Diskussion:Polizeigewalt in Bayern
Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Runtinger in Abschnitt Lemma fraglich
Lemma fraglich
[Quelltext bearbeiten]Gemeint sind wohl nicht Fälle „mutmaßlicher Polizeigewalt“, sondern Fälle „mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt“. Dabei ist zu beachten, dass die Ausübung von Polizeigewalt (bzw. unmittelbaren Zwangs) die originäre und gesetzlich normierte Aufgabe der Polizei ist. Das Lemma ist also falsch. --Runtinger (Diskussion) 11:35, 19. Jan. 2024 (CET)