl.) zu Art 149 u. 150 und viel weitere Lit.
Das BGBL. 1922/405-3/5 erwähnt das Gesetz über die Aufhebung des Adels in der Tat nicht. Bzgl. der von dir erwähnten Artikel 149 und 150 des BVG finde ich in meinem Manz leider keine Anmerkungen. Werde mal sehen was sich sonst so herausfinden lässt. -- Gugganij 12:54, 16. Feb. 2007 (CET)
weitere Lit. dazu: Karl Wenger FS, 1983, 196ff; ZfV 1991, 123; Winkler/Schilcher, Gesetzgebung 1981, 173ff; - lustigerweise wurden auch einzelne Bestimmungen des HabsG im Bgld nicht in Geltung gesetzt!!
- Sehe mich leider gezwungen auf Grund der Edits vom 25. Juni 2008 die alte Diskussion wieder aufzuwärmen. Offenbar ist es richtig, dass das Adelsaufhebungsgesetz im Burgenland vorest nicht galt, sondern möglicherweise erst mit dem Staatsvertrag 1955. Wie dem auch sei, das gehört allenfalls in den Artikel Adelsaufhebungsgesetz und ist für Otto von Habsburg völlig irrelevant (schließlich hat er sich ja nie im Burgenland niedergelassen). --Otberg 08:54, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Die Frage der Geltung des Adelsaufhebungsgesetzes im Burgenland ist eine - für Laien spitzfindig erscheinende - juristische Feinheit, der z.B. im Codex Verfassungsrecht (Verlag Manz, Wien) einiger Platz eingeräumt wird. Sie ist für Otto Habsburg-Lothringen schon deshalb irrelevant, weil er von Geburt an auch Staatsbürger Ungarns war, wo die Adelstitel bis 1945 sicher nicht aufgehoben worden sind. Otto konnte daher außerhalb Österreichs als Ungar diese Titel weiter verwenden. --Wolfgang J. Kraus 09:56, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Ein Link dazu: [1] --Otberg 10:30, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Leider ist dieser Text polemisch und liegt juristisch teilweise ganz daneben. Denn auch im Fall Esterházy haben Eigentumsfragen nichts mit dem im Text erwähnten Adelsaufhebungsgesetz zu tun. In diesem wird auf solche Fragen überhaupt nicht eingegangen, es geht ausschließlich um Titel, Würden und Anreden. --Wolfgang J. Kraus 10:52, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Das ist richtig, ob und wie lange das Adelsaufhebungsgesetz im Burgenland nicht galt, ist leider noch nicht belegt. Ich habe einen Absatz dazu in den Artikel Adelsaufhebungsgesetz reingestellt. Vielleicht äußert sich dort ein Experte dazu. --Otberg 11:36, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Leider ist dieser Text polemisch und liegt juristisch teilweise ganz daneben. Denn auch im Fall Esterházy haben Eigentumsfragen nichts mit dem im Text erwähnten Adelsaufhebungsgesetz zu tun. In diesem wird auf solche Fragen überhaupt nicht eingegangen, es geht ausschließlich um Titel, Würden und Anreden. --Wolfgang J. Kraus 10:52, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Ein Link dazu: [1] --Otberg 10:30, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Die Frage der Geltung des Adelsaufhebungsgesetzes im Burgenland ist eine - für Laien spitzfindig erscheinende - juristische Feinheit, der z.B. im Codex Verfassungsrecht (Verlag Manz, Wien) einiger Platz eingeräumt wird. Sie ist für Otto Habsburg-Lothringen schon deshalb irrelevant, weil er von Geburt an auch Staatsbürger Ungarns war, wo die Adelstitel bis 1945 sicher nicht aufgehoben worden sind. Otto konnte daher außerhalb Österreichs als Ungar diese Titel weiter verwenden. --Wolfgang J. Kraus 09:56, 26. Jun. 2008 (CEST)
Ich war nur der Meinung das bezügl. Adel und Burgenland anzuführen um zu zeigen wie vielschichtig das mit den Namen und speziell hinsichtlich OH ist - und die Sache mit seinem Namen ist schon so verworren, dass es eigentlich schon "wurscht" ist und OvH als "historischer Name" statt "Künstlername" zu bezeichnen ist. Die "Adelsaufhebung" und damit Namensfindung Betroffener im ehemaligen Geltungsbereich der Habsburgermonarchie bzw. Deutschland war zeitlich und sachpolitisch verschieden.
Interessant wäre eine Kopie seines ungarischen bzw. kroatischen Reisepasses zu sehen. (Titel/Name/Schreibweise).
mehrere Staatsangehörigkeiten
Soweit ich weiß, ist es einem deutschen Staatsbürger nicht möglich, gleichzeitig eine andere Staatsbürgerschaft zu haben. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn man aus der anderen nicht entlassen werden kann. Wie kann es dann kommen, dass Otto von Habsburg mehrere Staatsbürgerschaften haben kann? Gelten für ihn andere Gesetze? Kann das jemand erklären? 82.83.210.144 18:04, 14. Mai 2007 (CEST)
- Die Einbürgerung eines Ausländers (nicht jedoch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt!) setzt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 [2] bzw. 10 Abs. 1 Nr. 4 [3] des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) grundsätzlich voraus, daß dieser auf seine bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet. Hierzu regelt § 12 StAG [4] jedoch eine Reihe von Ausnahmen.
- Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß zu der Zeit, als Otto von Habsburg die deutsche Staatsangehörigkeit zu einer Zeit erworben haben dürfte, als noch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner ursprünglichen Fassung galt, das eine doppelte Staatsangehörigkeit an weniger strenge Voraussetzungen knüpfte. (nicht signierter Beitrag von Bert Heisterkamp (Diskussion | Beiträge) ) --Quietwaves 22:06, 16. Aug. 2007 (CEST)
- Otto Habsburg-Lothringen war seit seiner Geburt österreichischer und ungarischer Staatsbürger. (Nur der Kaiser/König und der Kronprinz/Thronfolger Österreich-Ungarns hatten beide Staatsbürgerschaften; andere Mitglieder der kaiserlichen und königlichen Familie mussten eine der beiden wählen.) --Wolfgang J. Kraus 17:17, 16. Mai 2007 (CEST)
- Das ist nur halb wahr. Von Habsburg ganz abgesehen gilt folgendes: Ein Ausländer muss zugleich mit der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich seine alte Staatsbürgerschaft ablegen (mit Ausnahmen). Umgekehrt ein Deutscher, der eine fremde Staatsangehörigkeit beantragt, muss die deutsche grundsätzlich ablegen (auch da gelten gesetzlich geregelte Ausnahmen). Ein Deutscher aber, der sich in Deutschland nie einzubürgern brauchte, da er als solcher schon geboren wurde, kann aber sehr wohl mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, falls er diese ohne Antrag erworben hat. Das betrifft erstens Personen, deren Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen, und zweitens Personen die einen fremden Pass durch Realakt erworben haben.
- Fallbeispiel 1: Wenn der Herr Mayer aus Aschaffenburg eine Vietnamesin heiratet, werden ihre Kinder von Geburt an zwei Staatsbürgerschaften haben (sofern in Vietnam nicht anderweitig geregelt). Wenn der Mayer mit seiner jungen Frau aber nach Vietnam ziehen wollte und sich dort einbürgern lassen möchte, muss er auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Vice versa für seine Frau, wenn sie Deutsche werden will.
- Fallbeispiel 2: Joseph Ratzinger bekam zusammen mit seiner Kardinalwürde die Staatsangehörigkeit von Vatikan, ohne die deutsche zu verlieren, da dies automatisch, ohne seinen willentlich gestellten Antrag geschah. Siehe Realakt.
- Kleine Zwischenbemerkung: Nein, Kardinal wurde er schon 1977, Vatikanbürger erst 1981 mit der Berufung an die Glaubenskongregation -- tut aber sonst nichts zur Sache. 84.154.72.182 15:37, 7. Jun. 2008 (CEST)
- Sofern Herrn Ratzinger die Staatsangehörigkeit durch einen Hoheitsakt der dortigen Behörden verliehen wurde, handelte es sich allerdings gerade nicht um einen Realakt. Ein solcher liegt vor, wenn an eine lediglich tatsächliche Handlung (z.B. die Übergabe im Rahmen einer Übereignung nach § 929 S. 1 BGB [5]) nur mittelbar eine Rechtsfolge (in meinem Beispiel der Eigentumserwerb) geknüpft ist. Im Gegensatz hierzu liegt im Falle der Verleihung einer Staatsbürgerschaft ein Verwaltungshandeln vor, dem eine Rechtswirkung (die sogenannte Regelungswirkung) selbst unmittelbar innewohnt. In einem solchen Falle liegt kein Real- sondern vielmehr ein sogenannter [Verwaltungsakt] vor. Irrelevant ist hierbei, ob dem ein Antrag des Betroffenen vorausgegangen ist. So handelt es sich bei einer Abrißverfügung beispielsweise unproblematisch um einen Verwaltungsakt, obwohl deren Adressat (der Hauseigentümer) sie nur in den seltensten Fällen beantragt haben dürfte :-) --Bert Heisterkamp 21:16, 1. Jun. 2007 (CEST)
- Was Otto angeht, waren die Habsburger ja mit ganz Deutchland verwandt, also kann man annehmen, dass hier jus sanguinis angewandt wurde, das ist aber nur meine Vermutung. --Toni Sotte 16:53, 28. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Erklärung. Wenn ich es also richtig verstanden habe, ist es ein Unterschied, ob ich eine andere Staatsbürgerschaft beantrage (heißt also Verlust der deutschen) oder sie durch einen Verwaltungsakt ohne Antrag verliehen bekomme (heißt also keinen Verlust). Das mit Herrn Mayer und seinen Kindern kenne ich auch (gilt glaube ich für die Kinder bis zum 21. Lebensjahr), bei meiner Geburt (1980) war das aber trotzdem anders. Mein Vater war damals noch italienischer Staatsbürger, meine Mutter deutsche Staatsbürgerin. Meine Eltern wurden gefragt, welche der beiden ich bekommen soll, dass ich beide hätte haben können war soweit ich weis nie die Frage. Ich wurde bei den italienischen Behörden oder beim Konsulat (bin in Deutschland geboren) als Sohn eines italienischen Staatsbürgers eingetragen. Wäre es damals für mich trotzdem möglich gewesen beide zu bekommen? Ich habe keinerlei Interesse an einer italienischen Staatsbürgerschaft, aber hätte ich daraus theoretisch noch irgendwelche Anrechte? Soweit ich weis, hat Gadaffi (1942 in Libyen geboren) mal gesagt, er hätte durch seine Geburt im damals italienischen Libyen das Anrecht auf die italienische Staatsbürgerschaft und könnte somit auch für das Amt des italienischen Regierungschefs kandidieren. 82.83.196.20 17:31, 2. Jun. 2007 (CEST)
"Zur Zeit"-Interview 2002
Heute hat ein anonymer Mitarbeiter den Absatz gestrichen, in dem das Interview thematisiert wird, das Dr. Otto Habsburg 2002 der sehr weit rechts stehenden österreichischen Zeitschrift "Zur Zeit" gegeben hat. Diesen Absatz habe ich wieder eingefügt. "Zur Zeit" hat sicher gern veröffentlicht, dass sich Habsburg über US-Regierungsbehörden auslässt und dabei "lauter Juden" als Charakterisierung verwendet. Das muss man nicht gleich als Antisemitismus brandmarken, es ist aber angesichts des sehr positiven Verhältnisses, das z. B. Franz Joseph I. zu den jüdischen Österreichern hatte, sehr auffällig und wohl berichtenswert. --Wolfgang J. Kraus 21:54, 16. Aug. 2007 (CEST)
Kann mir jemand den Vorwurf erklären? Ich finde bei der Aussage nichts verwerflich! Was ist schlecht wenn das Pentagon jüdisch dominiert bzw. das Außenministerium von Schwarzen geleitet wird. Auch die dt. Bundeskanzlerin kann als weiblich bezeichnet werden. Fraglich ob eine solche Zuordnung politische Aussagekraft hat!
- Die Erwähnung der jüdischen Religion von US-Amtsträgern ist bemerkenswert, weil von anderen Religionsbekenntnissen anderer Amtsträger keine Rede ist. Dass man gerade das Bekenntnis einer Person nennt und keine anderen Charakterisierungen, lässt den Schluss zu, dass der Sprecher annimmt, die Religion wirke sich auf die Amtsführung aus - mehr als alle anderen persönlichen Merkmale, denn andere werden nicht erwähnt. Dabei handelt es sich aber um ein Stereotyp oder Vorurteil. Das Gleiche gilt, wenn ein Mensch in ähnlichem Zusammenhang hauptsächlich über seine Hautfarbe, seine sexuelle Orientierung, sein Geschlecht oder sein Alter definiert wird. --Wolfgang J. Kraus 12:10, 23. Aug. 2007 (CEST)
aber gerade in der Politik wirkt sich doch offenbar die Religion, Hautfarbe, Staatenherkunft etc. aus! So haben islamische Staatsmänner sicher ein anderes Grundverständnis als jüdische, konfuzianische oder religionsfreie. Sicher bewirkt auch die zum Mehrheitsvolk unterschiedliche Hautfarbe ein anderes Verständnis, eventuell ein Minderheitenfreundliches. Wenn ich es mir so überlege hat diese Zuordnung doch eine Auswirkung - eigentlich will ich es nicht doch Hautfarbe, Religion, Geschlecht etc. von Politikern bedingen wahrscheinlich unterschiedliche persönliche Zugänge zu politischen Problemen - und dann muß in einer Analyse auf das auch hingewiesen werden dürfen.
- Ich habe Äußerungen kritisiert, in denen nur die Religion - und sonst gar nichts - erwähnt wird: meiner Meinung nach eine gar nicht so indirekte Anspielung auf Vorurteile. In einer mehrere Aspekte einer Persönlichkeit umfassenden Analyse hat selbstverständlich auch die Erörterung Platz, inwieweit oder wie stark ein Religionsbekenntnis auf das Verhalten der Person Einfluss hat. Aber es ging Dr. Habsburg im bewussten Interview eben nicht um eine Analyse, sondern eher um Polemik. --Wolfgang J. Kraus 09:18, 28. Aug. 2007 (CEST)
Aber Vorurteil hin oder her. Wenn die Religion , Hautfarbe etc. eine politische Folge hat oder haben könnte muß man es sagen dürfen sonst ist das Interview bzw. die Einschätzung der Lage wertlos. Was man diskutieren kann ist ob eben Religion etc. politisch relevant ist.
Ich finde es sehr interessant, dass man immer wieder auf dieser einen (unwichtigen!) angeblichen Aussage von Erzherzog Otto herumreitet, zumal er bei den Feierlichkeiten zu seinem 90. Geburtstag in Wien klargestellt hat, dass er dies so NICHT gesagt hat! --TWS 16:00, 28. Aug. 2007 (CEST)
Jeder vernünftige Jude/Israeli wird zu diesem Thema sagen: "Hoffentlich hat Habsburg recht und das US-Außenministerium ist jüdisch dominiert."
Nein, wahrscheinlich würde er (in Anspielung an die Tante Jolesch) eher sagen "Gott möge Otto v. Habsburg und seine Analysen ein langes Leben schenken!"(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.47.151.184 (Diskussion • Beiträge) 18:18, 28. Aug 2007) Hubertl 18:29, 28. Aug. 2007 (CEST)
Trivia
In der Trivia ist zu lesen, Billy Wilder wäre bei der Beerdigung Franz Josephs I. acht Jahre alt gewesen. Dem entsprechenden Wikipedia-Artikeln ist aber zu entnehmen, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits zehn Jahre alt war. Was ist richtig? --Kleiderseller 23:35, 5. Okt. 2007 (CEST)
Das wegen der Amtszeit als "Kaiser" ist trivial und passt eigentlich nicht zu wikipedia - aber vielleicht doch unter Trivia. (nicht signierter Beitrag von 212.152.148.139 (Diskussion) )
- Der anonyme Buntzer user:141.57.165.151 hat den Absatz
- Willy Brandt wurde zur gleichen Zeit wie Otto von Habsburg in das EU-Parlament gewählt. Otto von Habsburg war mit den Anwesenheitszeiten seines Kollegen nicht zufrieden und heftete ihm bald einen Zettel mit der Aufschrift "Büro zu vermieten" an die Tür, das zur Belustigung aller tatsächlich mehrere Wochen hängen blieb.
- am 20.November 2007 kommentarlos gelöscht. Nun ist das zwar eine interessante Anekdote, aber ich habe die Löschung nicht revertiert, weil ich mir erstens nicht ganz sicher bin, ob dieser Absatz überhaupt in diese Artikel passt -- eher ist das ja eine Anekdote über Willy Brandt, und weil zweitens eine Quelle dafür zu fehlen scheint.
- Vielleicht gibt es ja andere Editoren, die dazu eine ausgeprägtere Meinung haben.
- Wuzel 10:36, 21. Nov. 2007 (CET)
- hab ich, die trivia sind nutzloser boulevard, die in vollkommen missverhältnis zur rolle der besprochenen person stehen, sowas gehört in keinen biographieartikel der WP, und ist in der klatschpresse nachzulesen - daher wieder raus --W!B: 06:45, 21. Jun. 2008 (CEST)
Regierungszeit
Ich habe die Aussage zur Regierungszeit gelöscht, da sie reine Spekulation ist. Niemand weiß weder wann er sein Regierungsamt angetreten hätte, der Vergleich mit Ludwig hinkt, es geht hier um eine ganz andere Zeit, Anfang des 20. Jahrhunderts wäre sicher kein Kind mit 10 Jahren zum Kaiser geworden, noch weiß man, wann er abgedankt hätte. Tönjes 10:48, 21. Nov. 2007 (CET)
- Aber sicher wäre Otto als Kind Kaiser geworden, wenn auch zunächst unter Vormundschaft eines Reichsverwesers. Im übrigen ist es doch ein nettes Gedankenspielchen, sich vorzustellen, Otto I. hätte von 1922 (dem Todesjahr seines Vaters) bis 2006 (dem Jahr seiner "Abdankung" als Chef des Hauses Habsburg) tatsächlich die Krone getragen: 84 Jahre Regierungszeit dürften absoluter Weltrekord geworden sein; Franz Joseph brachte es "nur" auf 68 Jahre. Nebenbei: Ganz hartnäckige Altroyalisten müssten ihn als Otto V. (HRR) zählen. --SJuergen 22:55, 9. Aug. 2008 (CEST)
Kronprinz von Ungarn : Absolut NEIN; Thronanwärter lässt sich diskutieren
Seit den 6-11-1921, ist Otto von Habsburg der Kronptrinz von Ungarn nicht mehr. Was vielleicht noch übrich bleibt als Titel von Otto von Habsburg ist Thronanwärter von Ungarn. Das hier zu schreiben scheint unmöglich; die Anhänger der Monarchie passen auf : sie blockieren die Eintragung dieser Wahreit!! Einfach! --86.218.211.35 23:46, 27. Dez. 2007 (CET)