Diskussion:Parteiwechsel (Politik)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 178.19.88.148 in Abschnitt Reihenfolge der Parteien, die Doppelmitgliedschaft erlauben
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Hat es nach einem Parteiwechsel dann im (z.B.) Bundestag ein anderes Stimmenverhältnis als gewählt wurde? Das kann doch nicht sein, wird das nicht irgendwie ausgeglichen?(nicht signierter Beitrag von 62.159.242.114 (Diskussion) )

Der Abgeordnete ist frei darin, seine Partei zu wechseln. Macht er dies, kann er sein Abgeordnetenmandat zurückgeben, es rückt ein anderer Abgeordneter seiner Partei nach und die bisherige Stimmenverhältnis bleibt gleich. Er kann sein Mandat aber behalten, womit sich das Stimmenverhältnis ändert. Im Bundestag wechselten 1972 so viele FDP-Abgeordnete zur CDU, dass die sozialliberale Regierung die Mehrheit verlor. Rainer Barzel wurde nur deswegen nicht per Mißtrauensvotum gewählt, weil zwei CDU-Abgeordnete von Mitarbeitern der Staatssicherheit der DDR bestochen worden waren. Aktuell hat die Rot-Rot-Grüne Koalition im Thüringer Landtag nur deswegen noch ihre Mehrheit weil eine AfD-Abgeordneter gewechselt hatte. Der Parteiwechsel ohne Aufgabe des Mandates ist der Regelfall.--Karsten11 (Diskussion) 13:49, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wow. Meine Zweitstimme, mit der ich ja eine Partei wähle, gilt also nur für die Wahlnacht. Und das in einem sogenannten demokratischen Land wie Deutschland. Aber das scheint wohl allgemein akzeptiert zu werden. Gabs da noch keine Änderungsgedanken?
Na ja, es ist ja auch den Fall, dass die Partei ihre Position ändert und der Abgeordnete die bisherige Parteiposition weitervertritt (z.B. nach der Landtagswahl in Hessen 2008). Nennt sich eben Freies Mandat des Abgeordneten. Und klar wird das auch kritisch diskutiert unter dem Stichwort Imperatives Mandat.--Karsten11 (Diskussion) 09:20, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Es ist ja ok, wenn sich die Positionen ändern, und auch dass einer die Partei wechselt ist ja legitim. Aber wenn die Wähler 30:40 gewählt haben, kann doch nicht sein, dass am Ende 35:35 rauskommt! Ist das verfassungskonform? Es wir doch sonst auch mit Ausgleichs- und Überhangmandaten gearbeitet, um den Wählerwillen exakt darstellen zu können. Warum nicht hier?

Reihenfolge der Parteien, die Doppelmitgliedschaft erlauben

[Quelltext bearbeiten]

Die Partei der Humanisten wurde hier im ersten Versuch an das Ende gehängt, nach Löschung dann an den Anfang. Eine richtige Reihenfolge ist hier nicht offensichtlich. Mir fallen alphabetisch und nach Größe ein, finde letzteres sinnvoller und werde das jetzt vollziehen. Hierzu nach den entsprechenden Seiten: Die PARTEI "53.768 (25. Juni 2022)", Piraten "rund 6000", DKP "2850 (2022)", PdH "etwa 2300", Neue Liberale "ca. 500" und DiB "165". --178.19.88.148 19:52, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten