Diskussion:Philipp Erasmus von Liechtenstein
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Gutenberg1977 in Abschnitt Fürst?
Fürst?
[Quelltext bearbeiten]Mit welcher Berechtigung wird er eigentlich Fürst genannt? Er war zwanzigstes Kind des Fürsten Hartmann, Chefs der Gundakarischen Linie, deren Erstgeburtstitel Fürst nacheinander auf seine älteren Brüder Maximilian II. († 1709) und Anton Florian überging (siehe Stammliste des Hauses Liechtenstein). Letzterer beerbte 1712 auch den Fürsten Johann Adam I. aus der älteren, „karolinischen“ Linie des Hauses und wurde damit Herr des Großen Karolinischen Majorats; 1719 wurde er außerdem regierender Reichsfürst. Philipp Erasmus hingegen dürfte lediglich den Prinzentitel geführt haben. @Benutzer:David Wintzer: Vielleicht weißt du eine Antwort? --Equord (Diskussion) 17:15, 22. Jun. 2023 (CEST)
- Der Prinzentitel setzte sich als offizielle Titulatur für die Nachkommen des regierenden Fürsten erst im 19. Jahrhundert durch. Bis dahin führten alle Familienmitglieder den Titel Fürst oder Fürstin (im Sinne eines Titularfürsten/einer Titularfürstin), das Familienoberhaupt jedoch den Titel Fürst und Regierer. --Gutenberg1977 (Diskussion) 14:40, 1. Aug. 2024 (CEST)