Diskussion:Polizei-Bataillon 306
Frage zur Definition
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich bin gestolpert über: "..das Pol.Bat. Nr soundso war eine militärische Einheit der Ordnungspolizei...". War es denn tatsächlich eine militärische Einheit, oder war es nicht eher eine polizeiliche Einheit? Bei der deWP wurden einige Pol.-Bat. (309, 316, 322, 307, 306, 111, 304, 101...) artikelmäßig erfasst. Bei allen Artikeln findet sich der gleiche Anfangssatz; ich finde diese Formulierung jedoch irreführend, bzw. ungenau, da zwischen Polizei und Militär eine organisatorische Trennung besteht/bestand. Auch waren die Aufgaben dieser Polizeibataillone "polizeilicher" Natur. "Gestolpert" bin ich darüber wegen einer 2-teiliger Doku, "Hitlers Polizei" vor einigen Tagen im TV. Dort wurde u.a. die Frage aufgeworfen, wie "ganz normale" Polizisten, die 2 ,3 Jahre vorher noch alten Leuten über die Straße geholfen hatten, in den besetzten Gebiete aber die Vollstrecker 100tausender Tötungsaktionen wurden. LieGrü Ji-Pi. 21:28, 18. Jul. 2011 (CEST)
Militärische Einheit?
[Quelltext bearbeiten]Im nationalsozialistischen Deutschland erfolgte eine klare Trennung von Polizei und Militär nicht. Daher wurden die Polizei-Bataillone zwar aus Polizeiangehörigen gebildet, doch sowohl die Gliederung dieser Einheiten, ihre Bewaffnung und Ausrüstung, als auch ihr Einsatz in besetzten Gebieten und unmittelbar an der Front trugen militärischen Charakter (vgl. auch Wikipedia-Artikel zum Militär). Diesem Mischcharakter habe ich mit der Bezeichnung als militärische Einheit der NS-Ordnungspolizei versucht, Rechnung zu tragen. Jedenfalls waren die Bataillone gerade nicht zu typischen polizeilichen Aufgaben, die in einem Rechtsstaat der Polizei übertragen sind, eingesetzt, sondern an der systematischen Massenvernichtung von Menschen maßgeblich beteiligt. -- Beissert (Diskussion) 17:34, 3. Mär. 2012 (CET)
Defekter Weblink
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