Diskussion:Politisch motivierte Kriminalität

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Politisch motivierte Gewalt

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Ich halte diese Bezeichnung für falsch. Die PMK Jahresstatistik 2014 für Berlin spricht von „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ in einer Kleinen Anfrage vom Juni 2015 im Bundestag (Drucksache 18/5356) wird von „PMK-Gewaltdelikte“ und „politisch motivierter Gewaltdelikte“ gesprochen. Ist die Benennung nicht einheitlich? Die „Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Propagandadelikte und sonstige Delikte“ (Berliner Jahresstatistik 2014, S. 8) eventuell gar nicht bundesweit einheitlich geregelt? Benötigt auf jedem Fall noch Recherche. --Häuslebauer (Diskussion) 11:12, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@Slopianka: Ich weiß du bist neu hier, aber auf meine begründeten Zweifel an der Darstellung kommentarlos mit der Einfügung einer Zwischenüberschrift zu reagieren, ist doch ein wenig dreist... --Häuslebauer (Diskussion) 22:35, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Bitte nicht immer das Schlimmste denken, ich habe deinen Beitrag hier vorher noch nicht gelesen. Anpingen hilft. --Slopianka (Diskussion) 00:08, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn linkextremistische Autonome und Hausbesetzer Steine und Flaschen auf Polizisten werfen, wird das dann als politische motivierte Kriminalität verbucht? Oder bloß ganz allgemein als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"? Feindbilder und Hetze gegen die Polizei und Hass auf die Polizei spielen bei solchen Gewalttaten fast immer eine Rolle, aber es dürfte im Einzelfall wohl schwer nachzuweisen sein, welches Motiv eine unbekannte vermummte Person hat, die vom Dach eines besetzen Hauses herab Dachziegel oder Steine oder Schnapsflaschen oder Feuerwerkskörper oder Molotowcocktails auf in der Straße anrückende Polizisten wirft. --2003:4C:6F76:3801:F9CE:3637:63BE:DED7 01:59, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Steht die Tat im Kontext mit einer linken Demonstration oder findet in der Nähe linker Lokalitäten statt, sieht die Polizei „in Würdigung der Umstände der Tat“ regelmäßig „Anhaltspunkte“, dass es sich um PMK - links handelt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fällt übrigens unter den Teilbereich der Politisch motivierten Gewaltkriminalität - wie im Artikel auch dargestellt. Das Werfen von Steinen und Flaschen wird jedoch wohl kaum als bloßer Widerstand verfolgt sondern in der Regel als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch - teilweise auch als versuchter Mord (gerade bei schwereren Gegenständen von Hausdächern). Grundsätzlich ist für solche Fragen aber wohl die WP:Auskunft besser geeignet. --Häuslebauer (Diskussion) 10:51, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
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Der ''Politisch motivierten Kriminalität - links'' (PMK - links) „werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und / oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie einer ‚linken‘ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“<ref name= "VS2009-2013">[https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/im-fokus/im_fokus_linke_gewalt_2009-2013.pdf Linke Gewalt in Berlin 2009 - 2013]</ref> Die Definition der PMK-links, in der von von einer „linken“ Orientierung die Rede ist, ist wesentlich weiter und und bezieht sich auf wesentlich mehr Sachverhalte als der vom Verfassungsschutz verwendete Begriff des Linksextremismus: „Extremistisch“ sind Bestrebungen, wenn sie sich in den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Regeln und Werte richten. Synonym für ''Politisch motivierte Gewaltkriminalität - links'' wird der Begriff „linke Gewalt“ verwandt.<ref name= "VS2003-2008">Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Linke Gewalt in Berlin 2003 – 2008, S. 9f.</ref> --Slopianka (Diskussion) 01:18, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Mir ist noch nicht ganz klar, was du damit sagen/vorschlagen willst. --Häuslebauer (Diskussion) 01:24, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Die PMK wird in PMK - links und PMK rechts unterteilt. Dieser Text ist zur PMK - links. Ich wollte ihn nicht einfügen, bevor nicht auch eine Beschreibung der PMK - rechts da ist. Nur fehlte mir die Zeit --Slopianka (Diskussion) 20:06, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Schau dir mal den letzten Absatz im Abschnitt Definition an. Dort wird das bereits erläutert. --Häuslebauer (Diskussion) 10:47, 20. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Kannst du bitte darlegen, wo du deinen Mehrwert durch deine Ergänzungen siehst? In meinen Augen wird der Artikel nur unnötig aufgebläht und inhaltlich nichts zusätzliches gesagt. Ich setze so lange zurück, hatte ich doch schon am 20. Juli angedeutet, dass das in meinen Augen bereits alles im Artikel enthalten ist. --Häuslebauer (Diskussion) 12:48, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Die zusätzliche Gliederung durch Unterüberschriften halte ich übrigens für inhaltlich mehr als problematisch, hebt sich doch zwei von vier Teilmengen unbegründet hervor. --Häuslebauer (Diskussion) 12:49, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Es ist eine inhatliche Erweiterung, kein Aufblähen. Die anderen Punkte können/werden folgen. --Slopianka (Diskussion) 14:20, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Der Aussagegehalt geht in meinen Augen gegen null, da die Begriffe bereits selbsterklärend sind. Aber dem Projektfrieden zu Willen, kann ich damit leben. --Häuslebauer (Diskussion) 19:10, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Letzter Satz im Abschnitt "Geschichte" bzgl. "Delegitimierung des Staates" bzw. "Gesundheit"

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Hallo,

bevor ich den letzten Satz im entsprechenden Absatz nun wieder lösche habe ich gedacht ich schreibe mal hier rein. Es handelt sich bei diesem Satz immer noch um eine Falschinformation. Die Quellen geben an, dass es beim Verfassungsschutz nun eine "Extremismus"-Kategorie mit dem Namen "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" gibt. In diesem Artikel (insbesondere in diesem Absatz) geht es allerdings um den Begriff der politisch motivierten Kriminalität wie er im entsprechenden bundeseinheitlichen Definitionssystems des BKA definiert ist. Dieses ist die Grundlage für die jährlich erscheinenden Statistiken zu politisch motivierter Kriminalität. Der Verfassungsschutz gibt hingegen den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht heraus und hat seine eigenen Kategorien bzw. "Phänomenbereiche". Für eine Kategorie "PMK-Deligitmierung des Staates" oder gar "PMK-Gesundheit" im Definitionssystem PMK, habe ich bisher noch keine Quelle gefunden. Ich halte die Behauptung also weiterhin für eine Falschinformation und gehe auch davon aus, dass es entsprechend in den PMK-Statistiken keine entsprechende Kategorie geben wird. Ich würde also dafür plädieren diesen Satz wieder zu löschen. (nicht signierter Beitrag von 93.207.74.194 (Diskussion) 15:17, 24. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Das ist tatsächlich verzwickt und nicht ganz klar. Du stellst es so dar, als ob Verfassungsschutz und BKA ähnliche, aber unabhängige Kategorisierungen hätten. Im neuesten, verfügbaren Verfassungsschutzbericht 2020 (über 2019) geht es ab S. 7 um die Politisch motivierte Kriminalität:
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2021-06-verfassungsschutzbericht-2020-fakten-und-tendenzen-kurzzusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Die beiden Institutionen kennen sich also schon und berichten mit den selben Kategorien. Meinst Du, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass im BKA-Bericht "Politisch Motivierte Kriminalität" 2022 (über 2021), der im Frühjahr zu erwarten ist, diese neuen Phänomenbereiche auftauchen werden? --Pakwesi (Diskussion) 23:10, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten
An die Statistik des BKA sind ja ganz andere Anforderungen gestellt als an die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, weil der Verfassungsschutz keine Strafverfolgungsbehörde ist. Die Zahlen aus der BKA-Statistik, auf die sich auch im Verfassungsschutzbericht bezogen wird, beruhen auf dem Definitionssystem PMK das von einer Arbeitsgruppe um die Innenministerkonferenz erarbeitet und beschlossen, vom BKA veröffetlicht und bundeseinheitlich von der Polizei und den Landeskriminalämtern angewendet wird. Der Verfassungsschutz entscheidet unabhängig davon, was und wie er beobachtet. Grundlage dafür sind die jeweiligen Verfassungschutzgesetze. Sicherlich kennen sich die Behörden und tauschen sich aus, aber sie agieren auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und nehmen unterschiedliche Kategoriesierungen vor. Im Definitionssystem PMK (Kapitel 2, Seite 4, Link dazu siehe unten) heißt es z.B: ausdrücklich "Die Begriffe Extremismus und Terrorismus erfüllten vor Einführung dieses Definitionssystems im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes ihre Klassifizierungsfunktion nur noch bedingt.". Das Definitionssystem PMK versucht entsprechend eine andere Herangehensweise. Für den Verfassungsschutz ist dagegen weiterhin das "Extremismus"-Konzept maßgeblich (im Tagesschau-Artikel in Einzelnachweis 21 heißt es entsprechend, dass der Verfassungsschutz die Querdenker nun als "erwiesen extremistisch" eingestuft habe).
Bevor nun also eine neue Kategorie in der PMK-Statistik auftaucht müsste diese erst von der Innenministerkonferenz beschlossen und als neuer Phänomenbereicht und/oder im Themenfeldkatalog (der nicht veröffentlicht wird) aufgenommen werden. Wenn das für die PMK-Statistik 2021 ausgewiesen werden soll müssten zusätzlich nachträglich alle Fälle neu bewertet werden. Weder zu dem einen noch zu dem anderen habe ich bisher eine Quelle gefunden (auch wenn es sicherlich dort entsprechende Überlegungen gibt - aber das sind Mutmaßungen).
Die Information so, wie sie hier im Artikel steht halte ich weiterhin für falsch
.
Das Definitionssystem PMK (mit Ausnahme des Themenfeldkatalogs) lässt sich hier öffentlich einsehen: https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-11/Definitionssystem%20PMK.pdf
Bzgl. dem Vorgehen zur Überarbeitung des Definitionssystems PMK heißt es z.B. im Einzelnachweis 5 des Artikels:
"Seit dem 1. Januar 2017 werden auf Beschluss der Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder politisch motivierte Straftaten in nunmehr fünf Phäno-
menbereichen erfasst. Auf Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Krimi-
nalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität der bisherige Phä-
nomenbereich PMK-Ausländer in zwei Phänomenbereiche – PMK-Ausländische
Ideologie und PMK-Religiöse Ideologien – ausdifferenziert."
Eine kritische Kommentierung der PMK-Statistik, die die Abläufe bei der Erfassung der Statistik aber sehr gut zusammenfasst findet sich hier: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Expertise_Erfassung_rassistischer_Straftaten.pdf
Zu einer ähnlich kritischen Einordnung kommen auch Teile der Kriminologischen Forschung, die die Erfassung der Statistik auch sehr ausführlich beschreiben: https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/PDFS_WsD4/Text_Habermann_Singelnstein.pdf --195.191.14.91 13:07, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ok, überzeugt. Aus meiner Laien-Perspektive würde ich es so formulieren: Es ist naheliegend, aber keineswegs zwangsläufig, dass entsprechende Kategorien auftauchen, aber jedenfalls voreilig. Ich löschen den Satz.
Du kennst Dich sehr gut aus, solche Leute braucht Wikipedia! Angemeldet arbeitet es sich übrigens leichter und besser. Die Anonymität muss keiner aufgeben, ein Arbeitgeber merkt das nicht. Bring Dein Wissen und Deine Fähigkeiten doch bitte in Wikipedia ein! --Pakwesi (Diskussion) 22:36, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten