Diskussion:Pomosinwerke (Gomaringen)
Definition fehlt
[Quelltext bearbeiten]Was bitte ist ein "aufgegangener Ort"? --Seewolf (Diskussion) 06:09, 7. Okt. 2015 (CEST)
- @Seewolf: Siehe Wüstung. In diesem Fall ist die auf LEO.BW und DNB belegte Wortwahl etwas ungewöhnlich, weil das ehemalige Fabrikgebäude wohl dort stand, wo heute ein Lidl Supermarkt steht. --NearEMPTiness (Diskussion) 06:19, 7. Okt. 2015 (CEST)
- @NearEMPTiness: In Wüstung wird das nicht erklärt, so wie ich das jetzt aus der Einleitung verstehe, ist "aufgegangen" auch gar keine Fachsprache, sondern wird ganz normal als "in etwas aufgehen" verwendet, LEO.BW scheint das in der Tabelle einfach etwas zu verkürzen. Mein Problem mit dem Artikel ist jetzt noch, dass in der Einleitung ein Ort definiert wird, im Artikel aber nur ein Unternehmen beschrieben. Gruß, Seewolf (Diskussion) 12:54, 11. Okt. 2015 (CEST)
- @Seewolf: In der DNB, die im Artikel unten in den 'Normdaten (Geografikum)' verlinkt ist steht auch: "Definition: Aufgegangen, Wohnplatz historisch". Ich erkenne auch das Ort/Unternehmen-Dilemma, aber der Fokus sollte in diesem Artikel eigentlich auf dem Ort liegen, über den ich allerdings nur wenig weiß oder finde. --NearEMPTiness (Diskussion) 13:17, 11. Okt. 2015 (CEST)
- @NearEMPTiness: In Wüstung wird das nicht erklärt, so wie ich das jetzt aus der Einleitung verstehe, ist "aufgegangen" auch gar keine Fachsprache, sondern wird ganz normal als "in etwas aufgehen" verwendet, LEO.BW scheint das in der Tabelle einfach etwas zu verkürzen. Mein Problem mit dem Artikel ist jetzt noch, dass in der Einleitung ein Ort definiert wird, im Artikel aber nur ein Unternehmen beschrieben. Gruß, Seewolf (Diskussion) 12:54, 11. Okt. 2015 (CEST)
Ein aufgegangener Ort ist keine Wüstung, weshalb ich diese Weiterleitung entfernt habe. Eventuell würde für „aufgegangen“, so wie Leo BW es verwendet, die Weiterleitung zum Inkorporation (Recht) passen, und zwar im Sinne des deutschen Kommunalrechts für die Vereinigung (Eingliederung, in älteren Vereinigungsverträgen bzw. Ortsgesetzen auch „Einverleibung“ genannt) zweier oder mehrerer bisher eigenständig rechtsfähiger Gebietskörperschaften (Gemeinden) zu einer einzigen vergrößerten Gemeinde, die im Ursprung bereits Partner der Vereinigung war und deren Name beibehalten wird (→ Eingemeindung [Absorption], Gemeindefusion). Andererseits ist ein Wohnplatz auch nicht notwendiger Weise als eigenständige rechtsfähige Gebietskörperschaft zu bewerten, und der Name des Orts wird eben nicht beibehalten sondern verschwindet, so dass auch diese Weiterleitung etwas problematisch wäre. Letztlich habe ich bisher noch keinen Artikel gefunden, der hier als Weiterleitung wirklich passen würde und den Vorgang des „Aufgehens“, so wie es bei Leo BW gemeint ist, kommunalrechtlich sauber definieren würde.
Wie Seewolf empfinde ich es zudem als problematisch, dass man in diesem Artikel hier eigentlich nur in der Einleitung erfährt, dass es sich um eine Lokation in Gomaringen handelt, der Hauptgegenstand des Artikels aber hier offenbar auf der Beschreibung der Pomosingewinnung liegt. Wann das Werk in Gomaringen wieder aufgegeben wurde, nachdem es anscheinend 1936 entstanden ist, und noch ein paar grundlegende Daten zu dem Werk in Gomaringen selbst wären natürlich unter diesem expliziten Lemma Pomosinwerke (Gomaringen) zu erwarten. Leo BW gibt diese Infos aber leider nicht her. --Stolp (Disk.) 09:17, 14. Sep. 2019 (CEST)