Diskussion:Personenkennzeichen
Bulgarien hat auch Personenkennzahlen
[Quelltext bearbeiten]Bulgarien hat auch eine Personenkennzahl (bg: Единен граждански номер). Diese wird z.B. in Banken als eindeutiger Schlüssel im Computersystem benutzt. Wenn nun aber ein Deutscher (ohne PKZ) dort ein Konto eröffnen will, dann hat das System ein Problem. Also wird in vielen Banken Ausländern einfach ein PKZ zugeordnet (nach welchem System diese dann generiert wird ist mir nicht bekannt.) --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 14:51, 21. Jun. 2013 (CEST)
Frankreich
[Quelltext bearbeiten]Ich habe einen Abschnitt zur Personenidentifikationsnummer in Frankreich hinzugefügt, mit Link zum Artikel Code Insee, in dem bereits etwas mehr zu diesem Thema steht. Für die Beleglosigkeit bitte ich um Nachsicht und etwas Geduld; ich gedenke das in Kürze hier und in Code Insee nachzutragen. --Yen Zotto (Diskussion) 10:54, 6. Aug. 2013 (CEST)
Reihenfolge der Staaten
[Quelltext bearbeiten]In welcher Reihenfolge sollen die Abschnitte für Personenkennzahlen verschiedener Staaten angeordnet werden, alphabetisch, deutschsprachige Länder voran, oder noch anders? --Heinrich Puschmann (Diskussion) 18:59, 29. Jan. 2014 (CET)
Verfassungswidrigkeit
[Quelltext bearbeiten]der Satz "Eine allgemeine Identifikationsnummer ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig." ist a) so absolut Blödsinn, evtl. "Juristen leiten aus ? eine Verfassungswidrigkeit ab" mit entsprechenden Quellen. Und b) sicher nicht unter der Überschrift deswegen hierher verschoben (nicht signierter Beitrag von DirkBausB (Diskussion | Beiträge) 20:45, 28. Jan. 2016 (CET))