Diskussion:Paul Dräger
Habilitationsschrift und Literaturliste
[Quelltext bearbeiten]Wenn im Artikel steht, dass eine Habil.-Schrift eingereicht wurde, legt das nahe, dass Dräger aufgrund dieses "Zweiten Buches" Privatdozent oder gar Professor wurde. Ist das tatsächlich der Fall? Dafür habe ich keinerlei Anhaltspunkte finden können. Ist hier möglicherweise Bedarf für eine präzisere Darlegung?
Die Liste der Veröffentlichungen sollte man womöglich auf drei bis fünf aussagekräftige Titel reduzieren, evtl. auch Editionen und Übersetzungen gesondert erfassen.
Kennt sich jemand mit Vita und Werk des Meisters aus? (nicht signierter Beitrag von 136.199.109.58 (Diskussion) 14:01, 10. Apr. 2014 (CEST))
- Seine Homepage zufolge ist er kein Privatdozent. Frage ihn, Kontakt ist über die Homepage jederzeit möglich. Die Literaturliste zu reduzieren halte ich für keine gute Idee. [ˈjonatan] (ad fontes) 16:39, 11. Apr. 2014 (CEST)
- Buchtitel sollten unbedingt genau zitiert werden. Erläuternde Zusätze ("in Jamben" usw.) sind ggf. sinnvoll, sollten aber nicht mit dem Titel vermengt werden, sondern als Kommentare deutlich davon abgesetzt werden. Siehe z. B. die in Vorlage:Literatur (Abschnitt "Kommentar") beschriebene Praxis. --Martinus KE (Diskussion) 02:12, 2. Okt. 2019 (CEST)
Offensichtlich hgat er die Habilschrift eingereicht, aber sie ist nicht angenommen worden 2A02:810B:43C0:27AE:196F:B911:D4C:CB4 14:41, 22. Feb. 2022 (CET)