Diskussion:Parlament/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von YoHannes89 in Abschnitt Keine Parlamente?
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Dürftige Belege

Der gesamte Artikel ist sehr dürftig belegt. Zum Beispiel ist der Abschnitt 'Funktionen' geradezu abenteuerlich. (nicht signierter Beitrag von 84.143.185.143 (Diskussion | Beiträge) 09:53, 14. Aug. 2009 (CEST))

Englisches Parlament

das englische parlament ist genauso ... wie der rest der welt (nicht signierter Beitrag von 80.130.26.162 (Diskussion | Beiträge) 10:25, 14. Sep. 2004 (CEST))

Foto des ungarischen Parlaments

Ich würde gern ein Foto vom ungarischen Parlament in Budapest hochladen, weiss allerdings nicht wohin. Bitte schaut bei meiner Privaten Diskussion rein. Dankeschön --Firestarbl 17:09, 10. Nov 2004 (CET)

Bundesrat

Ist der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland ein Parlament? --84.61.40.209 15:03, 2. Dez 2005 (CET)

Selbstverständlich ist der Bundesrat ein Parlament!!!!!!!!!!
In Deutschland habe wir eben zwei Parlamente, wie in vielen anderen Länder auch (USA: Senat, Kongress; Grossbritannien: Unterhaus, Oberhaus; ...).
--84.58.110.124 14:06, 19. Nov. 2006 (CET)
Es handelt sich nicht um zwei Parlamente, sondern ein Parlament mit zwei Kammern. In den Niederlanden werden diese auch ausdrücklich als "Eerste Kamer" und "Tweede Kamer" bezeichnet. In der DDR gab es bis 1958 neben der Volkskammer auch die Länderkammer.
--Röhrender Elch 00:48, 12. Aug. 2007 (CEST)
Dies ist definitiv falsch. Der Bundesrat ist kein Parlament, somit kann es auch keine zweite parlamentarische Kammer sein. Der Bundesrat ist ein selbstständiges Verfassungsorgan, welches sowohl gesetzgeberische als auch verwaltende Aufgaben übernimmt. So z.B. in Degenhart, Staatsorganiationsrecht, 22. Aufl., Rn. 654: "Es handelt sich ... beim Bundesrat um keine echte (parlamentarische) Zweite Kammer." --Drittschadensliquidation 20:15, 10. Aug. 2008 (CEST)

Funktionen in unterschiedlichen Systemen

Die Darstellung der Funtkionen von Parlamenten entspricht nicht der in der politikwissenschaftlichen Diskussion gängigen Unterscheidung von Parlamenten in "parlamentarischen" bzw. "präsidentiellen Systemen". Z.B. steht es in einem präsendentiellen System dem Parlamant nicht zu, die Regierung zu bilden oder abzuberufen. Das demokratische Misstrauensvotum ist in präsidentiellen Systemen nicht zwingend vorgesehen. Das amerikanische Amtenthebungsverfahren des Präsendenten kann damit nicht gleichgesetzt werden, da es nicht aufgrund sachpolitischer Motive zustandekommt. Die Darstellung der Aufgaben muss also allgemeiner gefaßt oder differenziert dargestellt werden. (nicht signierter Beitrag von Charly77 (Diskussion | Beiträge) 03:39, 1. Aug. 2006 (CEST))

Die genannten Funktionen werden in beiden Arten von den Parlamenten erfüllt, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Es steht zum Beispiel im Artikel, dass in parlamentarischen Systemen das Staatsoberhaupt vom Parlament gewählt wird. Das Impeachment und das Misstrauensvotum werden nicht gleichgesetzt sondern als 2 Möglichkeiten zur Kontrolle der Regierung genannt. Einem Ausbau des Abschnitts steht natürlich nichts entgegen und du bist herzlich eingeladen dich daran zu beteiligen. mfg --G 22:35, 3. Aug 2006 (CEST)

Die Stärken des Artikels

Betrifft WESENTLICHES. Eine grosse Stärke des Artikels liegt darin, dass er sich auf das Wesentliche konzentriert und sich nicht von Nebensächlichem ablenken lässt. Daran erkennt man den Profi. Ein Amateur hätte sicher etwas von den alten Zeiten berichtet, vom Streit, ob man beim Althing anfangen solle oder noch früher; vom wechselnden Stellenwert der Funktionen im Laufe der Zeit; von Debatten über die Vorzüge und Nachteile des parlamentarischen Systems, über die Macht verschiedener Parlamente im Verhältnis zu anderen Institutionen, über die Unterschiede zwischen den diversen Parlamenten und wie weit man da kutschieren könne mit einunddemselben Begriff. Und dann wären sicher so Namen wie Mill, Bagehot, Burke und Tocqueville gefallen, und am Ende gar Joseph de Maistre, und was die zum Thema gesagt haben. Aber wen interessiert das denn schon in Deutschland. Das wäre also ganz unrepräsentativ geworden für den Bildungsstand von heute und hätte deshalb gar nicht in den Artikel gepasst. Stattdem haben wir unter Literatur - konzentriert auf das Wesentliche eben - einen Verweis auf eine einzige Quelle. Und das ist dann nicht etwa eine Gruppenarbeit von einer 2.Sekundarklasse, nein, das ist ein Buch von einem Stefan Marschall. Also es soll noch einer kommen und sagen, es fehle da irgendeinem etwas.--BZ 10:37, 14. Nov. 2006 (CET)

Betrifft IRONIE. BZ, hast du immer noch nicht gemerkt, dass der Sinn dafür in weiten Teilen dieses Planeten unterentwickelt ist. Oder wie mein Kollege Heinrich Heine zu sagen pflegte: "Ironie haben wir nicht, aber jedes andre Bier können Sie doch haben." --König Alfons der Viertelvorzwölfte 16:44, 14. Nov. 2006 (CET)

Betriff BIER. Da hat sich der aber getoschen, der Heine. Nichts gabs zu haben für den, kein Bier und auch nichts anderes. Nicht zu Lebzeiten auf alle Fälle. Musst nochmals nachlesen, Alfons.--BZ 11:28, 15. Nov. 2006 (CET)

Betrifft HEINE. Ich hab ihm natürlich unrecht getan, das Zitat war unvollständig. Zur Gänze lautet es:
»Ironie haben wir nicht«, rief Nannerl, die schlanke Kellnerin, die in diesem Augenblick vorbeisprang, »aber jedes andre Bier können Sie doch haben.«
Es stammt aus den Reisebildern, und passiert ist das Ganze in Bogenhausen. Siehe hier. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:43, 15. Nov. 2006 (CET)

Betrifft NANNERL. Und Du glaubst das...--BZ 10:50, 16. Nov. 2006 (CET)

Betrifft GLAUBEN. Was ich glaube oder nicht, weiss ich selber nicht so genau, und es ist auch vollkommen irrelevant. Wichtig ist was ich tue. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:49, 16. Nov. 2006 (CET)

Betrifft WICHTIG. So hat man im 18. Jahrhundert geredet, Alfons. Das ist dann aber aus der Mode gekommen. Und heute ist es mega out. Heute ist wieder wichtig, WARUM man etwas tut. Heute wissen die Leute ja auch, warum sie etwas tun. Und vor allem auch, warum alle andern etwas tun. Sind eben viel gescheiter geworden, die Leute. Das sieht man ja in der WP. Besonders auch in diesem Artikel.--BZ 11:05, 17. Nov. 2006 (CET)

Betrifft MEGA OUT. Das sind wir schon seit etwa 2000 Jahren, wenn du verstehst was ich meine. Irgendwann gewöhnt man sich daran. Und meistens fühl ich mich im 18. Jahrhundert wohler als im jetzigen. Schon damals gab's Parlamente und auch den Vorläufer der Wikipedia, nämlich die Encyclopédie. Technisch und sonst natürlich nicht zu vergleichen mit was hier abläuft. Diderot würde angesichts dessen vielleicht sogar sprachlos bleiben, aber Voltaire könnte zur Erklärung seinen Baron Thunder-ten-tronckh aus der Tasche ziehen. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 19:58, 18. Nov. 2006 (CET)

Betrifft VORLÄUFER. Stimmt, Alfons. Und die Ideen über das, was ein Parlament sein solte, waren auch nur so Vorläufer, von dem, was wir heute haben.--BZ 15:30, 19. Nov. 2006 (CET)

Betrifft BILDER. Eine sehr grosse Stärke des Artikels liegt auch in den vielen schönen Bildern von Parlamentsgebäuden. Man sagt ja, ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Da haben wir jetzt schon mehr als 16,000, und was für welche, und wenn wir einmal alle Parlamente von Albanien bis Zimbabwe zusammenhaben, dann wird das sicher einer der schönsten und zugleich informativsten Seiten der Wikipedia. Das wird dann auch bestimmt Schule machen, und man wird sich überlegen müssen, ob die zwei Kategorien von Auszeichnungen, wo es bis jetzt gibt, nicht mit einer dritten ergänzt werden sollten: Sehenswerter Artikel.--BZ 11:28, 15. Nov. 2006 (CET)

Welche 1000 Wörter sagen denn die BLDER? Nur das Parlament in Israel ist modern??? (nicht signierter Beitrag von 84.143.185.143 (Diskussion | Beiträge) 09:53, 14. Aug. 2009 (CEST))

Betrifft MARSCHALL. Hinter jedem starken Artikel steht ein starkes Buch, sagt man, und das ist jetzt hier eben das vom Stefan Marschall. Das passt auch haargenau zum Artikel: Keine langweiligen Ausführungen über Geschichte oder Ideen oder Debatten. Kein unnötiger Firlefanz wie so Register am Schluss. Aber dafür eine Liste von 32 Seiten. Alles Bücher, wo der Stefan Marschall gelesen hat. Also da habe ich mir natürlich sofort eins von denen in der Bibliothek geholt: On Liberty vom Mill. Über Parlamentarismus und so steht da zwar nichts drin - das steht wahrscheinlich nur im Original von 1859, wo der Marschall gelesen hat - , aber das Buch ist auch so noch ziemlich interessant. Ich berichte dann das nächste Mal drüber.--BZ 10:50, 16. Nov. 2006 (CET)

Betrifft MILL. Also es geht im On Liberty nicht ums Parlament, sondern um Grundsätzliches. Die Überschriften der Kapitel sagen es schon: THE LIBERTY OF THOUGHT AND DISCUSSION und INDIVIDUALITY usw. Trotzdem gehört der Essay aber schon zum Artikel. Was der Mill da nämlich formuliert hat, das ist exakt das Fundament, auf dem die Deutsche Wikipedia steht. Das sind die Ideale, wo den WPlern heilig sind, besonders den Administranten. Die würden sich ja ehner in Stücke schneiden lassen, als zuzulassen, dass einer von diesen Grundsätzen auch nur angekratzt würde. - Dass im On Liberty nichts über das Parlament steht, ist eigentlich egal, weil das, wo der Mill in anderen Schriften, zB in den Considerations on Representative Government, als Parlament behandelt, nach der Definition und dem Beschrieb im Artikel auch kein Parlament ist. Überhaupt nicht. Es fehlt ihm nämlich die Funktion vom Gesetzemachen. Ja das war schon ein kurliger, der Mill. Der hat nämlich gemeint, die Funktion vom Parlament sei es, Probleme zur Sprache zu bringen, zu diskutieren und kommentieren und die Administration zu kontrollieren und ihr auf die Finger zu klopfen.--BZ 15:30, 19. Nov. 2006 (CET)

Zeitschrift Das Parlament

Ich fände es angebracht, auf diese Zeitschrift [1] hinzuweisen, evtl. unter Weblinks. Austerlitz -- 88.72.20.232 15:09, 27. Feb. 2007 (CET)

Es gibt schon eine Seite bei wikipedia, wie ich eben entdeckt habe, Das Parlament. 88.72.20.232 15:16, 27. Feb. 2007 (CET)

Der Bundestag ist nicht vom Volk legitimiert??

Im übertragenen Sinne werden heute auch andere politische Versammlungen als Parlament bezeichnet, die aber nur dem Namen nach so heißen (z. B. europäisches Parlament), die aber keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen darstellen (Quelle: http://lexikon.meyers.de/meyers/Parlament ):

  • enger Vereinigungen von Staaten (z. B. Europäische Union)
  • von Nationalstaaten (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten)

Wenn das so ist, dann wird mir einiges klar... -- megA 12:27, 25. Feb. 2008 (CET)

Zweite Kammer

„Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.“

Dass Teile des Parlaments (wie in GB, D oder A) nicht vom Volk gewählt werden, dürfte wohl eher undemokratische Ausnahme sein.

Dieser Satz müsste noch der Realität angepasst werden.--Vinom 23:49, 5. Mär. 2008 (CET)

Einleitung

Die ganze Einleitung ist verschwurbelt. Kann das mal jemand einrenken? Mir fehlt da der Überblick... Und wieso steht unter "Einzelne Parlamente" nichts über Deutschland? Ach so, lt. Einleitung haben wir ja keins... -- megA 12:06, 6. Mär. 2008 (CET)

Schlechte Einleitung. Legislative oder Exekutive ? u.s.w.

Das Parlament ist die LEGISLATIVE, nicht wahr? Bitte in der Einleitung des Artikels einfügen. So etwas ist wichtig, und zwar ganz zu Beginn des Artikels (!)Allgemein könnte man die Einleitung verbessern. Sie ist (zu-) wenig aufschlussreich. Und diesen Satz kann man streichen, der verwirrt nur, ist der Einleitung völlig fehl am Platz: "Im übertragenen Sinn werden heute auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar."

Ich wäre froh, wenn jemand mit genügend Staats- und Wikipediakenntnissen die Einleitung überarbeiten könnte.

---User1973 20:07, 19. Okt. 2008 (CEST)

Parlamentsbeispiel der USA

Betreffend Kapitel 2: Parlaments-Beispiele. ==> Könnte man die USA auch als Beispiel einfügen und ihr ein Unterkapitel widmen? Ich fände das sehr wichtig und wäre sehr dankbar darüber. Umso mehr da vom Kongress-Artikel der USA ein direkter Link hierhin führt, ohne dass hier jedoch die USA näher beschrieben wird.

Ebenso werden in vielen anderen Regierungssystem-/Staatsorgan-Wikipedia-Artikeln die USA als Beispiel aufgezählt und näher beschrieben. Wäre schön, wenn in diesem Artikel hier jemand mit genug Polik-und Wikipediawissen dies ebenfalls ergänzen und einfügen könnte. Danke. ---User1973 20:10, 19. Okt. 2008 (CEST)

Okay, jetzt habe ich die Liste der Parlamente gesehen. Dort hats unter Vereinigte Staaten einen Link zum Kongress, und einen zum House of Representatives. Ich nehme an, der Kongress ist das Parlament der USA. Etwas expliziter könnte es in diesem Artikel nach wie vor stehen, finde ich. ---User1973 08:40, 21. Okt. 2008 (CEST)

Defekter Weblink: Meyers-Lexikon eingestellt (erl.)

Das Meyers Lexikon Online wurde am 23.03.2009 abgeschaltet.

MerlLinkBot 06:35, 25. Mär. 2009 (CET)

erledigtErledigt Link bereits entfernt: Wartungsbaustein gelöscht. -- La Corona ?! 15:27, 6. Mär. 2010 (CET)

Beispiele

Nach welchen Kriterien sind die aufgezählten Parlamente ausgewählt? --Swyveretas. 12:27, 18. Feb. 2011 (CET)

Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

{{delete|Suspect copyright information and we have a much higher resolution image at <a href="/wiki/Image:Palace_of_Westminster%2C_London_-_Feb_2007.jpg" title="Image:Palace of Westminster, London - Feb 2007.jpg">Image:Palace of Westminster, London - Feb;

-- DuesenBot 07:21, 14. Feb. 2007 (CET)

Budgetrecht vs. Haushaltsrecht

Der Link Budgetrecht sollte in Klammern durch Haushaltsrecht ergänzt werden, der aussagekräftiger ist.

Zudem sind die wenigen Ausnahmen direkter Demokratie in Dtld. gänzlich verzerrt dargestellt! --62.202.222.158 06:31, 15. Jul. 2009 (CEST)

Parlament und demokratische Wahl

Ich möchte mal vorsichtig die enge Auslegung des Wortes "Parlament" kritisieren. Es mag ja noch richtig sein, dass ein Parlament immer nur dann als Parlament verstanden wird, wenn es "vom Volk legitimiert" ist. Diese Legitimation unterliegt aber einem gewissen historischen Wandel. Damit kann also wohl kaum gemeint sein, dass es nach heutigem Maßstäben demokratisch gewählt wurde. Ansonsten würde man weder den polnischen Sejm walny aus dem 14. Jahrhundert als Parlament bezeichnen dürfen noch die Frankfurter Nationalversammlung (zur Erinnerung: Wahlberechtigt waren nur volljährige selbständige Männer, also schätzungsweise nur 85% der Männer). Wenn also die Volkskammer der DDR hier nicht als Parlament bezeichnet wird (der Satz "Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament" impliziert das), so gebe ich zu bedenken, dass für die Volkskammer zumindest alle Frauen und Männer wahlberechtigt waren. Natürlich war die Volkskammer kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, aber vielleicht trotzdem ein Parlament. --Bernd Bergmann 01:11, 30. Okt. 2011 (CEST)

Ich habe den Satz über die Volkskammer jetzt gestrichen. Korrigiert müsste er lauten: "Auch die Volkskammer der DDR war ein Parlament." Im genannten Zusammenhang bekäme dieser Satz eine "würdigende" Bedeutung. Deshalb halte ich es für besser, ihn ganz wegzulassen, zumal die Länderabschnitte überwiegend die heutigen Parlamente beschreiben, keine historischen. --Bernd Bergmann 19:50, 17. Dez. 2011 (CET)

Bundestag

Wenn man andere Parlamente aus den Ständevertretungen herleitet, dann sollte man auch diese Institutionen in Deutschland erwähnen. Es ist einfach zu knapp nur auf die Paulskirchenverfassung zu verweisen. --Arebenti 18:48, 28. Dez. 2011 (CET)

"einer oder zwei Kammern bestehen kann."

Ich kann das wohl auf der Seite nicht ändern. Aber das ist wohl offensichtlich falsch. Eine Volksvertretung und auch ein Parlament kann auch aus mehr als zwei Kammern bestehen. Es sei denn jemand nennt mir Hinderungsgründe für eine dritte Kammer. ;)

das ist richtig. Unter "Siehe auch" ist nun auch der Trikameralismus erwähnt. Die Einleitung lautet nun, dass in der Regel Parlamente aus einer bzw. zwei Kammern bestehen, drei oder mehr Kammern jedoch theoretisch ebenfalls möglich sind. --Bahrmatt 08:56, 17. Jan. 2012 (CET)

USA?

Hat es einen Grund, dass die USA hier nicht genannt sind? Ansonsten würde ich das gern ergänzen. -- Jerchel 12:12, 6. Okt. 2013 (CEST)

Danke für deine Ergänzungen! --Bahrmatt (Diskussion) 18:40, 23. Okt. 2013 (CEST)

Bildergalerie

Die im Artikel eingebundene Bildergalerie finde ist ja durchaus ansehnlich, aber nach meiner Auffassung doch für einen Artikel deutlich zu voll. Das wäre auf Commons besser aufgehoben. Ich würde die Galerie entweder verkleinern oder dinige Bilder normal auf der rechten Seite einbinden. --Gordon F. Smith 09:59, 2. Dez. 2013 (CET)

Keine Parlamente?

„Keine Parlamente im juristischen Sinne sind hingegen die Vertretungsorgane der Einwohner von Gebietskörperschaften (ohne eigene Staatlichkeit).” — Gibt es für diese Behauptung irgendeine Begründung? Bis dahin werde ich sie erst einmal löschen. Denn erstens wird bis hierher gar nicht erläutert, was ein Parlament im juristischen Sinne eigentlich sein soll – es werden nur allgemeinsprachliche Begriffsverständnisse im engeren und im weiteren Sinne dargelegt. Zweitens bestimmt Art. 28 Abs. 1 GG: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben“ … — Eine Volksvertretung aber ist ein Parlament. Thorin Eichenschild (Diskussion) 11:04, 5. Okt. 2017 (CEST)

Du hast eine Überschrift für deinen Beitrag vergessen, ich habe das nachgetragen. --Atamari (Diskussion) 11:08, 5. Okt. 2017 (CEST)
Danke. Thorin Eichenschild (Diskussion) 23:57, 13. Okt. 2017 (CEST)

Hey, ich hab den von Dir gelöschten Abschnitt jetzt wiederhergestellt, da er absolut richtig war. Die Vertretungskörperschaften der Städte, Gemeinden und Kreise sind Vertretungesorgane des Stadt-, Gemeinde-, Kreisvolks. Absolut richtig, aber sie sind staatsrechtlich eben keine Parlamente (Legislative, vom gesamten Staats(!!!!)volk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft), sondern sie gehören zur Exekutive. Dies hängt damit zusammen, dass in Deutschland Gesetze nur vom Staat (also Bund oder Ländern) erlassen werden können. Dabei gehören Kommunen als Gebietskörperschaft im weiteren Sinne zum Staatswesen, nicht jedoch im engeren Sinne zum Staat. Im Gemeinderat wird zwar auch „Recht“ gesetzt, jedoch nur in Form von Satzungen, also Rechtsnormen, die in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetzen stehen. Da der Gemeinderat trotz des parlamentarischen Charakters und entsprechender Wahrnehmung in der Öffentlichkeit also keine Gesetze im eigentlichen Sinne verabschieden kann, gilt er staatsrechtlich gesehen als exekutives Organ und nicht als legislatives. Genau wie die Judikative kann es auch legislative Organe nur auf staatlicher, also auf Landes- und Bundesebene geben. (Vgl. u.a. Uwe Brandl, Thomas Huber, Jürgen Walchshöfer (Hg.), Praxiswissen für Kommunalpolitiker. Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, 4. Aufl., Heidelberg 2014, S. 73 oder jedes Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht.) --YoHannes89 (Diskussion) 20:22, 6. Jun. 2018 (CEST)

Hey, ich hab gerade nochmal nachgeguckt, deine Argumentation ist natürlich juristisch durchaus vertretbar, gar keine Frage. Nur eben nicht die herrschende Meinung in der Staatsrechtslehre und Staatspraxis. Hier auf Wiki wird die Gegenposition auch sehr schön wiedergegeben im Artikel Legislative, ich zitiere:

"Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:

Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden […] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in Art. 28 Abs. 3 GG sowie in Art. 37 GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen."

Ich hab den Abschnitt jetzt ein wenig modifiziert und explizit auf Deutschland und Staaten wo die herrschende Meinung Staatspraxis ist hingewiesen.--YoHannes89 (Diskussion) 21:40, 6. Jun. 2018 (CEST)