Diskussion:Personalvertretungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Doris02 in Abschnitt Thüringen, Jahreszahl
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dieser recht kurze Text bezieht sich auf die BRD. Wie sieht es in der Schweiz und in Österreich aus ??´ Pm 11:05, 25. Mär 2004 (CET)

Und worum geht es in dem "Personalvertretungsgesetz"? Was besagt es? Jpp 14:28, 11. Jun 2004 (CEST)

Thüringen, Jahreszahl

[Quelltext bearbeiten]

Wie bei den anderen verlinkten LPersVG gibt die Jahreszahl einen nützlichen Hinweis auf die Aktualität. Dei letzten Änderungen sind vom Mai 2019, 2020 wurde nichts geändert. --Hennerjordan (Diskussion) 07:58, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Zitiert wird es fortan dennoch als „Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1)“. Da es um die Bezeichnung des elektronischen Verweises auf die konsolidierte Fassung geht, die Jahreszahl nicht zur amtlichen Bezeichnung des Gesetzes gehört und die Angabe „2019“ hier veraltet (oder zumindest fragwürdig) ist, schlage ich vor, diese Angabe (auch bei den anderen Gesetzen) zu entfernen. --Volljurhorst (Diskussion) 18:42, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
In der verlinkten Fassung steht "letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 123" und das ist genau das, was der Nutzer, auch bei den anderen Gesetzen wissen will. Da 2020 gar nichts geändert wurde, führt das nur in die Irre. Aber wenn Du das überall entfernen willst, haben die Nutzer eben mehr zu recherchieren, was ja für's Gehirn sehr sinnvoll ist. Es muss ja nicht einfach sein, wenn es auch kompliziert geht. --Hennerjordan (Diskussion) 20:35, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wer das Datum braucht, weil er für ein Vollzitat recherchiert, dem genügt das Jahr nicht, der muss ohnehin klicken. Bleibt also nur noch der Aufwand für die nutzlose Aktualisierung der Jahreszahl. Zudem kann ein Gesetz mehrfach pro Jahr geändert werden. Die Jahreszahl sollte zumindest von der Bezeichnung des Gesetzes deutlich abgesetzt stehen (z. B. in Klammern). Sie ist verwirrend, weil manche Gesetze wirklich die Jahreszahl in ihrer amtlichen Bezeichnung tragen. So haben die Nutzer die amtliche Bezeichnung zu recherchieren, was ja fürs Gehirn sehr sinnvoll ist. Es darf gern einfach sein, auch wenn es kompliziert geht. --Volljurhorst (Diskussion) 18:26, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Stimme Hennerjordan voll zu, da äußert praxistauglich. Wer Zeit und Muße hat, kann ja gerne z.B. vor die Jahreszahl jeweils noch „Stand“ einfügen. Doris02 (Diskussion) 01:26, 26. Feb. 2020 (CET)Beantworten