Diskussion:Pensions-Sicherungs-Verein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Höhe des Beitragssatzes
Zur Navigation springen Zur Suche springen

--Seggewiss 13:29, 15. Mär. 2010 (CET)== Kritik am System PSVaG ==Beantworten

Mittelstandsverband EVL wehrt sich gegen Beitragserhöhung des Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Ein Mitglied stellt Strafantrag gegen die Abschlussprüfer wegen möglicher Bilanzmanipulation. Gutachter: PSVaG-Bilanz geschönt, um eigene Insolvenzgefahr zu verschleiern

Türkheim und Köln am 13. März 2010. Bestärkt durch ein Gutachten will der europäische Verband Lifestyle EVL, in dem ca. 100 mittelständische Unternehmen aus der Geschenk- und Wohnaccessoiresbranche in Deutschland vereinigt sind, gegen die massive Beitragserhöhung des PSVaG um rund 800 % vorgehen.

In einem für den EVL erstellten Kurzgutachten führt der Dipl.-Kfm. Steuerberater und Gutachter Norbert Kipp aus, dass der PSVaG, welcher für die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung bei Unternehmensinsolvenz eintritt, selbst insolvenzgefährdet sei. Das Gutachten kommt zur Schlussfolgerung, dass der PSVaG für das Jahr 2006 falsch bilanziert hat, damit überschuldet und selbst insolvenzreif ist.

„Der PSVaG begründet seine besonders kreative Buchhaltungsform so: Bereits eingetretene Schulden werden mit zukünftigen Einnahmen verrechnet und somit in der Bilanz nicht passiviert. Dies nennt PSVaG-Vorstand Martin Hoppenrath Nullausweis“, konstatiert Gutachter Kipp im Auftrag des EVL.

Kipp fügt hinzu: „Der Begriff Nullausweis ist dem Handelsrecht völlig unbekannt. In Wahrheit hat die PSVaG-Bilanz ein Loch von mindestens 1,36 Mrd. Euro per 31.12.2008. Würde ich als Unternehmer so bilanzieren, dann stünde ich mit beiden Beinen im Gefängnis. Ich gehe davon aus, dass der PSVaG aktuell massiv insolvenzgefährdet ist. Möglicherweise wurde hier die eigene Insolvenz verschleppt.“

Hintergrund der Untersuchung des PSVaG durch den EVL ist eine im vergangenen Herbst beschlossene Beitragserhöhung für PSVaG-Mitglieder um fast 800 % - von 1,8 Promille im Jahr 2008 auf 14,2 Promille. Dies bedeutet etwa, dass ein Mitgliedsunternehmen, welches bisher 95.000 Euro zur Absicherung der Betriebsrenten zahlen musste, jetzt ca. 750.000 Euro zahlen muss.

Hamid Yazdtschi, Vorstand des europäischen Verbandes lifestyle - EVL e.V.  : „Zahlreichen deutschen Unternehmen in kritischer Situation wird jetzt durch diese übermäßige Beitragserhöhung endgültig die Luft abgeschnitten. Sie gehen insolvent! Dabei scheint der PSVaG sich nur die eigene Existenz sichern zu wollen, wie unser Gutachten vermuten lässt. Wir haben zunächst Strafanzeige gegen die Wirtschaftsprüfer des PSVaG wegen Missbrauch eines Wirtschaftsprüfersiegels, das öffentlichen Glauben(!) genießt, gestellt und fordern andere Mittelstandsverbände auf, sich ebenfalls gegen den Beitragswahnsinn des PSVaG zu wehren.“

Aber nicht nur Unternehmer und Verbände sehen die Vorgehensweise des PSVaG kritisch. Namhafte Experten, wie z. B. Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität zu Köln haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des PSVaG-Systems und sehen darin sogar einen Verstoß gegen EU-Recht. Für den Inhalt verantwortlich: Heike Tscherwinka, europäischen Verbandes lifestyle - EVL e.V., Schlingenerstr.4, 86842 Türkheim, Telefon: +49 (0)8245 960 794, Mobil: +49 160 90600 255 E-Mail: ht@forum-lifestyle.de, Website: www.forum-lifestyle.de Kontakt: Dipl.-Kfm. Steuerberater Norbert Kipp, Butenwall 78, 46325 Borken, Tel. 02861-924450, Email: kipp@steuerberatung-kipp.de, Internet: www.steuerberatung-kipp.de Weitere Informationen unter: www.psvag-nein-danke.de und www.PSV-Arbeitsplatzvernichter.de, Website des PSVaG: www.PSVaG.de -- 92.250.192.196 10:17, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Finanzierung

[Quelltext bearbeiten]

{{Belege fehlen|Arcandor wirklich noch gar nicht in PSV-Beitrag enthalten? Schadenshöhe trotz CTA so hoch? Fragwürdig, deshalb bitte nachweisen. http://www.pbg.de/ Das Arcandor-CTA Die Kosten für den PSV dürften sich in Höhe der DBO bewegen. Der Betrag könnte sich aber unter Umständen um das Vermögen des betriebsinternen Pensionsfonds, den die Arcandor AG in 2002 gegründet hat, verringern. Bei einem betriebsinternen Pensionsfonds handelt es sich um eine Treuhandkonstruktion, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA-Modell). Auf einen rechtlich selbstständigen und unabhängigen Treuhänder werden Vermögensmittel des Unternehmens ausgelagert. Die Treuhandkonstruktion stellt sicher, dass diese Mittel ausschließlich für die Erfüllung von Versorgungsansprüchen zur Verfügung stehen und auch bei einer Insolvenz des Unternehmens nicht in die allgemeine Insolvenzmasse fallen. Bei einer rechtlich sauberen Treuhandvereinbarung und bei einer Kapitalanlage, bei der die Mittel nicht wieder im Unternehmen selbst, sondern von einen unabhängigen Asset Manager am Kapitalmarkt angelegt werden, können die Vermögensmittel des CTA mit der Verpflichtung (DBO) in der IAS-Bilanz verrechnet werden. Ausgewiesen werden muss nur die Restverpflichtung. Der Zeitwert des Planvermögens des betriebsinternen Pensionsfonds der Arcandor AG betrug zum Abschluss des Geschäftsjahres 2007/2008 2,1 Mrd. Euro, sodass sich nach Saldierung eine Nettoverpflichtung von 0,8 Mrd. Euro (2,9 Mrd. Euro - 2,1 Mrd Euro) ergeben würde. Dem Konzern-Geschäftsbericht (S. 137; s.a. Handelsblatt vom 12.06.2009) ist jedoch zu entnehmen, dass ein großer Teil des in das CTA eingebrachten Vermögens unmittelbar bzw. mittelbar im Arcandor-Konzern reinvestiert war. Das Immobilienvermögen des CTA wird in wesentlichen Teilen vom Konzern selbst genutzt. Die Beteiligungen umfassen vor allem Anteile an der KarstadtQuelle Vermögensbeteiligungsgesellschaft, der VALOVIS Bank AG und der KARSTADT QUELLE Vermögensverwaltung GmbH. Zusätzlich besteht noch eine Beteiligung in Höhe von 500 Mio. € an der Primodo Speciality Group GmbH. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit eine Testierung als Planvermögen durch die Wirtschaftsprüfer mit den Richtlinien von IAS 19 vereinbar war.

[http://www.pbg.de 1. Die Entwicklug des PSV-Beitrags in 2009 (DOCMan/Informationen/PBG-Informationen) Unternehmensinsolvenzen; Arcandor AG; CTA-Modelle; Insolvenzsicherung; PSV aG; Beitragssatz 2009]

Ich ändere daher den Text, dass nur 0,8 Mrd vom Gesamtschaden abgebildet sind!!--92.250.192.196 11:22, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Verstoß gegen Wikipedia-Grundsätze

[Quelltext bearbeiten]

In zwei Punkten verstößt der Artikel m.E. gegen die Wikipedia-Grundsätze:

  • Es fehlen Belege: Der Einfluss von Arcandor auf den PSV-Beitrag ist immer noch nicht ausreichend belegt. Insbesondere reicht eine Schätzung aus Juni 2008 nicht aus, um im März 2010 als Nachweis für die tatsächlichen Zahlen zu dienen. Falls die Zahlen entgegen meinem Wissensstand bekannt sind, lassen sie sich aber bestimmt nachweisen.
  • Links dienen in Wikipedia ebenfalls nur dazu, weitergehende Informationen anzugeben, und sollten sparsam verwendet werden. Der Link zur Seite "PSV - nein danke" ist m.E. durch die Wikipedia-Grundsätze nicht gedeckt und sollte gelöscht werden.

Beide Kritikpunkte dienen m.E. nicht der sachlichen Information, sondern der Meinungsmache. Der Urheber der Änderungen sieht das anders und hat auf meiner Diskussionsseite deutliche Worte gefunden (mit Androhung einer Abmahnung): Benutzer Diskussion:Thomas W. Hagemann.

Um die Frage zu klären, habe ich eine Dritte Meinung eingeholt: Wikipedia:Dritte Meinung#Pensions-Sicherungs-Verein. (18:37, 14. Mär. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Sehr geehrter Herr Hagemann,

zunnächst merke ich, dass Sie keinen einzigen Grund anführen, warum unsere Seite www.psvag-nein-danke.de nicht wikipedia- würdig ist. Ich erwarte den Grund!

Wir haben es hier mit einem Bilanzskandal höchstens Aussmasses zu tun. Im Jahresabschluss 2006 der PSVaG wurden 2,2 Mrd EUR nicht eingebucht. Das Gutachten können Sie der Seite www.psvag-nein-danke.de entnehmen. Das sind Fakten und kein Verstoß gegen Wikipedia-Grundsätze. Ich war Zeuge der letzten Mitgliederversammlung des PSVaG am 01.07.2009 in Köln. Auf Nachfrage unserer Rechtsanwältin Frau Küpers-Quill bezifferte Herr Hoppenrath (Vorstand-Vorsitzender des PSVaG) am 01.07.2009 (nicht 2008!) bei einem angedachten Promillesatz von 13,x den Anteil von Karstadt mit 0,8 Mrd) Über diese Sitzung liegt uns ein Protokoll vor.

Kritik gehört zur Meinungsfreiheit

"Falls die Zahlen entgegen meinem Wissensstand bekannt sind", das spricht Bände, über die Informationspolitik des PSVaG, aber wir waren bei der Mitgliederversammlung dabei, das Protokoll werde ich demächst auf der Internetseite des PSVaG-nein-danke veröffentlichen.

Diese Informationspolitik des PSVaG nervt, in der Presse steht immner von einer Vervierfachung des aktuellen Beitrages im Vergleich zum Vorjahr. Es sind nahezu 800 %

Ich habe soeben eine Abmahnung gegen das Handelsblatt in Auftrag gegeben, mal gucken, ob unser Anwalt anbeißt, eigentlich sicheres Geld für unseren Anwalt. Der PSVaG hat dem Handelsblatt etwas falsch vorgerechnet, auch das werden wir veröffentlichen.

Ich hoffe, dass die von Ihnen angeforderte Dritte Meinung, keiner aus BAV-Zunft ist, sowie Sie Herr Hagemann!!!!! Herr Hagemann, Sie verfolgen Ihre eigene Interessen, das ist offensichtlich!

Richtig ist, dass wir auch unsere Interessen verfolgen (Insolvenz des PSVaG!)

Also brauchen wir einen Richter, sag ich ja! Gruß W. Seggewiß

Hier zwei wichtige Wikipedia-Grundsätze: Wikipedia:Neutraler Standpunkt und Wikipedia:Weblinks. Wenn im Artikel beispielsweise verschiedene Sichtweisen dargestellt würden, könnte dort auch Ihr Verein Erwähnung finden. Ausschließlich Ihren Verein zu erwähnen, verstößt aber gegen den neutralen Standpunkt. Zumindest würde ich beispielsweise noch die Meinung des BDA erwarten. --TWH 22:29, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Gut Herr Hagemann, ich nehme Ihr Angebot an, wir haben einen Vertrag. Ich werde eine Studentin der BWL beauftragen, einen neuen Punkt "Kritik" zum Beispiel neben "Finanzierung" zu erarbeiten und in Wikipedia einzustellen. Dann werden wir Prof. Rolfs von der Uni Kölm erwähnen und natürlich auch unsere Internetseite.

Ihr Hinweis auf den BDA ist sehr befremdlich, dieser Gefühl kommt einen oft, wenn man sich mit dem PSVaG beschäftigt. Man befragt nicht den Aufsichtsrat, wenn man eine freie Meinung über Vorstandsentscheidungen haben will. Ein schönes Foto von Herrn Hundt gibt es auf www.psv-arbeitsplatzvernichter.de und sonst sehr interessante Dinge über eine Organisation, die lieber als geheim halten will. Problem ist leider die Rechtsform.

Herr Goldkuhle, ich habe Ihren Ratschlag befolgt.

Gruss W. Seggewiß--Seggewiss 10:57, 16. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Okay, konstruktiver Vorschlag. Da Sie sich ja offenbar gut mit dem PSV auskennen, können Sie sicherlich gute Beiträge für diesen Artikel leisten. Ich halte mich erst einmal zurück. --TWH 21:40, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Höhe des Beitragssatzes

[Quelltext bearbeiten]

in Promille. Wovon werden die Promille berechnet? Habe ich da was übersehen? Danke.--Hopman44 (Diskussion) 16:54, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten